Hallo, ich habe eine Idee und will damit Geld machen :-) Schon wieder einer, denkt sich jetzt manch einer. Um meine Idee schützen zu lassen habe ich vor ein Gebrauchsmuster anzumelden und dieses dann an Firmen zu schicken in der Hoffnung das irgendwer zuviel Geld hat. Macht das Sinn ? Hat wer schonmal ein Gebrauchsmuster zu Geld gemacht ? Es gibt online ne Datenbank un ich glaube 90 % aller Muster sind schrott. Kommen Firmen auf den Erfinder zu ? Es wird ja jedes Muster veröffentlicht ! Oder warten firmen die 3-10 Jahre bis das Muster von alleine ausläuft ?
Würde mich auch interessieren, da es mir ähnlich geht. Ich habe eine Idee für ein Produkt, leider jedoch nicht die finanziellen Mittel, dieses auf den Markt zu bringen. Deshalb habe ich mir auch schon überlegt, ob es sinnvoll ist, dafür ein Gebrauchsmuster anzumelden, damit Firmen, denen ich meine Erfindung anbieten will, diese einfach anhand meiner Beschreibung selbst bauen (ohne, dass ich etwas davon habe).
So was löst man anders... Geh zu den Firmen hausieren und bevor sie was hören, müssen sie einen Geheimhaltungsvertrag unterschreiben. Wenn sie denn nicht einhalten müssen sie laut Vertrag eine von dir festgelegte Konventionalstrafe zahlen.
> Geheimhaltungsvertrag
Verträge sind dazu da um gebrochen zu werden. Wenn du keine finanziellen
Mittel hast, um dein Recht durchzusetzen, hast du eh schon verloren - so
ist das leider.
> Wenn sie denn nicht einhalten > müssen sie laut Vertrag eine von dir festgelegte Konventionalstrafe > zahlen. Die Strafe bezahlen Sie in der Regel sofort, wenn Du einen bösen Brief schreibst und Du musst dann auch nicht jahrelang prozessieren und Anwälte bezahlen und tausende von Gutachten vorlegen um zu beweisen, dass hier Deine Entwicklung verwendet wurde ... Wenn Du das Geld nicht hast, um Deine Erfindung zum Markt-Produkt zu machen, dann leih es Dir. Keine Firma zahlt nach der derzeitigen Rechtslage freiwillig für eine externe Erfindung. Schuld ist das Patentrecht. Es reichen minimale Abweichungen um den Patentschutz auszuhebeln, aber mit der Patentierung ist Deine Erfindung öffentlich zugänglich. Die Patentämter stellen Dir da eine kostenlose (Rechts)Beratung zur Verfügung, einfach mal Termin machen, hingehen und abkotzen. Do 1. Suche Dir einen Vertriebsweg / Handelsweg für Dein Produkt. 2. Prüfe im Patentamt ob nicht jemand schon vor Dir da war. 3. Suche Dir einen Hersteller. 4. Suche Dir einen Hersteller für die Verpackung. 5. Handel mit den Herstellern ein Zahlungsziel von > 30 Tagen aus. 6. Handle mit Deinen Abnehmern ein Zahlungsziel < 30 tage aus. Don't 1. Versuche nicht, den Vertieb selbst zu handeln. 2. Besorge Dir für jeden Anbieter mindestens 2 Gegenangebote. 3. Mache keinen Handschlag an dem Produkt selbst. 4. Fertige / Handle nicht in fremden Währungen. 5. Gehe nicht in Vorleistung.
@ Das Syndicat Ich gehe jetzt nicht darauf ein, ob eine Idee allein für einen Schutz reicht. Aber auf den Sinn des Anmeldens kann ich eingehen: Das Anmelden hat für dich den Sinn zu dokumentieren, dass du an dem Anmeldetag eigenen Hirnschmalz der Öffentlichkeit bekannt gemacht hast. Das Datum kann dir dann keiner mehr nehmen. Der Fuffi für die Anmeldung ist günstiger als der Notar ;-) Aber Du wartest jetzt auf keinen Fall, bis die Anmeldung veröffentlicht ist oder gar bis du das Gebrauchsmuster oder gar Patent hast. Die Zeit musst du besser nutzen und zwar in Gesprächen mit potentiellen Nutzern (Firmen). Du solltest auch keine Zeit verlieren, denn wenn eine Firma anbeisst und internationalen Schutz will (den du dir nicht leisten kannst) ist das nächste Jahr nach deiner Anmeldung extrem wichtig, denn in dieser Zeit kann eine internat. Anmeldung basierend auf deiner DE-Anmeldung vorbereitet werden. Nach dem 1. Jahr ist dieser Weg verbaut. Die Firmen kommen auf dich zu. Aber meistens anders als du erwartest. Wenn deine Anmeldung veröffentlicht wird und sie die Geschäfte einer Firma stören, wenn darauf ein Schutz erteilt würde, wird sich die Firma zuerst bemühen deine Anmeldung "abzuschiessen". Z.B. indem gezeigt wird, dass deine technische Anleitung wie die Idee umgesetzt wird technisch unmöglich ist. Oder indem gezeigt wird, dass es das früher schon gab. Du hast eine Chance, wenn der Firma (oder anderen) das nicht gelingt und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass du einen Schutz auf die Anmeldung bekommst. Dann könnte eine Firma Interesse haben, deinen Schutz zu lizenzieren.
