Hallo,
vor einem halben Jahr habe ich meine Stelle gewechselt. Vier Wochen nach
dem Wechsel habe ich mein Arbeitszeugnis bekommen. Wenn es sich bei mir
lohnen würde, würde ich mir die Haare raufen. Die haben gerade eine
Dreiviertel Seite vollgeschrieben, dazu ist das Zeugnis richtig
schlecht. Rechtschreibfehler, Grammatikfehler und absolute
Standard-Phrasen.
Das möchte ich so nicht akzeptieren und habe ein Zeugnis nach meinen
Vorstellungen geschrieben und hingeschickt. Nach drei Monaten kam eine
Antwort, dass das Zeugnis nicht geändert wird, da mein alter Arbeitgeber
der Meinung ist, meine formulierte Bewertung wäre die Standardtätigkeit
eines Ingenieurs.
Allerdings muss ich sagen, dass wir nicht im Guten auseinander gegangen
sind.
Was kann ich jetzt tun? Sind die verpflichtet, mir ein Zeugnis nach
meinen Wünschen auszustellen?
Grüße und Danke
Du kannst auf jeden Fall Nachbesserung verlangen, was die
Rechtschreibung und die Grammatik angeht - dazu ist dein ehemaliger
Arbeitgeber verpflichtet.
Wenn es um die Formulierungen geht hast Du keine große Chance da etwas
nachgebessert zu bekommen. Solange das Arbeitszeugnis keine für Dich
negativen Inhalte hat, sehe ich da keine Möglichkeit.
>Wenn es um die Formulierungen geht hast Du keine große Chance da etwas>nachgebessert zu bekommen.
Das ist falsch. Ich empfehle Dir, Dich mit dem Zeugnis an eine
Beratungsstelle zu wenden. Gibt's konstenlos beim Arbeitsgericht.
Falls der Arbeitgeber nicht einlenkt, kannst Du notfalls Dein Zeugnis
vom Arbeitsrichter schreiben lassen.
Dein Problem ist weit verbreitet und Du hast gute Chancen.
Wenn das Zeugnis Rechtschreibfehler aufweist, dann kann man das als
Blödheit des Ausstellenden auslegen oder aber als Geheimcode. Und dann
wird es haarig. Dagegen musst Du Dich wehren!
Dieses Zeugnis wird Dich Dein ganzes Arbeitsleben verfolgen. Auch wenn
Du aktuell einen guten Job hast, den willst Du vielleicht auch mal
wieder wechseln und dann brauchst Du genau dieses Zeugnis. Aber Du hast
auch Zeit, Du musst es nicht überstürzen.
Mein Tipp: Sprich nochmal mit dem alten AG, wenn das nichts bringt,
wirst Du wohl zu einem Anwalt (oder Beratungsstelle siehe oben) gehen
müssen.
Nochn Tipp: Stell das Zeugnis doch mal - z.B. hier - vor, anonymisiert
natürlich.
Ciao
Willi
In Ordnung - da muss ich mich anscheinend einmal belehren lassen.
Mein Kenntnisstand war halt so, dass eine Inhaltliche Nachbesserung nur
bei erkennbaren Nachteilen für den Zeugnisempfänger gemacht werden muss.
Soweit mir bekannt darf das Zeugnis nicht zu deinem Schaden geschrieben
werden, also da soll maximal nur neutrales drin stehen. Aufjedenfall zum
Anwalt. Kannst auch ma bei deiner Gewerkschaft fragen die haben ne
Rechtsberatung
Anwalt ist halt teuer, aber Du musst auch auf die Fristen achten, die
sind im Arbeitsrecht zumeist sehr kurz. Hier unbedingt anfangen mit dem
Schlaumachen!
Merke: Lieber zum teuren Anwalt (von 100-200 EUR würd ich für ne
Beratung mal ausgehen) und die Fristen gewahrt als einige Wochen auf
kostenlose Beratung gewartet und Termin winkewinke
Du hast einen Anspruch auf ein durchnittliches Zeugnis.
Wenn du schlechter warst muss dein ex Chef das beweisen (was schwierig
ist).
