Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freiberufliche Projekttätigkeit in der Schweiz


von K.R. (Gast)


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Ich habe eine Anfrage über einen Dienstleister liegen, zur Mitarbeit in 
einer kleinen Firma in der Schweiz. (C-Programmierung für Infineon- 
Mikrocontroller über CAN). Nun hat man mir gesagt, daß es da ein Limit 
gibt von 90 Tagen, die ich maximal in der Schweiz arbeiten kann und es 
dort formell keine Freiberufler gibt.

Kann mir jemand einen Tipp geben wie das läuft ?

von 6636 (Gast)


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Was ? Du kannst eine Anstellung annehmen. Und Selbststaendige gibt es 
auch. Ich kenn auch Deutsche die hier Projektmaessig mitarbeiten. Die 
sind in Deutschland gemeldet, wohnen dort und bezahlen dort Steuern. 
Vieles ist moeglich.

von K.R. (Gast)


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Mir hat man erzählt, daß es keinen Freiberuflerstatus in der Schweiz 
gäbe. Das habe ich nun schon aus zwei Quellen gehört.

Mir geht es - wie gesagt - um Projekte, die 100% vorort beim Kunden 
abgewickelt werden, nur eben mit bleibendem Wohnsitz und Geschäftssitz 
in Deutschland. Will ja nicht wegen 6 Monaten alles umlegen :-)

von 6636 (Gast)


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Da sollte alles zu finden sein. Bevor man irgendwelche Geruechte 
kursieren laesst.
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html

von 6636 (Gast)


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Es scheint eine Arbeitsbewilligung noetig zu sein. Das sollte kein 
Problem darstellen wenn dich der Arbeitgeber haben will. Der muss ein 
paar Formulare ausfuellen und das war's. Der Vermittler, resp die 
Auftraggeberfirma werden sich darum kuemmern.

von gast (Gast)


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Das ist dann aber keine freiberufliche Anstellung wie angefragt. Wie 
sieht es dann damit aus? Kann da auch eine Bewilligung über den 
Zeitrahmen erteilt werden, wenn die Firma einen dringend braucht?

von Rumpelstilz (Gast)


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In der Schweiz gibt es den Selbstaendigen-Status. Das bedeutet, der 
Selbstaendige hat eine Infrastruktur, die kann er als Aufwand von der 
Steuer absetzen. Er kuemmert sich um Versicherungen, Vorsorge, usw. Er 
stellt den Auftraggebern Rechnung, das kann einmalig oder periodisch 
sein. Die Einnahmen werden versteuert, und die Vorsorgeeinrichtungen 
wollen auch noch was sehen. Wenn das Projekt es verlangt kann man so 
auch am Ort des Kunden arbeiten. Als Minimum solltest du mit deinem 
Notebook dort erscheinen, sonst unterscheidet dich nichts mehr von einem 
Angestellten. Die Steueraemter wollen einen Unterschied zum Angestellten 
sehen, da sie auch hoehere Abzuege, und weniger Geld fuer sich 
gewaertigen. Die Steueraemter koennen auch verlangen, dass du mehrere 
Auftraggeber hast, uber eine Zeiteinheit zB eines Jahres, sonst sehen 
sie eine Umgehung der Angestelltenstatus. Als Angestellter ist man auch 
besser geschuetzt. Mit Lohnausfallversicherung bei Unfall und Krankheit, 
Kuendigungsschutz usw. Das bedeutet, du solltest in D als Selbstaendiger 
eingetragen sein, eine Einzelfirma haben, mit Briefpapier, 
Visitenkarten, Webseite, usw.

von potenzieller Selbständiger in der Schweiz (Gast)


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Also, halten wir mal fest:

in Deutschland Steuerlich als Selbständiger erfasst : Ja
Eigene UST ID für EU-Wirtschaftsverkehr             : Ja
Eigene Webseite (seit mehr als 5 Jahren)            : Ja
Briefpapier und Visitenkarten                       : Ja
Seit Jahren Rechnungen an Kunden                    : Ja
Eigene Laptops mit Vorsteuerabzug                   : Ja
Eigener Geschäftswagen in AFA-Liste mit VSt-Abzug   : Ja
Spezielle Versicherung für Geschäftstätigkeit       : Ja
Eigenes Büro in anderem Haus, als dem Wohnhaus      : Ja

Feste Wohnung vorort beim Kunden                    : Nein
Nimmt an Betriebsversammlungen teil                 : Nein
Alle Leistungen vorort erbracht                     : Nein

Soweit müsste es passen!

