Wie kann ich einer Firma eine Rechnung für die von mir geschriebene Software stellen, wenn es sich um ca. 1k € handelt. Ich habe eine ganz normale Rechnung mit dem Hinweis, dass es sich bei der Summe um eine Rechnung ohne Märchensteuer handelt gestellt, jetzt will deren Steuerberater meine Steuernummer haben. Habt ihr eure Erfahrungen, wie man solche Sachen abwickelt? Ich bin nicht selbstständig, verfüge demnach über keine Umsatzsteuernummer. Umsatzsteuernummer meint der aber nicht sondern die Steuernummer. Wie komme ich mit weniger Aufwand etc. am besten legal an mein Geld ran?
Also ist es doch ein Muss? Auch wenn man solche Aufträge ein paar Mal im Jahr erledigt? Früher war das meiner Meinung nach anders, da hat die Steuernummer keinen gekümmert.
Keine Steuernummer, keine Steuer -> Schwarzgeld Die Nummer kostet 20€ und Papierkram. Lass dich einstellen als Nebenjob oder so, dann brauchst du das nicht.
> Ich habe eine ganz normale Rechnung mit dem Hinweis, dass es sich > bei der Summe um eine Rechnung ohne Märchensteuer handelt gestellt, Das ist glaub verkehrt. Einfach gar nichts zu der Mehrwertsteuer schreiben ist richtig. Denn Dein Rechnungsbetrag enthält weder Mehrwertsteuer, noch führst Du Mehrwertsteuer ab, also kannst Du auch keine Mehrwertsteuer ausweisen. Informier Dich mal über Kleingewerbe und so. Bis zu einer gewissen Summe kannst Du das alles ganz problematisch machen. Und ja, das Finanzamt gibt Dir auch Auskunft. Musst ja nich gleich sagen, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern dass Du eben einen Auftrag für 1000,- Euro annehmen willst und wie Du das dann in Rechnung stellen musst und wie das dann mit Deiner Steuererklärung funktioniert.
Ich schreibe einer Rechnung und gebe das Ganze beim FA (Steuerausgleich) als 'Einkünfte aus selbstständiger Arbeit' an. Bisher noch keine Probleme gehabt, sollten allerdings nicht zu viele im Jahr sein. Bei mir ca. 5 st.
Je nach Regio bis 14 K im Jahr ohne Umsatzsteuerpflicht, aber auch nicht MwSt abzugsberechtig sowie darfst du diese nicht erheben. Das ganze gibts du dann als Auskünfte aus Selbstendiger Arbeit bei der Steuererklärung an. Die Steuernummer ist diese, die auf deiner Steuerkarte steht. Die musst du angeben! Wobei dieses halb legal ist. Du müsstest nun ein Kleingewerbe nachmelden!
Wegen der Mehrwertsteuer kannst Du auf der Rechnung folgenden Satz benutzen: "Als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG erfolgt keine Umsatzsteuerausweisung." Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung, das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als Nachweis dazugepackt. Eine rechtssichere Auskunft kann Dir wahrscheinlich hier niemand geben, ich habe hier nur meine praktische Erfahrung mit dem Thema geschildert. mfg, Stefan.
Die Steuernummer solltest Du sowieso kennen oder machst Du keine jährliche Einkommensteuererklärung ?? Einfach eine Rechnung schreiben und keine MwSt. nennen. Deine Rechnung (wie gewünscht) mit Steuernummer versehen und an Deinen Auftraggeber schicken und die Kopie bei Deiner Einkommensteuererklärung mit dazulegen und als Einnahme verbuchen. Wenn das ne einmalige oder seltene Sache ist, wars das im Prinzip. Sollte es "nachhaltig" werden, brauchst Du entweder eine Gewerbeanmeldung mit allem drum und dran oder Du versuchst Dich als Freiberufler anerkennen zu lassen, was aber bei Programmierern eher unwahrscheinlich ist. Auf jeden Fall musst Du diese Einnahmen versteuern, ob Du willst oder nicht. Alles meine Meinung und Erfahrung, keine Rechtsberatung und keine Gewähr. Gruß Outi
Stefan May wrote: > Wegen der Mehrwertsteuer kannst Du auf der Rechnung folgenden Satz > benutzen: > > "Als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG erfolgt keine > Umsatzsteuerausweisung." > > Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung, > das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter > "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als > Nachweis dazugepackt. > > Eine rechtssichere Auskunft kann Dir wahrscheinlich hier niemand geben, > ich habe hier nur meine praktische Erfahrung mit dem Thema geschildert. > > mfg, Stefan. Somit hast Du Deinen Auftraggeber beschi**en und kannst ganz schön Ärger bekommen, da Du kein Kleinunternehmer bist. Du wirst zwar vom FA so behandelt, da die es einen Schei**endreck interressiert, ob Du ne GWA hast oder nicht, die wollen nur Kohle sehen (musst ja trotzdem versteuern). Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA verpflichtet. §19 gilt bei Privaten nicht und hat daher keine Relevanz. Vorsicht mit solechn Tricksereien !! Also nochmal: Wenn das ne einmalige Sache war, sollte die GWA überflüssig sein, bei 5 Rechnungen im Jahr kann die Sache schon ganz anders aussehen. Gruß Outi
Erinnert mich an EBa*! Da wurden Leute die mehr als drei (oder fünf?) T-Shirts derselben Marke verkauft haben als Händler verknackt!
