Hallo an Alle,
suche jemanden für die Entwicklung (Software) einer TFT-Ansteuerung
inkl. diversen Schalt- und PWM-Ausgängen! Weiterhin ist ein Touch Screen
und eine Funkübertragung (z.B. ZigBEE) vorgesehen. Es sollen weiterhin
diverse Menüebenen miteinander verknüpfbar und z.B. Hilfetexte etc.
vorhanden sein. Als Controller setzen wir z.Z. auf ATMEL 9263 o.ä.
Wer Interesse haben sollte bitten wir um kurze Nachricht unter
lcdgogo@web.de. Danke für alle die sich melden!
LCDGOGO
Hi,
wir machen kundenspzifische Entwicklungen und haben für nächstes Jahr
noch Kapazitäten frei. Auch haben wir schon Projekte mit touchsensitiven
Display realisiert. Besuch mal unsere Website
(www.electronic-designs.de) für weitere Infos über uns. Wenn Interesse,
bitte melden.
VG vom Unwissenden
Hallo Unwissender. Du scheinst in der Tat ein sehr Unwissender zu sein,
wenn die Angaben auf Deiner Webseite stimmen. Danach bist Du Herr M.H.
ein Einzelunternehmer und keine Firma!
Laut Gewerberecht ist es verboten, öffentlich den Eindruck zu erwecken,
man sei eine Firma, indem man von "wir" spricht und aehbliches.
Der Auftritt - auch im Sinne der Geschäftsanbahnung- hat immer mit
vollem Namen zu erfolgen!
> Hallo Unwissender. Du scheinst in der Tat ein sehr Unwissender zu sein,> wenn die Angaben auf Deiner Webseite stimmen. Danach bist Du Herr M.H.> ein Einzelunternehmer und keine Firma!
Ja, das "Fa." sollte er schleunigst streichen. Steuernummer braucht er
nicht - also weg damit.
> Laut Gewerberecht ist es verboten, öffentlich den Eindruck zu erwecken,> man sei eine Firma
soweit ok
> indem man von "wir" spricht und aehbliches.
Das ist Quatsch. Er kann z.B. durchaus Mitarbeiter haben bzw.
Subunternehmer. Anders herum kann er auch als "Einzelkämpfer" im HR
eingetragen sein.
"Wir" hat mit "Firma" genau gar nichts zu tun.
> Der Auftritt - auch im Sinne der Geschäftsanbahnung- hat immer mit> vollem Namen zu erfolgen!
Auf Geschäftsbriefen - ob das hier als Geschäftsbrief durchgeht ...
naja.
Tuxx
@Wissender
Ich will ja nicht klugscheissen aber aus meiner BWL-Vorlesung ist mir
noch in Erinnerung: Firma = Name des Unternehmens. Siehe hierzu auch
(nur mal als Beispiel)
http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen
@NurHalbBesserwisser ;-)
Korrekt wäre es so: Firma = Name eines im Handelsregister eingetragenen
Unternehmens.
Wer nicht im HR steht, hat keine Firma!
Wenn er aber im HR eingetragen ist, muss er entsprechende Zusätze
zwingend aufführen ("e.K." etc.), außerdem gehört die HR-Nummer dann ins
Impressum.
Watt lernt Ihr im Studium? ;-)
Christoph
>Wer nicht im HR steht, hat keine Firma!
Firmen sind aber nicht nur die im HR, wie ich meine. Ich habe aber keine
Gewerbeordnung an der Hand.
>"Wir" hat mit "Firma" genau gar nichts zu tun.
Leider doch. Es vermittelt den Eindruck, daß kein Einzelunternehmer
vorliegt, was auch eine andere Rechtsform erfordern würde. (GmbH oder
mindestes GbR)
Da man keine Rechtsberatung machen darf, ist es wohl am Besten, man
schaltet in solchen Fällen gleich einen Abmahnanwalt ein und hält sich
im Hintergrund.
>Auf Geschäftsbriefen - ob das hier als Geschäftsbrief durchgeht ...
Ein Angebot in einem Forum ist ein Werbung für die eigene
Geschäftstätigkeit und die unterliegt genauso der Gewerbeordnung. So wie
die Webseite sind Angebote eine Form der Geschäfstanbahnung. Diese hat
bei Einzelunternehmern mit vollständiger Angabe der Rechtsform zu
erfolgen.
Im Falle des Einzelunternehmers eben mit dem Namen, als Indiz für den
Einzelunternehmer, bei der Firma reicht der Firmenname.
@Christoph D.
