Forum: Markt "Geschenke" aus den USA


von Solig (Gast)


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Aus gegebenem Anlass möchte ich fragen wie es mit Lieferungen aus den 
Staaten aussieht. Im Moment haben wir ja einen superstarken Euro und 
weil die amerikanische Konjunktur schwächelt, stehen die Preise 
obendrein niedirg.

Soweit ich weis, muss man Importtoll und Umsatzsteuer bezahlen. Auf EBAY 
kündigen aber viele an, georderte Waren als "Geschenk" zu eklarieren , 
um so den Zoll zu überlisten.

Macht man sich strafbar, wenn man da mitspielt und den zoll nicht von 
selber anmeldet oder die UST ?

Klappt das überhaupt ?

von August (Gast)


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Der Staat liest bei ebay mit.
Siehe Kaffeesteuer-Hinterziehung.

von Andreas J. (antibyte)


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Bei einem Warenwert unter 22 Euro fallen grundsätzlich weder
Zoll noch Steuern an.

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel1

Die Ware falsch zu deklarieren klappt zwar sicherlich oft,
aber ist grundsätzlich auch Steuerhinterziehung.
Da dies aber der Absender getan hat, hast du vermutlich keine 
Konsequenzen zu erwarten, insofern du ihn nicht dazu aufgefordert hast, 
oder davon im vorraus wustest. Du musst dann eben den Zoll und die 
Steuern zahlen.

von August (Gast)


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> Bei einem Warenwert unter 22 Euro fallen grundsätzlich weder
> Zoll noch Steuern an.

"Grundsätzlich" ist nicht so zu verstehen, dass "in keinem
Fall" Abgaben fällig werden.
Es sind Fälle bekannt geworden, da hat der Zoll kleine Euro-
Beträge an Verbrauchssteuern (Kaffee) aus Import außerhalb
der EU eingefordert. Die oben erwähnte 22-Euro-Klausel gilt
also keineswegs pauschal. Auch bei Geschenken können Verbrauchs-
steuern fällig werden.

von Solig (Gast)


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Die Frage ist, ob man verpflichtet ist, eine Einfuhr von Gegenständen 
dem Zoll oder dem FA gegenüber anzugeben. Da gibt es doch sowas wie 
Einfuhrumsatzsteuer. Die Gegenstände aus den Staaten sind vermutlich ja 
auch deshalb billiger, weil die als Lieferung nach draussen keine VAT 
draufschlagen (müssen). Vielleicht schlagen sie sie auch dauf und führen 
sie nicht ab.?

von Martin (Gast)


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Wenn ich mir legal einen Goldbarren von einem Freund aus den USA 
schenken lasse, dann muss ich auf jeden Fall Steuern zahlen.

von August (Gast)


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Hallo Solig,
einfache Gegenfrage:
Ist es klug, in aller Öffentlichkeit (ebay) einen Handel
abzuschließen und dabei Jedermann mitzuteilen "wir tricksen
jetzt den Fiskus aus"?

Das kann schon mal gut gehen, so wie auch nicht jeder Auto-
bahnraser erwischt wird. Aber wenn es kracht, dann tut es mit
Sicherheit weh.

Wie gesagt, es gab schon "arme Würstchen", die wegen dem
Kauf und Import von 500 Gramm Kaffee (über ebay) auf die Nase
gefallen sind. Und dort ging es um Ingoranz, nicht um Vorsatz!
August

von akw (Gast)


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Kommt auf die Versandart an. Ware im Luftpolsterumschlag interessiert 
niemanden.

von Hellboy (Gast)


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oh doch auch ware im luftpolster interessiert ....hab über ebay led´s (3 
Farb und so ...) aus hong kong bestellt die waren auch als geschenk 
markiert.... und siehe da es klebte ein aufkleber des deutschen zoll 
quer über den umschlag..... aber näher interessiert hats anscheint dann 
doch keinen....

von Pedro Candis (Gast)


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Habe selber schon über EBAY im Ausland gekauft. Der wollte auch 
"present" deklarieren, der Zoll hat aber bei mir nachgefragt wie hoch 
der Wert ist. Da ich keinen Ärger wollte, habe ich die ÜW angegeben. Der 
link auf die Auktion hat denen gereicht und ich habe meine Päckchen 
bekommen - allerdings mit Zoll und UST.

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