Zulassung für KFZ?

Gast #682436
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Hallo

eben habe ich mit einem Hersteller bzw. Vertreiber eines USB-Adapters 
für mein Autoradio telefoniert.

Da sein USB-Adapter keine Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (oder wie 
immer das heißt) hat, wollte ich wissen, ob meine Betriebserlaubnis 
erlischt, wenn ich seine Kiste dranhänge.

Seine Antwort: Nein, denn der USB-Adapter(immerhin mit ner CPU drin) 
hängt ja nicht direkt am Bordnetz, sondern über das Radio. Deshalb 
braucht er da keine Zulassung.

Aber das Radio schleift die +12V-Dauer doch bloß durch?!

Gibt es hier jemanden, der sich mit dieser Materie auskennt? Wenn ja, 
hat er Recht oder muss ich im Falle eines Unfalls damit rechnen, daß ich 
Probleme mit der Versicherung bekomme?

Vielen Dank
#682459
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Hallo!

Fragst du auch, ob du in dein Auto ein anderes Radio einbauen darfst? 
Ich glaube eher nicht.

Ein USB-Adapter, wofür auch immer der gebraucht wird, ist doch wohl 
ungefährlich solange er an das eingebaute Radio angeschlossen wird. Und 
selbst wenn das ganze Radio einen kurzen bauen würde, schmilzt zuerst 
die Sicherung.

Also ich würde ihn(keine Ahnung was das für ein Adapter ist), 
anschließen. Er ist ja noch nicht mal fest installiert.

MfG
und3rt4ker
#682491
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Hier
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__22a.html
werden deine Fragen beantwortet.

Du wirst erstaunt sein, was im regelungsfreudigen Deutschland alles 
NICHT geregelt ist. Fast alles, was Autoelektrik betrifft, darfst du 
ungeprüft und ohne Zulassung anbauen. Nur Lichtmaschinen und 
Beleuchtungseinrichtungen brauchen eine Zulassung.

Daneben gibt es natürlich noch jede Menge andere Normen. Ein CE-Zeichen 
dürfte wohl Pflicht sein!
Gast #682532
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@ Frank

> Genau solche Fachleute suche ich. Zu allem einen Kommentar und ne Frage,
> aber Wissen ist nix...

Hier gibt es schon viele Beiträge verschiedenster Art bei denen es um 
Auto-Elektrik geht. Ich habe dabei für mich festgestellt, dass hier so 
gut wie niemand eine Ahnung über die Rechtliche Seite hat, aber sehr 
viele ihren Senf dazu geben und ihre Aussage währe das Maß aller Dinge. 
Im nach dem Motto, "Du tauschst eine Glühlampe aus, damit hast du was an 
der Elektrik gemacht und du verlierst die Zulassung". Ok, etwas 
übertieben ist es ;-) .
Aber da ich auch keine Ahnung von der Rechtlichen Seite habe, würde ich 
dier empfehlen, bei solchen Problemen dich nicht an dieses Forum hier zu 
wenden. Wobei Dieters Anwort schon gut aussieht :-) .

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