Nenn dem Steuer"berater" einfach Deine Steuernummer. Und bei der Steuererklärung gibst du an, was du eingenommen hast. Fertig. Eine andere Steuernummer als die, die du schon hast, bekommst du sowieso nicht, es sei denn du ziehst um.
>Eine andere Steuernummer als die, die du schon hast, >bekommst du sowieso nicht, es sei denn du ziehst um. Oder dein (Klein-)Gewerbebetrieb liegt in einem anderen Kreis. Dann bekommt man für die Umsatzsteuer eine eigene Steuernummer...(ich freue mich schon richtig auf meine Steuererklärungen!)
> Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA > verpflichtet. Nicht unbedingt. Je nach Ausbildung ist in gewissen Bereichen eine freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein zulässig. Das ist einer der Gründe, einen Diplom-Ingenieur-Titel zu erwerben ...
> Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA > verpflichtet. Also das verstehe ich auch nicht so recht, warum ich meinen Auftraggeber dadurch Bescheiße. Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG heißt ja noch lange nicht, daß ein Gewerbe angemeldet sein muß. Als Freiberufler braucht kein Gewerbe angemeldet zu werden. mfg, Stefan.
@ Rufus t. Firefly Könntest Du das bitte etwas näher erläutern ? Welche Tätigkeiten z.B. ? Aus meinen Erfahrungen heraus ist das immer vom Wetter über dem FA abhängig, mal gehts (Beamte No.1) mal gehts nicht (Beamte No.2) und später war alles total falsch (Beamte No. 3). Besten Dank !
Nichtproduktive Tätigkeiten wie bsp. Beratungstätigkeiten. Hat mein Steuerberater mir erzählt, muss also keinerlei Allgemeingültigkeit haben. Was definitiv nicht geht, ist der Verkauf von von mir produzierter Ware auf diesem Wege.
Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freie Berufe http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsfragen/hr_gewanmeldung/Freiber.jsp
Produzieren darfst du nur als Handwerksmeister. Zumindest war das mal so. Ich habe die Erfahrung gemacht (und mein Steuerberater hat's bestätigt), dass es das Finanzamt einen feuchten Kehricht interessiert, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Solange die Steuern rechtzeitig und korrekt kommen fragen die nicht nach. Mit der IHK und der Gemeinde sieht's anders aus, die wittern Einkommensteuer über der Freigrenze und Gewerbesteuer. Also wenn's nur ein paar kleine Rechnungen im Jahr sind, dann dürfte das kein Problem sein, diese bei der Einkommensteuererklärung als 'Einkünfte aus selbstständiger Arbeit' anzugeben. Rechnungen selbstverständlich mit einreichen!
Kleine Anmerkung zu: >Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung, >das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter >"Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als >Nachweis dazugepackt." Der Gewinn muss unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" angegeben werden, -aber- es reicht eine einzige Zahl anzugeben. Ein Nachweis, dass Einkünfte erzielt worden sind muss nicht erfolgen, solange der Gewinn positiv ist. D.h. die Rechnungen nicht mit abgeben. Das Finanzamt will ja zunächst einmal Geld von Dir und nicht umgekehrt. Nur wenn Du etwas zurück haben willst, musst die geeignete Belege erbringen.
Also wenn du nur deine Leistung verkaufst, Beratung etc. dann kann man das ohne GWA usw. machen. Sobald Waren den Besitzer wechseln, brauchst du ne GWA. Wenn du allerdings die Grenzen einhälst, kannst du das dann auch mit der Kleinunternehmer Regelung machen. Allerdings wäre ich vorsichtig bei Softwareentwicklungen etc., schließlich kannst du dann dafür haftbar gemacht werden. Ist ne Gradwanderung..
Hallo, hab eine kleine Frage! Ich habe ein Gewerbe zu 01.01.2008 angemeldet weil ich nebenbei in einer Firma als Schreib- und Buchhaltungsservice arbeite und mach so meine 15 std. im Monat werde aber nicht über 15.00,- im Jahr verdienen!! Ich möchte meine Rechnung an die Firma ohne Mwst. ausstellen und habe unter meiner Rechnung den § 19 Abs. 1 Kleinunternehmer vermerkt, ist das richtig so? MFG Tizjana
>Ich möchte meine Rechnung an die Firma ohne Mwst. ausstellen und habe >unter meiner Rechnung den § 19 Abs. 1 Kleinunternehmer vermerkt, ist das >richtig so? Ja. Dann darfst du aber auch keine Mehrwertsteuer ausweisen...(und sie bei "Investitionen" auch nicht abziehen bzw. zurückfordern) >Schreib- und Buchhaltungsservice Sollte man als Buchhaltung sowas nicht wissen?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.