Gast
#724640
Hallo wieso taufen sich immer mehr FHs in Hochschulen um? zb die FH Nürnberg und was hat es mit den wissenschaftlichen Bereichen aufsich Gruß
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Fh gleich Hochschule
Gast
#724640
Hallo wieso taufen sich immer mehr FHs in Hochschulen um? zb die FH Nürnberg und was hat es mit den wissenschaftlichen Bereichen aufsich Gruß
Gast
#724643
Eine FH ist eine Fachhochschule. Naja. Je hoeher, desto mehr Geld gibt's vom Steuerzahler.
Gast
#724646
na das war mir auch klar aber das Wort FH findet man auf dieser Seite niergens mehr!
Gast
#724647
Die taufen sich noch viel bescheuerter um: Die FH München heisst jetzt "munich university of applied sciences". Was mich mehr interessieren würde, muss man jetzt das (FH) anhängsel dann noch mitführen? es ist ja jetzt keine FH mehr.... also Herr Dipl. Ing Bratensosse mit (FH) oder ohne? Also in bw gibts die Bezeichnung FH nicht mehr. Durch die Umstellung auf Bachelor in allen Hochschulen soll eine gewisse "Gleichstellung" mit der Uni erfolgen. Deswegen heißt jetzt alles Hochschule (egal ob Uni oder FH)
Gast
#724676
> muss man jetzt das (FH) anhängsel dann noch mitführen?
Ds musstest du noch nie. Du durftest nur nicht TH hinschreiben. .-)
Olaf
Gast
#724700
hmmm... wusste ich gar nicht dass man das nicht machen muss.... naja werde es später das (FH) wohl doch hinschreiben. dann ist das namensschild am arbeitsplatz viel länger*gg* grüße
Gast
#724710
>hmmm... wusste ich gar nicht dass man das nicht machen muss....
Du darfst auch gern Dipl. Ing. weglassen!
Gast
#724730
Also eine FH war schon seit 1976 eine eigenständige Hochschulform (HRG), also eine Hochschule, drum auch H in FH. Leider wurde die FH viel durch den Dreck gezogen, z. B Mobbing durch die Unis. Auch wurden viele politische Fehler gemacht, die dem Ansehen der FH geschadet haben (z. B. wahllose Nachdiplomierung von Fachschülern ohne Nachqualifizierung). Da ist es doch logisch, daß die FH's es sich nicht nehmen lassen, jetzt bei Einführung gleicher Abschlüsse auch den unliebsamen Namen Fach... wegzubekommen. Nicht selten wurden die Absolventen ja auch mit Fachschul-Ingenieuren verwechselt, obwohl eine wesentlich höhere Leistung dahintersteht. All das berechtigt jedoch nicht, in seinem erworbenen Titel irgendwelche Zusätze wegzulassen (FH). Ein (univ.)-, (TH)- oder (TU)-Zusatz gibt es eigentlich nicht, das sind Erfindungen der Unis, um ihre Absolventen besser gegen FH abzugrenzen. Laut HRG gab es ab 1976 und vor Einführung der neuen Bac./Matser nur Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH) als akademische Grade im Ing.-Bereich.
Gast
#724732
Aber selbstverständlich ist das (FH) anzugeben... Siehe Hochschulrahmengesetz. .. So wies im Diplomzeugnis steht, ist der Titel anzugeben.. Oh Mann, immerzu die gleiche Sch..e hier. Das die Leute sich immer über ihre blöden Titel definieren müssen, wenn sie sonst nix bringen. Schlimm sowas.
Gast
#724784
Ja schlimm ist aber ohne FH. Das ist Urkundenfälschung
Gast
#724820
>Das die Leute sich immer über >ihre blöden Titel definieren müssen, wenn sie sonst nix bringen. Genau! Ich finde, diese Leute müssen nochmal studieren, um zu beweisen, das sie sich so nennen dürfen!!!
Gast
#724835
Mein Meinung (eventuell als Wissen zu bezeichnen): Dipl.-Ing. ist kein Titel, einen Titel hat man erst mit der Promotion. Das (FH) musste noch nie angehangen werden.
