Hallo,
ich hab da ein kleines Problem. Und zwar brauche ich für eines meiner
Produkte eine Konformitätserklärung. Nun hab ich aber keine Ahnung
welche Richtlinie da greift und nach welchen Normen die ausgestellt
werden muss.
Also das Gerät selber ist korrekt zusammen gebaut und strahlt auch
nicht, ist nur ein 32kHz Quarz drin der nur zur Takterzeugung verwendet
wird. Eigentlicher arbeitstakt mir dem weitergearbeitet wird geht nicht
über 20Hz hinaus.
Des weiteren wird das Gerät nur mit einem 9V Block betrieben. Alternativ
auch über ein Steckernetzteil, doch das hat eine eigene CE Kennzeichnung
und ist für mich unbedeutend.
Jetzt ist die Frage welche CE Richtlinien muss ich in die
Konformitätserklärung rein schreiben und welche Norm Nummern?
Das ganze ist relativ wichtig, weiß da einer Bescheid?
Gruß, Benny.
Du musst trotzdem EMV Tests machen. Es ist nicht nur wichtig, dass das
Gerät keine/geringe Störstrahlung aussendet , sondern auch un
empfindlich gegen Störeinstrahlung ist...und so ein professionell
gemachter EMV Test kostet so einiges. Unter 1k€ geht da wenig.
Um zu wissen welche Vorschriften denn erfuellt werden muessen muss
einiges bekannt sein. Wo wird das Geraet eingesetzt : Haushalt,
Industrie, Medizin ? Damit kann man dann die Normen heraussuchen. Dann
ist wichtig, in welcher Sorte Gehause es eingebaut ist : Kunststoff
(isoliert), Metall(geerdet).
Der Hinweis CE Komponenten eingesetzt zu haben genuegt nicht. Man kann
mit konformen Komponenten ein Geraet bauen, das nicht genuegt. Trotzdem
ist die Verwendung eines externen Netzteiles ein guter Zug. Denn dadurch
muss das Geraet die NetzApparaterichtlinien nicht erfuellen. Das ist mit
dem Netzteil erledigt.
Wenn das Geraet gut gebaut ist kann man durchaus die
Konformitaetserklaerung ausfuellen, ohne eine Messung gemacht zu haben.
Allerdings sollte man an mindestens einer Messung eines aehnliche
Geraetes derselben Vorschriftsklasse beigewohnt haben, die ganze Theorie
begriffen haben und die ueblichen Massnahmen kennen.
Nein. Er muss keine Messungen machen. Es kann aber sein, dass der Kunde
die Messungen sehen will oder das Testhaus benannt haben will. In diesem
Fall wird der Kunde dann halt abspringen.
In die Konformitätserklärung kann er dann rein schreiben, was er will.
Ein Kunde ohne Durchblick ist happy, ein Kunde mit Durchblick nimmt die
EN-Nummern auseinander. Insofern sollte das Ganze schon plausibel sein.
Hierzu wäre eine (anonyme) Umfrage interessant:
"Lassen Sie die CE-Konformität ALLER Ihrer Geräte von einem Testhaus
bestätigen?"
"Wenden Sie ALLE erforderlichen Prüfnormen an?"
und dann gleich hinterher:
"Setzen Sie nur noch RoHS-konforme Bauteile in Ihren Produkten ein?"
Die Ja-Sager müssen hier jetzt nicht antworten, das langweilt.
Hallo,
die letzte Antwort war sehr gut, danke!
Also das Gerät wird hauptsächlich privat und in der Wohnung eingesetzt.
Das Gehäuse ist aus Kunststoff.
Es wurden ca. schon gute 2000 dieser Geräte gebaut. Es gab nie Probleme.
Nur muss ich so eine Konformitätserklärung haben. Die darf ich nicht
ausfüllen, die muss ich ausfüllen und den Kunden auf Wunsch
bereitstellen. Das das Gerät keine Probleme macht ist sicher, nur mit
welchen EG Normen und CE Regelungen muss ich das in der
Konformitätserklärung ausdrücken.
Es geht mir nicht um eine Prüfung. Die muss ich nicht zwingend machen
solange ich mir sicher bin das das Gerät konform ist und ich dafür
gerade stehe. Wenn ich keine Lösung finde dann gebe ich es halt zum
zertifizieren, kost ca. 1500,-€. Würd mir das nur gerne sparen weil das
Gerät echt ein Witz für eine Zertifizierung darstellt.
Aber Autor 2961's Antwort ging schon in die richige Richtung, danke.
Kannst mir eventuell noch weiter helfen mit den Angaben?
Gruß, Benny.
Hallo Benny!
Nur nicht bange machen lassen. Du solltest zuerst schauen, ob das Gerät
einer Produktnorm unterliegt. Wenn ja ist dies unbedingt zu beachten.
Z.B. in der Form, daß man sie erstmal besorgt und ließt. Meist ist es
gar nicht so schlimm.
