Hallo, ich möchte ein kommerzielles Projekt bauen und dazu brauche ich eine SD-Karte, die von µC verwendet wird. Ich habe gehört, dass SD-Karten eine Lizenz brauchen, stimmt das? Kann man nicht einfach eine SD-Karte nehmen und sie verwenden? Schöne Grüße, Luckas
sich für ein komerzielle produkt hier im forum zu erkundigen ist schon mutig. ich an deiner stelle würde mir jemand suchen der sich mit rechtlichen fragn SEHR GUT auskennt, sonst kann sowas ganz schnell nach hinten losgehen
Es kommt auf das Protokoll an mit dem Du die SD Card ansprichst. Für das SPI basierende Protokoll benötigt man keine Lizenz.
Eine normale SD-Karte ist in der Regel mit FAT-16 formatiert. Dieses Format kann man meines Wissens nach ohne Bedenken frei verwenden. Wenn man allerdings lange Filenamen dort abspeichern will, begibt man sich in Probleme ... Microsoft hat 2 Patente auf die langen Filenamen, von denen eines in Deutschland für ungültig erklärt wurde.
Es geht nicht um das Dateisystem sondern um das Kommunikationsprotokoll. Wenn man das nutzen möchte kostet das Lizenzgebühren.
Benötigt man das spezielle Protokoll eigentlich nur für dieses Kopierschutzfeature oder bekommt man damit auch einen höheren Datendurchsatz?
Das native SD-Karteninterface ist - soweit ich weiß - ein 4 bit Interface. Damit lässt sich auf jeden Fall ein höherer Datendurchsatz erreichen.
Wie ist das, wenn man offiziell nur eine MMC unterstützt, und der Nutzer ganz zufällig da auch eine SD reinstecken kann?
So wie ich das verstanden habe, kommt es nicht darauf an, was du reinsteckst, sondern WIE man die Datenübertragung realisiert. Und das wird von deinem programmierten uC vorgegeben, also bist du schon selbst dafür verantwortlich.
Wenn Du Mitglied bei denen wirst, bekommst Du die Lizenz fast kostenlos dazu. Eine Mitgliedschaft beginnt mit schlappen 2000,- Euro pro Jahr. Sit doch günstig für einen Haufen Papier und Vorschriften...
??? wrote:
> ich frag mich gerade wieviele Chinesen wohl da Mitglied sind...
Bei der Menge an Chinesen werden sie kein Problem damit haben. ;-)
Hör einfach mal auf, die Leute als hinter dem Mond lebend anzusehen.
Du wirst es nicht glauben, welche Heerscharen von Chinesen in derartigen
internationalen Gremien Mitglied sind. Ein Kollege hat neulich auf
einer IEEE-Konferenz erlebt, wie schnell da eine Kompanie Chinesen
zur Abstimmung zusammegetrommelt worden ist... die müssen auch
regelmäßig auf diesen Treffen sein, andernfalls hätten sie keine
Stimmrechte.
Meine ganz persönliche Meinung, auch wenn jetzt hier gleich wieder einige an der Wand hochgehen: Scheiss auf die Lizenz. Zwei Gründe, warum: a.) Wieviel Millionen Stück willst Du in welche Länder verkaufen und lohnt es sich Dich zu verklagen? b.) Der ganze Lizenz-Gerafel kann eh nur durch illegale Softwarepatente gestüzt werden, die in Deutschland eigentlich ungültig sind. Der einzige Punkt dürfte sein, so ähnlich wie bei USB, dass Du eben das Logo nicht verwenden darfst/kannst, ohne Lizenz. Und das würde ich auch auf keinen Fall verwenden, da ist die Rechtslage nämlich einfach: Urheberrechtsverletzung. Wenn also Dein Gerät einfach nur ein Slot hat, wo eine SD-Karte reinpasst und funktioniert, was soll's? Für die meisten Kleinserien kann man in aller Ruhe auf das bescheurte Logo verzichten. Wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Das sind ja tolle Tipps hier. Für Bastelprodukte sicher OK, aber für ein kommerzielles Gerät? Naja... Nur weil ich nur zweimal im Jahr klauen gehe, ist das nicht illegal? kopfschüttel
Ich glaub es geht darum, ob das bloße VERWENDEN einer SD-Card Lizenzgebühren erfordert... Da würde ich sagen, Nein man erhält halt einfach keine Infos wie das mit dem 4BitModus geht.
