Auszug aus der Webseite der Schweizer Post:
Postverzollung: Zahlung per Nachnahme
Wird ein Paket durch eine Postorganisation zur Schweizer Grenze
transportiert, gelangt es in die Postverzollung und wird von der Post im
Rahmen des Universaldienstes zugestellt. Dabei gilt als Faustregel: bei
Paketen mit einem Warenwert bis maximal CHF 65.- fallen bei der Einfuhr
in die Schweiz keine Zollgebühren und Mehrwertsteuer an, wobei dies auch
von Gewicht und Art der Ware abhängig ist. Sonderbestimmungen gibt es
bei Pflanzen, Kriegsmaterial, Edelmetallen, Alkohol. Der Warenwert setzt
sich aus effektivem Wert der Ware und Transportkosten zusammen. Für die
Abfertigung bzw. Bearbeitung der Pakete verlangt Swiss Post
International zudem eine Postvorweisungstaxe von CHF 10.-. Der gesamte
Betrag wird bei der Aushändigung des Paketes beim Empfänger eingezogen
(Nachnahme). Für Kuriersendungen aus dem Ausland gelten andere
Abfertigungstarife.
Privatverzollung: Zahlung per Rechnung
Pakete, die durch private Spediteure zur Schweizer Grenze geliefert
werden, gelangen in die Privatverzollung. Dies ist bei General Parcel
Switzerland (GP) der Fall. GP ist ein Profit Center der Posttochter
Swiss Post International Logistics AG, Basel und unterliegt als
privat-rechtliche Unternehmung dem freien Wettbewerb. GP ist
spezialisiert auf den internationalen Versand von Geschäftssendungen
(B2B-Pakete) und spricht daher vor allem Geschäftskunden an.
Bei GP bezahlt der Privatempfänger in jedem Fall eine Zollabfertigungs-
und Bearbeitungsgebühr von CHF 43.-. Übersteigt der Warenwert des Pakets
den Betrag von CHF 65.-, fallen zudem Zollkosten und Mehrwertsteuer an,
über deren Höhe das Zollgesetz entscheidet. Weil GP diese staatlichen
Abgaben vorschiessen muss, stellt sie dem Empfänger in diesem Fall
zusätzlich eine Vorlageprovision von CHF 10.- in Rechnung. Die Höhe der
Zollabfertigungs- und Bearbeitungsgebühr von GP richtet sich nach den
Marktpreisen und liegt im Vergleich zur Konkurrenz etwa im Mittelfeld.
General Parcel bietet seinen Geschäftskunden verschiedene
Verrechnungsarten (incoterms) an: So gibt es Absender, die Verzollung,
Zollabgaben und MWST gesamthaft oder teilweise übernehmen. Was der
Absender nicht übernimmt, wird dem Empfänger belastet. Aus
zolllogistischen Gründen ist eine Rechnungsstellung erst mehrere Tage
nach der Auslieferung der Pakete möglich.