Gast
#724842
Es handelt sich um einen akademischen Grad.
>Das (FH) musste noch nie angehangen werden.
So, so, wie ich schon schrieb, den Dipl. Ing. muß man
auch nicht angeben.
Gast
#724843
Dummschwätzer! FH muß dran! Wenn Du die Pappe hättest dann könntest du es auch nachlesen. Ansonsten reicht dafür Wiki!
Gast
#724851
Häufig begehen sogar die Arbeitgeber kleinerer Pommesbuden dieses "Visitenkarten-Verbrechen", um ihre Mitarbeiter vor dem Kunden besser zu stellen, um eine höhere Qualifikation vorzutäuschen!
Gast
#724853
Verdammt, ich muss noch mal hin und es neu machen! Bei mir steht es nämlich nicht Du Labersack!!
Gast
#724857
1. Ich labber nicht. 2. Würde ich es an deiner Stelle wirklich neu machen lassen. 3. Wenn du nicht in Wiki nachscheuen willst, OK. 4. Ich hoffe du bekommst dann mal richtig Ärger. In manchen ( auch öffentlichen) Ausschreibungen sind TH-Leute intern vorgeschrieben. Dumm wenn was passiert und mann hat "nur" FH, aber auf der Karte steht TH. Denn Ohne FH = TH. Kapiert?
Gast
#724860
Was kommt jetzt auf meine Visitenkarte, wenn ich klarstellen möchte das ich Bachelor oder Master bin?
Gast
#724861
>Verdammt, ich muss noch mal hin und es neu machen! >Bei mir steht es nämlich nicht Du Labersack!! Aha, warum solltest Du dann als Hochschulabsolvent (Du scheinst ja einer zu sein), zur Fachholschule hingehen, um dort einen anderen Abschluß zu machen?
Gast
#724864
Was kommt jetzt auf meine Visitenkarte, wenn ich klarstellen möchte das ich Bachelor oder Master bin? Du sollst nix klarstellen! Du darfst die Berufsbezeichnung führen die du hast. Wie die heißt steht in der Pappe die du bekommen hast. Oh Mann das sind die studierten Leute von Heute. Peinlich!
Gast
#724865
@Lupin: Siehe Abschlußzeugnis.
Gast
#724867
>Oh Mann das sind die studierten Leute von Heute. Peinlich!
Sind sie eben nicht, möchten es aber gerne sein, und das, obwohl
sie so vergesslich sind ;-)
Gast
#724878
Das FH kann ganz und garnicht weggelassen werden. Wenn auf dem Diplom steht Dipl.-XYZ (FH) dann MUSS es auch so angegeben werden. Wenn du Bachelor oder Master bist und die Bezeichnung auf der Visitenkarte führen willst, dann schreib es so drauf wie die Bezeichnung vergeben wird.
Gast
#724898
Dem einen oder anderen mag diese Diskussion albern erscheinen, sie wird es aber immer wieder geben, so lange es die Leute FALSCH machen! Kleine Anekdote: Frauchen, Dipl. Inform. (TU;) arbeitete mal an einer FH als WiMi. Sie bekam ein Büroschild mit Dipl. Inf. Das war wohl nicht ganz richtig und ging zum Prof. Der konnte sie gar nicht verstehen, heißen doch alle an der FH Dipl. Inf.! Nach mittellanger Diskussion wurde ihr das richtige Schild zugesagt.
Gast
#724901
Absolvent (Diplom) TU, TH, Uni -> Dipl.-Ing. Absolvent (Diplom) FH -> Dipl.-Ing. (FH) Abolvent Bac. (FH/Uni) -> B. sc. oder B. eng. je nach Ausrichtung Abslolvent Master (FH/Uni) -> M. sc. oder M. eng. je nach Ausrichtung
Gast
#724904
Ich habe nicht behauptet etwas anderes an den Dipl.-Ing anzuhängen, nur gesagt das es nicht zwingend ist irgendetwas ranzuhängen. Dipl.-Ing. != Dipl.-Ing.(TU) Wie gesagt auf meinem Hochschul- (=ehemalige FH) Diplom steht es auch nicht und nach dem Gesetz §1.1 bin ich auch Dipl.-Ing.
