Fh gleich Hochschule

Gast #724730
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Also eine FH war schon seit 1976 eine eigenständige Hochschulform (HRG), 
also eine Hochschule, drum auch H in FH.

Leider wurde die FH viel durch den Dreck gezogen, z. B Mobbing durch die 
Unis. Auch wurden viele politische Fehler gemacht, die dem Ansehen der 
FH geschadet haben (z. B. wahllose Nachdiplomierung von Fachschülern 
ohne Nachqualifizierung).

Da ist es doch logisch, daß die FH's es sich nicht nehmen lassen, jetzt 
bei Einführung gleicher Abschlüsse auch den unliebsamen Namen Fach... 
wegzubekommen. Nicht selten wurden die Absolventen ja auch mit 
Fachschul-Ingenieuren verwechselt, obwohl eine wesentlich höhere 
Leistung dahintersteht.

All das berechtigt jedoch nicht, in seinem erworbenen Titel irgendwelche 
Zusätze wegzulassen (FH).

Ein (univ.)-, (TH)- oder (TU)-Zusatz gibt es eigentlich nicht, das sind 
Erfindungen der Unis, um ihre Absolventen besser gegen FH abzugrenzen. 
Laut HRG gab es ab 1976 und vor Einführung der neuen Bac./Matser nur 
Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH) als akademische Grade im Ing.-Bereich.
Gast #724820
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>Das die Leute sich immer über
>ihre blöden Titel definieren müssen, wenn sie sonst nix bringen.

Genau! Ich finde, diese Leute müssen nochmal studieren, um zu beweisen,
das sie sich so nennen dürfen!!!
Gast #724851
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Häufig begehen sogar die Arbeitgeber kleinerer Pommesbuden dieses 
"Visitenkarten-Verbrechen", um ihre Mitarbeiter vor dem Kunden besser zu 
stellen, um eine höhere Qualifikation vorzutäuschen!
Gast #724857
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1. Ich labber nicht.
2. Würde ich es an deiner Stelle wirklich neu machen lassen.
3. Wenn du nicht in Wiki nachscheuen willst, OK.
4. Ich hoffe du bekommst dann mal richtig Ärger. In manchen ( auch 
öffentlichen) Ausschreibungen sind TH-Leute intern vorgeschrieben. Dumm 
wenn was passiert und mann hat "nur" FH, aber auf der Karte steht TH. 
Denn Ohne FH = TH. Kapiert?
Gast #724861
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>Verdammt, ich muss noch mal hin und es neu machen!
>Bei mir steht es nämlich nicht Du Labersack!!

Aha, warum solltest Du dann als Hochschulabsolvent (Du scheinst ja einer 
zu sein), zur Fachholschule hingehen, um dort einen anderen Abschluß zu 
machen?
Gast #724864
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Was kommt jetzt auf meine Visitenkarte, wenn ich klarstellen möchte das
ich Bachelor oder Master bin?

Du sollst nix klarstellen!
Du darfst die Berufsbezeichnung führen die du hast.
Wie die heißt steht in der Pappe die du bekommen hast.


Oh Mann das sind die studierten Leute von Heute. Peinlich!
Gast #724878
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Das FH kann ganz und garnicht weggelassen werden.
Wenn auf dem Diplom steht Dipl.-XYZ (FH) dann MUSS es auch so angegeben 
werden.
Wenn du Bachelor oder Master bist und die Bezeichnung auf der 
Visitenkarte führen willst, dann schreib es so drauf wie die Bezeichnung 
vergeben wird.
Gast #724898
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Dem einen oder anderen mag diese Diskussion albern erscheinen, sie wird 
es aber immer wieder geben, so lange es die Leute FALSCH machen!

