Hallo, ich hab da ein kleines Problem. Und zwar brauche ich für eines meiner Produkte eine Konformitätserklärung. Nun hab ich aber keine Ahnung welche Richtlinie da greift und nach welchen Normen die ausgestellt werden muss. Also das Gerät selber ist korrekt zusammen gebaut und strahlt auch nicht, ist nur ein 32kHz Quarz drin der nur zur Takterzeugung verwendet wird. Eigentlicher arbeitstakt mir dem weitergearbeitet wird geht nicht über 20Hz hinaus. Des weiteren wird das Gerät nur mit einem 9V Block betrieben. Alternativ auch über ein Steckernetzteil, doch das hat eine eigene CE Kennzeichnung und ist für mich unbedeutend. Jetzt ist die Frage welche CE Richtlinien muss ich in die Konformitätserklärung rein schreiben und welche Norm Nummern? Das ganze ist relativ wichtig, weiß da einer Bescheid? Gruß, Benny.
Mit Reinschreiben alleine kommt man nicht aus. Bevor Du nur reinschreibst besser keine Konformitätserklärung ausstellen.
Du musst trotzdem EMV Tests machen. Es ist nicht nur wichtig, dass das Gerät keine/geringe Störstrahlung aussendet , sondern auch un empfindlich gegen Störeinstrahlung ist...und so ein professionell gemachter EMV Test kostet so einiges. Unter 1k€ geht da wenig.
Um zu wissen welche Vorschriften denn erfuellt werden muessen muss einiges bekannt sein. Wo wird das Geraet eingesetzt : Haushalt, Industrie, Medizin ? Damit kann man dann die Normen heraussuchen. Dann ist wichtig, in welcher Sorte Gehause es eingebaut ist : Kunststoff (isoliert), Metall(geerdet). Der Hinweis CE Komponenten eingesetzt zu haben genuegt nicht. Man kann mit konformen Komponenten ein Geraet bauen, das nicht genuegt. Trotzdem ist die Verwendung eines externen Netzteiles ein guter Zug. Denn dadurch muss das Geraet die NetzApparaterichtlinien nicht erfuellen. Das ist mit dem Netzteil erledigt. Wenn das Geraet gut gebaut ist kann man durchaus die Konformitaetserklaerung ausfuellen, ohne eine Messung gemacht zu haben. Allerdings sollte man an mindestens einer Messung eines aehnliche Geraetes derselben Vorschriftsklasse beigewohnt haben, die ganze Theorie begriffen haben und die ueblichen Massnahmen kennen.
Nein. Er muss keine Messungen machen. Es kann aber sein, dass der Kunde die Messungen sehen will oder das Testhaus benannt haben will. In diesem Fall wird der Kunde dann halt abspringen. In die Konformitätserklärung kann er dann rein schreiben, was er will. Ein Kunde ohne Durchblick ist happy, ein Kunde mit Durchblick nimmt die EN-Nummern auseinander. Insofern sollte das Ganze schon plausibel sein. Hierzu wäre eine (anonyme) Umfrage interessant: "Lassen Sie die CE-Konformität ALLER Ihrer Geräte von einem Testhaus bestätigen?" "Wenden Sie ALLE erforderlichen Prüfnormen an?" und dann gleich hinterher: "Setzen Sie nur noch RoHS-konforme Bauteile in Ihren Produkten ein?" Die Ja-Sager müssen hier jetzt nicht antworten, das langweilt.