Wenn nicht ist es einfacher. Wenn Dein Gerät keinen Netzanschluß hat
fällt schon mal einiges weg. Wenn Dein Gerät sehr wenig Strom benötigt
und mit niedriger Taktfrequenz arbeitet kannst Du logisch begründen, das
die Werte für die Abstrahlung eingehalten werden. In wie weit Dein Gerät
empfindlich auf Einstrahlungen ist und ggf. abschmiert wenn man die
Kontakte berührt steht Dir weitgehend frei. Du mußt es bestenfalls
dokumentieren.
Tip: Schau Dir man andere Bedienungsanleitungen vergleichbarer Produkte
an. Dann hast Du schon mal die Normen.
Grüße! Marc
Hi Marc,
naja, also eigentlich erzeugt es nur einen Takt. Mein Kunde steckt dann
noch so ne Matte dran die eine Spule eingenäht hat. Bei dem Takt reden
wir von Größen bis max. 20Hz. Der Takt wird durch einen Uhrenquarz
erzeugt und runtergeteilt. Die Matte wird nur mit einem sehr geringen
Strom durchflossen. Ist irgendso ein Schutz gegen Wasseradern, zumindest
verkauft das mein Kunde so und nun muss dieser einem Kunden diese
Konformitätserklärung aushändigen.
Es hat zwar einen Netzanschluss, aber für ein 9V Netzteil.
Problem ist das ich nicht genau weiß welcher Produktnorm es zugeordnet
werden kann. Die Niederspannungsrichtlinie kann es ja nicht sein, die
beinhaltet Geräte ab 50V bzw. 75V. Bleibt nur noch die Richtlinie
-Elektromagnetische Verträglichkeit-
Und welche Normen genau darunter weiß ich nicht. Da gibt es keine die in
diese Richtung geht.
Gruß, Benny.
Guck doch mal diese Wasserentkalker an. Nicht nur, daß die genauso
mystisch funktionieren, die sind auch elektrisch quasi gleich.
In der Bedienungsanleitung steht bestimmt die vier Grundnormen
aufgeführt.
Wieviel Strom fließt in der Spule und wie groß ist die Stromaufnahme des
Gerätes?
Grüße!
Marc
> Nun hab ich aber keine Ahnung welche Richtlinie da greift und nach> welchen Normen die ausgestellt werden muss.
Das kannst und sollst du aber innerhalb gewisser Grenzen festlegen.
Es ist z.B ein Unterschied ob dein Produkt in privater Umgebung (darf
weniger stoeren, dafuer ist es okay wenn es eher gestoert wird) oder
industrieller Umgebung (darf mehr stoeren, aber darf sich auch durch
staerker Stoerungen nicht beinfluessen lassen) betrieben wird.
Du kannst natuerlich auch entscheiden das es beides kann.
Es gibt aber auch Bestimmungen die du einhalten musst. Wenn du z.B einen
Druckbehaelter in eine bestimmten Groesse einbaust, dann gelten die
Bestimmungen dafuer auf jedenfall.
> Alternativ auch über ein Steckernetzteil, doch das hat eine eigene CE> Kennzeichnung und ist für mich unbedeutend.
Das ist leider eine Fehleinschaetzung. Zum Beispiel wirkt die Zuleitung
als Antenne und kann sowohl Stoerungen abstrahlen wie auch empfangen. So
koennte ein anderes Netzteil mit einem Kabel anderer Laenge die
Ergebnisse einer EMV-Pruefung veraendern.
> Das ganze ist relativ wichtig, weiß da einer Bescheid?
Wenn es wichtig ist dann solltest du dich auch an ein entsprechendes
Labor wenden. Die machen dir dann auch die notwendige Dokumentation und
beglaubigen sie dir.
Entweder brauchst du das nur um einen Kunden zu begluecken, dann
schreibst du halt irgendeinen Zettel. Oder du machst dir ernsthaft
sorgen das du es mal als Beweiss vor Gericht brauchst, dann sollte das
aber auch gut dokumentiert sein.
Olaf
@Benny,
schreib das mal so ab :
The following EU directives apply to and are fulfilled by the
products of Benny????
* EN60950-1 Safety of information technology equipment
* EN61010-1 Safety requirement for electrical equipment for measurement,
control and laboratory use
* EN61000-6-2 EMC immunity standard in industrial environment
* EN61000-6-4 EMC emission standard in industrial environment
es gibt da noch Nummern fuer Haushalt, die muesst ich aber nachschauen.
Irgendwer verkauft hier Laborstunden :-)
Die Doku und ggf. Messungen darf man innerhalb eines Jahres nach Anfrage
einer Behörde erstellen. Entspann Dich!
Wenn das nicht passt, denk ich solltest mal 100Euro rausblasen und beim
Testcenter die Information nachschlagen lassen, welche Normen denn zur
anwendung kommen, und was deren Kerninhalt, resp die noetigen Massnahmen
sind. Die Testcenter haben kompetente Leute, die wissen das.
> es gibt da noch Nummern fuer Haushalt, die muesst ich aber nachschauen.
