Ich habe eine Anfrage über einen Dienstleister liegen, zur Mitarbeit in einer kleinen Firma in der Schweiz. (C-Programmierung für Infineon- Mikrocontroller über CAN). Nun hat man mir gesagt, daß es da ein Limit gibt von 90 Tagen, die ich maximal in der Schweiz arbeiten kann und es dort formell keine Freiberufler gibt. Kann mir jemand einen Tipp geben wie das läuft ?
Was ? Du kannst eine Anstellung annehmen. Und Selbststaendige gibt es auch. Ich kenn auch Deutsche die hier Projektmaessig mitarbeiten. Die sind in Deutschland gemeldet, wohnen dort und bezahlen dort Steuern. Vieles ist moeglich.
Mir hat man erzählt, daß es keinen Freiberuflerstatus in der Schweiz gäbe. Das habe ich nun schon aus zwei Quellen gehört. Mir geht es - wie gesagt - um Projekte, die 100% vorort beim Kunden abgewickelt werden, nur eben mit bleibendem Wohnsitz und Geschäftssitz in Deutschland. Will ja nicht wegen 6 Monaten alles umlegen :-)
Da sollte alles zu finden sein. Bevor man irgendwelche Geruechte kursieren laesst. http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html
Es scheint eine Arbeitsbewilligung noetig zu sein. Das sollte kein Problem darstellen wenn dich der Arbeitgeber haben will. Der muss ein paar Formulare ausfuellen und das war's. Der Vermittler, resp die Auftraggeberfirma werden sich darum kuemmern.
Das ist dann aber keine freiberufliche Anstellung wie angefragt. Wie sieht es dann damit aus? Kann da auch eine Bewilligung über den Zeitrahmen erteilt werden, wenn die Firma einen dringend braucht?
In der Schweiz gibt es den Selbstaendigen-Status. Das bedeutet, der Selbstaendige hat eine Infrastruktur, die kann er als Aufwand von der Steuer absetzen. Er kuemmert sich um Versicherungen, Vorsorge, usw. Er stellt den Auftraggebern Rechnung, das kann einmalig oder periodisch sein. Die Einnahmen werden versteuert, und die Vorsorgeeinrichtungen wollen auch noch was sehen. Wenn das Projekt es verlangt kann man so auch am Ort des Kunden arbeiten. Als Minimum solltest du mit deinem Notebook dort erscheinen, sonst unterscheidet dich nichts mehr von einem Angestellten. Die Steueraemter wollen einen Unterschied zum Angestellten sehen, da sie auch hoehere Abzuege, und weniger Geld fuer sich gewaertigen. Die Steueraemter koennen auch verlangen, dass du mehrere Auftraggeber hast, uber eine Zeiteinheit zB eines Jahres, sonst sehen sie eine Umgehung der Angestelltenstatus. Als Angestellter ist man auch besser geschuetzt. Mit Lohnausfallversicherung bei Unfall und Krankheit, Kuendigungsschutz usw. Das bedeutet, du solltest in D als Selbstaendiger eingetragen sein, eine Einzelfirma haben, mit Briefpapier, Visitenkarten, Webseite, usw.
Also, halten wir mal fest:
in Deutschland Steuerlich als Selbständiger erfasst : Ja
Eigene UST ID für EU-Wirtschaftsverkehr : Ja
Eigene Webseite (seit mehr als 5 Jahren) : Ja
Briefpapier und Visitenkarten : Ja
Seit Jahren Rechnungen an Kunden : Ja
Eigene Laptops mit Vorsteuerabzug : Ja
Eigener Geschäftswagen in AFA-Liste mit VSt-Abzug : Ja
Spezielle Versicherung für Geschäftstätigkeit : Ja
Eigenes Büro in anderem Haus, als dem Wohnhaus : Ja
Feste Wohnung vorort beim Kunden : Nein
Nimmt an Betriebsversammlungen teil : Nein
Alle Leistungen vorort erbracht : Nein
Soweit müsste es passen!
Allerdings :
ISt 80% der Zeit vorort : Ja !
Hat eigenen Firmenausweis : Ja !
Benutzt im wesentlichen Firmen-PC : Ja !
Hat eigenen Arbeitsplatz im Büro : Ja !
Hat eigenes Büro beim Kunden : Ja !
Hat eigene mail und Postfach beim Kunden : Ja !
Benutzt Firmenlizenzen und Software : Ja !
Hm, die zuletzt genannten Punkte sind wohl etwas problematisch, oder?
Eine Frage noch :
>und die Vorsorgeeinrichtungen wollen auch noch was sehen.
Muss man also etwas abführen, wenn man vom Ausland aus in der Schweiz
arbeitet? Wo könnte man das erfragen ?
Die Summe der unteren Punkte (vor allem die 80%) deutet auf eine Anstellung hin. Wenn das unter freier Mitarbeit laufen sollte, so deutet das auf Beschiss des Arbeitnehmers hin, auch mit dem Ziel Sozialleistungen sparen zu wollen. Das kann Aerger geben. Das Ganze kann nur entkraeftet werden, wenn du das Doppelte eines Angestellten kassierst... (ich hatte auch mal so ne Anstellung) In der Schweiz sind die AHV Stellen in den Gemeinden fuer solche Fragen zustaendig.
>Die Summe der unteren Punkte (vor allem die 80%) Das ist aber doch meistens so, daß man beim Kunden sitzt. Viele Sachen lassen sich ohne Anwesenheit nicht machen. Schaltungen müssen ja auch in Betrieb genommen werden, oft am Gerät. Aus der Ferne geht das wohl kaum. >Das Ganze kann nur entkraeftet werden, wenn du das Doppelte eines >Angestellten kassierst... Geiles Argument gegenüber dem Projektgeber! :-)
Zu den 80%. Du bist quasi 4 Tage pro Woche vor Ort. Und an den uebrigen 3 Tagen machste was anderes oder arbeitest weiter am Projekt, zuhause ? Wie schon gesagt, ich hatte auch mal so ne Situation, 100% vor Ort, beim Kunden, auf eigenen Wunsch. Ein Projekt, das unsichere Aussichten hatte, unendlich viele Schwierigkeiten, alles Neuland. Wenn man da nach einem Jahr kommt und sagt, man haette alles versuch, es aber nicht geloest hat, koennte der kunde auf die Idee kommen du waerest am See baden gegangen und so. Wenn man vor Ort ist koennen sie sich immer ein Bild machen, was man macht und dass man etwas macht. Ich war da freier Mitarbeiter, und hab Monatrechnung gestellt. Und ja. ich hab fast das Doppelte eines Angestellten verrechnet, hatte dafuer auch keine bezahlten Ferien, musste die Sozialbeitraege alle selbst bezahlen, Versicherungen, Pensionskasse, usw.
Daß der schweizer Selbständige alles zahlen muss, ist klar, wie auch der Deutsche in Deutschland. Hier geht es aber doch darum, ob man in der Schweiz nochmal abgabepflichtig ist.
Richtig. Und dass kann die AHV Verwaltung der Schweiz beantworten. Auf der Gemeindeverwaltung des Arbeitgebers/Projektgebers abfragen und sich schriftlich(!) geben lassen. Denn das sind die, die allenfalls Nachforderungen stellen koennten. Sonst niemand.
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