Hallo, auf einigen nicht ganz ernst gemeinten Internetseiten - oder auch ganz ernst gemeinten Warnungen, wie Gefährlich elektrischer Strom, wird oft dargestellt was man nicht machen sollte. Da werden LAN-Kabel als 230 V Stromkabel benutzt... Nun könnte es doch auch mal sein, dass eine alte Telefonverkabelung in einem Haus als Stromversorgung zweckentfremdet wird. Um konkreter zu werden - in Zimmer 1 gibts eine TAE-Dose, die über ein Kabel mit der TAE-Dose im anderen Zimmer verbunden ist. Da diese nicht mehr gebraucht werde, ein Stromversorgung aber dafür um so mehr, nimmt halt jemand ein Kabel mit 230 V Stecker auf der einen Seite und auf der anderen Seite wird ein TAE-Stecker montiert. Im anderen Raum das ganze mit TAE-Stecker und 230 V Dose. Natürlich hat jemand der sowas baut keine Ahnung was "Amper" bedeutet und "Innenwiderstand" von Kabeln ist auch ein Fremdwort. Jedenfalls kommt dann ja auch mal der Zeitpunkt, wo jemand den TAE-Stecker falsch steckt, also an die "richtige"-TAE-Dose. Kurz darauf beschweren sich dann einige Leute warum das Telefon nicht mehr funktioniert und die Telekom wundert sich über das eigenartige Import-Telefon, dass diesen erweiterten DTMF-Tonsatz besitzt, mit 50 Hz bei 230 V. ;) Angenommen dadurch geht nicht nur etwas Vermittlungstechnik kaputt, sondern gleich mal die Isolation in einem 5 km langem Telefonkabel, dass viele Hundert Adern für viele 50 Kunden enthält und tief unter der Erde liegt und auch noch mit denkmalgeschützten Gebäuden überbaut ist. Was passiert bei so einer "Dummheit"? Gibt es da mehrfach redundante Schutzelemente? Wer bezahlt sowas?
Ich würde sagen es gilt das "Verusacher-Prinzip", aber um genaues in Erfahrung zu bringen würde ich im Zweifel einen Anwalt fragen.....
Ne ich hab keinen Sch..ß gebaut, nur angenommen, sowas passiert, was ja nicht ganz ausgeschlossen ist. Meistens gibt es dabei ja gar nicht nur einen Verursacher, sondern einen der das beim Conrad-Kabelkonfigurator bestellt, es dann jemanden gibt, als Spaßgeschenk, der verwendet es dann und irgendjemand steckts dann auch unvorsichtiger Weise an. Wobei das ziemlich unverantwortlich von Conrad wäre sowas anzufertigen. Aber man kanns ja schließlich auch noch bei Ebay weiterverscherbeln, wenn damit zu viel Unheil passiert ist. ;)
Mal zum mitschreiben.... Eine TAE-Dose mit 230V in die ich ein beliebiges Telefon einstöpsel. Dann wird wohl das Telefon gegrillt werden und die Telekomiker kratzt es nicht weiter es sei denn auf die offizielle TAE-Dose der Telekom werden irgendwie 230V geschalten. Dann allerdings sollte der Verursacher (wie auch immer der Fall dann liegen mag) auf jeden Fall den Schaden berappen. Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn ich beim großen C eine solche Leitung bestelle, ist es mein Bier was ich damit anstelle und wenn ich es für einer "Sonderlösung" meines Problems brauche auch OK. Wenn ich Unkraut-Ex und Zucker z.B. im Online-Shop meines Vertrauens bestelle und mit das Zeug zu Hause um die Ohren fliegt, bin ich ja auch selber Schuld.
