Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständigkeit


von Thomas P. (pototschnig)


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Hallo,

ich hab mir mal Gedanken gemacht ein paar meiner Projekte 
nebenerwerblich zu verkaufen. Die Hürden die es mittlerweile dafür gibt 
sind ja so hoch, dass man legal überhaupt nichts mehr sinnvolles machen 
darf.

1. Baugruppen und Bausätze unterliegen dem ElektroG
2. Ich darf keine Baugruppen herstellen, da ich kein Meister und kein 
fertig studierter Elektrotechniker bin (ich studiere Informatik, bin 
aber auch noch nicht damit fertig), bin aber gelernter Elektroniker.

Das was man anscheinend darf ist, dass man Platine und Bauteilsatz 
getrennt zum Kauf anbietet, weil beides im Sinne des ElektroGs keine 
Geräte darstellen. Die Diskussion hab ich damals schonmal verfolgt.

Dummerweise beschränken sich meine Projekte nicht auf ICs im DIL-Gehäuse 
und ich hab die erschreckende Erfahrung gemacht, dass es selbst mit 
solchen Bauformen noch erhebliche Probleme geben kann.

Ich kann es mir zeitlich und nervlich nicht leisten jemandem zu 
erklären, wie man DIL-ICs einlötet ... d.h. der Support, der bei 
Bausätzen gefordert wird, kann erschreckend hoch sein. Und so gut wie 
alles was ich neu entwickel hat QFPs mit 0,5mm Pitch. Mir kam es sogar 
mal so vor, als würde ich für 15EUR gleich meine Seele dazuverkaufen ...

Wir würdet ihr das handhaben?
Was darf man, was darf man nicht?
Kann man sich von Support, bezüglich des Zusammenbaus, distanzieren?
Noch irgendwelche andere Ideen?

Mfg
Thomas Pototschnig

von 1336 (Gast)


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Als selbstaendig Erwerber ist man voll haftbar. Die Geraete unterliegen 
den EMV-, den Sicherheits-, den RoHS- Vorschriften, plus allenfalls 
sonstnochwas. Ich denke nicht, dass man Meister sein muss. Und fertig 
studiert auch nicht. Meister koennen das alles eh nicht, alte Manner mit 
grauen Baerten.

von Andreas (Gast)


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Meister können weningstens löten, was Ings nicht immer drauf haben!!
ich kann das beurteilen, bin beides.

von Alter nativer (Gast)


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> 2. Ich darf keine Baugruppen herstellen, da ich kein Meister ...

Wer hat dir diesen Unsinn erzählt? Klar darfst du Baugruppen herstellen!

von Thomas P. (pototschnig)


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Alter nativer wrote:
>> 2. Ich darf keine Baugruppen herstellen, da ich kein Meister ...
>
> Wer hat dir diesen Unsinn erzählt? Klar darfst du Baugruppen herstellen!

Zum Beispiel hier:
http://www.wer-weiss-was.de/theme128/article2894358.html

Mfg
Thomas Pototschnig

edit
Oder hier unter Stichwort Meisterzwang + Elektrotechnik:
http://www.tagesschau-online.de/wirtschaft/meldung253008.html

von BöserIng (Gast)


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>Meister können weningstens löten, was Ings nicht immer drauf haben!!

Dafür haben Ings weniger auf den Hüften als so mancher Meister...

von Meister Kleister (Gast)


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Um elektronische Baugruppen zu entwickeln/fertigen brauchst Du weder 
Meisterbrief noch ein Studium. Ahnung solltest Du aber schon haben und 
eine Portion Ausdauer ;-) Auf jeden Fall solltest Du Deine Einnahmen 
ordentlich abrechnen (Finanzamt, ggf. Gewerbeanmeldung).

von Thomas P. (pototschnig)


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Meister Kleister wrote:
> Um elektronische Baugruppen zu entwickeln/fertigen brauchst Du weder
> Meisterbrief noch ein Studium. Ahnung solltest Du aber schon haben und
> eine Portion Ausdauer ;-) Auf jeden Fall solltest Du Deine Einnahmen
> ordentlich abrechnen (Finanzamt, ggf. Gewerbeanmeldung).

