Forum: Offtopic Zustellung beim Nachbarn wider Willen


von Gast (Gast)


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Hallo,

ich wohne mit mehreren Mietparteien im Haus, man nimmt gegenseitig mal 
ein Paket entgegen, alles ok. Aber bei einer Familie davon möchte ich 
nicht so gerne mein Paket wissen - weil ich schonmal, als ich auf ein 
neues Handy wartete, erst nach mehrmaligem drängenden Nachfragen trotz 
Vorweisens des Paketscheins mein Paket erhielt. Naja, ich hatte den 
Eindruck, es sei schon wieder irgendwo verkauft..

Kann man sich denn gar nicht dagegen wehren, daß jeder Zusteller 
irgendwo (gerne auch im Nachbargebäude) meine Pakete abwirft und ich 
suchen gehen kann? Mit der Abholung auf der Post hätte ich kein 
Problem.. Wie ist das bei Euch so? Ich versuche immer meine Arbeit als 
Lieferadresse anzugeben, aber manchmal klappt das nicht, weil die 
"Lieferanten" zuerst meine Adresse zu Hause hatten und mit 2 
verschiedenen nicht umgehen können..

Und wie ist das, wenn man mal eine Sendung gar nicht annehmen will - man 
kann ja dem Nachbarn (der es "netterweise" getan hat) keinen Vorwurf 
draus machen.. Ist die Sendung dann "zugestellt" ?

von Master S. (snowman)


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zumindest in der CH:
eingeschriebene briefe und pakete dürfen nur leute aus dem gleichen 
haushalt entgegennehmen. wenn das nicht möglich ist, so hat der bote 
einen abholschein in den briefkasten zu legen. mit diesem ist es dem 
empfänger möglich die sendung auf der post zu holen.
nicht eingeschribene sendungen, können im briefkasten oder vor der türe 
deponiert werden (oder auch am nachbar abgegeben werden mit der 
entsprechenden notzitz z.b. bei der haustüre). das deponieren ausserhalb 
des briefkastens geschieht nach ermessen des boten.

von Uhu U. (uhu)


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Eigentlich ist diese weit verbreitete Vorgehensweise der Post- und 
Paketzusteller illegal. Das dürfen die nur machen, wenn derjenige, der 
das Poststück entgegennimmt, eine Post- bzw. Paketvollmacht vom 
Empfänger hat.

Das gilt für D.

von STK500-Besitzer (Gast)


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Für DHL-Sachen gibt es inzwischen die Packstationen - Klasse Erfindung.
Andere Paketdienste versuche ich zu vermeiden, da die immer dann 
versuchen zu liefern, wenn ich das Geld für die Lieferung verdiene...
Die Lieferer sind zum Glück sehr gehfaul, was dazu führt, dass die 
Pakete bei den Nachbarn in nächster Umgebung abgegeben werden. Die sind 
halbwegs vertrauenswürdig.
Das Logistikerproblem habe ich aber auch nur bei Ebay-Händlern, die 
meinen, die Post/DHL sei zu teuer. Die Versandkosten übernimmt doch 
sowieso der Kunde. Bei Bestellungen im Versand gibt es i.d.R. den 
DHL-Versand, was wieder zu einer Lieferung an meine Packstation führt.
Also entweder ein vernünftiges Versandunternehmen beauftragen, oder das 
Risiko des Handy-Verlustes eingehen...

von Thomas (Gast)


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Also bei mir ist die Situation ähnlich. Mein erstes Paket, dass ich nach 
nem Umzug bekommen hab, durfte ich drei Häuser weiter auf der anderen 
Straßenseite abholen. Ok, so lernt mn wenigstens mal seine Nachbarschaft 
kennen. Allerdings war das auch etwas seltsam, das die ein Paket von 
einem wildfremden angenommen haben.

Das Problem ist ja, dass man so viele Lieferanten hat und bei manchen 
Bestellungen gar nicht weiss, mit welchem Anbieter das Paket ankommt. 
Bei DHL kann man ja auf die neuen Paketstationen umsteigen. Bei allen 
anderen wirds wirklich schwierig. Hermespakete liefern in meinem 
Stadtteil Leute in privaten PKWs aus, denen ich nicht im dunkeln 
begegnen möchte...

Gruß

von Gast (Gast)


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Naja, ich glaube nicht, daß ich Vodafone hätte davon überzeugen können, 
einen bestimmten Paketdienst zu benutzen..

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Man kann es mit dem Hinweis "keine Ersatzlieferung" versuchen... die 
meisten teueren Pakete bestelle ich sowieso auf Nachname so dass das 
Problem eher weniger auftreten sollte ;) Aber das Problem ist durchaus 
uebel, vor allem wenn man dann nichtmal einen Paketschein hat, was 
vorgekommen sein soll, dann hat man garkeine Beweise mehr fuer den 
Verbleib des Pakets -- aber immerhin hat man auch keine Unterschrift 
fuer eine Entgegennahme geleistet.