DIN EN 61000-6-1
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Fachgrundnorm - Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und
Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
(IEC 61000-6-1:1997, mod.); Deutsche Fassung EN 61000-6-1:2001
DIN EN 61000-6-3
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Teil 6-3: Fachgrundnormen - Fachgrundnorm Störaussendung - Wohnbereich,
Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
(IEC 61000-6-3:1996, modifiziert); Deutsche Fassung EN 61000-6-3:2001 +
A11:2004
viel Spaß beim Lesen
Mit herunterladen ist da nichts. Da verdient sich der VDE Verlag eine
goldene Nase mit. Die DIN EN 61000-6-3 liegt so bei 25 EUR. Es gibt aber
Stellen bei denen du die auch einsehen kannst. Ich habe über die Firma
Zugang zu einer Normendatenbank in der alle von uns gekauften Normen als
PDF Dateien einsehbar sind.
Eventuell hilft da die nächstgelegene Universitäts-Bibliothek weiter.
(Zumindest wenn dort ET gelehrt wird)
Einige Unis haben auch über Perinorm Zugriff auf fast den gesamten
DIN-Normenkatalog.
Ich glaub nicht das jemand der hier schreibt und ein paar hundert Stueck
von irgendetwas verkaufen will sich ernsthaft sorgen machen muss das
ihn eine Behoerde mal aus Spass durchmisst.
Wenn es Aerger gibt dann vermutlich nur weil einem die Konkurenz
anschwaerzt und auch das wohl nur wenn die sich sehr sicher sind das man
nicht dasselbe mit ihnen machen kann. :-)
> Die Doku und ggf. Messungen darf man innerhalb eines Jahres nach Anfrage> einer Behörde erstellen. Entspann Dich!
Das Problem dabei wird nur sein das dann die Bestimmungen zu dem
Zeitpunkt der Messungen gelten oder? Wenn du aber ein Produkt seit
5Jahren unveraendert verkaufst und dann einen Test von vor 5Jahren auf
den Tisch legst dann gehe ich mal davon aus das die alten Bestimmungen
gelten. Man kann schlieslich nicht verlangen das du bereits verkaufte,
beim Kunden stehende, Sachen immer auf den neuesten Stand bringst.
Olaf
Hallo,
also mein Kunde sagt das dieser das als Schutzvorrichtung gegen
Strahlung von Wasseradern ect. verkauft. Somit müsste es doch unter die
Richtlinie von persönlicher Schutzausrüstung fallen. Liege ich da
richtig und welche Normen müsste man dann anwenden?
Da ich im eigentlichen Sinne nicht der Hersteller bin, könnte mir das
ganze ja egal sein. Aber mein Kunde blicjt das nicht. Und wenn der nix
mehr verkauft dann brauche ich nichts mehr für den produzieren. Naja,
also fällt es doch auf mich zurück.
Gruß, Benny.
Hi,
danke Dietmar. Ich baue die Geräte nur nach vorgabe. Was die bzw. der
Kunde damit macht ist nicht meine Sache. Der kommt zu mir und möchte
dieses Produkt haben. Ich produzier das dann, mehr nicht.
Ich suche schon den ganzen Tag nach einem Labor hier in der Nähe.
Entweder Raum Stuttgart oder Memmingen. Aber ich finde nix passendes.
Suche da jemanden der mit mir diese Konformitätserklärung ausarbeitet.
Das der Kunde die dann unterschreiben muss ist schon klar.
Soll ja auch alles nicht umsonst sein.
Gruß, Benny.
> Ist irgendso ein Schutz gegen Wasseradern
Lass einfach die Stromversorgung ab. Hilft genauso gegen Wasseradern,
und braucht kein CE Zeichen :-)))
Dann brauchst du noch nicht mal mehr RoHS und Altgeräteverordnung zu
erfüllen, weil kein elektrisches Gerät mehr. Und seinen Zweck wir es
genau so erfüllen (dem dummen Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen).
Hallo, das Thema ist zwar schon älter, trotzdem: Hast Du
zwischenzeitlich zertifiziert ?
Wollte das auch, habe ein CE- Büro mit der Auswahl der Normen beauftragt
(EUR 800,--) und selbst zertifiziert. Fiel damit auf die Schnauze:
Bundesnetzargentur meldete sich (wahrscheinlich hat mich jemand
angeschwärzt) und ich habe noch schnell die ganze EMV- Geschichte mit
externem EMV- Prüf- Labor durchgezogen (nochmal EUR 3.500).
Bist Du WEEE registriert ? Batterieverordnung beachtet ?
Nein, du fielst damit nicht auf die Schnauze. Das ist der normale
Vorgang. Moeglicherweise muss man die Messungen nachreichen. Das kann
allen passieren. In anderen Laendern sind vorgaengeige Tests zwingend.
zB in Kanada. Dort nennt sich die Behoerde CSA. Und die koennen mit 10k$
zulangen. Wie gesagt, vor der Inverkehrssetzung eines Geraetes.
>Schutzvorrichtung gegen Strahlung von Wasseradern
aha, die strahlen also. Das war mir bisher nicht bekannt. Man sollte das
Gerät also besser zur Energiegewinnung nutzen, als sich vor der
Strahlung zu schützen.
Nein, Spaß beseite, bitte mathematisch und physikalisch korrekt
herleiten.
Peter