SD-Karte Lizenz

Gast #821210
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sich für ein komerzielle produkt hier im forum zu erkundigen ist schon 
mutig. ich an deiner stelle würde mir jemand suchen der sich mit 
rechtlichen fragn SEHR GUT auskennt, sonst kann sowas ganz schnell nach 
hinten losgehen
Gast #821495
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Eine normale SD-Karte ist in der Regel mit FAT-16 formatiert.
Dieses Format kann man meines Wissens nach ohne Bedenken frei verwenden.

Wenn man allerdings lange Filenamen dort abspeichern will, begibt man 
sich in Probleme ... Microsoft hat 2 Patente auf die langen Filenamen, 
von denen eines in Deutschland für ungültig erklärt wurde.
Gast #822354
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Wenn Du Mitglied bei denen wirst, bekommst Du die Lizenz fast kostenlos 
dazu. Eine Mitgliedschaft beginnt mit schlappen 2000,- Euro pro Jahr. 
Sit doch günstig für einen Haufen Papier und Vorschriften...
Moderator Persönliche Seite #822477
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??? wrote:

> ich frag mich gerade wieviele Chinesen wohl da Mitglied sind...

Bei der Menge an Chinesen werden sie kein Problem damit haben. ;-)

Hör einfach mal auf, die Leute als hinter dem Mond lebend anzusehen.
Du wirst es nicht glauben, welche Heerscharen von Chinesen in derartigen
internationalen Gremien Mitglied sind.  Ein Kollege hat neulich auf
einer IEEE-Konferenz erlebt, wie schnell da eine Kompanie Chinesen
zur Abstimmung zusammegetrommelt worden ist... die müssen auch
regelmäßig auf diesen Treffen sein, andernfalls hätten sie keine
Stimmrechte.
Gast #822497
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Meine ganz persönliche Meinung, auch wenn jetzt hier gleich wieder 
einige an der Wand hochgehen:

Scheiss auf die Lizenz.

Zwei Gründe, warum:

  a.) Wieviel Millionen Stück willst Du in welche Länder
      verkaufen und lohnt es sich Dich zu verklagen?

  b.) Der ganze Lizenz-Gerafel kann eh nur durch illegale
      Softwarepatente gestüzt werden, die in Deutschland
      eigentlich ungültig sind.

Der einzige Punkt dürfte sein, so ähnlich wie bei USB, dass Du eben das 
Logo nicht verwenden darfst/kannst, ohne Lizenz. Und das würde ich auch 
auf keinen Fall verwenden, da ist die Rechtslage nämlich einfach: 
Urheberrechtsverletzung.

Wenn also Dein Gerät einfach nur ein Slot hat, wo eine SD-Karte 
reinpasst und funktioniert, was soll's? Für die meisten Kleinserien kann 
man in aller Ruhe auf das bescheurte Logo verzichten.

Wer nicht wagt der nicht gewinnt.
#822712
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Unbekannter wrote:
> Meine ganz persönliche Meinung, auch wenn jetzt hier gleich wieder
> einige an der Wand hochgehen:
>
> Scheiss auf die Lizenz.
Ist nicht zu empfehlen.

> Zwei Gründe, warum:
>
>   a.) Wieviel Millionen Stück willst Du in welche Länder
>       verkaufen und lohnt es sich Dich zu verklagen?

Verklagt und abgemahnt wird auch für Einzelstücke.
Bei Bausätzen und Platinen wie die diversen AVR-Projekte,
die so im Netz herumgeistern, wird sich keiner drum scheren,
beim kommerziellen Vertrieb von Fertiggeräten
dürfte das anders aussehen.


>   b.) Der ganze Lizenz-Gerafel kann eh nur durch illegale
>       Softwarepatente gestüzt werden, die in Deutschland
>       eigentlich ungültig sind.

Es ist Hardware involviert, damit ist es keine reine Softwaregeschichte 
mehr,
damit fällt das Ganze auch nicht mehr unter Artikel 52 des EPÜ.
Hier ist eine Durchsetzbarkeit gegeben, so wie Sisvel auch gegen
unlizensierte MP3-Abspieler vorgehen konnte.

> Der einzige Punkt dürfte sein, so ähnlich wie bei USB, dass Du eben das
> Logo nicht verwenden darfst/kannst, ohne Lizenz. Und das würde ich auch
> auf keinen Fall verwenden, da ist die Rechtslage nämlich einfach:
> Urheberrechtsverletzung.
Es ist nicht nur das Logo...