Michael

von Uhu U. (uhu)


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Wenn der Zusteller eine Sendung an eine Person aushändigt, der ich als 
Empfänger keine Postvollmacht erteilt habe, habe ich im Zweifelsfall den 
Streß und der Zusteller trägt die Verantwortung...

von Bobby (Gast)


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Ich habe am Briefkasten einen Zettel angebracht mit dem
Hinweis, dass Pakete bei einem bestimmten Nachbarn abgegeben
werden können. Klappt prima !

von Uhu U. (uhu)


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Das könnte von gewissen Gestalten dahingehend fehlinterpretiert werden, 
daß du nicht zu Hause bist und man eventuell mal nachsehen könnte, was 
es dort zu holen gibt...

von Bobby (Gast)


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Ja, aber nicht hier auf dem Dorf direkt gegenüber der Bäckerei ;-)

von Uhu U. (uhu)


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Die soziale Kontrolle hat so ihre Vor- und Nachteile...

von Daniel (Gast)


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Das Problem kenn ich.
Wenn er es das nächste mal beim Nachbarn abgibt, soll dieser nicht wie 
gewohnt unterschreiben. Danach sagst du, du hast nie eins bekommen 
genauso wenig dein Nachbarn. Dann haftet der Zusteller, da er es nicht 
richtig auslieferte. Absofort erhälst du deine Pakete persönlich;)

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Ich wage zu beweifeln dass die irgendwas ohne Unterschrift rausgeben - 
allerdings auf diesen Scribblepads wo man "in Druckbuchstaben" 
unterschreiben muss glaub ich haelt eine Unterschrift sowieso keiner 
gerichtlichen Instanz stand. Aber keine Angst Jungs bald gibt es ja den 
elektronischen Pass mit elektronischem Fingerprint und solche Probleme 
gehoeren der Vergangenheit an, ne? Und in paar Jahren haben wir alle nen 
Chip im Arsch dann brauchma garnich mehr unterschreiben...

Michael

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Daniel wrote:
> Das Problem kenn ich.
> Wenn er es das nächste mal beim Nachbarn abgibt, soll dieser nicht wie
> gewohnt unterschreiben. Danach sagst du, du hast nie eins bekommen
> genauso wenig dein Nachbarn. Dann haftet der Zusteller, da er es nicht
> richtig auslieferte. Absofort erhälst du deine Pakete persönlich;)

Er haftet nur, wenn es ein PAKET ist und der Verlust versichert ist.

Bei einem stinknormalen Päckchen oder Brief heisst es: weg ist weg. 
Jedenfalls bei Privat-zu-Privat Versand. Die Pflicht des privaten 
Absenders endet mit der Einlieferung beim Postamt, nicht mit der 
Zustellung beim richtigen Empfänger. Bei Geschäft-zu-Privat sieht das 
anders aus. Das Abgeben beim Nachbarn hat sich die Post/DHL in den AGBs 
vorbehalten.

Leider, ich bin da auch ein gebranntes Kind. Noch ärgerlicher war: Du 
als Empfänger kannst noch nicht mal einen Nachforschungsauftrag 
einleiten z.B. um rauszubekommen wer deine Sendung angenommen hat, das 
kann nur der Absender ;-(

Bei wichtigen Sachen beauftrage ich (Empfänger) inzwischen einen 
Paketdienst das Ding beim Verkäufer abzuholen und mir zu bringen. Ist 
auch nicht teurer als umgekehrt, bietet aber den Vorteil, dass ich mir 
den besten, angenehmsten Versandweg aussuchen kann und aus der 
Absenderfalle rauskomme.

von Uhu U. (uhu)


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Stefan "stefb" B. wrote:
> Er haftet nur, wenn es ein PAKET ist und der Verlust versichert ist.

So einfach ist das nicht, denn der Zusteller hat sich möglicherweise 
zumindest der Beihilfe zum Bruch des Postgeheimnisses schuldig gemacht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Also bei wirklich wichtigen oder sehr wertvollen Sendungen gibt es bei 
DHL die Option Eigenhaendig. Der besondere Scherz daran ist allerdings 
dass man dies nur in Verbindung mit einem extrem teuren Expresspaket 
(ca. 30EUR) benutzen kann. In dem Fall wird das Paket allerdings nur und 
nur an den Empfaenger persoenlich ausgehaendigt. Manchmal ist dies sogar 
gesetzlich vorgeschrieben, z.B. beim postalischen Versand von 
Schusswaffen usw.

Also wenn der Warenwert 1000EUR oder mehr ist kann sich die 
Eigenhand-Option durchaus bezahlt machen was dies angeht.