Hallo, die letzte Antwort war sehr gut, danke! Also das Gerät wird hauptsächlich privat und in der Wohnung eingesetzt. Das Gehäuse ist aus Kunststoff. Es wurden ca. schon gute 2000 dieser Geräte gebaut. Es gab nie Probleme. Nur muss ich so eine Konformitätserklärung haben. Die darf ich nicht ausfüllen, die muss ich ausfüllen und den Kunden auf Wunsch bereitstellen. Das das Gerät keine Probleme macht ist sicher, nur mit welchen EG Normen und CE Regelungen muss ich das in der Konformitätserklärung ausdrücken. Es geht mir nicht um eine Prüfung. Die muss ich nicht zwingend machen solange ich mir sicher bin das das Gerät konform ist und ich dafür gerade stehe. Wenn ich keine Lösung finde dann gebe ich es halt zum zertifizieren, kost ca. 1500,-€. Würd mir das nur gerne sparen weil das Gerät echt ein Witz für eine Zertifizierung darstellt. Aber Autor 2961's Antwort ging schon in die richige Richtung, danke. Kannst mir eventuell noch weiter helfen mit den Angaben? Gruß, Benny.
Hallo Benny! Nur nicht bange machen lassen. Du solltest zuerst schauen, ob das Gerät einer Produktnorm unterliegt. Wenn ja ist dies unbedingt zu beachten. Z.B. in der Form, daß man sie erstmal besorgt und ließt. Meist ist es gar nicht so schlimm. Wenn nicht ist es einfacher. Wenn Dein Gerät keinen Netzanschluß hat fällt schon mal einiges weg. Wenn Dein Gerät sehr wenig Strom benötigt und mit niedriger Taktfrequenz arbeitet kannst Du logisch begründen, das die Werte für die Abstrahlung eingehalten werden. In wie weit Dein Gerät empfindlich auf Einstrahlungen ist und ggf. abschmiert wenn man die Kontakte berührt steht Dir weitgehend frei. Du mußt es bestenfalls dokumentieren. Tip: Schau Dir man andere Bedienungsanleitungen vergleichbarer Produkte an. Dann hast Du schon mal die Normen. Grüße! Marc
Hi Marc, naja, also eigentlich erzeugt es nur einen Takt. Mein Kunde steckt dann noch so ne Matte dran die eine Spule eingenäht hat. Bei dem Takt reden wir von Größen bis max. 20Hz. Der Takt wird durch einen Uhrenquarz erzeugt und runtergeteilt. Die Matte wird nur mit einem sehr geringen Strom durchflossen. Ist irgendso ein Schutz gegen Wasseradern, zumindest verkauft das mein Kunde so und nun muss dieser einem Kunden diese Konformitätserklärung aushändigen. Es hat zwar einen Netzanschluss, aber für ein 9V Netzteil. Problem ist das ich nicht genau weiß welcher Produktnorm es zugeordnet werden kann. Die Niederspannungsrichtlinie kann es ja nicht sein, die beinhaltet Geräte ab 50V bzw. 75V. Bleibt nur noch die Richtlinie -Elektromagnetische Verträglichkeit- Und welche Normen genau darunter weiß ich nicht. Da gibt es keine die in diese Richtung geht. Gruß, Benny.
Guck doch mal diese Wasserentkalker an. Nicht nur, daß die genauso mystisch funktionieren, die sind auch elektrisch quasi gleich. In der Bedienungsanleitung steht bestimmt die vier Grundnormen aufgeführt. Wieviel Strom fließt in der Spule und wie groß ist die Stromaufnahme des Gerätes? Grüße! Marc
> Nun hab ich aber keine Ahnung welche Richtlinie da greift und nach > welchen Normen die ausgestellt werden muss. Das kannst und sollst du aber innerhalb gewisser Grenzen festlegen. Es ist z.B ein Unterschied ob dein Produkt in privater Umgebung (darf weniger stoeren, dafuer ist es okay wenn es eher gestoert wird) oder industrieller Umgebung (darf mehr stoeren, aber darf sich auch durch staerker Stoerungen nicht beinfluessen lassen) betrieben wird. Du kannst natuerlich auch entscheiden das es beides kann. Es gibt aber auch Bestimmungen die du einhalten musst. Wenn du z.B einen Druckbehaelter in eine bestimmten Groesse einbaust, dann gelten die Bestimmungen dafuer auf jedenfall. > Alternativ auch über ein Steckernetzteil, doch das hat eine eigene CE > Kennzeichnung und ist für mich unbedeutend. Das ist leider eine Fehleinschaetzung. Zum Beispiel wirkt die Zuleitung als Antenne und kann sowohl Stoerungen abstrahlen wie auch empfangen. So koennte ein anderes Netzteil mit einem Kabel anderer Laenge die Ergebnisse einer EMV-Pruefung veraendern. > Das ganze ist relativ wichtig, weiß da einer Bescheid? Wenn es wichtig ist dann solltest du dich auch an ein entsprechendes Labor wenden. Die machen dir dann auch die notwendige Dokumentation und beglaubigen sie dir. Entweder brauchst du das nur um einen Kunden zu begluecken, dann schreibst du halt irgendeinen Zettel. Oder du machst dir ernsthaft sorgen das du es mal als Beweiss vor Gericht brauchst, dann sollte das aber auch gut dokumentiert sein. Olaf
