>Zahlen muss er das aber nicht, wenn er das doch macht, ist er selber
>schuld! Solange nicht seine echte Unterschrift unter den
>Lastschriftaufträgen existieren (was ja nicht der Fall ist), trägt die
>Bank den schaden!
Hat er auch weitgehends nicht - sein Glück war dass er den Verlust
rechtzeitig bei der Polizei gemeldet hat. Die Handyshops, Tankstellen,
etc. haben ihm nach der stornierung der Abbuchungen erstmal vom
Inkassobüro aus geschrieben. Dannach gabs einen Unterschriftenvergleich
wobei er von einem Handyshop noch wegen Betrugs angezeigt wurde, nach
dem Motto "Handy abholen, unleserlich unterschreiben und dann die Kohle
prellen".
Das ganze ging bis vor Gericht (er hätte 5 Verträge für jeweils 2 Jahre
bezahlen sollen), Das einzige was ihn dann gerettet hat war die
rechtzeitige Meldung der verlorenen Karten bei der Polizei (das geschah
nämlich noch vor dem Kauf der Handys) und eben dass die Unterschrift
nicht mit seiner eigenen übereinstimmte!
Das ganze ist aber eine bekannte Masche und passiert öfter, musst mal
ein wenig dannach googlen (ec-karte + verloren + handyvertrag)