Hallo,
ich wohne mit mehreren Mietparteien im Haus, man nimmt gegenseitig mal
ein Paket entgegen, alles ok. Aber bei einer Familie davon möchte ich
nicht so gerne mein Paket wissen - weil ich schonmal, als ich auf ein
neues Handy wartete, erst nach mehrmaligem drängenden Nachfragen trotz
Vorweisens des Paketscheins mein Paket erhielt. Naja, ich hatte den
Eindruck, es sei schon wieder irgendwo verkauft..
Kann man sich denn gar nicht dagegen wehren, daß jeder Zusteller
irgendwo (gerne auch im Nachbargebäude) meine Pakete abwirft und ich
suchen gehen kann? Mit der Abholung auf der Post hätte ich kein
Problem.. Wie ist das bei Euch so? Ich versuche immer meine Arbeit als
Lieferadresse anzugeben, aber manchmal klappt das nicht, weil die
"Lieferanten" zuerst meine Adresse zu Hause hatten und mit 2
verschiedenen nicht umgehen können..
Und wie ist das, wenn man mal eine Sendung gar nicht annehmen will - man
kann ja dem Nachbarn (der es "netterweise" getan hat) keinen Vorwurf
draus machen.. Ist die Sendung dann "zugestellt" ?
zumindest in der CH:
eingeschriebene briefe und pakete dürfen nur leute aus dem gleichen
haushalt entgegennehmen. wenn das nicht möglich ist, so hat der bote
einen abholschein in den briefkasten zu legen. mit diesem ist es dem
empfänger möglich die sendung auf der post zu holen.
nicht eingeschribene sendungen, können im briefkasten oder vor der türe
deponiert werden (oder auch am nachbar abgegeben werden mit der
entsprechenden notzitz z.b. bei der haustüre). das deponieren ausserhalb
des briefkastens geschieht nach ermessen des boten.
Eigentlich ist diese weit verbreitete Vorgehensweise der Post- und
Paketzusteller illegal. Das dürfen die nur machen, wenn derjenige, der
das Poststück entgegennimmt, eine Post- bzw. Paketvollmacht vom
Empfänger hat.
Das gilt für D.
Für DHL-Sachen gibt es inzwischen die Packstationen - Klasse Erfindung.
Andere Paketdienste versuche ich zu vermeiden, da die immer dann
versuchen zu liefern, wenn ich das Geld für die Lieferung verdiene...
Die Lieferer sind zum Glück sehr gehfaul, was dazu führt, dass die
Pakete bei den Nachbarn in nächster Umgebung abgegeben werden. Die sind
halbwegs vertrauenswürdig.
Das Logistikerproblem habe ich aber auch nur bei Ebay-Händlern, die
meinen, die Post/DHL sei zu teuer. Die Versandkosten übernimmt doch
sowieso der Kunde. Bei Bestellungen im Versand gibt es i.d.R. den
DHL-Versand, was wieder zu einer Lieferung an meine Packstation führt.
Also entweder ein vernünftiges Versandunternehmen beauftragen, oder das
Risiko des Handy-Verlustes eingehen...
Also bei mir ist die Situation ähnlich. Mein erstes Paket, dass ich nach
nem Umzug bekommen hab, durfte ich drei Häuser weiter auf der anderen
Straßenseite abholen. Ok, so lernt mn wenigstens mal seine Nachbarschaft
kennen. Allerdings war das auch etwas seltsam, das die ein Paket von
einem wildfremden angenommen haben.
Das Problem ist ja, dass man so viele Lieferanten hat und bei manchen
Bestellungen gar nicht weiss, mit welchem Anbieter das Paket ankommt.
Bei DHL kann man ja auf die neuen Paketstationen umsteigen. Bei allen
anderen wirds wirklich schwierig. Hermespakete liefern in meinem
Stadtteil Leute in privaten PKWs aus, denen ich nicht im dunkeln
begegnen möchte...
Gruß
Man kann es mit dem Hinweis "keine Ersatzlieferung" versuchen... die
meisten teueren Pakete bestelle ich sowieso auf Nachname so dass das
Problem eher weniger auftreten sollte ;) Aber das Problem ist durchaus
uebel, vor allem wenn man dann nichtmal einen Paketschein hat, was
vorgekommen sein soll, dann hat man garkeine Beweise mehr fuer den
Verbleib des Pakets -- aber immerhin hat man auch keine Unterschrift
fuer eine Entgegennahme geleistet.
