Gewährleistung Reichelt Elektronikbauteile

Gast #794610
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Hallo
Wenn man bei Reichelt die AGBs liest, findet man bei §9.3 eine 
Erlöschungsklausel bei Einbau des Bauteils. Das ist doch eigentlich 
nicht rechtlich lt. §437 BGB. Habe auch mal etwas dazu gestöbert: "Ein 
Ausschluß der Mängelhaftung ist weder per AGB noch direkt im Vertrag 
zulässig und damit unwirksam" 
(http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung#head-21e17fef34159c7f7842303eecb4f4330d60d157)

Hat das schon jemand mal ausprobiert, wie Reichelt in der Praxis 
reagiert oder ob das nur zur Abschreckung dient? Wäre dich fast etwas 
für den Verbraucherschutz.
Gast #794670
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Interessanterweise bezieht sich die Klausel nicht nur auf
elektronische Bauteile, sondern auf alle Artikel. Wird also bspw. eine
PCI-Steckkarte in den PC oder ein Modellbausteckquarz in die
Fernsteuerung eingesetzt, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen, ist
die Gewährleistung nach den ABGs schon hinüber.

Bei Bauteilen liegt die Schwierigkeit sowohl für den Verkäufer als
auch den Käufer darin, die Funktion bzw. die Fehlfunktion eindeutig
nachzuweisen. Da Bauteile in wahrscheinlich über 99% aller Fälle
funktionsfähig ausgeliefert werden und die meisten Defekte auf erst
auf Kundenseite enstehen, kann ich die Weigerung der Händler, defekte
Bauteile zurückzunehmen, durchaus nachvollziehen. Wie das aber
rechtlich aussieht, würde mich ebenfalls interessieren.
Gast #794680
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> Das ist ähnlich wie Unterwäsche, die kannst du ja auch nicht
> getragen zurückgeben.

Das geht sicher, wenn du überzeugend einen Fehler nachweisen kannst,
der schon vor der ersten Anprobe bestanden haben muss. Beispiel: Der
Eingriff der Unterhose ist nicht vorne, sondern seitlich angebracht
;-)
Gast #794758
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> Das ist ähnlich wie Unterwäsche, die kannst du ja auch nicht getragen
> zurückgeben.

Sicher, auch da hast Du 24 Monate Gewährleistung und in den ersten 6 
Monaten eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kundens.
Gast #794841
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Die habe ich bei Reichelt aber auch! Das ist doch gesetzlich 
vorgeschrieben mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Ich 
finde es höchst befremdlich, dass durch den einbau einer PCI-Karte 
plötzlich die Gewährleistung futsch sein soll. Falls Reichelt den 
Verdacht hat, dass mein Netzteil die Karte durch Überspannung gehimmelt 
hat, steht es Reichelt frei, einen Gutachter zu beauftragen. Dann dürfte 
man ja gar nichts mehr benutzen, wer sagt denn, dass der CD-Player nicht 
durch Überspannung aus dem E-Werk zerstört wurde? Mann mann mann...das 
letzte bischen Verbraucherrecht soll jetzt wohl auch noch als Kulanz von 
Reichelt ausgelegt werden? Ich würde denen was husten wenn die mir was 
von Kulanz erzählen.
Persönliche Seite #796522
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David W. wrote:
> Guter Vergleich ;)
>
> Aber wie man so hört, ist Reichelt relativ kulant bei solchen Dingen.

Ich hab jetzt wirklich schon viel bei Reichelt bestellt, auch viele 
Bauteile, und bin noch nie in die Verlegenheit gekommen etwas umtauschen 
zu muessen. Halbleiter sind normalerweise generell vom Umtausch 
ausgeschlossen, aber das ist ja wohl normal. Nem Halbleiter sieht man 
nicht immer an, ob er durch Fehlbehandlung gestorben ist. Ausserdem: Wer 
sendet ernsthaft nen 1.50EUR-Baustein als Garantiefall zurueck, so 
jemand hat meiner Meinung nach ne Meise. Wenn es ein 500EUR FPGA ist 
mag's ja was anderes sein.

Manchmal muss man nicht immer auf Recht herumreiten, gesunder 
Menschenverstand ist in vielen Faellen vollkommen ausreichend.

Michael
Persönliche Seite #796527
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Hans wrote:
> vorgeschrieben mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Ich
> finde es höchst befremdlich, dass durch den einbau einer PCI-Karte
> plötzlich die Gewährleistung futsch sein soll. Falls Reichelt den


Naja sowas gab es schon oefter. Auch Haendler, die mit "Garantiesiegeln" 
das Oeffnen von PCs verhinden wollen -- alles haushoch vor Gericht 
durchgefallen. Ist nicht, da das Oeffnen und z.B. Reinigen oder 
Erweitern eines PCs zur normalen Nutzung gehoert. Bei ner Komponente, 
deren Funktionstuechtigkeit erst mit der Inbetriebnahme sichergestellt 
werden kann und diese korrekte Inbetriebnahme einen Einbau erfordert, 
duerfte es sich exakt genauso verhalten. Solche Klauseln in den AGB 
duerften im Ernstfall daher nichtig sein.

Wenn Du die PCI-Platine auf Dein eigenes Board loetest duerfte die Sache 
anders aussehen, da das dann nicht wirklich eine "normale" Nutzung ist.

Michael
Persönliche Seite #796543
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OK also zwischen "Umtausch" bzw. Rueckgaberecht und 
_Garantie/Gewaehrleistung_ muss man natuerlich klar unterscheiden. Das 
erste ist im Rahmen des Fernabsatzgesetzes. Die Rede ist hier "zur 
Ansicht", das heisst natuerlich nicht, dass Du das Teil ne Woche 
benutzen kannst und dann einfach (total verwuestet) zurueckschicken 
kannst. Die Wertminderung kann Dir im Ernstfall auf den Wert angerechnet 
werden, was aber auch OK ist, Du wuerdest so nen aufgerissenes Produkt 
sicher auch nicht zum vollen Preis kaufen wollen.

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