Forum: Platinen Platinen einführen - Zoll-Frage


von Dietmar E (Gast)


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Bei einer Platinen-Bestellung im Nicht-EU-Ausland fallen zwei Posten an: 
Tooling-Kosten und Stückpreis pro Platine. Beides einzeln in der 
Rechnung ausgewiesen und zu einem Gesamtbetrag addiert. Zählt für die 
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer der Gesamtbetrag und muss man damit 
auch für den Posten "Tooling-Kosten", also eine im Ausland erbrachte 
Dienstleistung, Einfuhrumsatzsteuer bezahlen? Oder sind nur die 
materiellen Güter im Paket, also die Platinen, zu verzollen?

von Dieter Werner (Gast)


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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Zoll wird nur für das importierte "Material" entsprechend der 
Zollschlüsselnummer erhoben, die Umsatzsteuer muss für den vollen 
Rechnungsbetrag (einschliesslich Porto) plus Zoll bezahlt werden.

von Dietmar E (Gast)


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> Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe

Wenn ich Zoll sage, meine ich die Behörde. Einfuhrumsatzsteuer wird vom 
Zoll erhoben (Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts).

> die Umsatzsteuer muss für den vollen Rechnungsbetrag (einschliesslich Porto)

Das würde bedeuten: EUSt auch für Dienstleistungen, die im Ausland 
erbracht wurden, nur weil sie mit auf der Rechnung stehen? Wenn das 
Tooling separat abgerechnet würde, würde man dafür aber keine EUSt 
zahlen - weil nichs eingeführt wird. Auf der Zoll-Seite ist nur von 
"Waren" die Rede ("Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren 
aus Ländern außerhalb der EG").

von nixcheck (Gast)


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Wunder dich nicht wenn dir hier nicht viele Antworten. Es gibt ein 
Deutschland so was wie "unerlaubten Steuerberatung" und eine 
entsprechende Gesetzgebung dazu. Zudem ist die Thematik recht komplex. 
Im Alltag (bei uns in der Firma) spielt das Thema ohnehin keine Rolle. 
Umsatzsteuer wird als  "durchlaufender Posten" meist schnell 
abgezeichnet, und wenn es kompliziert wird ruft man halt mal den 
Steuerberater oder bei der IHK an.
Ich bin in Rechts- und Steuerfragen wie die meisten hier nicht 
ausreichen qualifiziert und selbst bei denen, die entsprechen 
qualifiziert sind, stellt sich die Frage ob sie dich nach geltendem 
Recht (kostenfrei) beraten dürfen.
Unabhängig von den rechtliche / steuerlichen Fragen. Gibt es da ein 
einfaches praktisches Problem. Die üblichen Spediteur (Parcel-Service) 
werden dir auch nicht eine Extrawurst backen. Denen geht es eigentlich 
nur darum die Ware schnell durch laufen zu lassen.
Grundsätzlich sollte dir der Spediteur (Parcel-Service) die Möglichkeit 
bieten die Ware selber einzuführen. Du könntest dann versuchen deine 
Ansicht dem Zollbeamten darzulegen. Ob du damit durchkommst oder ob sich 
das überhaupt lohnt weiß ich allerdings nicht. Der Aufwand ist jedoch 
meiner Erfahrung nach nicht unerheblich.
Gruß

von Uwe B. (Firma: TU Darmstadt) (uwebonnes)


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Fuer die Einfuhrumsatzsteuer sind alle Kosten ausschlaggebend, auch die 
Versandkosten und die Kosten der Zollabfertigung, auch wenn der 
Versender irgendetwas davon uebernimmt.

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