Wie kann ich einer Firma eine Rechnung für die von mir geschriebene
Software stellen, wenn es sich um ca. 1k € handelt. Ich habe eine ganz
normale Rechnung mit dem Hinweis, dass es sich bei der Summe um eine
Rechnung ohne Märchensteuer handelt gestellt, jetzt will deren
Steuerberater meine Steuernummer haben. Habt ihr eure Erfahrungen, wie
man solche Sachen abwickelt? Ich bin nicht selbstständig, verfüge
demnach über keine Umsatzsteuernummer. Umsatzsteuernummer meint der aber
nicht sondern die Steuernummer. Wie komme ich mit weniger Aufwand etc.
am besten legal an mein Geld ran?
Also ist es doch ein Muss? Auch wenn man solche Aufträge ein paar Mal im
Jahr erledigt? Früher war das meiner Meinung nach anders, da hat die
Steuernummer keinen gekümmert.
Keine Steuernummer, keine Steuer -> Schwarzgeld
Die Nummer kostet 20€ und Papierkram.
Lass dich einstellen als Nebenjob oder so, dann brauchst du das nicht.
> Ich habe eine ganz normale Rechnung mit dem Hinweis, dass es sich> bei der Summe um eine Rechnung ohne Märchensteuer handelt gestellt,
Das ist glaub verkehrt. Einfach gar nichts zu der Mehrwertsteuer
schreiben ist richtig.
Denn Dein Rechnungsbetrag enthält weder Mehrwertsteuer, noch führst Du
Mehrwertsteuer ab, also kannst Du auch keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Informier Dich mal über Kleingewerbe und so. Bis zu einer gewissen Summe
kannst Du das alles ganz problematisch machen.
Und ja, das Finanzamt gibt Dir auch Auskunft. Musst ja nich gleich
sagen, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern dass Du
eben einen Auftrag für 1000,- Euro annehmen willst und wie Du das dann
in Rechnung stellen musst und wie das dann mit Deiner Steuererklärung
funktioniert.
Ich schreibe einer Rechnung und gebe das Ganze beim FA (Steuerausgleich)
als 'Einkünfte aus selbstständiger Arbeit' an. Bisher noch keine
Probleme gehabt, sollten allerdings nicht zu viele im Jahr sein. Bei mir
ca. 5 st.
Je nach Regio bis 14 K im Jahr ohne Umsatzsteuerpflicht, aber auch nicht
MwSt abzugsberechtig sowie darfst du diese nicht erheben.
Das ganze gibts du dann als Auskünfte aus Selbstendiger Arbeit bei der
Steuererklärung an. Die Steuernummer ist diese, die auf deiner
Steuerkarte steht. Die musst du angeben!
Wobei dieses halb legal ist. Du müsstest nun ein Kleingewerbe
nachmelden!
Wegen der Mehrwertsteuer kannst Du auf der Rechnung folgenden Satz
benutzen:
"Als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG erfolgt keine
Umsatzsteuerausweisung."
Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung,
das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter
"Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als
Nachweis dazugepackt.
Eine rechtssichere Auskunft kann Dir wahrscheinlich hier niemand geben,
ich habe hier nur meine praktische Erfahrung mit dem Thema geschildert.
mfg, Stefan.
Die Steuernummer solltest Du sowieso kennen oder machst Du keine
jährliche Einkommensteuererklärung ??
Einfach eine Rechnung schreiben und keine MwSt. nennen.
Deine Rechnung (wie gewünscht) mit Steuernummer versehen und an Deinen
Auftraggeber schicken und die Kopie bei Deiner Einkommensteuererklärung
mit dazulegen und als Einnahme verbuchen.
Wenn das ne einmalige oder seltene Sache ist, wars das im Prinzip.
Sollte es "nachhaltig" werden, brauchst Du entweder eine
Gewerbeanmeldung mit allem drum und dran oder Du versuchst Dich als
Freiberufler anerkennen zu lassen, was aber bei Programmierern eher
unwahrscheinlich ist.
Auf jeden Fall musst Du diese Einnahmen versteuern, ob Du willst oder
nicht.
Alles meine Meinung und Erfahrung, keine Rechtsberatung und keine
Gewähr.
Gruß
Outi
Stefan May wrote:
> Wegen der Mehrwertsteuer kannst Du auf der Rechnung folgenden Satz> benutzen:>> "Als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG erfolgt keine> Umsatzsteuerausweisung.">> Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung,> das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter> "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als> Nachweis dazugepackt.>> Eine rechtssichere Auskunft kann Dir wahrscheinlich hier niemand geben,> ich habe hier nur meine praktische Erfahrung mit dem Thema geschildert.>> mfg, Stefan.
Somit hast Du Deinen Auftraggeber beschi**en und kannst ganz schön Ärger
bekommen, da Du kein Kleinunternehmer bist.
Du wirst zwar vom FA so behandelt, da die es einen Schei**endreck
interressiert, ob Du ne GWA hast oder nicht, die wollen nur Kohle sehen
(musst ja trotzdem versteuern).
Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA
verpflichtet.