Dann versteh ich aber das mit dem Meisterzwang nicht ...

Was betrifft das dann?

Mfg
Thomas Pototschnig

von Alter nativer (Gast)


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Hallo Thomas,

bei mir lief das so ab:

Auf der Gewerbeanmeldung fürs Ordnungsamt lautete meine Firmentätigkeit:
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektronischen Steuerungen.

Zuerst bekam ich die Mitgliedschaft von der IHK aufgezwungen, dann 
wollte die HWK das ich bei ihr Mitglied werde. Die hab ich aber drei mal 
Mahnen lassen um denen dann mitzuteilen, dass ich längst 'erfolgreich' 
Mitglied bei der IHK bin.

Meisterzwang wollte nie jemand von mir. Mir ist eben nur eingefallen, 
dass ich von der Ausbildung her Elektronik-Techniker bin.

von Meiner Einer (Gast)


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Man kann doch nicht einfach so elektronische Baugruppen herstellen 
lassen. Die müssen doch von irgendeinem Verein IHK oder weiß der Teufel 
abgenommen werden. Zumindet die Konzeption des ganzen.

Die Frage ist nur, welches Zertifikat braucht man, um diese Hürde zu 
umgehen?

von 1353 (Gast)


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Abnehmen ? Ja. ein CE kommt hinten drauf. Gibt's ab Rolle bei Schuricht 
oder so.

von .... (Gast)


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Nein es wird NIX abgenommen! CE auch nicht! Wenn mann der Meinung ist, 
oder es gemessen hat macht man selber ein Aufkleber drauf und gut.

Erstmal kann JEDER was herstellen.

Aber: Es sind halt Gesetzte und Vorschriften einzuhalten. Egal ob 
Pizzabäcker oder Baugruppenhersteller. Für uns gilt halten die oben 
genannten plus spezielle (wie Medizinproduktegesetz oder Maschinen.. 
oder richtige Dokumentation...) Es gibt halt viele Fallstricke. Einfach 
mal schauen wie die grossen Mitbewerber das machen.

von Jochen (Gast)


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Hallo zusammen,

es ist schon richtig, dass es keine Abnahme einer externen Stelle für 
die CE-Kennzeichnung gibt, trotzdem wird die Thematik meiner Ansicht 
nach von einigen zu sehr auf die leichte Schulter genommen.

Mir ist sehr wohl klar, dass bei den meisten von uns der finanzielle und 
zeitliche Aufwand für eine richtige CE-Zertifizierung in keinem 
Verhältnis zum finanziellen Erlös steht, dann würde ich aber den 
CE-Kleber komplett weglassen.

Denn derjenige der auf CE-Konformitätserklärung unterschreibt, ist 
persönlich (!) haftbar für Schäden, die durch eine vorgetäuschte 
CE-Konformität entstehen.

Nach welchen Richtlinien ein Produkt zu zertifizieren ist, muss jedesmal 
neu überlegt werden, also z.B. Niederspannungsrichtlinie, 
Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie usw.

Und mich würde doch mal interessieren, wie die CE-Konformitätserklärung 
aussieht, die diejenigen Ausstellen, die "nur den Kleber draufmachen". 
Man muss sich doch darin auf die oben genannten Richtlinien berufen. Und 
ohne Konformitätserklärung ist der Kleber nutzlos.

Gruss, Jochen

von 1376 (Gast)


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>Und mich würde doch mal interessieren, wie die CE-Konformitätserklärung
>aussieht, die diejenigen Ausstellen, die "nur den Kleber draufmachen".
>Man muss sich doch darin auf die oben genannten Richtlinien berufen. Und
>ohne Konformitätserklärung ist der Kleber nutzlos.