Ich habe auchmal gehört/gesehen das es Firmen gibt die gezielt nach Erfindungen suchen um dann draus Geld zu machen. Im TV meinten die sie hätten halt das Kapital aber keine Ideen. @Stefan Ich hab ja die Idee für ein Produkt. Gebaut habe ich es noch nicht.
Such dir eine Beratung. Startupzentren an FH oder Unis in deiner Umgebung sind vielleicht etwas. Oder Infoveranstaltungen der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Oder Fachleute in den Patentauslagestellen. Oder die Online-FAQs des Deutschen Patent- und Markenamts. Oder FAQ Seiten von Patentanwälten...
Moin,
>>reichen minimale Abweichungen um den Patentschutz auszuhebeln
das stimmt so nicht, es reicht, wenn nur ein Anspruchspunkt in der
schriftlchen Niederlegung verletzt ist. Der Schadensersatz richtet sich
dann auch danach, wie ähnlich das reale Gerät dem Patent (bzw.
Gebrauchsmuster) ist.
Grundsätzlich ist das Gbm ein gute Sache. Es kostet nicht viel es
anzumelden und geht schnell. Es wird aber nur auf formelle Fehler
überprüft und dann eingetragen. Es wird nicht recherchiert wie bei einem
Patent, was es viel leichter anfechtbar macht. Man hat bei der Anmeldung
die Möglichkeit anzugeben, ob das DPMA das Gbm in eine Lizenzdatenbank
eintragen soll. Wenn man das macht, wird es nochmal billiger mit den
Aufrechterhaltungsgebühren.
Rücknahme aus der Datenbank ist möglich, solange sich noch ein
Interessent gemeldet hat. Dann sind aber die erlassenen Gebühren
nchzuzahlen.
Wenn sich jemand als Lizenznehmer meldet, kann man ihm das nicht
verweigern. Sollte keine Einigung über die Höhe der zu zahlenden
Gebühren an den Erfinder zustande kommen, legt der Lizenznehmer diese
vorerst fest.
Das DPMA prüft nach einem Jahr(?) (nur auf Antrag) die
Verhältnismäßigkeit der Lizenzgebühr nach. Das ist für den Lizenznehmer
i.d.R. unangenehm, da er dafür viele Daten offenlegen muß.
Soweit mein (Halb)Wissen.
Bastler
Noch ne Frage hinterher. Wenn ich feststelle das man ein hedelsübliches Gummi auch als Keilriehmen verweden kann wäre es dann patentwürdig? Zwar gibt es schon Gummis und Keilriehmen aber die Industrie hätte milliarden Gewinne. Nur mit der Idee !?!?
Es ist unter Keilriemenfachmännern bekannt, dass man für einen Keilriemen ein elastischen, ringförmiges Etwas braucht. Man kann angeblich einen verknoteten Nylonstrumpf nehmen, aber die meisten Beifahrerinnen haben etwas dagegen. Einfacher aufzutreiben dürfte ein passender Gummiriemen sein. Aus mechanischen, thermischen und wer weiss was Gründen verwenden Keilriemenfachmänner verfeinerte Versionen (spezielle Kontur, Zahnung, Verstärkung, spezielle Gummimischung, spezielle Füllstoffe und Addotive,...). Die Entwicklung auf diesem Gebiet ist stetig ansteigend, ständig besteht Bedarf nach neuen Keilriementypen, wie man mit Prospekten der führenden Keilriemenindustrie leicht belegen kann. Zig Arten von Verfeinerungen sind also unter Keilriemenfachmännern bekannt (nicht neu). Der unverfeinerte, stinknormale Gummiriemen ist in anderen technischen Bereichen ebenfalls bekannt, du sagst ja, dass es ein handelsüblicher Gummi ist. Nun, ich sehe jetzt erstmal kein Highlight deiner Erfindung, das auch für ein Patent reichen könnte. Nur der geringere Preis alleine zählt in dem Zusammenhang wenig bis nichts. Die einzige, möglicherweise für dich hilfreiche Argumentation wäre ein überraschendes Ergebnis. Unter ungeheurem, belegbarem Arbeitsaufwand oder entgegen der Meinung ganzen Sippschaft der Keilriemenfachmänner zeigt genau der eine von dir ermittelte und en Detail beschriebene Gummiriementyp, der keinem bekannten Keilriementyp gleicht, überragende Eigenschaften als Keilriemen. So ewas könnte u.U. einer Patentprüfung standhalten. Wo deine Idee für den kleinen Mann was bringen kann, ist im betrieblichen Vorschlagswesen. Wenn du dem Betrieb die Einsparmöglichkeiten meldest und der Vorschlah sich bewährt, dann kannst du einen Teil des eingesparten Geldes für dich beanspruchen.
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