Freistellungsbetrag richtig aufteilen (wozu)?

Gast #701645
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Man muss ja die Freistellungsauftrage für Kapitalerträge vergeben
und dabei die Summe richtig aufspliten. (IIRC 802 euro)
Wozu eigentlich, die ganzen Daten laufen doch eh in
dem Bundesamt für Finanzen. Die wissen dann doch
ganz genau wieviel Zinsen wer und wo bekommt.
Ich vermute schon, dass die darauf hoffen, dass
die einige sich vertun und später das Geld
vom Finanzamt nicht zurückfordern.
Hab hier einen Freistellungsauftrag bei dem die
Freistellgungssumme nicht zur Pflichtangabe gehört.
Keine Ahnung wie es dann später gerechnet wird.
Wird dann vielleicht der erzielte Kapitalertrag
als diese Summe angenommen?

Grüsse, Daniel
#702061
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hi,
der gag liegt in den zinsen. wenn du auf eine zinszahlung die 
zinsabschlagsteuer von der bank abgeführt bekommst, dann verfügt das 
finanzamt einen zeitraum lang (bis zur rückerstattung, die vllt. niemals 
erfolgt, hängt von deiner erklärung ab) über kapital, welches eigentlich 
dir gehört. dafür gibt es zinsen (und natürlich im weiteren verlauf 
zinseszinsen), die eigentlich dir zustehen.
das ganze mal 16.000.000 (ich unterstelle einmal, dass jeder 5. bürger 
irgendeine anlageform hat und keine kenntnisse, wie die nummer mit dem 
freistellungsauftrag funtzt) und ca.  6 monate, da kommt schon ein 
nettes sümmchen heraus.
viele menschen (mich eingeschlossen) verzichten dann aus trägheit oder 
unkenntnis in ihrer steuerklärung auf die anlage kso, weil's ja eh' nur 
ein betrag von ein paar euro ist, die alle bescheren dann den 
finanzbehörden ein wirklich gigantisches werbegeschenk.
die jeweils einzutragende summe sollte einen tick höher sein, als der 
ausgewiesene kapitalertrag, da der in den folgejahren bei 
gleichbleibender anlageform ja ansteigt.
grüssens, harry
Gast #702110
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>...dem Bundesamt für Finanzen. Die wissen dann doch
>ganz genau wieviel Zinsen wer und wo bekommt.

Mittlerweile schon. Da Zinsen aber unregelmäßig über das Jahr 
ausgeschüttet werden, will das Finanzamt nicht bis zum Jahresende 
warten. Die wollen Dein Geld sofort abziegen, daher auch der Name 
Quellensteuer.

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