Kleine Anekdote:
Frauchen, Dipl. Inform. (TU;) arbeitete mal an einer FH als WiMi. Sie 
bekam ein Büroschild mit Dipl. Inf. Das war wohl nicht ganz richtig und 
ging zum Prof. Der konnte sie gar nicht verstehen, heißen doch alle an 
der FH Dipl. Inf.! Nach mittellanger Diskussion wurde ihr das richtige 
Schild zugesagt.
Gast #724901
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Absolvent (Diplom) TU, TH, Uni -> Dipl.-Ing.
Absolvent (Diplom) FH -> Dipl.-Ing. (FH)
Abolvent Bac. (FH/Uni) -> B. sc. oder B. eng. je nach Ausrichtung
Abslolvent Master (FH/Uni) -> M. sc. oder M. eng. je nach Ausrichtung
Gast #724904
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Ich habe nicht behauptet etwas anderes an den Dipl.-Ing anzuhängen, nur 
gesagt das es nicht zwingend ist irgendetwas ranzuhängen.

Dipl.-Ing. != Dipl.-Ing.(TU)

Wie gesagt auf meinem Hochschul- (=ehemalige FH) Diplom steht es auch 
nicht und nach dem Gesetz §1.1 bin ich auch Dipl.-Ing.
Gast #724905
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Zur Anekdote: Die Dame hat das Recht auf Diplominformatiker, 
Dipl.-Inform. oder Dipl.-Inf. Alles jeweils ohne FH. Wenn Sie die 
Kreativität der Unis (nicht HRG) noch braucht, von mir aus auch (TU). 
Aber zwischen Dipl.-Inf. oder Dipl.-Inform. besteht kein Unterschied!
Gast #724908
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@ Dirk: Wann hast Du die FH besucht? Es gab in den 80ern in 
Westdeutschland eine Zeit, wo auch die FH das Diplom ohne FH vergeben 
durfte. Ab 1988 - glaube icb - mußte FH angehangen werden. So gab es 
auch eine Zeit in den 80ern, wo noch Dipl.-Ing. (FH - staatlich 
nachdiplomiert - ) vergeben wurde. Nach einer Klage auf 
"Gleichbehandlung" durften sie das staatlich nachdiplomiert weglassen.

Alles Kinderkrankheiten der FH und der Politik.
Gast #724920
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>Aber zwischen Dipl.-Inf. oder Dipl.-Inform. besteht kein Unterschied!
So ganz verstehst Du es auch nicht. Inhaltlich ist es gleich, aber

es ist entscheidend, was in Deinem Zeugnis steht. Wenn die Uni möchte, 
das Du Dich Inform. nenen sollst, dann ist das halt so. Die anderen 
möchten vielleicht Inf., dann ist man halt ein Inf.

wenn Du als "Wolf" getauft wurdest, dann kannst und solltest Du Dich 
nicht
später als "Wolfgang" ausgeben.
Gast #724942
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@....
Hast Du auch verlässliche Informationen, oder kommt das gesamtes Wissen 
aus der Wiki? Das Ingenieursgesetz schreibt NICHT vor, das ich mich 
Dipl.-Ing. (FH) nennen muss. Die Angabe Dipl.-Ing. für einen TUler ist 
genauso unvollständig wie für einen FHler. Falls jemand hier die 
Regelung verlinken kann in der es anders festgelegt wird, wäre ich sehr 
dankbar...
Gast #724978
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>So ganz verstehst Du es auch nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Wolf. Wolfg. und Wolfgang?

Sollte die Uni/ FH im Zeugnis stehen haben Diplominformatker (...), 
würdest Du nie die Abkürzung Dipl.-Inf. (...) nehmen?

Ausgeschrieben sind doch alle (Uni oder FH) Diplominformatiker jeweils 
mit Zusatz. Der Zusatz ist doch entscheidend, nicht die Form der 
Abkürzung.
Gast #724988
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@ Dirk:
Da solltest Du Dich noch mal an den Prüfungsausschuß wenden, denn mit 
diesem Blatt - falls kein extra Diplomzeugnis vorhanden ist, bist Du 
Herr...
Nirgendwo wird Dir bestätigt, daß Du einen akad. Grad führen darfst.
Gast #724992
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>Sollte die Uni/ FH im Zeugnis stehen haben Diplominformatker (...),
>würdest Du nie die Abkürzung Dipl.-Inf. (...) nehmen?
Nein. Ich kann doch nicht einfach an den akademischen Graden herum 
doktorn
wie es mir gefällt!

