Hallo, habe schon über Google gesucht, jedoch nix gefunden, ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Der Sohn eines Bekannten hat 2x das Studium abgebrochen (bekommt auch kein Bafög mehr, da er das 1. Studium zulange gemacht hat) Jedenfalls will er nun bei seinem Vater, einen Edv-Laden Inhaber eine Lehre machen. Nun die Frage: Darf der Vater(er würde ihn dann ausbilden müssen), der Chef der Firma ist, seinen Sohn als Lehrling einstellen? Danke im voraus für Antworten.
Gast
#669369
Das setzt voraus, dass der Vater überhaupt ausbilden darf. Wenn ja, dann macht es keinen Unterschied, ob der Lehrling nun Sohn ist oder nicht. Allerdings ist das wenig sinnvoll, da der Süßling weiterhin Sohn von Beruf bleiben wird. Das Arbeiten wird er beim Vater nicht lernen.
Gast
#669506
Das scheint ein Pflegefall ohnegleichen zu sein (so wie mein Buder).
Gast
#669508
Heisst dein Bruder zufällig abc? Also ich würde sagen das geht... aber naja... ist schon ganz schön assig.
Gast
#669595
Soviel ich weiß, muß der Vater dazu eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben. Am einfachsten ist es, mal die IHK anzurufen. MfG Paul
Gast
#669624
Hallo Jutta, was war die Ursache des Abbruches des Studiums. Gibt es gesundheitliche Aspekte bei der EDV Ausbildung zu berücksichtigen. Eine Lehre ist nicht ungedingt schlecht. Klar ein anderer Betrieb wäre besser. Zur IHK würde ich im EDV Berufen gerade nicht hingehen. Dies ist ein Dienstleistungsbereich bzw. die IHK ist für diesen Ausbildungszweig nicht mehr Stand der Technik. Auch sind ihre Interessen und Ausblidungspläne total veraltet. Auch hat die IHK nicht den Focus auf den EDV Bereich. Sie orientierz sich an der Industrie und den Handel. Der EDV Bereich hat eigenen Institutionen und ist längst aus den Kinderschuhen heraus und eigenständig. Wir leben ja nicht mehr 1968 sondern 2007.
Gast
#670156
Wie sieht es generell aus, wenn man selber Ingenieur ist und Verwandte in einem technischen Beruf ausbilden will? Gibt es für Ingenieure irgendwelche Vorteile in Sachen Ausbildungsberechtigung ?
Gast
#670693
Der Vater darf nur seinen Sohn ausbilden, wenn dieser nicht irgendwie auch sein Bruder ist:-)))
Gast
#670746
Das wäre nichts für meines Vaters Ältesten. Paul
Harald: Ist afaik problemlos als ing die Ausbildungsberechtigung zu erlangen. Mein Ausbilder hat die und der musste die glaube ich nur beantragen... Liegt vielleicht auch daran, dass man über jede Ausbildungsstelle froh ist :)
Gast
#670782
Kojack (die älteren werden sich errinnern) würde sagen : "Da freut sich Papis Sohn".
Gast
#670783
Entzückend, Baby! ;-)
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