Wenn du besser als der durchschnitt warst musst du das beweisen.
Die Richter tun sich schwer mit den Beweisen und urteilen meistens auf
den durchschnitt.
Rechtschreib- und Grammatikfehler sind nicht hinnehmbar.
Viel Glück
(ich war schon bei solchen Verhandlungen)
Hallo,
schon Mal danke für die vielen Tips.
@der Dude
Ich habe heute mal auf der Internetseite des örtlichen Arbeitsgerichts
nach einer Rechtsberatung geschaut. Ich habe nur gefunden, dass man eine
Rechtsberatung gestellt bekommen kann, wenn man wirtschaftlich nicht in
der Lage ist einen Anwalt zu bezahlen.
Hast du mir da vielleicht nähere Informationen?
@Willi Wacker
ich kann mit meinem alten AG leider kein vernünftiges Gespräch führen.
Die Geschäftsführung lässt sich am Telefon durch die Sekretärinnen
verleugnen. Auf Briefe von mir wird nur reagiert, wenn ich diese per
Einschreiben schicke. So geht das Spielchen jetzt schon seit 3 Monaten.
Ich möchte hier das Zeugnis nicht veröffentlichen, das ist mir zu
heikel. Wenn du mir deine eMail Adresse zukommen lassen kannst, dann
schicke ich es dir.
bei ganz sturen Arbeitgebern nützt auch ein Brief des Anwalts oft wenig,
wenn keine Reaktion oder nur Laberei dann zügig Klage einreichen, dann
wird dein ex Arbeitgeber bestimt wach.
Mathias wrote:
> Wenn du mir deine eMail Adresse zukommen lassen kannst, dann> schicke ich es dir.
Dein Vertrauen ehrt mich, aber ich bin nun auch nicht der große Experte.
Deutungen in diesem Forum zu Arbeitszeugnissen weichen oft krass von
meinen ab, nach oben und nach unten. Deshalb meinte ich auch, dass es
eine weitere Diskussionsgrundlage geben sollte.
Hast Du das mit den Fristen geklärt? 3 Monate sind schon verstrichen?
Jeder Brief gut protokolliert (da fristverlängernd) ? Für eine Klage
gegen eine Kündigung hast Du gerade mal 3 Wochen.
Es ist auch die Aufgabe einer guten Sekretärin, ihren Chef vor
unangenehmen Zeitgenossen (sorry) zu schützen.
>Du kannst es selber formulieren und abzeichnen lassen.
Müssen die es abzeichnen ?
>Die haben gerade eine Dreiviertel Seite vollgeschrieben, dazu ist das>Zeugnis richtig schlecht. Rechtschreibfehler, Grammatikfehler
Ist doch Bestens! Lege das Deinem Neuen Chef vor oder hänge es Dir an
die Wand im Büro! Dann kann jeder sehen, was Dein vorheriger AG so drauf
hatte ... :D
>3 Monate
Das bringt wenig! Die lassen die Fristen verstreichen und drücken sich
drum herum. Zeugnisse kann man vergessen.
Gott-sei-Dank ist die Industie heute soweit, daß man weis, was man von
Zeugnissen zu halten hat.
Im Zeugnis muss nur drinstehen,
1. von wann bis wann du da gearbeitet hast (TZ, VZ),
2. und was genau du für die gemacht hast,
3. wenn sie dich rausschmeissen sind das "betriebsbedingte Kündigungen".
Auf die Bestätigung dieser Eckdaten hast du ein Recht und das kannst du
sie ruhig spüren lassen. Die merken dann i.d.R. schnell mit wem sie es
zu tun haben und reagieren im allg. auch entsprechend schnell. Eine
Wertung deiner Arbeit, ob sie dich leiden können oder nicht, fällt
höchstens auf sie zurück und ist unprofessionell wirkt auch meistens
eher belustigend selbst im positiven Sinn.
- no problem -
In der Schweiz ist es ein klein wenig anders: Da sind Zeugnisse immer
noch sehr wichtig. Ich wurde bis in das Geringste ausgefragt, bis sie
zufrieden waren.