http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,519423,00.html So bescheuert kann es wirklich nur bei und in D zugehen...
Wenns nach diesen Ministerialjuristen ginge, würden Waldbrände mit Verordnungen bekämpft...
Bei unserem Gesetzgeber hat man manchmal tatsächlich das Gefühl, dass er in einer anderen Welt oder zumindest in einer anderen Zeit lebt :-) Aber dem Spiegel scheinen gerade mal wieder die Themen ausgegangen zu sein. Dieser Artikel ist wieder einmal typisch für dieses Magazin und ähnlich niveaulos wie Stern und Bild und wie diese Revolverblätter alle heißen: Was ist überhaupt der Anlass für diesen Artikel? Der Autor schreibt selbst, dass der Entwurf schon 5 Jahre alt ist. Man liest zwar zwischen den Zeilen, das es wohl einen neuen Entwurf gegeben haben muss, aber weder wann, noch mit welchem Inhalt. Auf welche Quellen stützen sich die Aussagen? Gleich die erste Quelle ist ein Internet-Blog. Hat der Spiegel etwa alle Korrespondenten aus dem Berliner Regierungsviertel zurückgezogen, dass er sich auf solche Quellen stützen muss. Immerhin ist aber der Blog-Artikel um ein Vielfaches informativer als der Spiegel-Artikel. Warum hat man nicht einfach nur diesen Link veröffentlicht und das restliche Gesülze weggelassen? Wie aktuell ist der Artikel? Von wann der neue Entwurf stammt, erfährt man weder im Spiegel- noch im Blog-Artikel, letzterer ist aber 8(!) Tage älter und ist sicher auch nicht gleich am Tag der Freigabe des Entwurfs ins Netz gestellt worden. Folglich ist der Spiegel-Artikel nicht aufgewärmter Kaffee, sondern sogar eingetrockneter, der vom Boden der Kanne abgekratzt und mit Wasser wieder aufgelöst wurde. Worum geht es überhaupt? Um was es in dem Entwurf genau geht, erfährt man erst nach über 40 Zeilen belanglosem Geschwafel an einer Stelle, wo man vor Langeweile das Weiterlesen schon fast aufgegeben hat. Da ist ja endlich der vermisste Inhalt des Entwurfs, und sogar ein Link direkt ins Ministerium. Warum steht dieser Link nicht gleich am Anfang des Artikels, vor der ganzen Polemik? Und sonst? Anschließend liest man noch seitenweise Kommentare, deren Umfang schon fast an denjenigen des kritisierten Entwurfs heranreicht, aber wohl niemanden so richtig vom Hocker reißen ... Was die Art und Weise betrifft, wie Informationen recherchiert werden, liegt der Spiegel inzischen auf einer Ebene mit der Bildzeitung, wenn nicht sogar darunter. Die Bild könnte es sich aber nicht erlauben, eine so langatmigen, inhaltsleeren Artikel zu veröffentlichen. Der Spiegel schon, der ist ja etwas für Gebildete, die in jedem Rumgeseier gleich etwas Niveauvolles vermuten. So, das musste jetzt einfach mal geschrieben werden! Ist jetzt auch etwas lang geworden, aber den Spiegel-Redakteuren wär's sicher noch viel zu knapp. Um dummen Kommentaren vorzubeugen: Ich gehöre durchaus zur Zielgruppe des Spiegel, und Bildzeitung lese ich fast so oft wie den Spiegel, nämlich so gut wie überhaupt nicht. Und den Entwurf finde auch ich sehr dumm. Aber es ist erst einmal ein Entwurf. Ob er so verabschiedet wir oder nicht, darauf werden Medien wie Spiegel, Stern oder Bild sowieso nicht viel Einfluss haben. Schon gar nicht mit solchen Artikeln.
