Hallo,
ich habe eine Idee und will damit Geld machen :-)
Schon wieder einer, denkt sich jetzt manch einer. Um meine Idee schützen
zu lassen habe ich vor ein Gebrauchsmuster anzumelden und dieses dann an
Firmen zu schicken in der Hoffnung das irgendwer zuviel Geld hat.
Macht das Sinn ? Hat wer schonmal ein Gebrauchsmuster zu Geld gemacht ?
Es gibt online ne Datenbank un ich glaube 90 % aller Muster sind
schrott.
Kommen Firmen auf den Erfinder zu ? Es wird ja jedes Muster
veröffentlicht ! Oder warten firmen die 3-10 Jahre bis das Muster von
alleine ausläuft ?
Würde mich auch interessieren, da es mir ähnlich geht.
Ich habe eine Idee für ein Produkt, leider jedoch nicht die finanziellen
Mittel, dieses auf den Markt zu bringen.
Deshalb habe ich mir auch schon überlegt, ob es sinnvoll ist, dafür ein
Gebrauchsmuster anzumelden, damit Firmen, denen ich meine Erfindung
anbieten will, diese einfach anhand meiner Beschreibung selbst bauen
(ohne, dass ich etwas davon habe).
So was löst man anders...
Geh zu den Firmen hausieren und bevor sie was hören, müssen sie einen
Geheimhaltungsvertrag unterschreiben. Wenn sie denn nicht einhalten
müssen sie laut Vertrag eine von dir festgelegte Konventionalstrafe
zahlen.
> Geheimhaltungsvertrag
Verträge sind dazu da um gebrochen zu werden. Wenn du keine finanziellen
Mittel hast, um dein Recht durchzusetzen, hast du eh schon verloren - so
ist das leider.
> Wenn sie denn nicht einhalten> müssen sie laut Vertrag eine von dir festgelegte Konventionalstrafe> zahlen.
Die Strafe bezahlen Sie in der Regel sofort, wenn Du einen bösen Brief
schreibst und Du musst dann auch nicht jahrelang prozessieren und
Anwälte bezahlen und tausende von Gutachten vorlegen um zu beweisen,
dass hier Deine Entwicklung verwendet wurde ...
Wenn Du das Geld nicht hast, um Deine Erfindung zum Markt-Produkt zu
machen, dann leih es Dir. Keine Firma zahlt nach der derzeitigen
Rechtslage freiwillig für eine externe Erfindung. Schuld ist das
Patentrecht. Es reichen minimale Abweichungen um den Patentschutz
auszuhebeln, aber mit der Patentierung ist Deine Erfindung öffentlich
zugänglich. Die Patentämter stellen Dir da eine kostenlose
(Rechts)Beratung zur Verfügung, einfach mal Termin machen, hingehen und
abkotzen.
Do
1. Suche Dir einen Vertriebsweg / Handelsweg für Dein Produkt.
2. Prüfe im Patentamt ob nicht jemand schon vor Dir da war.
3. Suche Dir einen Hersteller.
4. Suche Dir einen Hersteller für die Verpackung.
5. Handel mit den Herstellern ein Zahlungsziel von > 30 Tagen aus.
6. Handle mit Deinen Abnehmern ein Zahlungsziel < 30 tage aus.
Don't
1. Versuche nicht, den Vertieb selbst zu handeln.
2. Besorge Dir für jeden Anbieter mindestens 2 Gegenangebote.
3. Mache keinen Handschlag an dem Produkt selbst.
4. Fertige / Handle nicht in fremden Währungen.
5. Gehe nicht in Vorleistung.
@ Das Syndicat
Ich gehe jetzt nicht darauf ein, ob eine Idee allein für einen Schutz
reicht. Aber auf den Sinn des Anmeldens kann ich eingehen:
Das Anmelden hat für dich den Sinn zu dokumentieren, dass du an dem
Anmeldetag eigenen Hirnschmalz der Öffentlichkeit bekannt gemacht hast.
Das Datum kann dir dann keiner mehr nehmen. Der Fuffi für die Anmeldung
ist günstiger als der Notar ;-)
Aber Du wartest jetzt auf keinen Fall, bis die Anmeldung veröffentlicht
ist oder gar bis du das Gebrauchsmuster oder gar Patent hast. Die Zeit
musst du besser nutzen und zwar in Gesprächen mit potentiellen Nutzern
(Firmen).
Du solltest auch keine Zeit verlieren, denn wenn eine Firma anbeisst und
internationalen Schutz will (den du dir nicht leisten kannst) ist das
nächste Jahr nach deiner Anmeldung extrem wichtig, denn in dieser Zeit
kann eine internat. Anmeldung basierend auf deiner DE-Anmeldung
vorbereitet werden. Nach dem 1. Jahr ist dieser Weg verbaut.
Die Firmen kommen auf dich zu. Aber meistens anders als du erwartest.
Wenn deine Anmeldung veröffentlicht wird und sie die Geschäfte einer
Firma stören, wenn darauf ein Schutz erteilt würde, wird sich die Firma
zuerst bemühen deine Anmeldung "abzuschiessen".
Z.B. indem gezeigt wird, dass deine technische Anleitung wie die Idee
umgesetzt wird technisch unmöglich ist. Oder indem gezeigt wird, dass es
das früher schon gab.
