"Garantieverlust"

Gast #748511
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Hallo

Immer wieder heisst es, dass man bei dieser oder jener Manipulation an 
einem Gerät die Garantie verliert. Beispielsweise wenn man es öffnet, 
wenn man andere als die Original-Firmware drauf spielt, wenn man 
unautorisierte Ersatzteile verwendet usw. Doch ist das eigentlich 
rechtlich überhaupt haltbar? Wenn eine Manipulation einen Schaden 
hervorruft, dann ist klar, dass der Hersteller keine Garantiepflicht 
mehr hat. Aber was, wenn das Gerät plötzlich aus einem völlig anderen 
Grund kaputt geht? Wenn ich also beispielsweise in meine Game-Konsole 
einen Mod-Chip einbaue und einige Zeit später versagt die Mechanik des 
DVD-Laufwerks. Oder wenn ich meinen Komplett-PC öffne um mehr RAM 
einzubauen und dann geht er später kaputt, weil der Hersteller etwas 
falsch zusammengebaut hat. Usw.

Gruss

Michael
Gast #748519
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> Das zu beweisen ist halt immer ein bisschen schwer.

Das stimmt. Aber wo liegt denn die Beweislast? Eine kaputte Mechanik auf 
einen Mod-Chip zurückzuführen wäre doch etwas gewagt, genauso, wie man 
dem Kunden nur schwer unterstellen kann, dass er mutwillig die 
Verkabelung im PC ändert, damit ewas kaputt geht.
#748526
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Naja, wenn du gegen den Hersteller deswegen vor Gericht ziehen wolltest, 
müsste es ein Sachverständiger überprüfen...das ist halt sauteuer.
Ansonst, wenn es darum geht, dass das Gerät schon beim Kauf defekt war 
(wenn das der Kunde also annimmt), muss der Verkäufer erst beweisen, 
dass dies nicht so war. Die Beweispflicht liegt da zuerst also beim 
Verkäufer.
Wie das allerdings mit Kundenmanipulation rechtlich aussieht, weiß ich 
nicht. Wir in der Firma übernehmen solche Dinge (also auch innerhalb der 
Garantie) nicht.
Gast #748555
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kann er dir 
vorschreiben, dass du das Gerät nicht zu ändern hast, wenn du diese in 
anspruch nehmen willst.

Was er nicht einschränken kann, das ist die gesetzlich vorgeschriebene 
Gewährleistung.
#748561
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Thomas wrote:
> Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kann er dir
> vorschreiben, dass du das Gerät nicht zu ändern hast, wenn du diese in
> anspruch nehmen willst.
>
> Was er nicht einschränken kann, das ist die gesetzlich vorgeschriebene
> Gewährleistung.

Mit der Gewährleistung hat ein Hersteller nur dann zu tun, wenn er 
direkt an Endkunden verkauft. Der Gewährleistungsanspruch besteht 
nämlich gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Gast #748574
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Hi, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Garantie nicht 
gesetzlich vorgeschrieben ist und Dir der Hersteller somit durchaus die 
Garantie verweigern kann, wenn Du gegen seine Garantiebedingungen 
verstößt.

Der Händler(manchmal auch identisch mit dem Hersteller) hingegen muss im 
ersten halben Jahr Dir beweisen, dass dein MOD-Chip das optische 
Laufwerk gehimmelt hat, die restlichen anderthalb Jahre musst Du dem 
Hersteller beweisen, dass der Fehler mit dem optischen Laufwerk schon 
vor dem Kauf bestanden hat, was Du in der Regel nicht kannst.

Gewährleistung gibts für den Käufer also praktisch ein halbes Jahr lang, 
Garantie gibts nur wenn Du dich an die Bedingungen hälst.

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