Gast
#724905
Zur Anekdote: Die Dame hat das Recht auf Diplominformatiker, Dipl.-Inform. oder Dipl.-Inf. Alles jeweils ohne FH. Wenn Sie die Kreativität der Unis (nicht HRG) noch braucht, von mir aus auch (TU). Aber zwischen Dipl.-Inf. oder Dipl.-Inform. besteht kein Unterschied!
Gast
#724908
@ Dirk: Wann hast Du die FH besucht? Es gab in den 80ern in Westdeutschland eine Zeit, wo auch die FH das Diplom ohne FH vergeben durfte. Ab 1988 - glaube icb - mußte FH angehangen werden. So gab es auch eine Zeit in den 80ern, wo noch Dipl.-Ing. (FH - staatlich nachdiplomiert - ) vergeben wurde. Nach einer Klage auf "Gleichbehandlung" durften sie das staatlich nachdiplomiert weglassen. Alles Kinderkrankheiten der FH und der Politik.
Gast
#724913
Je nachdem wie die Bezeichnung eben heißt, aber das FH kann nicht weggelassen werden.
Gast
#724920
>Aber zwischen Dipl.-Inf. oder Dipl.-Inform. besteht kein Unterschied!
So ganz verstehst Du es auch nicht. Inhaltlich ist es gleich, aber
es ist entscheidend, was in Deinem Zeugnis steht. Wenn die Uni möchte,
das Du Dich Inform. nenen sollst, dann ist das halt so. Die anderen
möchten vielleicht Inf., dann ist man halt ein Inf.
wenn Du als "Wolf" getauft wurdest, dann kannst und solltest Du Dich
nicht
später als "Wolfgang" ausgeben.
Gast
#724942
@.... Hast Du auch verlässliche Informationen, oder kommt das gesamtes Wissen aus der Wiki? Das Ingenieursgesetz schreibt NICHT vor, das ich mich Dipl.-Ing. (FH) nennen muss. Die Angabe Dipl.-Ing. für einen TUler ist genauso unvollständig wie für einen FHler. Falls jemand hier die Regelung verlinken kann in der es anders festgelegt wird, wäre ich sehr dankbar...
Gast
#724955
Am besten auf den Schein schauen was da drauf steht und dann so nennen.
Gast
#724974
Für alle die so etwas noch nicht gesehen haben ;-) Was bin ich denn nun?
Gast
#724978
>So ganz verstehst Du es auch nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Wolf. Wolfg. und Wolfgang?
Sollte die Uni/ FH im Zeugnis stehen haben Diplominformatker (...),
würdest Du nie die Abkürzung Dipl.-Inf. (...) nehmen?
Ausgeschrieben sind doch alle (Uni oder FH) Diplominformatiker jeweils
mit Zusatz. Der Zusatz ist doch entscheidend, nicht die Form der
Abkürzung.
Gast
#724979
>Was bin ich denn nun?
Wie jetzt? Hinter "Herr" und vor Deinem Namen steht nichts?
Gast
#724988
@ Dirk: Da solltest Du Dich noch mal an den Prüfungsausschuß wenden, denn mit diesem Blatt - falls kein extra Diplomzeugnis vorhanden ist, bist Du Herr... Nirgendwo wird Dir bestätigt, daß Du einen akad. Grad führen darfst.
Gast
#724992
>Sollte die Uni/ FH im Zeugnis stehen haben Diplominformatker (...), >würdest Du nie die Abkürzung Dipl.-Inf. (...) nehmen? Nein. Ich kann doch nicht einfach an den akademischen Graden herum doktorn wie es mir gefällt! >Der Zusatz ist doch entscheidend, nicht die Form der Abkürzung. Alles ist entscheidend! Wenn die Uni bzw. FH Dir einen akad.G. verliehen hat, dann darfst Du ihn auch nur SO verwenden!