@Benny, schreib das mal so ab : The following EU directives apply to and are fulfilled by the products of Benny???? * EN60950-1 Safety of information technology equipment * EN61010-1 Safety requirement for electrical equipment for measurement, control and laboratory use * EN61000-6-2 EMC immunity standard in industrial environment * EN61000-6-4 EMC emission standard in industrial environment es gibt da noch Nummern fuer Haushalt, die muesst ich aber nachschauen.
Irgendwer verkauft hier Laborstunden :-) Die Doku und ggf. Messungen darf man innerhalb eines Jahres nach Anfrage einer Behörde erstellen. Entspann Dich!
Wenn das nicht passt, denk ich solltest mal 100Euro rausblasen und beim Testcenter die Information nachschlagen lassen, welche Normen denn zur anwendung kommen, und was deren Kerninhalt, resp die noetigen Massnahmen sind. Die Testcenter haben kompetente Leute, die wissen das.
> es gibt da noch Nummern fuer Haushalt, die muesst ich aber nachschauen.
DIN EN 61000-6-1
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Fachgrundnorm - Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und
Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
(IEC 61000-6-1:1997, mod.); Deutsche Fassung EN 61000-6-1:2001
DIN EN 61000-6-3
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Teil 6-3: Fachgrundnormen - Fachgrundnorm Störaussendung - Wohnbereich,
Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
(IEC 61000-6-3:1996, modifiziert); Deutsche Fassung EN 61000-6-3:2001 +
A11:2004
viel Spaß beim Lesen
Klaus, Du hast solche Literatur zuhause ? Oder kann man die Texte runterladen ?
Mit herunterladen ist da nichts. Da verdient sich der VDE Verlag eine goldene Nase mit. Die DIN EN 61000-6-3 liegt so bei 25 EUR. Es gibt aber Stellen bei denen du die auch einsehen kannst. Ich habe über die Firma Zugang zu einer Normendatenbank in der alle von uns gekauften Normen als PDF Dateien einsehbar sind.
Eventuell hilft da die nächstgelegene Universitäts-Bibliothek weiter. (Zumindest wenn dort ET gelehrt wird) Einige Unis haben auch über Perinorm Zugriff auf fast den gesamten DIN-Normenkatalog.
Ich glaub nicht das jemand der hier schreibt und ein paar hundert Stueck von irgendetwas verkaufen will sich ernsthaft sorgen machen muss das ihn eine Behoerde mal aus Spass durchmisst. Wenn es Aerger gibt dann vermutlich nur weil einem die Konkurenz anschwaerzt und auch das wohl nur wenn die sich sehr sicher sind das man nicht dasselbe mit ihnen machen kann. :-) > Die Doku und ggf. Messungen darf man innerhalb eines Jahres nach Anfrage > einer Behörde erstellen. Entspann Dich! Das Problem dabei wird nur sein das dann die Bestimmungen zu dem Zeitpunkt der Messungen gelten oder? Wenn du aber ein Produkt seit 5Jahren unveraendert verkaufst und dann einen Test von vor 5Jahren auf den Tisch legst dann gehe ich mal davon aus das die alten Bestimmungen gelten. Man kann schlieslich nicht verlangen das du bereits verkaufte, beim Kunden stehende, Sachen immer auf den neuesten Stand bringst. Olaf
Hallo, also mein Kunde sagt das dieser das als Schutzvorrichtung gegen Strahlung von Wasseradern ect. verkauft. Somit müsste es doch unter die Richtlinie von persönlicher Schutzausrüstung fallen. Liege ich da richtig und welche Normen müsste man dann anwenden? Da ich im eigentlichen Sinne nicht der Hersteller bin, könnte mir das ganze ja egal sein. Aber mein Kunde blicjt das nicht. Und wenn der nix mehr verkauft dann brauche ich nichts mehr für den produzieren. Naja, also fällt es doch auf mich zurück. Gruß, Benny.