yalu wrote: > Der Autor schreibt selbst, dass der Entwurf schon 5 Jahre alt ist. Sorry, yalu, aber du bist in der Sache nicht sonderlich gut informiert. Das Bundesjustizministerium hat vor 5 Jahren eine Muster-Widerrufsbelehrung für Onlinehändler veröffentlicht, um den Leuten eine Hilfe zu geben, sich vor dem Abmahnungswahn zu schützen. Dieses Muster ist aber leider nicht gerichtsfest und es wurden schon etliche Abmahnungen gegen Händler bestätigt, die es in ihre Angebote eingebunden hatten - u.a. die Staatsanwaltschaft Magdeburg (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,507693,00.html ). M.a.W.: Das Justizministerium - das damit dem Abmahnwahn einen Riegel vorschieben wollte, ohne die rechtlichen Grundlagen anrühren zu müssen - hat diejenigen Bürger, die es schützen wollte, selbst ans Messer geliefert. Daß man sich für den ersten Korrekturversuch geschlagene 5 Jahre Zeit gelassen hat, ist ein Skandal und das, was bei dem Korrekturentwurf heraus kam, ebenso. Statt das verkorkste Gesetz durch verkorkste Mustervorschläge gradezubiegen, sollten die Herrschaften sich endlich dazu durchringen, Nägel mit Köpfen zu machen: Die erste Abmahnung muß grundsätzlich kostenfrei sein. Dann ist den Winkeladvokaten, die davon leben, Hausfrauen abzumahnen, die bei eBay die Reste der Aussteuer ihrer Oma verticken, die Existenzgrundlage entzogen.
Galle schrieb: > LOL, bist wohl FAZ-Leser, wie? Nee, das ist doch auch so ne Kasperzeitung: Nach der Rechtschreib- reform erst den Halbstarken mimen (zusammen bit Bild und Welt), und nachdem Möchtegernrebell Axel Springer umgekippt ist, purzelte die FAZ gleich hinterher :) Uhu schrieb: >> Der Autor schreibt selbst, dass der Entwurf schon 5 Jahre alt ist. > > Sorry, yalu, aber du bist in der Sache nicht sonderlich gut informiert. Woher auch, wenn's keine vernünftigen, halbwegs sachlich berichtenden Medien mehr gibt ;-) Aber der usprüngliche Text ist doch tatsächlich schon 5 Jahre alt, den habe ich damit gemeint. Und zu wissen, dass es einen neuen Entwurf gibt, scheint der Artikel einfach vorauszusetzen, wenn er mit den Worten beginnt Textmonster für den Online-Handel: Der Ministeriumsentwurf für eine Muster-Widerrufsbelehrung verlangt, dass Web-Händler endlos Paragrafen zitieren. Ich hätte mir den Anfang eher so vorgestellt: Das Bundesministerium der Justiz hat gestern (oder wann auch immer) einen Neuentwurf der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlicht ... also ganz ähnlich deinem Text, in dem du mir erklärst, was sich von 5 Jahren zugetragen hat. Aber nein, solche objektiven (und wichtigen) Informationen sind dem Spiegel zu spröde, deswegen wird der Punkt einfach übersprungen und gleich mit "Textmonstern" und "endlosen Paragrafen" Laune gemacht, bevor der Leser überhaupt mitgekriegt hat, worum es geht. Und diese Art der Imformationsvermittlung erinnert eben schon leicht an Boulevardblätter. Ich habe auch überhaupt nichts gegen die Verwendung von solchen malerischen Begriffen. Nur sollten eben erst die Fakten objektiv und mit Quellenangabe dargestellt werden, der (subjektive) Kommentar kommt danach. Wenn ich Zeit und Lust habe, lese ich ihn, wenn nicht, bin ich durch die objektive Einleitung trotzdem voll informiert. > Statt das verkorkste Gesetz durch verkorkste Mustervorschläge > gradezubiegen, sollten die Herrschaften sich endlich dazu > durchringen, Nägel mit Köpfen zu machen: > > Die erste Abmahnung muß grundsätzlich kostenfrei sein. Dem kann ich nur zustimmen. Am besten nicht nur die erste, sondern jede. Wenn ein Wettbewerber, Verbraucher (oder wer auch immer) sich durch die fehlende oder falsch formulierte Widerrufsbelehrung geschädigt fühlt und auf die Abmahnungen keine Reaktion erfolgt, soll er klagen und dabei aber den ihm entstandenen Schaden nachweisen müssen. Damit wäre der Untugend ein Ende bereitet, dass Rechtsanwälte als nicht Geschädigte selbst aktiv werden.
Deine Kritik an der westdeutschen Prawda teile ich...
> Am besten nicht nur die erste, sondern jede.