Gast
#724998
Die Abkürzung ändert doch den akad. Grad nicht. Der wird doch durch den Zusatz gekennzeichnet. In der Studienordnung steht z. B. drin: "Nach Abscjluß des Diplomprüfungsverfahrens wird der akad. Grad Diplom-Ingenieur(in) mit dem Zusatz Fachhochschule verliehen." Auf dem Diplomzeugnis steht dann Dipl.-Ing. (FH). Ein Diplomingenieur (FH) = Dipl.-Ing. (FH). Der selbe akad. Grad, einmal ausgeschrieben, einmal als Abkürzung. Oder darf sich ein Doktor nicht mehr Dr. nennen, geschweige denn die Mehrzahl Dres.?
Gast
#725009
Zwischen Herr und meinem Namen steht nichts. Die Einzelnoten stehen auf der Rückseite... Mir wird genau das bestätigt, weil ich ja eine Prüfung gemäß des Ingenieursgesetzes abgelegt habe.
Gast
#725010
@STS: Och Mönsch! Wie kann ich es Dir nur begreiflich machen!? Es geht doch gar nicht um die Abkürzungen oder Anhängsel. Ich versuchs... Wenn Deine Name "Manfred" wäre, Dich aber alle Manni, Menne oder sonst wie nennen, mit welchem Namen würdest Du Deinen Personalausweis unterschreiben? Manfred, Manni, Menne, beschreibt die selbe Person. Na? Wenn ich meinen Dipl. Inform. gemacht habe, dann bin ich ein Dipl. Inform und nicht ein Dipl. Inf.! Ich bin auch kein Dipl. I.!!! Ich bin das, zu dem ich gemacht wurde, klar?
Gast
#725012
Was bin ich? ich rede hier immer von ner "Diplom-Urkunde". Da stand keine Note! Das ist ein Zeugnis. Wir reden hier von einer Urkunde! Und dort steht drinn wie ich mich nennen darf. In meiner (steht soweit ich weiß abre nicht in jeder - darauf habe ich noch nicht geachtet) steht auch die Kurzform.
Gast
#725022
@.... Bei mir steht sowohl im Diplomzeungnis als auch in der
Diplomurkunde, welchen akad. Grad ich führen darf.
>Wie kann ich es Dir nur begreiflich machen!?
So nun mein Versuch:
Zitate: KMK, Rahmenstudienordnung $$29 bzw. 31
Uni:
§ 29
Diplomgrad
Ist die Diplomprüfung bestanden, wird der Diplomgrad "Diplom-Ingenieur"
bzw. "Diplom-Ingenieurin" (abgekürzt "Dipl.-Ing.") unter Angabe der
Fachrichtung verliehen.
FH:
§ 31
Diplomgrad
Ist die Diplomprüfung bestanden, wird der Diplomgrad "Diplom-Ingenieur"
bzw. "Diplom-Ingenieurin" (abgekürzt: "Dipl.-Ing.") mit dem Zusatz
"Fachhochschule" ("FH") verliehen.
Zitat Ende
Quelle: www.kmk.org
Gast
#725045
>§ 31 >Diplomgrad >Ist die Diplomprüfung bestanden, wird der Diplomgrad "Diplom-Ingenieur" >bzw. "Diplom-Ingenieurin" (abgekürzt: "Dipl.-Ing.") mit dem Zusatz >"Fachhochschule" ("FH") verliehen. >Zitat Ende >Quelle: www.kmk.org Ich weiss einfach nicht warum wir einander vorbei reden. In den Paragrafen/Urkunden/Zeugnissen steht doch eindeutig wie DU DICH nennen darfst. Das hast Du erkannt! Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn in Deiner Urkunde steht, "Herr Dipl. Ing. STS", dann kannst Du nicht einfach z.B. "Dipl. Ingen. STS" daraus machen. Bei mir steht "Herr Dipl. Inform. Gorgomehl", also bin ich der "Herr Dipl. Inform. Gorgomehl" und nicht der "Herr Dipl. Inf. Gorgomehl"
Gast
#725057
Danke STS, das ist es. Allerdings ist das nur eine Musterprüfungsordnung und ich habe gleich mal in der meine Hochschule geschaut. Mit folgendem Ergebnis: 1) Den §31 wie oben, gibt es nicht. Ich bin also Diplomingenieur!!! 2) Es gibt nur ein Zeugnis keine Urkunde. Viel Spaß noch Dipl.-Ing. Dirk
Gast
#725058
Das größte Problem sehe ich darin, dass jede Menge http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker rumlaufen, die sich stundenlang mit solchen Nichtigkeiten abgeben, anstatt ihren Job ordentlich zu machen.