Unbekannter wrote: > Meine ganz persönliche Meinung, auch wenn jetzt hier gleich wieder > einige an der Wand hochgehen: > > Scheiss auf die Lizenz. Ist nicht zu empfehlen. > Zwei Gründe, warum: > > a.) Wieviel Millionen Stück willst Du in welche Länder > verkaufen und lohnt es sich Dich zu verklagen? Verklagt und abgemahnt wird auch für Einzelstücke. Bei Bausätzen und Platinen wie die diversen AVR-Projekte, die so im Netz herumgeistern, wird sich keiner drum scheren, beim kommerziellen Vertrieb von Fertiggeräten dürfte das anders aussehen. > b.) Der ganze Lizenz-Gerafel kann eh nur durch illegale > Softwarepatente gestüzt werden, die in Deutschland > eigentlich ungültig sind. Es ist Hardware involviert, damit ist es keine reine Softwaregeschichte mehr, damit fällt das Ganze auch nicht mehr unter Artikel 52 des EPÜ. Hier ist eine Durchsetzbarkeit gegeben, so wie Sisvel auch gegen unlizensierte MP3-Abspieler vorgehen konnte. > Der einzige Punkt dürfte sein, so ähnlich wie bei USB, dass Du eben das > Logo nicht verwenden darfst/kannst, ohne Lizenz. Und das würde ich auch > auf keinen Fall verwenden, da ist die Rechtslage nämlich einfach: > Urheberrechtsverletzung. Es ist nicht nur das Logo... Wenn, wie Dirk anmerkte, es ein lizenzfreies Protokoll gibt, dann dieses nutzen und gut is'. Mit der niedrigeren Datenrate muß man dann eben leben. Macht man das Ganze kommerziell, dann sollte man sich überlegen, das Zeug zu lizensieren oder Mitglied in dem Verein zu werden. Die von Jamai genannten 2000 Euronen sind eine Abmahnung oder einige Arbeitsstunden eines Rechtsanwalts. Gruß Jadeclaw. Disclaimer: Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine persönliche Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche Auskunft ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren.
> Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine > persönliche Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche > Auskunft ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren. Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles.
Ich würde denen eine Email schicken und fragen. Es könnte sein, dass die Lizenzgebühren schon mit den Speicherkarten abgegolten sind.
Das SPI Protokoll ist frei und kann verwendet werden. Einschränkungen: Kein Highspeed (ab 25MHz bei SD, 26MHz bei MMC), nur 1Bit Modus. Für das SPI Protokoll erhält man genug Code (Linux) sowie Dokumentationen (z.b. SD Kartenhersteller). Ansonsten gibts Infos nur von SDcard.org über eine Mitgliedschaft. Ich glaube MMC ist da ein wenig "toleranter" und gibt mehr Infos. P.S. einfach MMC Karte reinstecken geht nicht, da sich die Protokolle doch etwas unterscheiden. Eine MMC Karte ohne Protokollunterstützung wird halt als "kaputte" SD Karte erkannt, wenn man diese mit einem SD Protokoll anspricht.
#Ich glaub man braucht nur ne lizens für den 4bit modus, nicht aber für spi, aber bei solchen kleinen deals würd ich mir keine gedanken machen
jamai (Gast): > Wenn Du Mitglied bei denen wirst, bekommst Du die Lizenz fast kostenlos > dazu. Eine Mitgliedschaft beginnt mit schlappen 2000,- Euro pro Jahr. > Sit doch günstig für einen Haufen Papier und Vorschriften... Stimmt nicht, sind in EUR beim derzeitigen Dollarkurs "nur" 1.300,- > Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein > Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in > einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles. Sowas nimmt man als freundlichen Hinweis auf etwas bereits Angesprochenes: > sich für ein komerzielle produkt hier im forum zu erkundigen ist schon > mutig. ich an deiner stelle würde mir jemand suchen der sich mit > rechtlichen fragn SEHR GUT auskennt, sonst kann sowas ganz schnell nach > hinten losgehen
Jadeclaw Dinosaur wrote: > Disclaimer: > Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine persönliche > Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche Auskunft ist ein > zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren. Wichtigtuer...