Ich bezweifle, dass da überhaupt viel passieren wird, denn die Isolation an dem Kabel wird bestimmt auch 230V aushalten, auch wenn sie dafür nicht zugelassen ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vermittlungsstellen ganz ohne Schutzmaßnahmen dastehen werden, so dass auch hier maximal irgeneine Eingangsplatine krachen geht. Wer soll denn garantieren, dass so ein Fehler nicht auch ohne solche seltsamen Basteleien, z.B. durch Bauarbeiten, Blitzschlag o.ä. passieren kann. Gruß Dr.Seltsam
Dr.Seltsam wrote: > Ich bezweifle, dass da überhaupt viel passieren wird, denn die Isolation > an dem Kabel wird bestimmt auch 230V aushalten, auch wenn sie dafür > nicht zugelassen ist. So ist es. Die Leitung wird überleben, das Konto des Verursachers aber wohl nicht... wenn die (Beliebiger Provider) rausfindet was die Teilnehmerbaugruppe zerstört hat. Eventuell kann man sich damit rausreden das gerade eine Baumaßnahme im Haus stattfindet und irgendwer zufälligerweise die Telefonleitung und ein Stromkabel gleichzeitig angebohrt hat... Grüße Björn
§ 317 Strafgesetzbuch Störung von Telekommunikationsanlagen (1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ich denke aber trotzdem, daß die Vermittlungsstellen gegen sowas geschützt sind, einen Blitzeinschlag müssen sie schließlich auch ohne größere Schäden abkönnen. Und der wird sicher wahrscheinlicher sein als daß jemand ein "TAE auf 230V Adapter" anschließt.
>"[...]die für den Betrieb bestimmte elektrische >Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit >Geldstrafe bestraft." Du meine Güte. Da gibt's doch tatsächlich Leute, die andere zu Straftaten anstiften(was ja ansich schon wieder strafbar ist), indem sie Schaltungen zum Laden von Akkus an TAE-Dosen veröffentlichen. Hätte nicht gedacht, dass das gleich mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Naja, D halt.
>einen Blitzeinschlag müssen sie schließlich auch ohne größere Schäden abkönnen.
Sicher nicht, da ist auch alles schwarz. ;)
Aber gegen Überspannung sind die Eingänge geschützt, mit verschiedenen
Stufen (Supressordiode, Gasentladungsstrecke ..).
Die Überspannung entsteht z.B. bei Gewitter, auch wenn's nicht blitzt.
Dagegen müssen exponierte Geräte (die außerhalb des Gebäudes =>
Vermittlung) geschützt werden.
interessent wrote: >>"[...]die für den Betrieb bestimmte elektrische >>Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit >>Geldstrafe bestraft." > > Du meine Güte. Da gibt's doch tatsächlich Leute, die andere zu > Straftaten anstiften(was ja ansich schon wieder strafbar ist), indem sie > Schaltungen zum Laden von Akkus an TAE-Dosen veröffentlichen. > Hätte nicht gedacht, dass das gleich mit Freiheitsstrafe geahndet wird. > Naja, D halt. Das stammt noch aus der guten alten Zeit®, als Telekommunikation noch richtig teuer und eine hoheitliche Aufgabe war.
Das mit der elektrischen Kraft entziehen, heißt doch nur, dass man den Stecker herauszieht, damit die Anlage nicht mehr funktioniert. Akkus aus dem Telefonanschluss zu laden ist nicht schlimm, weil da die Anlage funktionsfähig bleibt.
> Das mit der elektrischen Kraft entziehen, heißt doch nur, dass man > den Stecker herauszieht, damit die Anlage nicht mehr funktioniert. Ja Kind, ist gut, geh wieder in den Sandkasten zum Spielen.
Stefan Helmert wrote: > Akkus aus > dem Telefonanschluss zu laden ist nicht schlimm, weil da die Anlage > funktionsfähig bleibt. Nicht nur das, die Post hat das auch früher selber gemacht. Alte Telefone mit Freisprecheinrichtung hatten einen Akku eingebaut, der wurde in den Gesprächspausen aufgeladen. Da heutzutage die Leute aber ununterbrochen quasseln (Flatrate), reicht das nicht mehr und ein Steckernetztzeil wurde nötig. Peter
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.