Such dir ein EMV-labor deines Vertrauens und frag dort nach. Im Berliner Raum kann ich dir eins nennen. MW
> Somit müsste es doch unter die Richtlinie von persönlicher Schutzausrüstung fallen Absolut - wie die Alu-Hütchen, die gegen Ausserirdische schützen. http://img212.imageshack.us/img212/7720/tinfoilhat2cy2.jpg
Hi, danke Dietmar. Ich baue die Geräte nur nach vorgabe. Was die bzw. der Kunde damit macht ist nicht meine Sache. Der kommt zu mir und möchte dieses Produkt haben. Ich produzier das dann, mehr nicht. Ich suche schon den ganzen Tag nach einem Labor hier in der Nähe. Entweder Raum Stuttgart oder Memmingen. Aber ich finde nix passendes. Suche da jemanden der mit mir diese Konformitätserklärung ausarbeitet. Das der Kunde die dann unterschreiben muss ist schon klar. Soll ja auch alles nicht umsonst sein. Gruß, Benny.
> Ist irgendso ein Schutz gegen Wasseradern
Lass einfach die Stromversorgung ab. Hilft genauso gegen Wasseradern,
und braucht kein CE Zeichen :-)))
Dann brauchst du noch nicht mal mehr RoHS und Altgeräteverordnung zu
erfüllen, weil kein elektrisches Gerät mehr. Und seinen Zweck wir es
genau so erfüllen (dem dummen Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen).
EMV Labor in Stuttgart http://www.nor-elektronik.de/seiten/emvmess.htm http://www.emctech.de/ hier habe ich dir noch 2 Links bei denen du dich eventuell erkundigen kannst. Herr Reichenbach von emvconsult hat für unsere Firma schon eine CE-Bewertung und Normenrecherge durchgeführt. Zu Firma Schwille habe ich keine Erfahrungen. http://www.emvconsult.de/emvc-home.php http://www.schwille.de/unternehmen.html Gruss Klaus
Hallo, das Thema ist zwar schon älter, trotzdem: Hast Du zwischenzeitlich zertifiziert ? Wollte das auch, habe ein CE- Büro mit der Auswahl der Normen beauftragt (EUR 800,--) und selbst zertifiziert. Fiel damit auf die Schnauze: Bundesnetzargentur meldete sich (wahrscheinlich hat mich jemand angeschwärzt) und ich habe noch schnell die ganze EMV- Geschichte mit externem EMV- Prüf- Labor durchgezogen (nochmal EUR 3.500). Bist Du WEEE registriert ? Batterieverordnung beachtet ?
Nein, du fielst damit nicht auf die Schnauze. Das ist der normale Vorgang. Moeglicherweise muss man die Messungen nachreichen. Das kann allen passieren. In anderen Laendern sind vorgaengeige Tests zwingend. zB in Kanada. Dort nennt sich die Behoerde CSA. Und die koennen mit 10k$ zulangen. Wie gesagt, vor der Inverkehrssetzung eines Geraetes.
>Schutzvorrichtung gegen Strahlung von Wasseradern
aha, die strahlen also. Das war mir bisher nicht bekannt. Man sollte das
Gerät also besser zur Energiegewinnung nutzen, als sich vor der
Strahlung zu schützen.
Nein, Spaß beseite, bitte mathematisch und physikalisch korrekt
herleiten.
Peter
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