Hallo Zusammen,
hier im Forum finden sich immer mal Beiträge über die Entwicklung und
den Verkauf einer eigenen Schaltung wie z.B. dieser Beitrag:
Beitrag "Verkauf von elektronischen Musikinstrumenten"
Mir scheint es vernünftig, solch ein Projekt an einem realen Beispiel zu
diskutieren.
Dazu folgende Idee:
Ich möchte einen Bausatz für ein Oszlloskop anbieten. Der Bausatz
besteht aus einer Platine und ein paar diskreten Bauteilen. Über USB
kann das Oszi an einen PC angeschlossen werden, die Darstellung der
Daten erfolg mit Hilfe eines Programmes.
Folgende Daten hat das Oszilloskop:
Samplerate: 100Mhz
Kanäle: 1 oder 2 alternierend
Die Bauteile kosten mich 30 Euro. Verkauft werden soll der Bausatz für
75 Euro.
Der Verkauf erfolgt über einen Internet-Shop.
Welchen Bestimmungen muss man beim Anbieten eines solchen Bausatze
beachten?
Welche Gefahren lauern durch irgendwelche Rechtsansprüche?
Ist der Preis für den Bausatz zu billig oder zu teuer?
Paul S.
Paul S. wrote:
> Folgende Daten hat das Oszilloskop:> Samplerate: 100Mhz> Kanäle: 1 oder 2 alternierend> Die Bauteile kosten mich 30 Euro. Verkauft werden soll der Bausatz für> 75 Euro.> Der Verkauf erfolgt über einen Internet-Shop.
Ich hoffe dass Du, wenn Du sowas verkaufen willst, wenigstens ehrlich
genug bist, die tatsaechliche Samplerate bzw. Maximalfrequenz anzugeben,
oder willst Du es den grossen Herstellern und Bauernfaengern nachmachen?
Ich nehme mal an bei dem Preis liegt die tatsaechlich machbare Frequenz
bei unter 10MHz...?
Michael
> ... die tatsaechliche Samplerate bzw. Maximalfrequenz anzugeben ...
Was die tatsächliche Abtastfrequenz angeht, denke ich da schon an
"echte" 100Mhz. Mit einem FPGA, 100Mhz ADC+Speicher sollte das für den
Preis Bauteilpreis drin sein. Zugegeben, die 30 Euro Material sind schon
hart kalkuliert, da muss man sich technisch schon was einfallen lassen.
>Stelle hier keine rechlichen Fragen. Du bist danach nur verunsicherter>als vorher.
Nach dem durchlesen des Beitrags über das elektronische Musikinstrument
kam mir das auch ein wenig so vor. Es ist ja schon so, dass man sich als
Techniker lieber mit der Technik und nicht mit Recht auseinandersetzen
möchte und viele Techniker haben deshalb auch Angst vor dem ganzen
rechtlichen Hick-Hack. Die Angst kommt dann auch zum Ausdruck, wenn die
Leute hier über die Gefahren eines eigenen Unternehmens sprechen.
da kommen bei mir so einige Fragezeichen !!
nur mal so..
Gewährleistung, EMV, CE, Hotline, Reparatur, Ersatzteile etc..
Bei EMV und CE ist das ja so ne Sachae.
Du verkaufst zwar nen Bausatz, aber der "User" kann noch so gut
aufbauen, wenn die Platine ungünstig geroutet ist und das Ding stört wie
die Sau was dann ???? Haftung des "Users" oder Haftung des Entwicklers
????
Grundsätzlich wäre je erst mal der "User" dran welcher das Gerät
betreibt. Aber was wenn er den "Schaden" an Dich weiter reicht ??
Nachbesserung/Ersatz
Hotline, Reparatur
beim großen C gabs mal Bausätze wie Akkumaster C3. Den gabs dann später
nur noch als Gerät fertig zu kaufen. warum wohl ????
Aufbaufehler mit entsprechenden Schäden und Ärger mit dem Kunden.
mal schauen was den anderen noch so einfällt.
Gruß Stephan
> wenn die Platine ungünstig geroutet ist und das Ding stört wie
die Sau was dann ????
Den Kunden vor dem Kauf drauf hinweisen, dass keinerlei
(EMV|CE|...)-Tests durchgeführt wurden und eine Überprüfung der
Einhaltung der Vorschriften nach dem Aufbau durchzuführen ist.
Wer für sein Scope nur 70euro ausgeben will ist sicher Hobbyanwender.
Möchte wetten dass da 30-50% Ausschuss beim zusammenlöten generiert
wird.
FPGA klingt nach SMD und das kriegen viele Hobyanwender nicht hin.
Bei den ganzen Rückläufern lohnt sich die Sache dann sicher nicht mehr.
Ich würde die Finger davon lassen.
> Möchte wetten dass da 30-50% Ausschuss
Es gibt den Roboterbausatz ASURO. Aus Erfahrung weiss ich, dass hier
sicher der von Dir genannte Ausschuss auftritt. Ich nehme mal an, dass
der Hersteller die fehlerhaft aufgebauten Bausätze nicht zurücknehmen
muss und der Anwender selbst für das Funktionieren des Gerätes sorgen
sollte.
