Hi,
der Tacho an meinem Auto ist defekt, das Display ist schon seit längerem
ausgeloffen und man kann es nur ganz schlecht ablesen.
Jetzt habe ich in der bucht einen günstigen gesehen der bei mir passen
würde, darf ich denn einfach so tauschen, weiß das jemand?
Der Tausch wäre nicht das Problem, problematisch sehe ich die Tatsache
dass mein Auto weit über 130tkm hat, der Tacho im internet aber gerade
mal 50tkm!
müsste man das irgendwo eintragen lassen, was würde da auf mich
zukommen? - der VW-Händler verlangt für Tacho und Einbau rund 500 euro,
wobei der neue Tacho dann aber genau auf den Stand des alten
programmiert wird.
reicht dass, wenn ich beim Verkauf eben angebe dass der km-Stand nicht
stimmt und dass auf den angezeigten Wert nochmals 85tkm drauf gerechnet
werden müssen!?
Um was für einen Tacho handelt es sich genau?
Gibt bei VW modelle die sich mit nem Frequenzgenerator recht gut
vorstellen lassen. Zeigen auf dem Display zwar maximal bis 300 an,
zählen aber in Bereiche bis zu 3000km/h. Ist dann nur noch auf der
Multifunktionsanzeige der Durchschnittsgeschwindigkeit abzulesen. So
kommt man "recht zügig" vorran :-)
(Achso, Rückstellen geht auf diese Weise zum Glück nicht)
blob! wrote:
> der VW-Händler verlangt für Tacho und Einbau rund 500 euro,> wobei der neue Tacho dann aber genau auf den Stand des alten> programmiert wird.
Ich spekuliere jetzt mal wild, weil ich in Wahrheit keine Ahnung habe.
1. Das Problem sind die Ersatzteilpreise in der Automobilindustrie
allgemein und bei VW insbesondere. Bei meinem (durchaus
durchschnittlichen) VW-Modell kostet nach gut bestätigten Gerüchten ein
Motortausch etwa halb so viel wie der Neupreis des gesamten Fahrzeugs.
Grausliche Vorstellung und total überzogen! Gäbe es bei VW nicht diese
Wucher-Ersatzteilpreise, könnte man einfach zum Händler gehen, und das
war's. Ich würde einfach noch mal ein paar Werkstätten fragen,
vielleicht gibt's das gleiche ja auch für 150 Euro.
2. Vor wenigen Jahren war das Thema "Manipulation von elektronischen
Tachos" ja in aller Munde, und es gab und gibt eine Reihe Firmen, die
anbieten, einen Tacho auf beliebige Werte zu stellen. Immerhin ist das
bei "Verjüngung" nach aktueller Gesetzeslage wohl eine Urkundenfälschung
o. ä.
3. Angeblich speichern diverse neuere Fahrzeuge die Daten an
verschiedener Stelle, so dass eine abweichende Tacho-Anzeige erkannt
wird. Ob es stimmt, ob es für dein Fahrzeug zutrifft und was es
bedeutet, keine Ahnung. Im Extremfall könnte die Fahrzeugelektronik ja
so intelligent sein, dass sie den Tachowechsel erkennt und automatisch
den richtigen Wert einträgt.
4. Vielleicht (wenn sich kein billigerer VW-Händler findet) suchst du im
Internet besser nach Firmen, die Tachoaustauch anbieten. Die sollten
wissen, was mit welchem Modell geht, und vielleicht auch ein passendes
kostengünstiges Ersatzteil anbieten.
Solange Du bei einem Verkauf des Fahrzeugs angibst, dass der Tacho
getauscht wurde und die km-Leistung eine andere ist, ist m.E. alles in
Butter. Zu Zeiten der mechanischen Tachos gingen die Dinger ja auch
kaputt und da hat sich niemand die Mühe gemacht, etwas dran zu drehen.
>Solange Du bei einem Verkauf des Fahrzeugs angibst, dass der Tacho>getauscht wurde und die km-Leistung eine andere ist, ist m.E. alles in>Butter. Zu Zeiten der mechanischen Tachos gingen die Dinger ja auch>kaputt und da hat sich niemand die Mühe gemacht, etwas dran zu drehen.
Ja das denke ich ja auch, nur weiß ich eben nicht ob ich da dann
irgendwie in der Beweispflicht bin und dem Käufer dann beweißen muss,
dass es eben nur 85tkm und nicht 100tkm sind, die fehlen!
