Gast
#676096
Bei einer Platinen-Bestellung im Nicht-EU-Ausland fallen zwei Posten an: Tooling-Kosten und Stückpreis pro Platine. Beides einzeln in der Rechnung ausgewiesen und zu einem Gesamtbetrag addiert. Zählt für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer der Gesamtbetrag und muss man damit auch für den Posten "Tooling-Kosten", also eine im Ausland erbrachte Dienstleistung, Einfuhrumsatzsteuer bezahlen? Oder sind nur die materiellen Güter im Paket, also die Platinen, zu verzollen?