Forum: Offtopic Elektroschrott?


von Andreas G (Gast)


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Ich war letztens bei uns auf dem Wertstoffhof und hab ein paar Flaschen 
abgegeben. Da ist mir der verschlossene Container mit Elektroschrott 
aufgefallen. Ich hab dann mal einen Arbeiter gefragt ob ich da mal rein 
schauen könnte, da ich ein alter Elektronik Bastler bin, und ob ich mir 
vielleicht das eine oder andere Teil mitnehmen dürfte.

Auf einmal fährt der mich an, ob ich nicht mehr ganz richtig in der 
Birne bin, ich darf da nicht rein schauen, geschweige denn was 
mitnehmen.

So erstmal kurz nach gedacht, dann hab ich ihm auf bayerisch erklärt was 
ich ihn grad gefragt hab, und ich hab ihn nicht gefragt, ob ich mit 
seiner Frau schlafen darf :)

Danach ist er total ausgerastet und brüllte irgendwas von einer 
Genehmigung
vom Landratsamt.

Inzwischen hab ich mich schlau gemacht, anscheinend braucht man bei uns 
tatsächlich eine Genehmigung, um Teile vom Wertsoffhof mitnehmen zu 
können.

Jetzt interessiert mich ob jemand von euch schon mal so eine Genehmigung 
beantragt hat, und wie das abläuft? (Tippe mal auf einen riesigen 
bürokratischen Aufwand.)

Naja, und sorry für die kleine Geschichte, aber da wir hier offtopic 
sind
und ich sie eh mal los werden wollte...

von C. H. (_ch_)


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Hallo,

bei uns am Wertstoffhof kann man nur einmal im Monat Sperrmüll und 
Elektronikschrott abgeben. Hab noch nie erlebt, dass einer Zirkus macht, 
weil man sich nen Röhrenmonitor für die Werkstatt oder ne ausgemusterte 
Stereoanlage mitgenommen hat :-)
Bei uns warten die "Geier" jedoch schon bevor das Zeug im Kontainer 
landet.

Wahrscheinlich tritt die Bürokratie erst in Kraft, wenn ein offizieller 
Mitarbeiter der Landkreisbetriebe den Elektronikschrott mit seinen 
grünen Baumwollhandschuhen berührt hat :-P

Bei uns stehen eigentlich immer ein paar Jugendliche vor dem 
Schrottkontainer und fischen Kabel und kupferhaltigen Schrott - bei den 
momentanen Kupferpreisen wahrscheinlich das Taschengeld etwas 
aufbessern...

Gruß,
Christian

von Roland P. (pram)


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Das Problem ist, dass alles was in den Recycling-Containern ist 
fachgerecht entsorgt werden MUSS!

Auch wenn das in manch anderen Recyclinghöfen durchaus mal etwas 
lockerer gesehen wird.

Gruß
Roland

von Arno H. (arno_h)


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Suche mal in der Abfallsatzung deines Landkreises/deiner Stadt unter dem 
Stichwort "Eigentumsübergang".

Arno

von Bobby (Gast)


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Es ist sogar illegal, wenn sich ein Verhungernder
etwas zu essen aus einer fremden Mülltonne holt.

von Elektroschrott (Gast)


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Ich habe auch noch jede menge Elektronik Schrott den Du gerne haben 
kannst aber leider nicht in Bayern.

von Andreas G (Gast)


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Danke "Abfallsatzung" und "Eigentumsübergang" waren die richtigen 
Schlagwörter. Hatte vorher schon mal nach dem Gesetz gesucht.
1
                                                 § 10
2
                                         Eigentumsübertragung
3
(1) Der Abfall geht mit dem Verladen auf das Sammelfahrzeug oder mit der Überlassung in einem jedermann
4
    zugänglichen Sammelbehälter oder einer sonstigen Sammeleinrichtung in das Eigentum des Landkreises
5
    über. Wird Abfall durch den Besitzer oder für diesen durch einen Dritten zu einer hierzu geeigneten
6
    Abfallentsorgungsanlage des Landkreises gebracht, so geht der Abfall mit der Übernahme zur Entsorgung
7
    in das Eigentum des Landkreises über. Im Abfall gefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen
8
    behandelt.
9
(2) Bei Anlieferungen an der Umladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf geht der Abfall
10
    mit Übernahme zur Entsorgung in das Eigentum des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf über.