§19 gilt bei Privaten nicht und hat daher keine Relevanz.
Vorsicht mit solechn Tricksereien !!
Also nochmal: Wenn das ne einmalige Sache war, sollte die GWA
überflüssig sein, bei 5 Rechnungen im Jahr kann die Sache schon ganz
anders aussehen.
Gruß
Outi
Nenn dem Steuer"berater" einfach Deine Steuernummer.
Und bei der Steuererklärung gibst du an, was du
eingenommen hast. Fertig.
Eine andere Steuernummer als die, die du schon hast,
bekommst du sowieso nicht, es sei denn du ziehst um.
>Eine andere Steuernummer als die, die du schon hast,>bekommst du sowieso nicht, es sei denn du ziehst um.
Oder dein (Klein-)Gewerbebetrieb liegt in einem anderen Kreis. Dann
bekommt man für die Umsatzsteuer eine eigene Steuernummer...(ich freue
mich schon richtig auf meine Steuererklärungen!)
> Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA> verpflichtet.
Nicht unbedingt. Je nach Ausbildung ist in gewissen Bereichen eine
freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein zulässig. Das ist einer
der Gründe, einen Diplom-Ingenieur-Titel zu erwerben ...
> Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA> verpflichtet.
Also das verstehe ich auch nicht so recht, warum ich meinen Auftraggeber
dadurch Bescheiße. Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG heißt ja noch
lange nicht, daß ein Gewerbe angemeldet sein muß. Als Freiberufler
braucht kein Gewerbe angemeldet zu werden.
mfg, Stefan.
@ Rufus t. Firefly
Könntest Du das bitte etwas näher erläutern ? Welche Tätigkeiten z.B. ?
Aus meinen Erfahrungen heraus ist das immer vom Wetter über dem FA
abhängig, mal gehts (Beamte No.1) mal gehts nicht (Beamte No.2) und
später war alles total falsch (Beamte No. 3).
Besten Dank !
Nichtproduktive Tätigkeiten wie bsp. Beratungstätigkeiten. Hat mein
Steuerberater mir erzählt, muss also keinerlei Allgemeingültigkeit
haben.
Was definitiv nicht geht, ist der Verkauf von von mir produzierter Ware
auf diesem Wege.
Produzieren darfst du nur als Handwerksmeister. Zumindest war das mal
so. Ich habe die Erfahrung gemacht (und mein Steuerberater hat's
bestätigt), dass es das Finanzamt einen feuchten Kehricht interessiert,
ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Solange die Steuern
rechtzeitig und korrekt kommen fragen die nicht nach. Mit der IHK und
der Gemeinde sieht's anders aus, die wittern Einkommensteuer über der
Freigrenze und Gewerbesteuer. Also wenn's nur ein paar kleine Rechnungen
im Jahr sind, dann dürfte das kein Problem sein, diese bei der
Einkommensteuererklärung als 'Einkünfte aus selbstständiger Arbeit'
anzugeben. Rechnungen selbstverständlich mit einreichen!
Kleine Anmerkung zu:
>Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung,>das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter>"Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als>Nachweis dazugepackt."
Der Gewinn muss unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" angegeben
werden,
-aber-
es reicht eine einzige Zahl anzugeben.
Ein Nachweis, dass Einkünfte erzielt worden sind muss nicht erfolgen,
solange der Gewinn positiv ist.
D.h. die Rechnungen nicht mit abgeben. Das Finanzamt will ja zunächst
einmal Geld von Dir und nicht umgekehrt. Nur wenn Du etwas zurück haben
willst, musst die geeignete Belege erbringen.
Also wenn du nur deine Leistung verkaufst, Beratung etc. dann kann man
das ohne GWA usw. machen. Sobald Waren den Besitzer wechseln, brauchst
du ne GWA. Wenn du allerdings die Grenzen einhälst, kannst du das dann
auch mit der Kleinunternehmer Regelung machen.
Allerdings wäre ich vorsichtig bei Softwareentwicklungen etc.,
schließlich kannst du dann dafür haftbar gemacht werden. Ist ne
Gradwanderung..
Hallo,
hab eine kleine Frage!
Ich habe ein Gewerbe zu 01.01.2008 angemeldet weil ich nebenbei in einer
Firma als Schreib- und Buchhaltungsservice arbeite und mach so meine 15
std. im Monat werde aber nicht über 15.00,- im Jahr verdienen!!
Ich möchte meine Rechnung an die Firma ohne Mwst. ausstellen und habe
unter meiner Rechnung den § 19 Abs. 1 Kleinunternehmer vermerkt, ist das
richtig so?
MFG
Tizjana
>Ich möchte meine Rechnung an die Firma ohne Mwst. ausstellen und habe>unter meiner Rechnung den § 19 Abs. 1 Kleinunternehmer vermerkt, ist das>richtig so?
Ja.
Dann darfst du aber auch keine Mehrwertsteuer ausweisen...(und sie bei
"Investitionen" auch nicht abziehen bzw. zurückfordern)
>Schreib- und Buchhaltungsservice
Sollte man als Buchhaltung sowas nicht wissen?