Damit schießt du über das Ziel hinaus: Mit der Abmahnung soll dem
Mitbewerber eine Möglichkeit gegeben werden, sich gegen
wettbewerbswidriges Verhalten zu wehren. Wenn jede Abmahnung in
derselben Sache kostenfrei für den Abgemahnten wäre, könnte man sich
die Abmahnerei ganz sparen. Dann müßte in jedem Fall die Justiz
entscheiden, oder wir hätten drei Tage später den Übergang vom
Hemmungslosen- zum Raubtierkapitalismus geschafft.
mh Das mit der "russischen" "Prawda" war schon immer so eine Sache. jetzt auch noch "west" und "deutsche" Ich alte es mit Pispers Volker "Ich habe genug damit zu tun Mensch zu sein."(und zu bleiben Anmerkung Winne)" Da komme ich nur ganz selten dazu auch noch deutsch zu sein" Ich fürchte der Wahrheit geht es in unseren Zeiten ähnlich wie mir. Ich kann mir nur schwer vorstellen wie sie wahr und nationalsein will. Das ist wie gerecht und Justiz; oder ehrlich und Politiker. Oder anders gesagt: "Ist es wahr oder stand es inder Zeitung?"
Kostenpflichtige Abmahnung gibt es AFAIK nur in Deutschland, sonst niergens auf dieser Welt. Die einfachste Lösung wäre also, diese hirnrissige Abmahnwesen abzuschaffen. Das wäre einfach und effizient. Nun das große ABER: Da nun im Justizministerium und dessen Beratern etc. natürlich zu nahezu 100% Juristen sitzen, und die eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aussticht, wird das natürlich niemals passieren. Denn die Juristen verdienen bei diesem Abmahnwahn immer, egal ob sie ein Verfahren gewinnen oder der Klient verliert. So einfach ist das. Wieder ein typisches Beispiel einer Bananenrepublik. Das entsprechende Ministerium ist so mit Lobbyisten durchwuchert, dass nur noch Müll rauskommt.
>Die einfachste Lösung wäre also, diese hirnrissige Abmahnwesen >abzuschaffen. Das wäre einfach und effizient. Ist die Mehrheit unserer Politiker nicht juristisch vorbelastet bzw. üben nebenher einen Beruf im juristischen Bereich aus?
> Ist die Mehrheit unserer Politiker nicht juristisch vorbelastet > bzw. üben nebenher einen Beruf im juristischen Bereich aus? Sag ich doch: Die eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus.
Es sollte die ERSTE Abmahnung kostenfrei sein, bei Verstoß in derselben Sache dürfte man erst zur Kasse beten. Hier geht es schon lange nicht mehr um Kunden- bzw. Käuferschutz, sondern ur noch darum, mittels eines geeigneten Papieres die Verkäufer vor den parasitären Abmahnanwälten zu schützen. In keinem anderen Land ist das so problematisch, wie im überaus korrrrekten Deutschland. Die Geschichte der Widerrufsbelehrung klingt wie ein Witz, eine unendliche Geschichte. Nur wird hier versucht, das Problem von der falschen Seite zu lösen. Zum Käuferschutz vor falschen Angaben muss auch ein Verkäuferschutz vor Abmahnanwälten her.
>Zum Käuferschutz vor falschen Angaben
Der Witz ist ja, dass durch falsche Angaben vielleicht mal 1% der Kunden
wirklich Nachteile hat.
Die Sache mit den 4 Wochen vs. 1 Monat...der Skandal ist doch, dass es
in D tatsächlich Richter gibt, die womöglich noch "Im Namen des Volkes"
hier tatsächlich eine Abmahnung bzw. einen Unterlassungsanspruch als
begründet sehen.
Unsinn! Selbst wenn man sich noch so korrekt verhält, findet eine krankes Hirn einen Weg, einem einen Strick daraus zu drehen. Meinst Du, die Leute begeben sich absichtlich auf das Eis? Mahnuel
>Man könnte ja auch jedwede Handlung unterlassen, die eine Abmahnung nach >sich zieht. Na, dann bist du wohl de3r einzige, der die perfekt wasserdichte Widerrufsbelehrung schreiben kann, etwas, was kein Rechtsanwalt und nicht einmal das Justizministerium schafft. Um nicht als dummer Schwätzer da zustehen, könntest du diese ja mal veröffentlichen.
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