>Watt lernt Ihr im Studium? ;-)
Wie man sieht nur die Hälfte. Wobei ich einerseits zugeben muss das mich
BWL nicht unbedingt interessiert hat und andererseits man ja erst
hinterher so schlau ist warauf man achten muss. Wobei sich mir dann
immer noch die Frage stellt wie 'dat Ding' denn nun heißt wenn kein
EIntrag ins Handelsregister vorliegt. Freiberufler mal ausgenommen. Zum
Beispiel die Brüder Kramer und Krämer machen Wohnungsentrümpelungen und
verhökern alles Verweretbare. Da sie ihren 'Geschäftssitz' vorzugsweise
im Türmerstübchen haben bleiben sie beim Jahresumsatz unter den
allermeisten mit Aufwand und Arbeit! verbundenen Pflichten. GbR, klarer
Fall - aber keine Firma? Wie nennt man die dann? Freischaffende
Lebensküntler?
@Frank U.
Ist das mit dem Eindruck erwecken wirklich so oder wird das nur gerne
als Abmahngrund angegeben. (evtl. Urteile?). Weil was ist wenn ein
Einzelunternehmer jemanden einstellt? Muss der dann trotzdem ich
schreiben wo der Inhaber einer Ein-Mann 'wir-sind-ja-eine-GmbH' dann wir
schreiben darf?
Wenn ich mich recht erinnere geht es bei der Frage Gesellschaftsform
doch vor allem um die: Wer Haftet und in welchem Umfang.
@Wissender
Wieso hast Du Dich eigentlich nur an der möglicherweise formell nicht
ganz korrekten Selbstdarstellung von Unwissender hochgezogen und nicht
auch am Auftreten von LCDGOGO? Oder sind Stellenangebote keine Angebote
im Sinne der Gewerbeordnung?
Ein Fall aus der Praxis: Herr P. betreibt nebenberuflich eine
geschäftliche Tätigkeit im Umfeld der Softwareentwicklung. Da er
hauptrberuflich als Softwareentwickler arbeitet und kaum Einkommen
daraus bezieht, ist er unter der UST-Grenze, hat dafür keine eigene
Steuernummer und gilt nicht als Gewerbetreibender, da er ja eine
passende Ausbildung hat. Da er aber auf seiner Webseite und seinem
Briefkopf einen Phantasienamen angegeben hatte, kam ihm das
Gewerbeordnungsamt auf den Hals: Abmahnung, Verpdflichtungserklärung und
Kostennoten von Anwälten beliefen sich auf über 1000,- Euro.
Das ist keine Rechtsberatung...
Frank U. wrote:
>>Wer nicht im HR steht, hat keine Firma!> Firmen sind aber nicht nur die im HR, wie ich meine. Ich habe aber keine> Gewerbeordnung an der Hand.>>>"Wir" hat mit "Firma" genau gar nichts zu tun.> Leider doch. Es vermittelt den Eindruck, daß kein Einzelunternehmer> vorliegt, was auch eine andere Rechtsform erfordern würde. (GmbH oder> mindestes GbR)
Einzelunternehmer dürfen genauso wie andere Unternehmungen Mitarbeiter
einstellen und sind somit nicht in jedem Fall allein.
> Da man keine Rechtsberatung machen darf, ist es wohl am Besten, man> schaltet in solchen Fällen gleich einen Abmahnanwalt ein und hält sich> im Hintergrund.
Typisch für DE...
>>Auf Geschäftsbriefen - ob das hier als Geschäftsbrief durchgeht ...> Ein Angebot in einem Forum ist ein Werbung für die eigene> Geschäftstätigkeit und die unterliegt genauso der Gewerbeordnung.
Wenn überhaupt dann UWG.
> So wie die Webseite sind Angebote eine Form der Geschäfstanbahnung.> Diese hat bei Einzelunternehmern mit vollständiger Angabe der Rechtsform> zu erfolgen.> Im Falle des Einzelunternehmers eben mit dem Namen, als Indiz für den> Einzelunternehmer, bei der Firma reicht der Firmenname.
Bei Geschäftsbriefen müsste (muss) man wohl zustimmen.
Werbung ist allerdings kein Geschäftsbrief.
@H.Ullmann
schön das Sie mal ein Praxisbeispiel bringen, da lernt man gleich
doppelt so viel. (und ich kann dann das 'nurhalb' im Nick dann bei
Gelegenheit wieder streichen)
Was mir allerdings nicht klar ist: (seit wann) läßt denn das
Gewerbeordnungsamt bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung ebenjene durch
Anwälte kostenpflichtig abmahnen? Ich kannte es bislang nur so das diese
Ämter z.B. bei Verstößen gegen Gewerbeordnungen als öffentliche
Einrichtungen mit hoheitlichen Befugnissen Bussgelder verhängen können.
Hallo noch mal an Alle!
Hier ist der Verursacher des Disputes wer-wer ist!
Hatte eigentlich gehofft, dass ich Interessenten auf meine Anfrage
erhalte. Ein paar sind auch eingegenagen - Hochlobgewohl!
Noch ist nichts entschieden! Wir versenden z.Z. das Lastenheft
(Pflichtenheft wird ja im Forum auch in verschiedensten Formen
gehandhabt).