Ich habe eben ein wenig bedenken dass ich später beim Fahzeugverkauf
Probleme bekomme bzgl. Tachojustage oder ähnlichen - sowas ist ja
immerhin strafbar!
Das hat im übrigen auch der VW-Händer gesagt, bei dennen würde ich eine
Bescheinigung für den Tachotausch bekommen wo drin steht dass der neue
Tacho exakt auf den Stand des alten programmiert wurde!
So rein vom Gefühl her würde ich mal vermuten, dass der Tausch ohne
Eintragung nicht zulässig ist, ansonsten könnte ja jeder einen anderen
Tacho einbauen und so den Tacho manipulieren.
marvin m. wrote:
> Zu Zeiten der mechanischen Tachos gingen die Dinger ja auch> kaputt und da hat sich niemand die Mühe gemacht, etwas dran zu drehen.
Aber natürlich! Seriöse Firmen konnten auch damals Tachos mit beliebigem
Stand liefern, unseriöse übrigens ebenfalls.
Hier:
http://www.passat3b.de/phpBB2/viewtopic.php?t=48210
steht, dass es Firmen gibt, die sowas für 150 Euro reparieren. Ob die
seriös sind, keine Ahnung. Vielleicht sollte der OP die Frage besser in
Auto-Foren stellen.
Nachtrag: ist ein spannendes Thema. Lies mal das hier:
http://www.passat3b.de/phpBB2/viewtopic.php?t=30317
und überlege genau, ob du da basteln willst. Zumindest solltest du
vorher wissen, worauf du dich einlässt. Manches geht wohl heute nicht
mehr ohne Verbindung zum VW-Zentralcomputer. Im Tacho sind auch
Funktionen der Wegfahrsperre, die Fahrgestellnummer ist hinterlegt, usw.
usw.
Mario Hagen wrote:
> Zeigen auf dem Display zwar maximal bis 300 an,> zählen aber in Bereiche bis zu 3000km/h. Ist dann nur noch auf der> Multifunktionsanzeige der Durchschnittsgeschwindigkeit abzulesen. So> kommt man "recht zügig" vorran :-)>> (Achso, Rückstellen geht auf diese Weise zum Glück nicht)
Was passiert bei einem Ueberlauf der Anzeige?
Michael G. wrote:
> Was passiert bei einem Ueberlauf der Anzeige?
Kommt aufs Tacho drauf an. Beim Golf 3 der ersten Generationen ging es
nach 299 999km wieder bei 0 los. Mein Vater hat das mit seinem Wagen
jetzt zum 2. mal geschaft :-) - das Waren noch Autos soliede sind!
Etwas neuere Modelle der gleichen Baureihe gehen bis 399 999km und
zeigen danach nurnoch 6 wagerechte Striche an. Heutzutage - Naja, bei
Golf 4 und Golf 5 kann man sowieso von Glück reden wenn die Karre nach
200 000km noch nicht auseinandergefallen ist!
Hallo,
danke für die rege Teilnahme an der Disskusion. Ich habe den Tachno nun
nicht gekauft da mir das ganze zu heiß war.
Ausserdem habe ich nun auch in einem anderen Forum gelesen dass der
Tachotausch vom Fahrzeug (touran) bemerkt wird - was das genau bedeutet
weiß ich nicht, möchte es aber auch nicht heraus finden. Nicht dass die
Elektronik streikt und der Wagen nichtmehr anläuft!
Naja, da ich eh nicht vor habe den Wagen in absehbarer Zeit zu verkaufen
behalte ich eben den alten Tacho. Ich störe mich nicht daran, dachte nur
wenn ich schon so günstig an den Tacho komme, hätte ich ihn tauschen
können!
> So rein vom Gefühl her würde ich mal vermuten, dass der Tausch ohne> Eintragung nicht zulässig ist, ansonsten könnte ja jeder einen anderen> Tacho einbauen und so den Tacho manipulieren.