>Der Zusatz ist doch entscheidend, nicht die Form der Abkürzung.
Alles ist entscheidend!

Wenn die Uni bzw. FH Dir einen akad.G. verliehen hat, dann darfst
Du ihn auch nur SO verwenden!
Gast #724998
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Die Abkürzung ändert doch den akad. Grad nicht. Der wird doch durch den 
Zusatz gekennzeichnet.

In der Studienordnung steht z. B. drin: "Nach Abscjluß des 
Diplomprüfungsverfahrens wird der akad. Grad Diplom-Ingenieur(in) mit 
dem Zusatz Fachhochschule verliehen." Auf dem Diplomzeugnis steht dann 
Dipl.-Ing. (FH).

Ein Diplomingenieur (FH) = Dipl.-Ing. (FH). Der selbe akad. Grad, einmal 
ausgeschrieben, einmal als Abkürzung. Oder darf sich ein Doktor nicht 
mehr Dr. nennen, geschweige denn die Mehrzahl Dres.?
Gast #725010
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@STS:

Och Mönsch! Wie kann ich es Dir nur begreiflich machen!?
Es geht doch gar nicht um die Abkürzungen oder Anhängsel.

Ich versuchs...

Wenn Deine Name "Manfred" wäre, Dich aber alle Manni, Menne oder sonst 
wie nennen, mit welchem Namen würdest Du Deinen Personalausweis 
unterschreiben?

Manfred, Manni, Menne, beschreibt die selbe Person. Na?

Wenn ich meinen Dipl. Inform. gemacht habe, dann bin ich ein Dipl. 
Inform und nicht ein Dipl. Inf.! Ich bin auch kein Dipl. I.!!! Ich bin 
das, zu dem ich gemacht wurde, klar?
Gast #725012
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Was bin ich?

ich rede hier immer von ner "Diplom-Urkunde". Da stand keine Note! Das 
ist ein Zeugnis. Wir reden hier von einer Urkunde!

Und dort steht drinn wie ich mich nennen darf.

In meiner (steht soweit ich weiß abre nicht in jeder - darauf habe ich 
noch nicht geachtet) steht auch die Kurzform.
Gast #725022
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@.... Bei mir steht sowohl im Diplomzeungnis als auch in der 
Diplomurkunde, welchen akad. Grad ich führen darf.

>Wie kann ich es Dir nur begreiflich machen!?

So nun mein Versuch:

Zitate: KMK, Rahmenstudienordnung $$29 bzw. 31

Uni:

§ 29
Diplomgrad
Ist die Diplomprüfung bestanden, wird der Diplomgrad "Diplom-Ingenieur" 
bzw. "Diplom-Ingenieurin" (abgekürzt "Dipl.-Ing.") unter Angabe der 
Fachrichtung verliehen.

FH:

§ 31
Diplomgrad
Ist die Diplomprüfung bestanden, wird der Diplomgrad "Diplom-Ingenieur" 
bzw. "Diplom-Ingenieurin" (abgekürzt: "Dipl.-Ing.") mit dem Zusatz 
"Fachhochschule" ("FH") verliehen.

Zitat Ende

Quelle: www.kmk.org
Gast #725045
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>§ 31
>Diplomgrad
>Ist die Diplomprüfung bestanden, wird der Diplomgrad "Diplom-Ingenieur"
>bzw. "Diplom-Ingenieurin" (abgekürzt: "Dipl.-Ing.") mit dem Zusatz
>"Fachhochschule" ("FH") verliehen.