Michael
Wenn der Zusteller eine Sendung an eine Person aushändigt, der ich als
Empfänger keine Postvollmacht erteilt habe, habe ich im Zweifelsfall den
Streß und der Zusteller trägt die Verantwortung...
Das könnte von gewissen Gestalten dahingehend fehlinterpretiert werden,
daß du nicht zu Hause bist und man eventuell mal nachsehen könnte, was
es dort zu holen gibt...
Das Problem kenn ich.
Wenn er es das nächste mal beim Nachbarn abgibt, soll dieser nicht wie
gewohnt unterschreiben. Danach sagst du, du hast nie eins bekommen
genauso wenig dein Nachbarn. Dann haftet der Zusteller, da er es nicht
richtig auslieferte. Absofort erhälst du deine Pakete persönlich;)
Ich wage zu beweifeln dass die irgendwas ohne Unterschrift rausgeben -
allerdings auf diesen Scribblepads wo man "in Druckbuchstaben"
unterschreiben muss glaub ich haelt eine Unterschrift sowieso keiner
gerichtlichen Instanz stand. Aber keine Angst Jungs bald gibt es ja den
elektronischen Pass mit elektronischem Fingerprint und solche Probleme
gehoeren der Vergangenheit an, ne? Und in paar Jahren haben wir alle nen
Chip im Arsch dann brauchma garnich mehr unterschreiben...
Michael
Daniel wrote:
> Das Problem kenn ich.> Wenn er es das nächste mal beim Nachbarn abgibt, soll dieser nicht wie> gewohnt unterschreiben. Danach sagst du, du hast nie eins bekommen> genauso wenig dein Nachbarn. Dann haftet der Zusteller, da er es nicht> richtig auslieferte. Absofort erhälst du deine Pakete persönlich;)
Er haftet nur, wenn es ein PAKET ist und der Verlust versichert ist.
Bei einem stinknormalen Päckchen oder Brief heisst es: weg ist weg.
Jedenfalls bei Privat-zu-Privat Versand. Die Pflicht des privaten
Absenders endet mit der Einlieferung beim Postamt, nicht mit der
Zustellung beim richtigen Empfänger. Bei Geschäft-zu-Privat sieht das
anders aus. Das Abgeben beim Nachbarn hat sich die Post/DHL in den AGBs
vorbehalten.
Leider, ich bin da auch ein gebranntes Kind. Noch ärgerlicher war: Du
als Empfänger kannst noch nicht mal einen Nachforschungsauftrag
einleiten z.B. um rauszubekommen wer deine Sendung angenommen hat, das
kann nur der Absender ;-(
Bei wichtigen Sachen beauftrage ich (Empfänger) inzwischen einen
Paketdienst das Ding beim Verkäufer abzuholen und mir zu bringen. Ist
auch nicht teurer als umgekehrt, bietet aber den Vorteil, dass ich mir
den besten, angenehmsten Versandweg aussuchen kann und aus der
Absenderfalle rauskomme.
Also bei wirklich wichtigen oder sehr wertvollen Sendungen gibt es bei
DHL die Option Eigenhaendig. Der besondere Scherz daran ist allerdings
dass man dies nur in Verbindung mit einem extrem teuren Expresspaket
(ca. 30EUR) benutzen kann. In dem Fall wird das Paket allerdings nur und
nur an den Empfaenger persoenlich ausgehaendigt. Manchmal ist dies sogar
gesetzlich vorgeschrieben, z.B. beim postalischen Versand von
Schusswaffen usw.
Also wenn der Warenwert 1000EUR oder mehr ist kann sich die
Eigenhand-Option durchaus bezahlt machen was dies angeht.
Michael
Hi,
die Packstation finde ich vom Prinzip her eigentlich auch sehr gut. Aber
bei teuren Sendungen scheue ich mich bisher, sie zu benutzen. Ich stelle
mir gerade den Fall vor, dass man sich ein teures Gut an eine
Packstation schicken lässt und wenn man das dünne Blechfach öffnet,
herrscht dort gähnende Leere. Was passiert eigentlich in so einem Fall?
Kann man das irgendwie beweisen? Laufen da Videokameras, so dass man
nachweisen kann, nichts aus dem Fach geholt zu haben (in das Fach werden
die Kameras kaum reinfilmen können, so wie die Packstationen gebaut
sind) und auch das man es hinterher wieder zu gemacht hat? Ich schätze
mal, die Hotline wäre bei so einer Frage überfordert.