Nicht viel schnacken, Kopf in Nacken und machen!
Man kann sich alles schwarz un kaputt reden. Bau doch erstmal Dein
Oszilloskop und wenn es funktioniert und von Deiner Seite ausreichend
getestet wurde spricht doch nichts dagegen, dass als Bausatz anzubieten.
Was den Vertrieb angeht würde ich mich mit denen einfach mal zusammen
setzen (Wenn Du das nicht selbst vertreibst). Die wissen bestimmt besser
worauf man achten sollte und muss.
Solange Du keinen groben Unfug machst sollte das klappen. Wenn jemand
sich einen Bausatz kauft und da explizit draufsteht, dass man SMD löten
muss, ist er selber Schuld wenn er den Aufbau vermurkst (Wär natürlich
schade und liegt nicht im Interesse des Kunden und des Verkäufers). SMD
Teile kann man EV. ja auf fertigen Steckplatinen anbieten.
So jetzt werden mir alle selbst ernannten Hobbyanwälte hier im Forum
wieder den Kopf einschlagen aber so ist einfach meine Meinung.
Sag mal bitte Bescheid wenn's den Bausatz zu kaufen gibt! ;)
Das Ding bleibt doch sogar dann ein Bausatz, wenn du bspw. eine
Variante anbietest, bei der das vielpinnige SMD-Teil vormontiert
ist, der Kunde aber den Rest noch machen muss.
Beim Internetshop (und Versandhandel generell) hast du halt den
Stress mit dem Fernabsatzgesetz, d. h. deine Kunden dürfen dir den
Krempel innerhalb von 2 Wochen begründungslos zurückschicken. Da
solltest du dich wohl absichern gegen:
. die Versandkosten, falls die Ware der Beschreibung entspricht und
das Ganze dem Kunden nur ,,nicht gefällt''
. die Kosten für defekte Bauteile, falls der Kunde vor der
Beurteilung, dass ihm das Ding ,,nicht gefällt'' ganz nebenbei
noch 30 der 100 Pins des FPGAs demoliert hat.
p.s.: Gegen letzteres könnte eine adäquate Verpackung der
empfindlichen Teile (in der man das Teil auch sehen kann, d. h.
sich ein Bild machen, ob man das wirklich selbst löten möchte)
helfen zusammen mit einer Handlungsanweisung, dass das FPGA erst
unmittelbar vor dem Auflöten zu entnehmen ist. Unter den
Umständen kannst du sicher androhen, dass eine Entnahme der
entsprechenden Teile aus ihrer Verpackung das Rückgaberecht
verwirkt.
Ich bezweifele, dass ein Anwalt unter einer freiwilligen
Umtauschregelung eines Herstellers/Lieferanten das gleiche versteht, wie
unter einer Rückgabe gem. Fernabsatzgesetz. Auch eine AGB darf geltendes
Recht nicht umgehen. Es kann allerdings sein, dass für die Rückgabe von
Halbleitern exorbitante Wertminderung oder Testkosten angesetzt werden.
Ich würde mich ja nicht gegen eine Rückgabe generell sträuben wollen,
sondern nur dagegen absichern, dass einer demolierte Ware zurück
gibt. Dafür muss man ihm aber eben zumindest ermöglichen, die Sache
zu begutachten, ohne dass sie dabei zwangsläufig Schaden nimmt.
Nebenfrage: ab wann ist ein Bausatz ein Bausatz ?
Reicht es, das Steckernetzteil reinstecken zu müssen ?
Oder nur ein Bauelement montieren zu müssen (z.B. die Sicherung auf der
Platine in die Halterung zu stecken) ? Oder muss gelötet werden bzw. die
Platine darf sich nicht im Gehäuse befinden ?
Grüße,
Gülsenbrecht
Sicher nicht. Es ist doch offensichtlich, dass du auf komplette
Geräte zutreffende Bestimmungen damit nur unterlaufen willst, und
das wird dir juristisch halt keiner abnehmen.
Na ja, offensichtlich ist auch relativ (war ja auch ein sehr extremes
Beispiel - wenn aber z.B. die "Montage" der Sicherung noch dazu
kommt.....)
Gibt es da nicht eine exaktere Definition ala "mindestens 40% der zur
Herstellung des Gerätes nötigen Monagearbeiten müssen vom Käufer
erledigt werden..." o.ä. ???
und immer schön WEEE anmelden. Sonst kannste ein ne schöne Strafe
zahlen!
Ach so, für anmelden und immer die Berichte senden rechne mal 1000€.
Sonst begehst Du (in Deinem Fall) eine ORdnungswidrigkeit!
CE ist gegenüber WEEE ne Lachnummer. MAch es drauf und gut. Es wird
keiner testen (denn das Kostet erstmal). Bei WEEE bekommst Du ne Nummer.
Hast Du die nicht, hast Du ein Problem....
Der REst (Gewährleistung, Garantie, usw) wirst DU selber am besten
überblicken.