>Zitat Ende

>Quelle: www.kmk.org


Ich weiss einfach nicht warum wir einander vorbei reden.

In den Paragrafen/Urkunden/Zeugnissen steht doch eindeutig wie DU DICH 
nennen darfst.

Das hast Du erkannt! Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn in Deiner
Urkunde steht, "Herr Dipl. Ing. STS", dann kannst Du nicht einfach
z.B. "Dipl. Ingen. STS" daraus machen.

Bei mir steht "Herr Dipl. Inform. Gorgomehl", also bin ich der "Herr 
Dipl. Inform. Gorgomehl" und nicht der "Herr Dipl. Inf. Gorgomehl"
Gast #725057
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Danke STS, das ist es. Allerdings ist das nur eine Musterprüfungsordnung 
und ich habe gleich mal in der meine Hochschule geschaut. Mit folgendem 
Ergebnis:

1) Den §31 wie oben, gibt es nicht. Ich bin also Diplomingenieur!!!
2) Es gibt nur ein Zeugnis keine Urkunde.


Viel Spaß noch

Dipl.-Ing. Dirk
Gast #725065
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Es gehtdoch hierbei nur darum, wann man sich strafbar macht. Das 
geschieht nicht, wenn man sich Dipl.-Inf., Dipl.-Inform. oder 
Diplominformatiker nennt. Das passiert doch erst, wenn der FH-Absolvent, 
FH wegläßt oder eine andere Fachrichtung angibt oder Dipl. (BA) zu FH 
gemacht wird usw.
Die Abkürzung Dipl.-Inform. ist auch eine Eigenkreation Deiner 
Hochschule, denn lt. KMK heißen FH- als auch Uni-Absolventen abgekürzt 
Dipl.-Inf. mit Zusatz FH oder eben nicht. Die Unis können eigentlich 
keine eigenen Titel erfinden. Daa geben die Rahmenstudienordnungen vor. 
Allerdings ist es das Papier/den Anruf der KMK nicht wert, die Unis vom 
Dipl.-Inform. zum Dipl.-Inf. zu zwingen (genau wie die Phantasiezusätze 
TU, TH, univ wegzulassen)), weil es an der Strafrelevanz und am akad. 
Grad nichts ändert.
Gast #725084
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@STS
Wie schon gesagt: Es ist eine Mustervorlage und kein Gesetz! Die genaue 
Bezeichnung ist Ländersache!

Daher bleibe ich auch dabei: Es ist nicht strafbar das (FH) wegzulassen!

Wie oben gezeigt kann ich es nicht weglassen, weil ich es nicht habe.
Gast #725107
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> Oh Mann, immerzu die gleiche Sch..e hier. Das die Leute sich immer über
> ihre blöden Titel definieren müssen, wenn sie sonst nix bringen.
> Schlimm sowas.

Full ACK
Nur ist der Titel eben die einzige Hoffnung auf einen Job. Ohne Titel 
glaubt dir doch keiner, dass du was kannst. Schon gar nicht als 
Berufseinsteiger. Ohne Titel läuft leider gar nichts. Deshalb ist 
verständlich, dass alle so scharf darauf sind und die meisten 
Uni-Absolventen die FHler als Menschen zweiter Klasse betrachten.
Gast #725126
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@ Dirk
Ein letzer Versuch: Du hast ein Zeugnis und eine Urkunde. Der Scan ist 
ein Zeugnis, das du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast.
DANN hast du eine Urkunde bekommen wo dein akad. Grad drinne ist. DA 
steht wie du dich nennst! In dem Scan steht nirgens wie du dich nennen 
kanst (ob FH oder nicht!)


