Hallo,
hab da mal eine Frage zur GPL, genauer LGPL. Hab versucht mich da mal
durchzuwühlen, aber irgendwie hab ich es nicht richtig gefunden.
Es heißt ja immer wenn man an GPL Code benutzt/verändert steht dieser
auch unter GPL.
Meine Frage ist jetzt, muss ich meinen Code veröffentlichen wenn ich GPL
Code verwende, den Code aber nicht in einem Produkt verwende sondern
"nur so privat zu hause".
Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist?
Danke und Gruß
PP
Wenn der Code verändert wird und nur innerbetrieblich oder privat
eingesetzt wird muss das Derivat nicht veröffentlicht werden.
Nur wenn ein Produkt verkauft wird ist dies der Fall.
> Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist?
Die Veröffentlichung muss zum Selbstkostenpreis erfolgen und darf
niemanden ausschließen. Selbstkosten setzten sich zusammen aus
Datenträger, Porto und Handling. Diese dürfen nicht übermäßig sein.
Mögliche Wege:
-Gegen Einsendung eines Schecks/Bargeld wird dir ein Datenträger mit dem
Code zugesandt.
-Veröffentlichung im Internet über Webseiten
Jetzt sag erstmal konkret, ob es um GPL oder LGPL geht. Das sind nämlich
zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
Davon abgesehen kannst du, solange du den unter der GPL/LGPL stehenden
Code nicht weitergibst (original oder verändert) damit machen was du
willst. Beide Lizenzen stützen sich nämlich auf das Copyright, welches
überhaupt erst beim Weiterverteilen von Code an dem du kein Copyright
besitzt zum Tragen kommt.
Alexander Schmidt wrote:
> Nur wenn ein Produkt verkauft wird ist dies der Fall.
Das entscheidende Kriterium ist nicht der Verkauf, sondern die
Weitergabe von Objektcode außerhalb des eigenen Betriebs bzw. Haushalts,
egal ob kostenlos oder gegen Geld. Sobald man das macht, muß man den
zugehörigen Quellcode verfügbar machen.
Alexander Schmidt wrote:
>> Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist?>> Die Veröffentlichung muss zum Selbstkostenpreis erfolgen
Wo hast du denn das gelesen?
“You may charge any price or no price for each copy that you convey...”
(GPLv3)
“You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, ...“
(GPLv2 -- nur “a fee”, kein Wort über die Höhe, und das ist laut RMS
Absicht)
Der Punkt ist nur: du kannst zwar einen Tausender für die Kopierarbeit
verlangen, aber wenn dir jemand den Tausender bezahlt hat, dann ist
es sein gutes Recht, den Code hinterher auch komplett kostenlos an
jeden weiterzugeben, wenn ihm danach ist.
Jörg Wunsch schrieb:
“You may charge any price or no price for each copy that you convey...”
(GPLv3)
Hallo Jörg,
ich habe die GPLv3 Lizenz noch nicht sorgfältig gelesen, daher
überrascht mich obiges Zitat doch etwas. (GPLv2 habe ich gelesen --
mehrmals.)
Zunächst "any price or no price":
"Any price" umfasst doch "no price" -- was haben sich die Juristen bei
der Formulierung gedacht?
Aber das wesentliche: "any price" hieße ja, es kann beliebig viel Geld
verlangt werden. Wird mehr als 1000 Milliarden Euro verlangt, wird sich
das kaum jemand leisten können, die Quelltextweitergabe ist dann
praktisch vollständig unterdrückt.
Was mögen die Autoren sich dabei gedacht haben?
Gruß
Stefan Salewski
Man muß zwischen der Weitergabe von Binaries und der Weitergabe der
Sourcen unterscheiden. Für die Binaries darf man beliebig viel
verlangen, ist dann aber verpflichtet, die Sourcen entweder gleich
mitzuliefern oder jedem der sie haben will zum Selbstkostenpreis
abzugeben (GPLv2):"[...] to give any third party, for a charge no more
than your cost of physically performing source distribution, [...]". Ich
habe gerade nicht die Zeit, das bei v3 nachzulesen, kann mir aber nicht
vorstellen, daß sich das dort grundlegend geändert hat.
> Meine Frage ist jetzt, muss ich meinen Code veröffentlichen wenn ich> GPL Code verwende, den Code aber nicht in einem Produkt verwende> sondern "nur so privat zu hause".
Eigentlich ist es ganz einfach, bei der GPL:
Jeder, der das Binary bekommt, (auch "inhouse"), hat den rechtlichen
Ansoruch auf den Source-Code.
Ah, danke, das hat erst mal weitergeholfen :)
Muss bei der Weitergabe dann eigentlich der gesamte Code mitgeliefert
werden, oder nur von dem Modul das der LGPL unterliegt? (nur mal so aus
Intresse).
In diesem Fall handelt es sich um die LGPL. Wollte das aber mal im
allgemeinen wissen...
Gruß
PP
Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) schrieb am 12.02.2008 um 12:44 Uhr:
>Du kannst ja die Kopie immer noch vom Geschäftsführer mit einer>Million Jahresgehalt eigenhändig erledigen lassen. ;-)
Verstehe ich nicht!
Angenommen eine kleine drei-Mann-Firma (oder auch Einzelperson) hat
GPLv3 Code weiterentwickelt. Sie vertreiben das Binary, und wer will
kann den Quelltext für 1000 Milliarden bekommen. Das ergibt doch keinen
Sinn.
Aber das ist hier wohl nicht der richtige Ort, um die GPL zu
diskutieren.
Im Wikiartikel http://www.mikrocontroller.net/articles/Linux sind unter
den Links zwei Chaosradio Express Podcasts verlinkt, in denen es um Frei
Software und die GPL/LGPL geht. Vielleicht interessant, um beim beim
Joggen oder Busfahren mehr zum Thema zu erfahren.
> "Any price" umfasst doch "no price" -- was haben sich die Juristen bei> der Formulierung gedacht?
Das fragst du am besten einen Anwalt :) Diese Frage hier zu stellen ist
so, als würdest du einen Anwalt fragen was sich ein Programmierer wohl
bei einer bestimmten Zeile Code gedacht hat, die du nicht verstehst.
Soweit ich weiß sind die Anwälte der FSF recht fähig, also wird diese
Formulierung wohl ihren Sinn haben.
(und bevor die üblichen Stimmen schreien wie blöd die Juristen sind dass
sie es so umständlich Formulieren: wenn es nötig ist, dann ist es eben
nötig, genau wie bei Programmiersprachen)
> Angenommen eine kleine drei-Mann-Firma (oder auch Einzelperson) hat> GPLv3 Code weiterentwickelt. Sie vertreiben das Binary, und wer will> kann den Quelltext für 1000 Milliarden bekommen. Das ergibt doch keinen> Sinn.
Die Details stehen in Abschnitt 6 der GPL v3. In Kurzform: Entweder du
schickst den Code gleich mit, oder du sendest ihn auf Anfrage nach, "for
a price no more than your reasonable cost of physically performing this
conveying of source". Du müsstest also dem Gericht erklären, dass 1000
Milliarden == "reasonable" :)