Michael

von Mausezahn (Gast)


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Hi,

die Packstation finde ich vom Prinzip her eigentlich auch sehr gut. Aber 
bei teuren Sendungen scheue ich mich bisher, sie zu benutzen. Ich stelle 
mir gerade den Fall vor, dass man sich ein teures Gut an eine 
Packstation schicken lässt und wenn man das dünne Blechfach öffnet, 
herrscht dort gähnende Leere. Was passiert eigentlich in so einem Fall? 
Kann man das irgendwie beweisen? Laufen da Videokameras, so dass man 
nachweisen kann, nichts aus dem Fach geholt zu haben (in das Fach werden 
die Kameras kaum reinfilmen können, so wie die Packstationen gebaut 
sind) und auch das man es hinterher wieder zu gemacht hat? Ich schätze 
mal, die Hotline wäre bei so einer Frage überfordert.

Das mit dem sonstwo abgeben der Pakete sollte man denen echt verbieten 
können, ich habe auch schon so manches mal mein Paket gesucht, weil 
nicht mal eine Benachrichtigung im Briefkasten lag oder diese so 
schlecht geschrieben war, dass ich nicht lesen konnte, dass der 
Zusteller das Paket 2 Häuser weiter abgegeben hat.  Das beste war mal, 
dass ein Postbote mein Paket bei einem 2 Kilometer entfernten Kiost 
abgegeben hat und ich den nicht gefunden habe, da er lediglich den Namen 
des Kiosk aufgeschrieben hat. Hier gibt es leider an jeder Ecke einen 
Kiosk und die stehen auch nicht im Telefonbuch ;)

Und wenn ein Postbote mein Paket einfach irgendwo ungeschützt außerhalb 
des Briefkastens deponieren würde, bekäme er bei unserer nächsten 
Begegnung einen kräftigen Tritt in seinen Hintern! So was ist bei der 
heutigen sozialen Schieflage absolut inakzeptabel.

von Uhu U. (uhu)


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> Das mit dem sonstwo abgeben der Pakete sollte man denen echt verbieten
> können

Das muß man nicht, denn das ist sowieso illegal.

§5 der DHL-AGB sagt:
(5.1) Das Produkt wird dem Empfänger gegen schriftliche Empfangsquittung 
zugestellt. Ist der Empfänger bei der Zustellung nicht anwesend, so wird 
das Paket gegen Empfangsquittung an Personen ausgeliefert, von denen 
nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zum Empfang 
berechtigt sind, dazu zählen insbesondere Personen, die in den Räumen 
des Empfängers angetroffen werden.

Davon, daß das Hinz&Kunz im Nachbarhaus sein dürfen, steht da nichts...

von zzz (Gast)


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Oder Du stellst / schraubst eine abschließbare Kiste vor Deine Tür.
Normal ist die Kiste offen, wenn der Zusteller etwas darin deponiert, 
soll er sie danach zuschnappen (Schloß einrasten lassen). Oder Du gibst 
ihm einen Schlüssel / (einmaligen) Code dafür.

So wie es viele Kioske  Läden für Photolabore  Zeitungslieferungen 
machen. Eine eigene Packstation also...

Oder ein Zettel an Briefkasten und Tür: Lieferungen bitte an xxx oder 
yyy.

von Jan D. (keyman)


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will nur anmerken, dass man (laut packstation) auch alle anderen die die 
packstation liefern lassen kann.
ich glaube mich da in einem flyer mal gelesen zu haben.
=> man kann per UPS (oder alle anderen boten) durchaus an seine 
packstation liefern lassen.
das sollte gehen.
gemacht/getraut hab ich mich das noch nie :)

jan

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu wrote:
> Stefan "stefb" B. wrote:
>> Er haftet nur, wenn es ein PAKET ist und der Verlust versichert ist.
>
> So einfach ist das nicht, denn der Zusteller hat sich möglicherweise
> zumindest der Beihilfe zum Bruch des Postgeheimnisses schuldig gemacht.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis
> http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi

Zu schön um wahr zu sein. Den Haken ist wohl dieser Satz im Gesetz § 39 
PostG (4):
1
(4) ... 
2
Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen 
3
der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig."

Ich schätze die AGB der Post vereinbaren genau diesen Ersatzempfänger 
mit dem Absender ;-(

von Uhu U. (uhu)


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Stefan "stefb" B. wrote:
> Zu schön um wahr zu sein. Den Haken ist wohl dieser Satz im Gesetz § 39
> PostG (4):
>
>
1
> 
2
> (4) ...
3
> Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen
4
> der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig."
5
>
>
> Ich schätze die AGB der Post vereinbaren genau diesen Ersatzempfänger
> mit dem Absender ;-(

Diese "vertragliche Vereinbarung" ist nichts anderes als die oben 
zitierte Postvollmacht. Der Postbote darf keinem meine Post aushändigen, 
den ich nicht zur Entgegennahme ermächtigt habe. Der Haken ist einfache 
Bequemlichkeit meistens aller beteiligten.

Ein Beispiel-Formular findet man z.B. hier: 
http://www.castornet.de/geeklog/filemgmt_data/files/Vollmacht_Post.pdf

Merke: Der Postbote kann weder Schecks für dich unterschreiben, noch 
Verträge für dich abschließen...

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