Das mit dem sonstwo abgeben der Pakete sollte man denen echt verbieten
können, ich habe auch schon so manches mal mein Paket gesucht, weil
nicht mal eine Benachrichtigung im Briefkasten lag oder diese so
schlecht geschrieben war, dass ich nicht lesen konnte, dass der
Zusteller das Paket 2 Häuser weiter abgegeben hat. Das beste war mal,
dass ein Postbote mein Paket bei einem 2 Kilometer entfernten Kiost
abgegeben hat und ich den nicht gefunden habe, da er lediglich den Namen
des Kiosk aufgeschrieben hat. Hier gibt es leider an jeder Ecke einen
Kiosk und die stehen auch nicht im Telefonbuch ;)
Und wenn ein Postbote mein Paket einfach irgendwo ungeschützt außerhalb
des Briefkastens deponieren würde, bekäme er bei unserer nächsten
Begegnung einen kräftigen Tritt in seinen Hintern! So was ist bei der
heutigen sozialen Schieflage absolut inakzeptabel.
> Das mit dem sonstwo abgeben der Pakete sollte man denen echt verbieten> können
Das muß man nicht, denn das ist sowieso illegal.
§5 der DHL-AGB sagt:
(5.1) Das Produkt wird dem Empfänger gegen schriftliche Empfangsquittung
zugestellt. Ist der Empfänger bei der Zustellung nicht anwesend, so wird
das Paket gegen Empfangsquittung an Personen ausgeliefert, von denen
nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zum Empfang
berechtigt sind, dazu zählen insbesondere Personen, die in den Räumen
des Empfängers angetroffen werden.
Davon, daß das Hinz&Kunz im Nachbarhaus sein dürfen, steht da nichts...
Oder Du stellst / schraubst eine abschließbare Kiste vor Deine Tür.
Normal ist die Kiste offen, wenn der Zusteller etwas darin deponiert,
soll er sie danach zuschnappen (Schloß einrasten lassen). Oder Du gibst
ihm einen Schlüssel / (einmaligen) Code dafür.
So wie es viele Kioske Läden für Photolabore Zeitungslieferungen
machen. Eine eigene Packstation also...
Oder ein Zettel an Briefkasten und Tür: Lieferungen bitte an xxx oder
yyy.
will nur anmerken, dass man (laut packstation) auch alle anderen die die
packstation liefern lassen kann.
ich glaube mich da in einem flyer mal gelesen zu haben.
=> man kann per UPS (oder alle anderen boten) durchaus an seine
packstation liefern lassen.
das sollte gehen.
gemacht/getraut hab ich mich das noch nie :)
jan
Uhu Uhuhu wrote:
> Stefan "stefb" B. wrote:>> Er haftet nur, wenn es ein PAKET ist und der Verlust versichert ist.>> So einfach ist das nicht, denn der Zusteller hat sich möglicherweise> zumindest der Beihilfe zum Bruch des Postgeheimnisses schuldig gemacht.>> http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis> http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
Zu schön um wahr zu sein. Den Haken ist wohl dieser Satz im Gesetz § 39
PostG (4):
1
(4) ...
2
Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen
3
der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig."
Ich schätze die AGB der Post vereinbaren genau diesen Ersatzempfänger
mit dem Absender ;-(
Stefan "stefb" B. wrote:
> Zu schön um wahr zu sein. Den Haken ist wohl dieser Satz im Gesetz § 39> PostG (4):>>
1
>
2
> (4) ...
3
> Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen
4
> der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig."
5
>
>> Ich schätze die AGB der Post vereinbaren genau diesen Ersatzempfänger> mit dem Absender ;-(
Diese "vertragliche Vereinbarung" ist nichts anderes als die oben
zitierte Postvollmacht. Der Postbote darf keinem meine Post aushändigen,
den ich nicht zur Entgegennahme ermächtigt habe. Der Haken ist einfache
Bequemlichkeit meistens aller beteiligten.
Ein Beispiel-Formular findet man z.B. hier:
http://www.castornet.de/geeklog/filemgmt_data/files/Vollmacht_Post.pdf
Merke: Der Postbote kann weder Schecks für dich unterschreiben, noch
Verträge für dich abschließen...