Wenn, wie Dirk anmerkte, es ein lizenzfreies Protokoll gibt,
dann dieses nutzen und gut is'.
Mit der niedrigeren Datenrate muß man dann eben leben.
Macht man das Ganze kommerziell, dann sollte man sich überlegen,
das Zeug zu lizensieren oder Mitglied in dem Verein zu werden.
Die von Jamai genannten 2000 Euronen sind eine Abmahnung oder  einige 
Arbeitsstunden eines Rechtsanwalts.

Gruß
Jadeclaw.

Disclaimer:
Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine persönliche
Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche Auskunft ist ein
zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren.
Gast #822725
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> Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine
> persönliche Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche
> Auskunft ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren.

Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein 
Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in 
einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles.
Gast #822786
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Das SPI Protokoll ist frei und kann verwendet werden.
Einschränkungen:
Kein Highspeed (ab 25MHz bei SD, 26MHz bei MMC), nur 1Bit Modus.

Für das SPI Protokoll erhält man genug Code (Linux) sowie 
Dokumentationen (z.b. SD Kartenhersteller).

Ansonsten gibts Infos nur von SDcard.org über eine Mitgliedschaft.

Ich glaube MMC ist da ein wenig "toleranter" und gibt mehr Infos.

P.S. einfach MMC Karte reinstecken geht nicht, da sich die Protokolle 
doch etwas unterscheiden. Eine MMC Karte ohne Protokollunterstützung 
wird halt als "kaputte" SD Karte erkannt, wenn man diese mit einem SD 
Protokoll anspricht.
Gast #822812
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jamai (Gast):
> Wenn Du Mitglied bei denen wirst, bekommst Du die Lizenz fast kostenlos
> dazu. Eine Mitgliedschaft beginnt mit schlappen 2000,- Euro pro Jahr.
> Sit doch günstig für einen Haufen Papier und Vorschriften...

Stimmt nicht, sind in EUR beim derzeitigen Dollarkurs "nur" 1.300,-

> Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein
> Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in
> einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles.

Sowas nimmt man als freundlichen Hinweis auf etwas bereits 
Angesprochenes:

> sich für ein komerzielle produkt hier im forum zu erkundigen ist schon
> mutig. ich an deiner stelle würde mir jemand suchen der sich mit
> rechtlichen fragn SEHR GUT auskennt, sonst kann sowas ganz schnell nach
> hinten losgehen
#822853
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Uhu Uhuhu wrote:
> Wichtigtuer...
Hat nichts mit Wichtigtun zu tun, sondern mit einem Gesetz aus der 
Nazizeit, das in leicht veränderter Form immer noch in Kraft ist: dem 
Rechtsberatungsgesetz. Ursprünglich mal dazu gedacht, jüdische 
Rechtsanwälte aus dem Geschäft zu drängen, dient es jetzt dazu, 
Rechtsanwälten unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten oder Behörden, 
Ehrenamtler zu drangsalieren, die Asylbewerbern beim Ausfüllen von 
Anträgen helfen.

Unbekannter wrote:
... Blödsinn ...
Aber wenn du dich abmahnen lassen willst oder dich von denen, die blind 
deinem Rat gefolgt sind, in Regreß nehmen zu lassen, gerne.
Es ist ja dein Geld und deine Zeit.

Der Disclaimer hat schließlich den Zweck, dem Lesenden mitzuteilen, in 
diese Richtung geht es, aber wenn du dein Business darauf stützen 
willst, frag einen Rechtsanwalt, denn nur da sind die Informationen 
rechtsverbindlich.


Gruß
Jadeclaw.
Gast #822854
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Ich kann mir ja durchaus vorstellen, dass man das eine oder andere 
Patent nutzen muss um eine SD Karte nachzubauen.
Aber warum sollte man eine Lizenz brauchen um extra gekaufte SD Karten 
anzusprechen? Was soll man da bitte lizensieren?
Gast #822862
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> Hat nichts mit Wichtigtun zu tun, sondern mit einem Gesetz aus der
> Nazizeit, das in leicht veränderter Form immer noch in Kraft ist: dem
> Rechtsberatungsgesetz.

Nein, dieses Gesetzt gibt es nicht mehr.
#822866
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Johnny Maxwell wrote:
>> Hat nichts mit Wichtigtun zu tun, sondern mit einem Gesetz aus der
>> Nazizeit, das in leicht veränderter Form immer noch in Kraft ist: dem
>> Rechtsberatungsgesetz.
>
> Nein, dieses Gesetzt gibt es nicht mehr.

Eben. Das Witzige ist, daß solche 'Disclaimer' erst seit Abschaffung 
dieser alten, restriktiven Rechtsberatungs-Vorschrift so richtig in Mode 
kamen.

