Hallo, ich habe vor kurtzem einene TV von samsung gekauft da mir dieser leider nicht gefiel habe ich mich auf mein Rückgaberechtberufen. Den artikel habe ich schon vor einem Monat zurück gesand und habe gleich eine E-mail bekommen das Netzkabel und Coverbottom fehlen. Nun hab ich auf mein geld 1 Monat gewartet nichts ist passiert. Dann habe ich einen Brief an die Firma Tovision gesandt mit rückschein wo ich meinen Kaufbetrag wider zurückgefordert habe wie es mit zusteht. 2 Tage später bekam ich eine E-mail in der Standt das ich 111€ zahelen soll weil ein kratzer im gehäuse ist und das nach ca 1,5 Monaten. Ist dies noch rechtsgültig diese forderung nach 1,5 Monaten zu stellen obwohl das gerät in einem einwandfreien zustand war wo ich es zurückgesandt habe??????? Das kabel und das netzteil sind sicher rechtsgültig das sie da einen schadensersatzfordern. Aber der kratzer meiner meinung nach nicht.
>Ist dies noch rechtsgültig diese forderung nach 1,5 Monaten zu stellen Ja. >obwohl das gerät in einem einwandfreien zustand war wo ich es >zurückgesandt habe??????? Kannst du das beweisen? Das ist das Problem. Aber: Sei froh, daß du nur 111.- Euro zahlen musst. Wäre ich Händler, hätte ich dir das Gerät unfrei zurückgeschickt, da unvollständig, mit der Aufforderung, den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Oliver
@ Thomas Kannst Du den Ärger des Händlers gar nicht verstehen ? a) er hat seinen Aufwand gehabt + den der Rücksendung b) er hat zweimal Versand bezahlt c) er muss dich anschreiben, da ja wohl was fehlt d) ok das mit dem Krazer - kann ich nicht sehen - aber das Rückgaberecht in D. ist so locker, dass die Händler gezwungen sind evt. auch unseriöse Möglichkeite zu nutzen kleine Frage: Warum schickst denn auch das Gerät unvollständig zurück ?!?!
>da mir dieser leider nicht gefiel
Konntest du dir denn das Gerät nicht VORHER mal in einem
Elektronikdiscounter ansehen?
Ich kann die Händler schon verstehen, dass sie rumzicken.
Also wenn das Geraet beim Ruecksenden Abnutzungserscheinungen hat oder unvollstaendig ist kann der Haendler die entstandene Wertminderung anrechnen, aber dennoch muss er Dir den Differenzbetrag zum Kaufbetrag zurueckerstatten. Ich kann schon verstehen dass das fuer Haendler manchmal sehr nervraubend sein kann, da viele solche Regelungen ja auch ausnutzen.
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