Die Konformitaetserklaerung ist immer dieselbe. Ob die Tests nun 
durchgefuehrt wurden oder nicht. Ja, da muss man informieren was fuer 
Tests denn erfuellt werden muessen. Abhaengig vom Absatzmarkt und der 
Anwendung. Die Tests muessen eh erfuellt werden, ob CE drauf steht oder 
auch nicht. Und haften tut man auch, ob CE draufsteht oder nicht. Meine 
Aussage ist nun, man kann nicht der Haftung entfliehen durch nicht 
draufkleben. Und wissen dass das Produkt die Tests erfuellt ist 
zwingend. Dh man sollte mindestens eine Testserie mal bestanden haben um 
zu Wissen was Sache ist. Dann sollte man die Produktgruppe nicht 
wechseln. Dh mit einfach so Medizinprodukte oder was anderes Neues 
herstellen ist nichts.

von Kai Lüssel (Gast)


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Seit wann unterliegen denn Bausätze dem ElektroG? Bausätze sind doch 
keine Geräte, oder habe ich etwas verpasst?

von 1295 (Gast)


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Du hast verpasst, dass auch wenn es legal ist nicht-gesetzteskonformen 
Schrott ueber eine Gesetzzesluecke zu verhacken, es immer noch Schrott 
ist und die Kunden das schneller oder weniger schnell merken. Wenn der 
Kunde das Geraet als Baussatz selbst zusammenbaut, muss es funktionieren 
und gesetzeskonform sein, dh die ueblichen Normen erfuellen. Es sollte 
also nicht als Stoersender den Flugverkehr lahmlegen.

von Kai Lüssel (Gast)


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@ 1295 habe ich nun verpasst,daß Bausätze jetzt auch in die ElektroG 
aufgenommen wurden, oder nicht?

von 1296 (Gast)


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Ich weiss es nicht, da unsere Gesetze hier etwas anders heissen... ich 
denke es gibt auch eine Grauszone. Was geschieht wenn ein Bausatz im 
schlechtesten Fall die Flugkommunikation stoert. Der Bastler weiss von 
nichts - klar. Der wird die Kosten auf den Bausatzhersteller abwaelzen 
wollen. Das heisst zunaechst mal Aerger. Moeglicherweise wurde in der 
Bauanleitung nicht genuegend klar kommuniziert, dass die Kabel sehr kurz 
sein muessen. Eine ordentliche Entstoerung waere in dem Fall einfacher 
gewesen. Darum geht's den Normen ja. Sollte nicht stoeren, sollte nicht 
gestoert werden, sollte keine Leute umbringen. Mehr ist nicht.
Ja, der Bastler kann mit Blei loeten, wenn's was bringt.

von Deutschlandflüchter (Gast)


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>Ja, der Bastler kann mit Blei loeten, wenn's was bringt.

Interessante Alternative: Man gibt das Produkt zu einem kleinen 
Gewerbetreibenden, der das Bauteil, dass sich nich pb-free löten läasst, 
dann einsetzt und das Gerät gegen Geld vertreibt. Inverkehrbringer ist 
dann er und nicht der Hersteller, der ihm das Geld verkauft hat.

Ich gehe davon aus, daß die Firmen jetzt immer mehr 
Vertriebsgesllschaften gründen, die die Haftung abfangen und maximal 
-25000 GmbH-Einsatz in die Bilanz reindrücken, wenn sie Pleite gehen.

von asdf (Gast)


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> der ihm das Geld verkauft hat

lol

von Chrisitan (Gast)


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>Ich gehe davon aus, daß die Firmen jetzt immer mehr
>Vertriebsgesllschaften gründen, die die Haftung abfangen

"Seifenblasenfirmen" sage ich da nur! Das machen ja jetzt shon viele, um 
Leute rausschmeissen zu können, wenn der Absatz einbricht, oder andere 
Firmen zu verklagen.

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