Ich bleibe also dabei: W........
Gast #822894
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> Ich bleibe also dabei: W........

Natürlich ist er ein ahnungsloser Wichtigtuer.

Wenn er es nicht wäre, wüsste er, dass es im deutschen Recht keinen 
"Disclaimer" gibt. Im amerikanischen Recht geht so etwas, im Deutschen 
nicht.
#822954
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@Johnny Maxwell: Du bist leider ein paar Monate zu früh.
1. Juli 2008 ist der Stichtag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
Quote: ""Das Rechtsberatungsgesetz wird mit dem 1. Juli 2008 durch ein 
Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst, das im Oktober 2007 vom Bundestag 
beschlossen, im November vom Bundesrat gebilligt und im Dezember im 
Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde."" /quote

Zu den persönlichen Angriffen von 'Unbekannter' und Uhu vermeide ich mal 
jeden weiteren Kommentar. Sowas muß ich mir nicht antun.

Und weg.
Gast #823100
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Hier wird sehr oft das Protokoll eingegangen, aber wie siehts von der 
mechanischen Seite aus ??? Ich denke hier gibt´s  erst recht eine Art 
"Produktschutz". Und weiterhin ist auch das Thema "Produkthaftung" nicht 
ganz unwichtig, worauf will man sich berufen, wenn plötzlich auf dem 
Feld beschwerden kommen, dass Dein Produkt die Geräte des Kunden 
schädigen ? Wie soll Deine Beweiskette aussehen ??? U.U. bist Du dann 
sehr schnell schadensersatzpflichtig, i.d.R. wird doch immer ein Dummer 
gesucht, auf dem man alles abwälzen kann !!!

Ich denke, man darf nicht nach dem Sinn einer Lizenz fragen !!!
Gast #823115
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Aus den juristischen Dingen halte ich mich hier mal raus, aber ich 
glaube kaum, daß die Lizenz mit Produkthaftung zu tun hat. Das ist 
ähnlich wie bei den patentierten MPEG-Verfahren lediglich eine 
Nutzunsgebühr, keine Versicherung gegen irgendetwas außer den Ansprüchen 
der Rechteinhaber.

Wenn's nicht für ein Massenprodukt der Konsumgüterelektronik sein soll: 
Warum den SD-Card-Fuzzis Geld in den Rachen stopfen? Man kann ja 
schließlich MMCplus (8-bit!) implementieren und (da abwärtskompatibel) 
SD-Karten im lizenzfreien SPI-Modus als Ausweichlösung vorsehen. Die 
Spezifikation der MMCA kann auch von Nichtmitgliedern gekauft werden 
oder ist in der Version 4.3 kostenlos bestellbar (aber nur für Firmen!).
(Firma: DC3AX) #823146
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Unbekannter wrote:
>> Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine
>> persönliche Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche
>> Auskunft ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren.
>
> Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein
> Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in
> einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles.

Ich fasse es nicht!
Überlege mal, warum ein vermutlich rechtlich Wissender aus Eigenschutz 
genau diesen Disclaimer unter seine kostenfreie, vereinfachte und 
jederzeit aus dem Zusammenhang und in ungültigen Einzelheiten zitierbare 
Mitteilung schreiben muss!

Oder noch einmal, damit auch der einfach gestrickte es versteht:
Ich nehme einfach seinen Satz:
> Wenn, wie Dirk anmerkte, es ein lizenzfreies Protokoll gibt,
> dann dieses nutzen und gut is'.
und baue meine Geräte. Wenn dann die SD-Card.org kommt, verklage ich ihn 
auf Schadensersatz, sagen wir mal auf die Lizenzgebühren der nächsten 
vier Jahre, weil er hat ja gesagt, dass es erlaubt ist.

Es hat schon seinen Grund, warum ein Anwalt Verträge auf Papier macht 
und deren Zusammenhang und Gültigkeit deutlich kennzeichnet.

Und zusätzlich kann man anhand dieser mit Disclaimer versehen Aussagen 
auch schon ein ordendliches Geld sparen, denn man kann vorab 
einschätzen, ob es Sinn macht, rechtlich Schritte zu unternehmen, etwas, 
dass normalerweise auch schon Geld kostet.

Wenn also nicht jemand hier ist, der die nötigen Gesetze wirklich kennt 
und zitieren kann, der sich weiter aus dem fenster lehnt und eine 
gültigere und uneingeschränktere Rechtsberatung zu diesem Thema liefern 
kann, dann möge er sich diskret zurück halten. Sonst wird es vermutlich 
nie wieder kostenfreie aber versierte Tips und Anregungen in Sachen 
(Patent-)Recht geben und alle müssen dafür zahlen.