Also Moment mal. Die Kilometerleistung bei einem Auto ist ja meines
Wissens in keiner Weise gesetzlich erfasst. Es ist lediglich ein
Merkmal, das ein Käufer beim Gebrauchtwagenkauf natürlich unbedingt
wissen will. Genauso, wie ein PC-Käufer die Taktfrequenz der CPU wissen
will. In beiden Fällen kann er dir glauben oder nicht. Probleme kriegen
kannst du einzig, wenn du ihn anlügst, weil du dann falsche Angaben
über deine Ware gemacht hast.
mr.chip wrote:
> Also Moment mal. Die Kilometerleistung bei einem Auto ist ja meines> Wissens in keiner Weise gesetzlich erfasst. Es ist lediglich ein> Merkmal, das ein Käufer beim Gebrauchtwagenkauf natürlich unbedingt> wissen will.
§ 22b Straßenverkehrsgesetz
Stand 14.08.2005
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug
ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das
Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
...
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem
anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des
Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können
eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden."
Fazit: kaputter "Wegstreckenzähler" ist nicht strafbedroht,
ausgetauschter mit falscher Anzeige schon. Ob da eine beigefügte
Erklärung über die Anzeigedifferenz ausreicht, kann wohl nur ein Gericht
entscheiden. Ich würde mal vermuten, es reicht nicht. Die Erklärung
könnte beim Weiterverkauf ja "verloren gehen".
>Oder gibt das etwa Schwierigkeiten beim TÜV ?
Wenn die wesentlichen Anzeigen
(Geschwindigkeit,Drehzahl,Temperaturen,Tankinhalt,Warnanzeigen.Schlichtw
eg fast alles) nicht mehr bestimmungsgemäß ablesbar sind (Auf Deutsch:
Defekt) dann wird der TÜV (Oder Dekra,der Wachtmeister oder sonst eine
Behörde) die Plakette verweigern sofern sie es bemerken.
Der Grund ist das einem ja bei defekter Anzeige wichtige Informationen
entgehen die im Zweifelsfalle vieleicht einen Unfall hätten verhindern
können.
usw. Kannst es dir ja selber weiterspinnen.
Es gilt auch hier:
Unwissenheit oder dumm stellen schützt vor Strafe/Ärger nicht.
Also so wie ich das verstehe, ist es kein Problem den Tacho zu tauschen.
Egal ob nu mit richtigem Stand oder nicht.
Sollte das Auto verkauft werden, dann muss dem Käufer der genaue Stand
mitgeteilt werden, egal was auf dem eingebauten steht.
Daher würde ich im Vertrag festhalten, dass der Tacho getauscht wurde
und in wie weit der Stand abweicht (falls er abweicht) und das von der
Käuferseite auch unterschreiben lassen (dass man mitgeteilt hat, was
gemacht wurde und was Stand ist).
Strafbar wird es erst, wenn der Stand nicht stimmt und der Tachotausch
verschwiegen wird. Selbst wenn der Stand stimmt, sollte Tausch
mitgeteilt und versichert werden, dass er stimmt.
Mike wrote:
>>Oder gibt das etwa Schwierigkeiten beim TÜV ?>>> Wenn die wesentlichen Anzeigen> (Geschwindigkeit,Drehzahl,Temperaturen,Tankinhalt,Warnanzeigen.Schlichtw eg> fast alles) nicht mehr bestimmungsgemäß ablesbar sind (Auf Deutsch:> Defekt) dann wird der TÜV (Oder Dekra,der Wachtmeister oder sonst eine> Behörde) die Plakette verweigern sofern sie es bemerken.
Bis auf die Gewschwindigkeit, Fahrtrichtungszeigerkontrolle und
Fernlichtkontrolle ist alles Falsch was du Schreibst! Nichtmal der
WegstreckenZÄHLER selbst ist Pflicht.
Mario Hagen wrote:
> Nichtmal der WegstreckenZÄHLER selbst ist Pflicht.
Das stimmt zwar (Traktoren/Baumaschinen haben z. T. gar keinen, trotz
Straßenzulassung), aber WENN er da ist, gilt § 22b
Straßenverkehrsgesetz, s. o.
Hi!
Du könntest ja auch zum VW Händler fahren, den Tacho auf dem Hof
tauschen und dann anlernen lassen. Machen im Forum viele Leute. Ich habe
meinen Tacho zu Hause eingebaut und habe mich dann zum Händler schleppen
lassen (wegen der Wegfahrsperre, da diese im Motorsteuergerät und Tacho
hinterlegt ist).
Auf der Rechnung wurde AUF MEINEN WUNSCH der Tachowechsel vermerkt.
Ansonsten hätte da nämlich nur "Fahrzeugdiagnose xx,xx €" gestanden.
