Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Prozessor im Plastikgehäuse verpackt


von Bernd S. (mms)


Lesenswert?

Hallo,

ich kämpfe gerade mit einem Prozessor (wahrscheinlich ist er schon 
gestorben)... diesen hab ich in einer plastik-verpackung bekommen. Wie 
man das ab und an bei einer Festplatte sieht. Ist das eine gut-gewählte 
Verpackung zum Transport von ICs?

Die anderen ICs hab ich alle mit entsprechender Anti-Statik-Folie und 
ordentlich verpackt bekommen. --> unterschied: diese laufen auch schon 
alle richtig.

Bernd

von Bernd S. (mms)


Lesenswert?

in so einer verpackung (oder so ähnlich) kam mein IC bei mir an
http://www.geba-plastic.de/products/images/verpackung.jpg

Bernd

von Mike J. (Gast)


Lesenswert?

Ich hab mal eine Box mit Athlon64 X2 gesehen, die lagen alle dicht 
nebeneinander in so einer Art Waffelbox.

Das war auch alles nur Plastik, das Plastik war aber braun/schwarz.
(wahrscheinlich mit Kohlenstoff versetzt)

Ich habe auch schon durchsichtige Verpackungen gesehen und da stand auch 
etwas von "anti-static" darauf.

lg

von holger (Gast)


Lesenswert?

>in so einer verpackung (oder so ähnlich) kam mein IC bei mir an

Ja, und ? Halbleiter sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Wenn das ein Anti-Static Plastikgehäuse ist, ist das ok.
Wenn das kein Anti-Static Plastikgehäuse ist, dann bestell dort
wo du den uC her hast nie wieder.

Das der uC bereits defekt geliefert wurde ist so gut
wie nicht zu beweisen. Schreib das Teil ab und vergiss
den Lieferanten.

von Winfried (Gast)


Lesenswert?

Wenn es kein Antistatik ist - und danach sieht es aus - hat der 
Lieferant unsorgsam verschickt und dann würd ich das auch zurückgeben. 
Auch wenn oft erwähnt wird "XY vom Umtausch ausgeschlossen" heißt das 
noch lange nicht, dass das Rechtens ist.

von Arno H. (arno_h)


Lesenswert?

Umtauschen kann ich Sachen, die mir nicht gefallen. Defekte fallen unter 
Gewährleistung bzw. die eventuell vom Hersteller eingeräumte Garantie.

Arno

von Bernd S. (mms)


Lesenswert?

ich wollte nur wissen, ob solche verpackungen öfter eingesetzt werden, 
weil ich das bis jetzt noch nicht so bekommen habe. Umtauschen etc. geht 
natürlich nciht.

Bernd

von Falk B. (falk)


Lesenswert?

@ Bernd Schuster (mms)

>ich wollte nur wissen, ob solche verpackungen öfter eingesetzt werden,
>weil ich das bis jetzt noch nicht so bekommen habe. Umtauschen etc. geht

Die Box sieht nicht sehr nach Antistatik aus. Wenn, dann müssen die ICs 
noch einmal auf anstisttischem Material (Schaumstoff etc.) fixiert sein.

MFG
Falk

von Benedikt K. (benedikt)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Ja, solche Boxen sind Standard. So sah die Verpackung von meinen 
Komponenten aus. Ich glaube unter der CPU war noch ein Stück ESD 
Schaumstoff, allerdings bin ich mir nicht mehr sicher, ist schon ein 
paar Jahre her.

von holger (Gast)


Lesenswert?

>Auch wenn oft erwähnt wird "XY vom Umtausch ausgeschlossen" heißt das
>noch lange nicht, dass das Rechtens ist.

Anwalt konsultieren für 3.5 Euro ?

>Umtauschen kann ich Sachen, die mir nicht gefallen. Defekte fallen unter
>Gewährleistung bzw. die eventuell vom Hersteller eingeräumte Garantie.

Nehmen wir mal an das war ein uC im DIP Gehäuse.
Einmal falsch rum reingesteckt und PENG. Aussen am uC sieht man
nichts vom Defekt. Auf sowas kann man keine Garantie geben.
Würde ich auch nicht machen.

