Hallo Forum, das Thema Selbstbau-Elektronik und EMV-Gesetze ist ja schon mehrfach diskutiert worden, wie ich finde leider ohne Fazit. Daher möchte ich jetzt kein Gejammer zum Thema "Überregulierung", "man darf nix mehr", bla, bla hören, sondern konstruktive Kritik zu meinem Versuch: Ich habe vor, eine kleine selbstgebaute Elektronik mit uC für ein paar Leute aufzubauen und gegen Unkostenbeitrag zu verkaufen. Selbstverständlich habe ich alles mögliche bedacht, eindesignt und getestet - und nach meinem ermessen für Störsicher befunden. Natürlich sind meine Mittel weit von einer Prüfung nach Direktive 2004/108/EG, dem neuen EMVG vom 20.12.2007 und 2004/104/EG entfernt - daher kein CE-Zeichen oder eine ABE für's Auto. Auch der Verkauf als Bausatz gemäß DIN VDE 0869 (die übrigens zurückgezogen, also nicht mehr gültig ist) kommt nicht in Frage, zumal nach 2004/108/EG ausdrücklich nur Bausätze für Funkamateure von der CE-Pflicht ausgenommen sind. Daher wollte ich mir von meinen "Kunden" schriftlich bescheinigen lassen, dass sie wissentlich ein Gerät kaufen, von dem Ihnen bekannt ist, dass es nicht den gültigen EMV-Normen entspricht und das daher keine CE-Kennzeichnung führt und bei dem der Einbau in ein KFZ zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Weiterhin sprechen sie mich von allen Schadenersatzansprüchen frei, deren Anspruch nicht auf grober Fahrlässigkeit meinerseits beruht. Im Gegenzug lege ich offen, welche Tests und Gedanken ich mir zu dem betreffenden Gerät gemacht habe, so dass sich der Sachkundige darüber informieren kann, welchen Refegrad das erworbene Gerät hat. Meint Ihr, dass das funktioniert? Gruß, Christian
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