Forum: Offtopic Gebrauchsmuster


von Das Syndicat (Gast)


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Hallo,

ich habe eine Idee und will damit Geld machen :-)

Schon wieder einer, denkt sich jetzt manch einer. Um meine Idee schützen 
zu lassen habe ich vor ein Gebrauchsmuster anzumelden und dieses dann an 
Firmen zu schicken in der Hoffnung das irgendwer zuviel Geld hat.

Macht das Sinn ? Hat wer schonmal ein Gebrauchsmuster zu Geld gemacht ? 
Es gibt online ne Datenbank un ich glaube 90 % aller Muster sind 
schrott.

Kommen Firmen auf den Erfinder zu ? Es wird ja jedes Muster 
veröffentlicht ! Oder warten firmen die 3-10 Jahre bis das Muster von 
alleine ausläuft ?

von Großeserfinder (Gast)


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Würde mich auch interessieren, da es mir ähnlich geht.
Ich habe eine Idee für ein Produkt, leider jedoch nicht die finanziellen 
Mittel, dieses auf den Markt zu bringen.
Deshalb habe ich mir auch schon überlegt, ob es sinnvoll ist, dafür ein 
Gebrauchsmuster anzumelden, damit Firmen, denen ich meine Erfindung 
anbieten will, diese einfach anhand meiner Beschreibung selbst bauen 
(ohne, dass ich etwas davon habe).

von Fly (Gast)


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So was löst man anders...
Geh zu den Firmen hausieren und bevor sie was hören, müssen sie einen 
Geheimhaltungsvertrag unterschreiben. Wenn sie denn nicht einhalten 
müssen sie laut Vertrag eine von dir festgelegte Konventionalstrafe 
zahlen.

von Norbert X. (noppes)


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> Geheimhaltungsvertrag

Verträge sind dazu da um gebrochen zu werden. Wenn du keine finanziellen 
Mittel hast, um dein Recht durchzusetzen, hast du eh schon verloren - so 
ist das leider.

von tex (Gast)


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> Wenn sie denn nicht einhalten
> müssen sie laut Vertrag eine von dir festgelegte Konventionalstrafe
> zahlen.

Die Strafe bezahlen Sie in der Regel sofort, wenn Du einen bösen Brief 
schreibst und Du musst dann auch nicht jahrelang prozessieren und 
Anwälte bezahlen und tausende von Gutachten vorlegen um zu beweisen, 
dass hier Deine Entwicklung verwendet wurde ...

Wenn Du das Geld nicht hast, um Deine Erfindung zum Markt-Produkt zu 
machen, dann leih es Dir. Keine Firma zahlt nach der derzeitigen 
Rechtslage freiwillig für eine externe Erfindung. Schuld ist das 
Patentrecht. Es reichen  minimale Abweichungen um den Patentschutz 
auszuhebeln, aber mit der Patentierung ist Deine Erfindung öffentlich 
zugänglich. Die Patentämter stellen Dir da eine kostenlose 
(Rechts)Beratung zur Verfügung, einfach mal Termin machen, hingehen und 
abkotzen.
Do
1. Suche Dir einen Vertriebsweg / Handelsweg für Dein Produkt.
2. Prüfe im Patentamt ob nicht jemand schon vor Dir da war.
3. Suche Dir einen Hersteller.
4. Suche Dir einen Hersteller für die Verpackung.
5. Handel mit den Herstellern ein Zahlungsziel von > 30 Tagen aus.
6. Handle mit Deinen Abnehmern ein Zahlungsziel < 30 tage aus.
Don't
1. Versuche nicht, den Vertieb selbst zu handeln.
2. Besorge Dir für jeden Anbieter mindestens 2 Gegenangebote.
3. Mache keinen Handschlag an dem Produkt selbst.
4. Fertige / Handle nicht in fremden Währungen.
5. Gehe nicht in Vorleistung.

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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@ Das Syndicat

Ich gehe jetzt nicht darauf ein, ob eine Idee allein für einen Schutz 
reicht. Aber auf den Sinn des Anmeldens kann ich eingehen:

Das Anmelden hat für dich den Sinn zu dokumentieren, dass du an dem 
Anmeldetag eigenen Hirnschmalz der Öffentlichkeit bekannt gemacht hast. 
Das Datum kann dir dann keiner mehr nehmen. Der Fuffi für die Anmeldung 
ist günstiger als der Notar ;-)

Aber Du wartest jetzt auf keinen Fall, bis die Anmeldung veröffentlicht 
ist oder gar bis du das Gebrauchsmuster oder gar Patent hast. Die Zeit 
musst du besser nutzen und zwar in Gesprächen mit potentiellen Nutzern 
(Firmen).

Du solltest auch keine Zeit verlieren, denn wenn eine Firma anbeisst und 
internationalen Schutz will (den du dir nicht leisten kannst) ist das 
nächste Jahr nach deiner Anmeldung extrem wichtig, denn in dieser Zeit 
kann eine internat. Anmeldung basierend auf deiner DE-Anmeldung 
vorbereitet werden. Nach dem 1. Jahr ist dieser Weg verbaut.

Die Firmen kommen auf dich zu. Aber meistens anders als du erwartest. 
Wenn deine Anmeldung veröffentlicht wird und sie die Geschäfte einer 
Firma stören, wenn darauf ein Schutz erteilt würde, wird sich die Firma 
zuerst bemühen deine Anmeldung "abzuschiessen".