Zu unserem Bedauern wünschen wir jedesmal eine unterschriebene
Geheimhaltungserklärung vorab, da es sich bei dieser Entwicklung
um ein neues Handtool handelt. Deshalb wäre auch eine Anstellung
und/oder
gebundene freie Mitarbeit möglich!
Vielleicht hat ja doch noch jemand, ausser einer m.E. nach unsinnigen
Diskussion, Interesse and dem uns folgenden Projekten im TFT-Bereich -
dann meldet Euch doch noch mal??!!
LCDGOGO
>Wobei sich mir dann immer noch die Frage stellt wie 'dat Ding' denn nun >heißt
wenn kein EIntrag ins Handelsregister vorliegt. Freiberufler mal >ausgenommen.
Minderkaufmann. Ein solcher ist verpflichtet mit komplettem Namen
aufzutreten und darf keinen Phantasienamen für sein Unternehmen wählen.
Er darf sich auch nicht Fa. irgendwas nennen.
Aber er darf natürlich WIR schreiben. Firmen sind nicht durch
Personalpronomen gekennzeichnet. Und der darf einen Steuernummer und
USt. ID haben. Und darf sie auch nennen. Und wer was anderes sagt, soll
Quellen nennen...
> ... Und wer was anderes sagt, soll Quellen nennen...
Tja, schon richtig erkannt. Schätze mal dieses LCDGOGO ist ein Consulter
oder sowas in der Art - nur so ist diese Aufmachung zu erklären!
Und die "Bewerber" kann man dann gegen Entgeld ja auch hübsch an
interessierte Firmen weitervermarkten - so machen das ja auch einige
große Portale (deren Namen ich aus rechtlichen Gründen nicht nennen
werde).
>Schätze mal dieses LCDGOGO ist ein Consulter oder sowas in der Art
Mein Beitrag ging eigentlich an die Leute, die den ganzen Bullshit auf
das Posting vom 'Unwissenden' hin verzapft haben. Eigentlich hat der
ganze Fred mit LCDGOGO sowieso nichts mehr zu tun...
>aufzutreten und darf keinen Phantasienamen für sein Unternehmen wählen.
warum nicht bzw. wo steht das? Wenn er eine Phantasienamen hat aber
eindeutig als Inhaber gekennzeichnet ist, dann geht das doch.
Fragender wrote:
>>aufzutreten und darf keinen Phantasienamen für sein Unternehmen wählen.> warum nicht bzw. wo steht das? Wenn er eine Phantasienamen hat aber> eindeutig als Inhaber gekennzeichnet ist, dann geht das doch.
Ja. Er darf nicht ausschließlich diesen Phantasienamen angeben, aber
zusätzliche Bezeichnungen sind durchaus zulässig, z.B.:
Heiner Müller - Dream of women
Noch zu den Geschäftsbriefen:
Meines Wissens nach gab es dieses Jahr eine Änderung, nach der der
Firmenname etc. alleine nicht mehr ausreicht. Auch in E-Mails etc.
müssen die kompletten Angaben (Sitz, HR-Nummer usw.) stehen.
Dies gilt aber nur Firmen.
Noch zur Steuernummer: natürlich kann man die im Impressum angeben -
muss man aber nicht. Die geht nur mich und das FA etwas an und sonst
niemanden. Nur eine eventuell vorhandene USt-Nr. muss angegeben
werden.
So, und jetzt reicht's :-)
Christoph
Hallo Leute
Wir danken für den überaus freundlichen Hinweis bzgl. unserem Impressum.
Das Impressum haben wir mit Absprache unserer Rechts und Steuerberatung
entsprechend abgeändert. Die St-Nr. ist zwar nicht notwendig, schadet
aber auch nicht. Ich (M.H.) finde aber die Art und Weise, wie kleine
Fehler hier auseiandergenommen werden, und damit der Thread völlig aus
der Richtung gerät, nicht o.k.
Was die freie Kapazität betrifft, hat sich das für die ersten beiden
Quartale 2008 erledigt, jedoch sind Anfragen natürlich jederzeit
willkommen....
VG vom Unwissenden
>Ich (M.H.) finde aber die Art und Weise, wie kleine>Fehler hier auseiandergenommen werden, und damit der Thread völlig aus>der Richtung gerät, nicht o.k.
Du bist i Deutschland, da spielen sich die kleinen heise-Trolle gerne
als Rechtsberater auf. Wenn man schon zu Hause und in der Firma nichts
zu sagen hat. Statt zu helfen, verhält man sich sich äußerst asozial.
Merke: Wenn man nichts zum Inhalt beizutragen hat, macht man sich über
die Person oder über die Rechtschreibung her. Hauptsache, man hat was
gesagt.
Ist sowieso eine komische Firma dieses LCDGOGO.
Auf zwei emails habe ich keine Antwort erhalten.
Das ist erstmal einfach sehr unhöflich.
Für so jemanden arbeite ich nicht.
Was soll das?
Gruss
Der Meckerer