Gast
#701645
Man muss ja die Freistellungsauftrage für Kapitalerträge vergeben und dabei die Summe richtig aufspliten. (IIRC 802 euro) Wozu eigentlich, die ganzen Daten laufen doch eh in dem Bundesamt für Finanzen. Die wissen dann doch ganz genau wieviel Zinsen wer und wo bekommt. Ich vermute schon, dass die darauf hoffen, dass die einige sich vertun und später das Geld vom Finanzamt nicht zurückfordern. Hab hier einen Freistellungsauftrag bei dem die Freistellgungssumme nicht zur Pflichtangabe gehört. Keine Ahnung wie es dann später gerechnet wird. Wird dann vielleicht der erzielte Kapitalertrag als diese Summe angenommen? Grüsse, Daniel