Gast
#725063
@ ihr seid alle doof: Dann mach doch deinen job und misch dich nicht ein.
Gast
#725064
Falls .... nachlesen möchte.
Gast
#725065
Es gehtdoch hierbei nur darum, wann man sich strafbar macht. Das geschieht nicht, wenn man sich Dipl.-Inf., Dipl.-Inform. oder Diplominformatiker nennt. Das passiert doch erst, wenn der FH-Absolvent, FH wegläßt oder eine andere Fachrichtung angibt oder Dipl. (BA) zu FH gemacht wird usw. Die Abkürzung Dipl.-Inform. ist auch eine Eigenkreation Deiner Hochschule, denn lt. KMK heißen FH- als auch Uni-Absolventen abgekürzt Dipl.-Inf. mit Zusatz FH oder eben nicht. Die Unis können eigentlich keine eigenen Titel erfinden. Daa geben die Rahmenstudienordnungen vor. Allerdings ist es das Papier/den Anruf der KMK nicht wert, die Unis vom Dipl.-Inform. zum Dipl.-Inf. zu zwingen (genau wie die Phantasiezusätze TU, TH, univ wegzulassen)), weil es an der Strafrelevanz und am akad. Grad nichts ändert.
Gast
#725076
@ Dirk. Falls dieser Studiengang ein Diplom-Fachhochschulstudiengang ist, macht sich auch die Hochschule strafbar, wenn sie Diplomtitel ohne FH vergibt.
Gast
#725080
@Vollstrecker: Geht nicht. Bin arbeitslos und schaue den ganzen Tag Talkshows und Gerichtssendungen. Deshalb kenne ich mich viel besser mit dem Kram aus als ihr.
Gast
#725084
@STS Wie schon gesagt: Es ist eine Mustervorlage und kein Gesetz! Die genaue Bezeichnung ist Ländersache! Daher bleibe ich auch dabei: Es ist nicht strafbar das (FH) wegzulassen! Wie oben gezeigt kann ich es nicht weglassen, weil ich es nicht habe.
Gast
#725107
> Oh Mann, immerzu die gleiche Sch..e hier. Das die Leute sich immer über > ihre blöden Titel definieren müssen, wenn sie sonst nix bringen. > Schlimm sowas. Full ACK Nur ist der Titel eben die einzige Hoffnung auf einen Job. Ohne Titel glaubt dir doch keiner, dass du was kannst. Schon gar nicht als Berufseinsteiger. Ohne Titel läuft leider gar nichts. Deshalb ist verständlich, dass alle so scharf darauf sind und die meisten Uni-Absolventen die FHler als Menschen zweiter Klasse betrachten.
Gast
#725126
@ Dirk Ein letzer Versuch: Du hast ein Zeugnis und eine Urkunde. Der Scan ist ein Zeugnis, das du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast. DANN hast du eine Urkunde bekommen wo dein akad. Grad drinne ist. DA steht wie du dich nennst! In dem Scan steht nirgens wie du dich nennen kanst (ob FH oder nicht!) Noch was: Ne Uni oder FH (ich denn die mal so...) dürfen nicht mal eben die PO neu machen oder ändern oder sonst was. Da schaut immer der Minister rüber (sollte er jedenfalls...) und dann wird es im Anzeiger veröffentlicht. Erst dann ist es rechtskräftig. Und glaub mir einfach: Da steht SICHER wie du dich nenen darfst! In der Regel sind (jedenfals die Bundesländer die ich kenne) sogar in den PO Vordrucke über die Urkunden enthalten. Bei Studienordnungen sieht die Welt einfacher aus. (evt. merkt der ein oder andere, dass ich mich notgedrungen damit Beschäftige)
Gast
#725142
@ Dirk: Ich würde vor dem Weglassen lieber noch mal einen RA fragen...
