Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuern sparen Zweitwohnung usw.


von Marco (Gast)


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Morgen.
Zur Person, bin gerade mit dem Studium fertig geworden und habe einen 
Job 500km vom Heimatort bekommen.
Ich wohne im Haus meiner Eltern auf einer kompletten Etage , allerdings 
ohne Küche.
Ich möchte diese Wohnung natürlich behalten und am neuen Arbeitsort eine 
zweite Wohnung mieten. Meine Freundin wohnt am meinem Heimatort.
Was muß erfüllt seim um die Wohnung und wöchentliche Heimfahrten bei der 
Steuer geltent zum machen? Bzw. möglichst gut bei der Steuerberechnung 
davon zu kommen.

von Steuerfux (Gast)


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Hi

Gerade beim Berufsstart oder Jobwechsel kann man einiges an Steuern 
sparen. Ich kann/will nicht alles aufzählen aber denke auch an den 
Umzug, Bewerbungen, Wohnungssuche, doppelte Miete (falls vorhanden) etc.

Was du vorhast ist die doppelte Haushaltsführung... ich bin kein 
Steuerexperte aber das soll mittlerweile recht schwierig sein. Auf den 
Seiten des Finanzamts München habe ich dann mal folgenden Hinweis 
gelesen...

Fährt jemand mit doppelter Haushaltsführung mehrmals wöchentlich nach 
Hause, kann es günstiger sein, auf die steuerliche Berücksichtigung von 
Zweitunterkunft und Verpflegungsmehraufwand zu verzichten und nur die 
(häufigeren) Fahrten nach Hause als Wege zwischen der weiter entfernt 
liegenden Wohnung und Arbeitsstätte (Lebensmittelpunktfahrten) mit der 
Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) geltend zu 
machen.

...das ging zumindest bei mir und ein paar Kollegen problemlos. Ist 
leider aber sehr vom Finanzbeamten abhängig.

Übrigends lassen sich auch so Sachen wie USB-Sticks, Fachbücher, 
Computer und sogar das Internet (als normaler Angestellter)! 
abschreiben!

Viele Spass beim Steuern sparen!

von Wissender (Gast)


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Fachbücher kann man mit Pauschal 100,- ansetzen oder mit dem realen 
Wert. Also viel oder garnichts kaufen.

Doppelte Haushaltsführung geht in den ersten 3 Monaten, danach ist 
finito! Wenn man druch diese Wohnung deutlich näher an den Arbeitsplatz 
herankommt, darf man den Umzug basetzen.

Fahrtkosten können einmal die Woche als Fmailienheimfaht abgesetzt 
werden. Du darfst dem Fa aber nicht erzählen, daß Du beim Mammi keine 
Küche hast, denn dann ist das KEIN eigener Haushalt. Du musst dort die 
offizielle Erstwohnung haben und eine Dientswohung für die Woche bei der 
Arbeit.

Musst Dir aber selber ausrechnen, ob sich das lohnt.

Ich bin selbständig und wohne wochenweise in einer Persion: Damit ist 
alles absetztbar und ich habe noch 24,- am Tag Verpflegungemehraufwand.

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