Noch was:
Ne Uni oder FH (ich denn die mal so...) dürfen nicht mal eben die PO neu 
machen oder ändern oder sonst was. Da schaut immer der Minister rüber 
(sollte er jedenfalls...) und dann wird es im Anzeiger veröffentlicht. 
Erst dann ist es rechtskräftig. Und glaub mir einfach: Da steht SICHER 
wie du dich nenen darfst! In der Regel sind (jedenfals die Bundesländer 
die ich kenne) sogar in den PO Vordrucke über die Urkunden enthalten.
Bei Studienordnungen sieht die Welt einfacher aus.

(evt. merkt der ein oder andere, dass ich mich notgedrungen damit 
Beschäftige)
Gast #725211
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@....
Jetzt weißt Du sogar was ich ausgehändigt bekommen habe und was nicht, 
da erübrigt sich wohl eine weitere Diskussion. Um Deinen zweiten Punkt 
zu beantworten kannst Du ja mal die oben angehängte DO lesen und das 
weiter oben angehängte Ing.-Gesetz.


Hoffentlich werden jetzt nicht hunderte Dipl.-Ing. aus Hamburg 
verhaftet...
Gast #725218
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Was ich doch noch sagen möchte:

Ich will hier wirklich nicht rumstänkern, aber bisher konnte keiner 
einen rechtsverbindlichen Text verlinken aus dem hervorgeht das man als 
nicht TH oder TU Dipl.-Ing. ein (FH) an sein Grad (nicht Titel) anhängen 
muss. Es würde mich wirklich interessieren ob es dieses Gesetz oder eine 
entsprechende VO wirklich gibt (Mit Gültigkeit für die HAW HH!), 
schließlich habe ich keine Lust irgendwelche Abmahnungen zu bekommen und 
die sind heutzutage ja schwer in Mode.


Bis dann

Dirk
Gast #725241
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Ich würde das Gesetz über das Tragen und Führen von akad. Graden und 
Titeln mal einsehen. Dein Denkfehler ist: Dipl.-Ing. = Dipl.-Ing (FH). 
Das sind zwei völlig verschiedene akad. Grade. Du darfst nur den 
erarbeiteten Titel führen, alles andere (auch Änderung der Fachrichtung) 
ist illegal. Schließlich ist auch ein Dr. med. was anderes als ein Dr. 
med. dent. oder Dr. med. vet.
Gast #725310
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@Dirk

laut PO biste ... Ohne FH. Habe Sie mir nicht komplett durchgelesen , 
aber scheint so zu sein.

Um es das letzte mal zu schreiben: Du mußt eine Pappe von der 
"Hochschule" haben, daß Du dich jetzt so und so nennen darfst. Alles 
andere wird zwar in der Praxis anerkannt (weil logisch), ist aber halt 
nicht 100%. Im öffentlichen Dienst würdest du ein Problem bekommen. Geh 
zur FH/UNI und las dir die Pappe ausstellen. Evt. bekommst du die auch 
noch (ich weiß nicht wie lange du schon fertig bist)-kann Monate dauern. 
Evt. liegt die auch noch da? Alles schon erlebt - wurde nach Jahren 
abgeholt!
Gast #725312
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ach so "rechtserbindlich"

Steht halt auch in der Pappe: Du darfst halt dich so und so nennen.
Im Gesetz steht sinngemäß: Du darfst keine geschützen 
Bezeichnungen/Titel/usw. verwenden. Diplom-Ing. und Diplom-Ing. (FH) war 
schon immer geschützt.
Gast #725344
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Der Zusatz kann keinesfalls weggelassen werden, das wäre ja sonst 
völliger Schwachsinn.
@Dirk: Normal müsstest du schon was haben wo dein akademischer Grad 
drauf steht, wenn nicht wäre es doch etwas seltsam oder du hast 
garkeinen.
Gast #725808
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Im HRG steht:

Zitat:

§ 1 Anwendungsbereich

Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitäten, die 
Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und 
die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht 
staatliche Hochschulen sind. Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in § 70 
bestimmt ist, auch die staatlich anerkannten Hochschulen.

Zitat Ende

Hochschule ist also der Oberbegriff.

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