Gast
#725211
@.... Jetzt weißt Du sogar was ich ausgehändigt bekommen habe und was nicht, da erübrigt sich wohl eine weitere Diskussion. Um Deinen zweiten Punkt zu beantworten kannst Du ja mal die oben angehängte DO lesen und das weiter oben angehängte Ing.-Gesetz. Hoffentlich werden jetzt nicht hunderte Dipl.-Ing. aus Hamburg verhaftet...
Gast
#725218
Was ich doch noch sagen möchte: Ich will hier wirklich nicht rumstänkern, aber bisher konnte keiner einen rechtsverbindlichen Text verlinken aus dem hervorgeht das man als nicht TH oder TU Dipl.-Ing. ein (FH) an sein Grad (nicht Titel) anhängen muss. Es würde mich wirklich interessieren ob es dieses Gesetz oder eine entsprechende VO wirklich gibt (Mit Gültigkeit für die HAW HH!), schließlich habe ich keine Lust irgendwelche Abmahnungen zu bekommen und die sind heutzutage ja schwer in Mode. Bis dann Dirk
Gast
#725241
Ich würde das Gesetz über das Tragen und Führen von akad. Graden und Titeln mal einsehen. Dein Denkfehler ist: Dipl.-Ing. = Dipl.-Ing (FH). Das sind zwei völlig verschiedene akad. Grade. Du darfst nur den erarbeiteten Titel führen, alles andere (auch Änderung der Fachrichtung) ist illegal. Schließlich ist auch ein Dr. med. was anderes als ein Dr. med. dent. oder Dr. med. vet.
Gast
#725310
@Dirk laut PO biste ... Ohne FH. Habe Sie mir nicht komplett durchgelesen , aber scheint so zu sein. Um es das letzte mal zu schreiben: Du mußt eine Pappe von der "Hochschule" haben, daß Du dich jetzt so und so nennen darfst. Alles andere wird zwar in der Praxis anerkannt (weil logisch), ist aber halt nicht 100%. Im öffentlichen Dienst würdest du ein Problem bekommen. Geh zur FH/UNI und las dir die Pappe ausstellen. Evt. bekommst du die auch noch (ich weiß nicht wie lange du schon fertig bist)-kann Monate dauern. Evt. liegt die auch noch da? Alles schon erlebt - wurde nach Jahren abgeholt!
Gast
#725312
ach so "rechtserbindlich" Steht halt auch in der Pappe: Du darfst halt dich so und so nennen. Im Gesetz steht sinngemäß: Du darfst keine geschützen Bezeichnungen/Titel/usw. verwenden. Diplom-Ing. und Diplom-Ing. (FH) war schon immer geschützt.
Gast
#725344
Der Zusatz kann keinesfalls weggelassen werden, das wäre ja sonst völliger Schwachsinn. @Dirk: Normal müsstest du schon was haben wo dein akademischer Grad drauf steht, wenn nicht wäre es doch etwas seltsam oder du hast garkeinen.
Gast
#725644
Gehen wir mal zurück zum Thema sind die ehemaligen Fhs nun fhs oder hochschulen wie unis
Gast
#725658
DI FH ist eine Hochschule, ebenso wie die Uni.
Gast
#725808
Im HRG steht: Zitat: § 1 Anwendungsbereich Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in § 70 bestimmt ist, auch die staatlich anerkannten Hochschulen. Zitat Ende Hochschule ist also der Oberbegriff. Antwort schreibenBitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben. |
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