Gruß, Ulrich
#823200
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Ulrich P. wrote:
> Unbekannter wrote:
>>> Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine
>>> persönliche Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche
>>> Auskunft ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren.
>>
>> Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein
>> Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in
>> einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles.
>
> Ich fasse es nicht!

Ich auch nicht.

> Überlege mal, warum ein vermutlich rechtlich Wissender aus Eigenschutz

Er erweist sich nur leider mit diesem aufgeblähten Quark als das 
Gegenteil.

> genau diesen Disclaimer unter seine kostenfreie, vereinfachte und
> jederzeit aus dem Zusammenhang und in ungültigen Einzelheiten zitierbare
> Mitteilung schreiben muss!

Derjenige, der solche Meinungsäußerungen für eine Rechtsberatung hält, 
ist mit dem Klammersack gepudert - und das weiß auch jeder. Oder glaubt 
hier wirklich ernsthaft jemand, er könnte aus den Ergüssen eines 
Anonymus irgend welche rechtlich garantierten Ansprüche ableiten?

Was bleibt, ist ein krachender Verbalfurz, genannt 'Disclaimer' - den 
Ausdruck kennt das deutsche Recht nicht, wie Unbekannter schon
bemerkte -, der zwar keine rechtlich irgendwie relevante Nachricht 
überbringt, aber den Eindruck erweckt, der Urheber - wo hat er dieses 
Machwerkchen wohl kopiert - sei eine große Koryphäe auf dem Gebiet.

Also: W........

Jadeclaw Dinosaur:
> Zu den persönlichen Angriffen von 'Unbekannter' und Uhu vermeide
> ich mal jeden weiteren Kommentar. Sowas muß ich mir nicht antun.

Das sind keine persönlichen Angriffe. Du warst nur der Unglückliche, an 
dem das Exempel mal statuiert werden mußte, um diesem unwürdigen 
Blödsinn ein Ende zu machen...
(Firma: DC3AX) #824505
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Tja, wie man es auch dreht und wendet, die Kernaussage stimmt 
jedenfalls: Wenn ich mit einem Produkt Gewinn machen will, muss ich auch 
bereit sein zu investieren. In diesem Fall sehe ich daher 1500-2000€ 
Invenstition in eine gesicherte Rechtsberatung beim versierten 
Fachanwalt für Patentrecht als eine lohnende Investition. Keiner, der in 
diesem Thread gepostet hat kann, oder ist willens unter sein Posting 
irgendwas wie "Rechtsanwalt für Patentrecht in der Kanzlei XY" zu 
schreiben, daher weiß man nichts genaues.

Wenn man noch etwas mehr herausfinden will, ob sich der Aufwand lohnt 
oder zwingend erforderlich ist, dann kann man ja auch mal einer 
Redaktion wie der, der Elektor schreiben. Die hatten ja vor kurzem erst 
ein semi-kommerzielles Projekt in Form eines Datenloggers mit SD-Karten. 
Die sollten das vermutlich wissen. Auch die c't ist immer wieder mit 
solchen Sachen beschäftigt.

Aber wenn auch da keine verlässliche Antwort mit einem Verweis auf eine 
Lizenzpassage der SD-Card.org kommt, dann ist der kostenfreie Weg 
ausgeschöpft und man sollte den RA befragen.

Nachdem hier von allem ( ich nehme mich da nicht aus) viel 'Strunz' 
geschrieben wurde, ist es leider unwahrscheinlich, dass der OP die 
Ergebnisse seiner Patentfragen hier auch wieder veröffentlicht. So 
hätten sicherlich alle etwas davon und es würde ein für alle mal 
Klarheit auch für andere geschaffen. Aber vielleicht macht er es ja doch 
noch. Wäre mal ein interessantes Topic für das Wiki, welche der hier 
diskutierten Schaltungen von Patenten betroffen sind und wie eventuelle 
Patentgebühren/Lizenzen abgedeckt sind. Aber auch auf dieser Seite 
müsste dann ein Disclaimer stehen... moment... eine Rechtsbelehrung über 
die Gültigkeit und Aktualität der Informationen zum Zeitpunkt der 
Erstellung und ein Haftzungsausschluss für den Fall einer Überholung der 
geschilderten Fakten durch neuere Patentanmeldungen und 
Rechtsprechungen.

Ich vermute, man muss allein für den Discaimer einen Anwalt 
konsultieren...

Gruß, Ulrich

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