Z.B. indem gezeigt wird, dass deine technische Anleitung wie die Idee 
umgesetzt wird technisch unmöglich ist. Oder indem gezeigt wird, dass es 
das früher schon gab.

Du hast eine Chance, wenn der Firma (oder anderen) das nicht gelingt und 
eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass du einen Schutz auf die 
Anmeldung bekommst. Dann könnte eine Firma Interesse haben, deinen 
Schutz zu lizenzieren.

von Das Syndicat (Gast)


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Ich habe auchmal gehört/gesehen das es Firmen gibt die gezielt nach 
Erfindungen suchen um dann draus Geld zu machen. Im TV meinten die sie 
hätten halt das Kapital aber keine Ideen.

@Stefan

Ich hab ja die Idee für ein Produkt. Gebaut habe ich es noch nicht.

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Such dir eine Beratung. Startupzentren an FH oder Unis in deiner 
Umgebung sind vielleicht etwas. Oder Infoveranstaltungen der örtlichen 
Industrie- und Handelskammer. Oder Fachleute in den 
Patentauslagestellen. Oder die Online-FAQs des Deutschen Patent- und 
Markenamts. Oder FAQ Seiten von Patentanwälten...

von Bastler (Gast)


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Moin,

>>reichen  minimale Abweichungen um den Patentschutz auszuhebeln
das stimmt so nicht, es reicht, wenn nur ein Anspruchspunkt in der 
schriftlchen Niederlegung verletzt ist. Der Schadensersatz richtet sich 
dann auch danach, wie ähnlich das reale Gerät dem Patent (bzw. 
Gebrauchsmuster) ist.

Grundsätzlich ist das Gbm ein gute Sache. Es kostet nicht viel es 
anzumelden und geht schnell. Es wird aber nur auf formelle Fehler 
überprüft und dann eingetragen. Es wird nicht recherchiert wie bei einem 
Patent, was es viel leichter anfechtbar macht. Man hat bei der Anmeldung 
die Möglichkeit anzugeben, ob das DPMA das Gbm in eine Lizenzdatenbank 
eintragen soll. Wenn man das macht, wird es nochmal billiger mit den 
Aufrechterhaltungsgebühren.
Rücknahme aus der Datenbank ist möglich, solange sich noch ein 
Interessent gemeldet hat. Dann sind aber die erlassenen Gebühren 
nchzuzahlen.
Wenn sich jemand als Lizenznehmer meldet, kann man ihm das nicht 
verweigern. Sollte keine Einigung über die Höhe der zu zahlenden 
Gebühren an den Erfinder zustande kommen, legt der Lizenznehmer diese 
vorerst fest.
Das DPMA prüft nach einem Jahr(?) (nur auf Antrag) die 
Verhältnismäßigkeit der Lizenzgebühr nach. Das ist für den Lizenznehmer 
i.d.R. unangenehm, da er dafür viele Daten offenlegen muß.

Soweit mein (Halb)Wissen.

Bastler

von Das Syndicat (Gast)


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Noch ne Frage hinterher. Wenn ich feststelle das man ein hedelsübliches 
Gummi auch als Keilriehmen verweden kann wäre es dann patentwürdig? Zwar 
gibt es schon Gummis und Keilriehmen aber die Industrie hätte milliarden 
Gewinne. Nur mit der Idee !?!?

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Es ist unter Keilriemenfachmännern bekannt, dass man für einen 
Keilriemen ein elastischen, ringförmiges Etwas braucht.

Man kann angeblich einen verknoteten Nylonstrumpf nehmen, aber die 
meisten Beifahrerinnen haben etwas dagegen. Einfacher aufzutreiben 
dürfte ein passender Gummiriemen sein.

Aus mechanischen, thermischen und wer weiss was Gründen verwenden 
Keilriemenfachmänner verfeinerte Versionen (spezielle Kontur, Zahnung, 
Verstärkung, spezielle Gummimischung, spezielle Füllstoffe und 
Addotive,...).

Die Entwicklung auf diesem Gebiet ist stetig ansteigend, ständig besteht 
Bedarf nach neuen Keilriementypen, wie man mit Prospekten der führenden 
Keilriemenindustrie leicht belegen kann.

Zig Arten von Verfeinerungen sind also unter Keilriemenfachmännern 
bekannt (nicht neu). Der unverfeinerte, stinknormale Gummiriemen ist in 
anderen technischen Bereichen ebenfalls bekannt, du sagst ja, dass es 
ein handelsüblicher Gummi ist.

Nun, ich sehe jetzt erstmal kein Highlight deiner Erfindung, das auch 
für ein Patent reichen könnte. Nur der geringere Preis alleine zählt in 
dem Zusammenhang wenig bis nichts.

Die einzige, möglicherweise für dich hilfreiche Argumentation wäre ein 
überraschendes Ergebnis. Unter ungeheurem, belegbarem Arbeitsaufwand 
oder entgegen der Meinung ganzen Sippschaft der Keilriemenfachmänner 
zeigt genau der eine von dir ermittelte und en Detail beschriebene 
Gummiriementyp, der keinem bekannten Keilriementyp gleicht, überragende 
Eigenschaften als Keilriemen. So ewas könnte u.U. einer Patentprüfung 
standhalten.

Wo deine Idee für den kleinen Mann was bringen kann, ist im 
betrieblichen Vorschlagswesen. Wenn du dem Betrieb die 
Einsparmöglichkeiten meldest und der Vorschlah sich bewährt, dann kannst 
du einen Teil des eingesparten Geldes für dich beanspruchen.

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