Du hast eine Chance, wenn der Firma (oder anderen) das nicht gelingt und
eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass du einen Schutz auf die
Anmeldung bekommst. Dann könnte eine Firma Interesse haben, deinen
Schutz zu lizenzieren.
Ich habe auchmal gehört/gesehen das es Firmen gibt die gezielt nach
Erfindungen suchen um dann draus Geld zu machen. Im TV meinten die sie
hätten halt das Kapital aber keine Ideen.
@Stefan
Ich hab ja die Idee für ein Produkt. Gebaut habe ich es noch nicht.
Such dir eine Beratung. Startupzentren an FH oder Unis in deiner
Umgebung sind vielleicht etwas. Oder Infoveranstaltungen der örtlichen
Industrie- und Handelskammer. Oder Fachleute in den
Patentauslagestellen. Oder die Online-FAQs des Deutschen Patent- und
Markenamts. Oder FAQ Seiten von Patentanwälten...
Moin,
>>reichen minimale Abweichungen um den Patentschutz auszuhebeln
das stimmt so nicht, es reicht, wenn nur ein Anspruchspunkt in der
schriftlchen Niederlegung verletzt ist. Der Schadensersatz richtet sich
dann auch danach, wie ähnlich das reale Gerät dem Patent (bzw.
Gebrauchsmuster) ist.
Grundsätzlich ist das Gbm ein gute Sache. Es kostet nicht viel es
anzumelden und geht schnell. Es wird aber nur auf formelle Fehler
überprüft und dann eingetragen. Es wird nicht recherchiert wie bei einem
Patent, was es viel leichter anfechtbar macht. Man hat bei der Anmeldung
die Möglichkeit anzugeben, ob das DPMA das Gbm in eine Lizenzdatenbank
eintragen soll. Wenn man das macht, wird es nochmal billiger mit den
Aufrechterhaltungsgebühren.
Rücknahme aus der Datenbank ist möglich, solange sich noch ein
Interessent gemeldet hat. Dann sind aber die erlassenen Gebühren
nchzuzahlen.
Wenn sich jemand als Lizenznehmer meldet, kann man ihm das nicht
verweigern. Sollte keine Einigung über die Höhe der zu zahlenden
Gebühren an den Erfinder zustande kommen, legt der Lizenznehmer diese
vorerst fest.
Das DPMA prüft nach einem Jahr(?) (nur auf Antrag) die
Verhältnismäßigkeit der Lizenzgebühr nach. Das ist für den Lizenznehmer
i.d.R. unangenehm, da er dafür viele Daten offenlegen muß.
Soweit mein (Halb)Wissen.
Bastler
Noch ne Frage hinterher. Wenn ich feststelle das man ein hedelsübliches
Gummi auch als Keilriehmen verweden kann wäre es dann patentwürdig? Zwar
gibt es schon Gummis und Keilriehmen aber die Industrie hätte milliarden
Gewinne. Nur mit der Idee !?!?
Es ist unter Keilriemenfachmännern bekannt, dass man für einen
Keilriemen ein elastischen, ringförmiges Etwas braucht.
Man kann angeblich einen verknoteten Nylonstrumpf nehmen, aber die
meisten Beifahrerinnen haben etwas dagegen. Einfacher aufzutreiben
dürfte ein passender Gummiriemen sein.
Aus mechanischen, thermischen und wer weiss was Gründen verwenden
Keilriemenfachmänner verfeinerte Versionen (spezielle Kontur, Zahnung,
Verstärkung, spezielle Gummimischung, spezielle Füllstoffe und
Addotive,...).
Die Entwicklung auf diesem Gebiet ist stetig ansteigend, ständig besteht
Bedarf nach neuen Keilriementypen, wie man mit Prospekten der führenden
Keilriemenindustrie leicht belegen kann.
Zig Arten von Verfeinerungen sind also unter Keilriemenfachmännern
bekannt (nicht neu). Der unverfeinerte, stinknormale Gummiriemen ist in
anderen technischen Bereichen ebenfalls bekannt, du sagst ja, dass es
ein handelsüblicher Gummi ist.
Nun, ich sehe jetzt erstmal kein Highlight deiner Erfindung, das auch
für ein Patent reichen könnte. Nur der geringere Preis alleine zählt in
dem Zusammenhang wenig bis nichts.
Die einzige, möglicherweise für dich hilfreiche Argumentation wäre ein
überraschendes Ergebnis. Unter ungeheurem, belegbarem Arbeitsaufwand
oder entgegen der Meinung ganzen Sippschaft der Keilriemenfachmänner
zeigt genau der eine von dir ermittelte und en Detail beschriebene
Gummiriementyp, der keinem bekannten Keilriementyp gleicht, überragende
Eigenschaften als Keilriemen. So ewas könnte u.U. einer Patentprüfung
standhalten.
Wo deine Idee für den kleinen Mann was bringen kann, ist im
betrieblichen Vorschlagswesen. Wenn du dem Betrieb die
Einsparmöglichkeiten meldest und der Vorschlah sich bewährt, dann kannst
du einen Teil des eingesparten Geldes für dich beanspruchen.