Von Ausnahmeregelungen war leider nichts zu finde. Ich ruf die nächsten 
Tage mal beim Landratsamt an und frage anch ob die sowas ausstellen.
Ich gebe euch dann bescheid, wenn ich was genaueres dazu weis.

BTW: Es scheint echt so zu sein, das wenn ein "verhungernder Penner" 
etwas aus einer Mülltonne (sogar aus einer öffentlichen) nimmt, 
Diebstahl begeht.
Wusste ich bis jetzt noch nicht! Intressant bzw. furchtbar 
bürokratischer Rechtsstaat.

von Andreas G (Gast)


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@Elektroschrott

plonk

von Clio (Gast)


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Tja...wie die Zeiten sich doch ändern...früher hat man dem ein Sixpack 
Bier in die Ecke gestellt und man hatt 'ne Stunde lang Ruhe und konnte 
sich umsehen. Heute werden einem Gesetzestexte um die Ohren geworfen.

von Esko (Gast)


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@Bobby: Leider, so sind die Gesetze bei uns. Andererseits vertraue ich 
da absolut auf das Augenmaß des Richters

von Der Elektrolurch (Gast)


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@Andreas G:

Meinst Du diese Idioten in DAH-Ost? Die kenn ich! Die flippen schon aus, 
wenn man auch nur eine Schraube mitnimmt. Mir hat sogar mal einer (der 
kleine Depp mit seinem dämlichen "Grünbacher"-Käppi) mit Anzeige gedroht 
und meine Autonummer notiert.

Früher war das anders. Da haben die mich (anderes Personal damals) sogar 
zuhause angerufen, wenn's was interessantes gab. Hab natürlich auch hie 
und da für deren Bierkasse was springen lassen.

Das mit der Genehmigung vom Landratsamt kannst Du vergessen, die gilt 
nur für 1 mal was mitnehmen, dann musst Du einen neuen Antrag stellen 
und begründen, warum Du z. B. einem Monitor (auch das musst Du genau 
angeben) brauchst.

Bist also amtlich registriert als "Schnorrer", in deren Augen.

Ich für meinen Teil hab keinen Bock mehr auf den Kindergarten - habe 
diesbezüglich auch schon dem zuständigen Herrn im Amt mitgeteilt, dass 
seine Partei (die sich den Unfug ausgedacht hat) auf meine Wählerstimme 
verzichten muss.

von Der Elektrolurch (Gast)


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Ach so, jetzt seh ich's erst...Schwandorf. Sind die Oberpfälzer also 
schon genauso drauf wie hier in München.

von Benedikt K. (benedikt)


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Das dürfte mittlerweile fast überall so sein. Bei dem für uns 
zuständigen Wertstoffhof wurden schon mehrmals Leute wegen Diebstahl 
angezeigt, weil sie etwas mitgenommen haben. Das liegt vermutlich an den 
Rohstoffpreisen. Mittlerweile wird ja auch mehr Gold aus 
Elektronikschrott zurückgewonnen, als neu ausgegraben.

von tex (Gast)


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> Es ist sogar illegal, wenn sich ein Verhungernder
> etwas zu essen aus einer fremden Mülltonne holt.

Das fällt unter Mundraub. Auch wäre der Täter vermutlich kaum zu 
verurteilen. Nachdem der Raub amtlich festgehalten, und der Wert mit 0 
beziffert wurde, müsste der Verdächtige aus der U-Haft wieder entlassen 
werden. Allerdings kann einem Obdachlosen nur schwer ein Gerichtstermin 
zugestellt werden. Er müsste einen Pflichtverteidiger bekommen, weil er 
keinen Eigenen bezahlen kann und der würde auf Unschuldig im Sinne der 
Anklage plädieren und das mit Mundraub begründen. Der Staatsanwalt würde 
das kaum widerlegen können... ;-)

von Bastler (Gast)


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@Bobby: Ist es nicht wenn die Mülltonne nicht verschlossen ist oder kein 
Hinweis drauf ist.

In Berlin gehen viele zu Supermärkten zum "Containern".

von Arno H. (arno_h)


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@tex:
Mundraub existiert nur noch als Legende:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub


Arno

von Clio (Gast)


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>Andererseits vertraue ich da absolut auf das Augenmaß des Richters

Ach du sch...

von Bastelmensch nicht angemeldet (Gast)


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>>Andererseits vertraue ich da absolut auf das Augenmaß des Richters

>Ach du sch...

Stimme zu, würde aber "Naiv" daraus machen... ;-)

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