Evtl. ein Forum für den Touran suchen, die können dir sicherlich
weiterhelfen.
Grüsse von einem Mitglied von www.passat3b.de
Matthias
Dieter R. wrote:
Das wesentliche wurde ja schon im Thread gesagt.
Allerdings möchte ich noch kurz darauf eingehen:
> 3. Angeblich speichern diverse neuere Fahrzeuge die Daten an> verschiedener Stelle, so dass eine abweichende Tacho-Anzeige erkannt> wird. Ob es stimmt, ob es für dein Fahrzeug zutrifft und was es> bedeutet, keine Ahnung. Im Extremfall könnte die Fahrzeugelektronik ja> so intelligent sein, dass sie den Tachowechsel erkennt und automatisch> den richtigen Wert einträgt.
Beim Eurovan von Fiat/PSA ist es auf jeden Fall so. Kenne einen Händler
der zum Testen einen Tacho mit wesentlich mehr Km eingebaut hat und dann
hatte er den Salat. Klar, konnte man wieder korrigieren, aber das war
wohl ein ziemlicher Akt...
>Bis auf die Gewschwindigkeit, Fahrtrichtungszeigerkontrolle und>Fernlichtkontrolle ist alles Falsch was du Schreibst!......
Es spielt keine Rolle was man im Kfz. haben muß sondern daß das was
eingebaut ist auch funktionieren muß.
Ein Airbag ist auch keine Pflicht aber wenn ein Traktor serienmässig
einen besitzt dann hat der mit all seinen Komponenten zu funktionieren
oder es wird nix mit dem Überlandausflug ;-)
Wie Dieter R. schon sagte.
§22b und Andere.
@Mike
Nein, du kannst soviele kaputte Drehzahlmesser, Öltemperaturanzeigen,
Gurtwarnlampen, Glatteiskontrollblinker und Popoüberwachungslampen und
was fürn Quatsch auch immer im Fahrzeug haben. Nur für die AKTIVE
Fehrkerssicherheit relevante Dinge sind Pflicht. Das sind im wesenlichen
an Elektrischen Teilen nur die Beleuchtungseinheiten und bei Fahrzeugen
nach zwischen EZ 1992 und 2004 die möglichkeit des Fehlerauslesens des
Motorsmanagements. Airbag darfst du auch nachträglich ausbauen lassen
(Fachwerkstatt), wird z.B. oft gemacht bei den jungen Spinn**.. äh
Leuten die sich ein Sportlenkrad (ohne Airbag) einbauen lassen - absolut
legal!
Wie du schon schreibst - §22b und andere.
(Ich habe mit diesen Dingen öfter zu tun da ich bei einer Werkstatt
arbeite die Fahrzeuge für seriennahe Rennveranstalltungen unbaut, d.h.
alles rausschmeist was nicht unbdingt nötig ist um eine ganz normale
Strassenzulassung zu erlangen. Diese ganz normale Strassenzulassung inkl
der 2jährigen Technischen Überprüfung ist für diese klassen notwanig,
also alle diese Wagen sind im Strassenverkehr absolut gleichberechtigt
zu anderen.)
Ja, und in Wahrheit ist alles VIEL komplizierter:
Allein zum Thema "Airbag" gibt's einen extra Arbeitskreis, und der hat
(verkürzt) befunden:
Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu
unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des
Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat
das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.
...
Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne
des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.
...
Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der
Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der
Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.
...
Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen
Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil
dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen
Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung
erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE
zum Erlöschen.
...
Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem
Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder
Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des
Lenkrades.
Alles klar?
@Gast
>Ein Tacho ist ein Geschwindigkeitsmesser. Es ist rätselhaft, was man da>"vorstellen" könnte. Hier wird wohl Tacho mit Kilometerzähler>verwechselt.
Natürlich ist in erster Linie der Kilometerzähler gemeint.
Den Tacho kann man aber auch verstellen um wenigstens einmal bei einer
Geschwindigkeitsübertretung davon zu kommen (In gewissen Grenzen
natürlich) auch wenn es kindisch ist.
@Mario
Wir reden hier vom Geschwindigkeitsmesser und Speziell vom
Wegstreckenmesser und das bei einem Serienfahrzeug.
(StVZO §57 Stand 1.6.2007/Änderungsverordnung
24.5.2007.Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 22 S. 893,
ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2007)