Bei einer Platinen-Bestellung im Nicht-EU-Ausland fallen zwei Posten an: Tooling-Kosten und Stückpreis pro Platine. Beides einzeln in der Rechnung ausgewiesen und zu einem Gesamtbetrag addiert. Zählt für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer der Gesamtbetrag und muss man damit auch für den Posten "Tooling-Kosten", also eine im Ausland erbrachte Dienstleistung, Einfuhrumsatzsteuer bezahlen? Oder sind nur die materiellen Güter im Paket, also die Platinen, zu verzollen?
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Zoll wird nur für das importierte "Material" entsprechend der Zollschlüsselnummer erhoben, die Umsatzsteuer muss für den vollen Rechnungsbetrag (einschliesslich Porto) plus Zoll bezahlt werden.
> Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe Wenn ich Zoll sage, meine ich die Behörde. Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erhoben (Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts). > die Umsatzsteuer muss für den vollen Rechnungsbetrag (einschliesslich Porto) Das würde bedeuten: EUSt auch für Dienstleistungen, die im Ausland erbracht wurden, nur weil sie mit auf der Rechnung stehen? Wenn das Tooling separat abgerechnet würde, würde man dafür aber keine EUSt zahlen - weil nichs eingeführt wird. Auf der Zoll-Seite ist nur von "Waren" die Rede ("Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EG").
Wunder dich nicht wenn dir hier nicht viele Antworten. Es gibt ein Deutschland so was wie "unerlaubten Steuerberatung" und eine entsprechende Gesetzgebung dazu. Zudem ist die Thematik recht komplex. Im Alltag (bei uns in der Firma) spielt das Thema ohnehin keine Rolle. Umsatzsteuer wird als "durchlaufender Posten" meist schnell abgezeichnet, und wenn es kompliziert wird ruft man halt mal den Steuerberater oder bei der IHK an. Ich bin in Rechts- und Steuerfragen wie die meisten hier nicht ausreichen qualifiziert und selbst bei denen, die entsprechen qualifiziert sind, stellt sich die Frage ob sie dich nach geltendem Recht (kostenfrei) beraten dürfen. Unabhängig von den rechtliche / steuerlichen Fragen. Gibt es da ein einfaches praktisches Problem. Die üblichen Spediteur (Parcel-Service) werden dir auch nicht eine Extrawurst backen. Denen geht es eigentlich nur darum die Ware schnell durch laufen zu lassen. Grundsätzlich sollte dir der Spediteur (Parcel-Service) die Möglichkeit bieten die Ware selber einzuführen. Du könntest dann versuchen deine Ansicht dem Zollbeamten darzulegen. Ob du damit durchkommst oder ob sich das überhaupt lohnt weiß ich allerdings nicht. Der Aufwand ist jedoch meiner Erfahrung nach nicht unerheblich. Gruß
Fuer die Einfuhrumsatzsteuer sind alle Kosten ausschlaggebend, auch die Versandkosten und die Kosten der Zollabfertigung, auch wenn der Versender irgendetwas davon uebernimmt.
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