Allerdings :

ISt 80% der Zeit vorort                             : Ja !
Hat eigenen Firmenausweis                           : Ja !
Benutzt im wesentlichen Firmen-PC                   : Ja !
Hat eigenen Arbeitsplatz im Büro                    : Ja !
Hat eigenes Büro beim Kunden                        : Ja !
Hat eigene mail und Postfach beim Kunden            : Ja !
Benutzt Firmenlizenzen und Software                 : Ja !

Hm, die zuletzt genannten Punkte sind wohl etwas problematisch, oder?

Eine Frage noch :
>und die Vorsorgeeinrichtungen wollen auch noch was sehen.

Muss man also etwas abführen, wenn man vom Ausland aus in der Schweiz 
arbeitet? Wo könnte man das erfragen ?

von 6645 (Gast)


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Die Summe der unteren Punkte (vor allem die 80%) deutet auf eine 
Anstellung hin. Wenn das unter freier Mitarbeit laufen sollte, so deutet 
das auf Beschiss des Arbeitnehmers hin, auch mit dem Ziel 
Sozialleistungen sparen zu wollen. Das kann Aerger geben.
Das Ganze kann nur entkraeftet werden, wenn du das Doppelte eines 
Angestellten kassierst... (ich hatte auch mal so ne Anstellung)

In der Schweiz sind die AHV Stellen in den Gemeinden fuer solche Fragen 
zustaendig.

von Gast (Gast)


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>Die Summe der unteren Punkte (vor allem die 80%)
Das ist aber doch meistens so, daß man beim Kunden sitzt. Viele Sachen 
lassen sich ohne Anwesenheit nicht machen. Schaltungen müssen ja auch in 
Betrieb genommen werden, oft am Gerät. Aus der Ferne geht das wohl kaum.

>Das Ganze kann nur entkraeftet werden, wenn du das Doppelte eines
>Angestellten kassierst...

Geiles Argument gegenüber dem Projektgeber! :-)

von 6645 (Gast)


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Zu den 80%. Du bist quasi 4 Tage pro Woche vor Ort. Und an den uebrigen 
3 Tagen machste was anderes oder arbeitest weiter am Projekt, zuhause ?

Wie schon gesagt, ich hatte auch mal so ne Situation, 100% vor Ort, beim 
Kunden, auf eigenen Wunsch. Ein Projekt, das unsichere Aussichten hatte, 
unendlich viele Schwierigkeiten, alles Neuland. Wenn man da nach einem 
Jahr kommt und sagt, man haette alles versuch, es aber nicht geloest 
hat, koennte der kunde auf die Idee kommen du waerest am See baden 
gegangen und so. Wenn man vor Ort ist koennen sie sich immer ein Bild 
machen, was man macht und dass man etwas macht. Ich war da freier 
Mitarbeiter, und hab Monatrechnung gestellt. Und ja. ich hab fast das 
Doppelte eines Angestellten verrechnet,
hatte dafuer auch keine bezahlten Ferien, musste die Sozialbeitraege 
alle selbst bezahlen, Versicherungen, Pensionskasse, usw.

von Einspruch (Gast)


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Daß der schweizer Selbständige alles zahlen muss, ist klar, wie auch der 
Deutsche in Deutschland.

Hier geht es aber doch darum, ob man in der Schweiz nochmal 
abgabepflichtig ist.

von 6645 (Gast)


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Richtig. Und dass kann die AHV Verwaltung der Schweiz beantworten. Auf 
der Gemeindeverwaltung des Arbeitgebers/Projektgebers abfragen und sich 
schriftlich(!) geben lassen. Denn das sind die, die allenfalls 
Nachforderungen stellen koennten. Sonst niemand.

von Schreck (Gast)


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Dann gehen wir mal alle morgen brav aufs Amt!

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