In den AGBs der Lieferanten stehts dann auch immer:
Halbleiter sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

>Wenn, dann müssen die ICs
>noch einmal auf anstisttischem Material (Schaumstoff etc.) fixiert sein.

Wenn die Verpackung nicht gefällt, dann ohne zu öffnen zurückschicken.

von Benedikt K. (benedikt)


Lesenswert?

holger wrote:

> Nehmen wir mal an das war ein uC im DIP Gehäuse.
> Einmal falsch rum reingesteckt und PENG. Aussen am uC sieht man
> nichts vom Defekt. Auf sowas kann man keine Garantie geben.
> Würde ich auch nicht machen.
>
> In den AGBs der Lieferanten stehts dann auch immer:
> Halbleiter sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

Das ist dann Pech für den Lieferanten: Entweder lässt er ein Gutachten 
erstellen um nachzuweißen dass du den µC geschossen hast, oder er 
schickt dir einen neuen. Denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet, egal 
was in den AGB steht !
Das selbe gilt auch für den 14 Tage Umtausch. Da kann er den Controller 
aber in eine Tüte verschweißen, und dann braucht er diesen nur in der 
ungeöffneten Packung zurücknehmen.

von Bernd S. (mms)


Lesenswert?

>Einmal falsch rum reingesteckt und PENG

das passiert vielleicht bei einem DIP Gehäuse aber nicht bei einem 
208-pinner..

da schaut man zweimal im layout nach, weil so viel spaß macht es nicht 
so ein tier per hand einzulöten.

Bernd

von Dietmar E (Gast)


Lesenswert?

> In den AGBs der Lieferanten stehts dann auch immer: Halbleiter sind 
grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen

Für die Blöden, die etwas hineinlesen sollen ("hier wird Ihnen nicht 
geholfen"). Mängelhaftung - bei Defekt - ist aber kein Umntausch und sie 
gilt für alle Händler. Der kann man sich nicht durch AGB entziehen. Im 
Gegenteil, wer das versucht, kann gleich mal mit einer Abmahnung 
rechnen. Der Verkäufer ist der Dumme, wenn der Kunde ein IC falsch herum 
einsetzt und so dreist ist, es als mangelhafte Ware zurückzusenden. Im 
b2b-Bereich kann man sich der Haftung ein bisschen durch knappe 
Fristsetzung entziehen, aber im Verkauf an Endkunden niemals, 
Privatverkauf ausgenommen. Wenn ein Händler das nicht einsehen will, 
freundlich daran erinnern, dass Widerstand zwecklos ist und 
Anwaltskosten dazukommen. Wenn man selber Händler ist, Zähne 
zusammenbeisse und in den Preis einkalkulieren.

von holger (Gast)


Lesenswert?

>Der Verkäufer ist der Dumme, wenn der Kunde ein IC falsch herum
>einsetzt und so dreist ist, es als mangelhafte Ware zurückzusenden.

Das wird wohl der Grund sein weshalb viele Provider
nicht an irgendwelche Pappnasen verkaufen. Bei gewerblichen
Kunden kann man zumindest einigermassen erwarten das die Ahnung
von dem haben was sie tun.

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


Lesenswert?

holger wrote:
>>in so einer verpackung (oder so ähnlich) kam mein IC bei mir an
>
> Ja, und ? Halbleiter sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
> Wenn das ein Anti-Static Plastikgehäuse ist, ist das ok.

Unfug, wenn er defekt ist zuruecksenden, Garantie. Die Garantie erlischt 
nur bei nachweislicher Fehlbehandlung (verbogene Pins, angebrochene 
Dies, Wasser- und Schmauchspuren...).

Ach ja: Wenns um ne MCU fuer 3EUR geht... die wuerd ich wegwerfen und 
fertig ist, bei ner PC-CPU wuerde das schon anders aussehen. Ich hab es 
bisher uebrigens noch nicht geschafft, einen AVR zu schrotten ;)

Michael

von Bensch (Gast)


Lesenswert?

> in so einer verpackung (oder so ähnlich) kam mein IC bei mir an

Also die Verpackung auf dem Foto sieht mir ganz nach ESD aus, das ist 
ähnliches PVC-Material wie IC-Stangen.
Man kann mit etwas gutem Willen sogar das Zeichen im Deckel erahnen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.