Gast
#682436
Hallo eben habe ich mit einem Hersteller bzw. Vertreiber eines USB-Adapters für mein Autoradio telefoniert. Da sein USB-Adapter keine Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (oder wie immer das heißt) hat, wollte ich wissen, ob meine Betriebserlaubnis erlischt, wenn ich seine Kiste dranhänge. Seine Antwort: Nein, denn der USB-Adapter(immerhin mit ner CPU drin) hängt ja nicht direkt am Bordnetz, sondern über das Radio. Deshalb braucht er da keine Zulassung. Aber das Radio schleift die +12V-Dauer doch bloß durch?! Gibt es hier jemanden, der sich mit dieser Materie auskennt? Wenn ja, hat er Recht oder muss ich im Falle eines Unfalls damit rechnen, daß ich Probleme mit der Versicherung bekomme? Vielen Dank