Uhu Uhuhu wrote:
> Wichtigtuer...
Hat nichts mit Wichtigtun zu tun, sondern mit einem Gesetz aus der
Nazizeit, das in leicht veränderter Form immer noch in Kraft ist: dem
Rechtsberatungsgesetz. Ursprünglich mal dazu gedacht, jüdische
Rechtsanwälte aus dem Geschäft zu drängen, dient es jetzt dazu,
Rechtsanwälten unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten oder Behörden,
Ehrenamtler zu drangsalieren, die Asylbewerbern beim Ausfüllen von
Anträgen helfen.
Unbekannter wrote:
... Blödsinn ...
Aber wenn du dich abmahnen lassen willst oder dich von denen, die blind
deinem Rat gefolgt sind, in Regreß nehmen zu lassen, gerne.
Es ist ja dein Geld und deine Zeit.
Der Disclaimer hat schließlich den Zweck, dem Lesenden mitzuteilen, in
diese Richtung geht es, aber wenn du dein Business darauf stützen
willst, frag einen Rechtsanwalt, denn nur da sind die Informationen
rechtsverbindlich.
Gruß
Jadeclaw.
Ich kann mir ja durchaus vorstellen, dass man das eine oder andere Patent nutzen muss um eine SD Karte nachzubauen. Aber warum sollte man eine Lizenz brauchen um extra gekaufte SD Karten anzusprechen? Was soll man da bitte lizensieren?
> Hat nichts mit Wichtigtun zu tun, sondern mit einem Gesetz aus der > Nazizeit, das in leicht veränderter Form immer noch in Kraft ist: dem > Rechtsberatungsgesetz. Nein, dieses Gesetzt gibt es nicht mehr.
@Rahul der X-te bei uns nennt man sowas "Erbsenzählen". Und zu den Mitgliedsgebphren kommen noch ne keine Liste weiterer "Posten" und dann bist Du über 2000,- Euro...was soll ein Beitrag?
Johnny Maxwell wrote: >> Hat nichts mit Wichtigtun zu tun, sondern mit einem Gesetz aus der >> Nazizeit, das in leicht veränderter Form immer noch in Kraft ist: dem >> Rechtsberatungsgesetz. > > Nein, dieses Gesetzt gibt es nicht mehr. Eben. Das Witzige ist, daß solche 'Disclaimer' erst seit Abschaffung dieser alten, restriktiven Rechtsberatungs-Vorschrift so richtig in Mode kamen. Ich bleibe also dabei: W........
> Ich bleibe also dabei: W........
Natürlich ist er ein ahnungsloser Wichtigtuer.
Wenn er es nicht wäre, wüsste er, dass es im deutschen Recht keinen
"Disclaimer" gibt. Im amerikanischen Recht geht so etwas, im Deutschen
nicht.
@Johnny Maxwell: Du bist leider ein paar Monate zu früh. 1. Juli 2008 ist der Stichtag: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz Quote: ""Das Rechtsberatungsgesetz wird mit dem 1. Juli 2008 durch ein Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst, das im Oktober 2007 vom Bundestag beschlossen, im November vom Bundesrat gebilligt und im Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde."" /quote Zu den persönlichen Angriffen von 'Unbekannter' und Uhu vermeide ich mal jeden weiteren Kommentar. Sowas muß ich mir nicht antun. Und weg.
Hast du wirklich schon mal von einem Fall gehört, in der wegen angeblicher Rechtsberatung in einem Forumsbeitrag jemand belangt wurde?
Hier wird sehr oft das Protokoll eingegangen, aber wie siehts von der mechanischen Seite aus ??? Ich denke hier gibt´s erst recht eine Art "Produktschutz". Und weiterhin ist auch das Thema "Produkthaftung" nicht ganz unwichtig, worauf will man sich berufen, wenn plötzlich auf dem Feld beschwerden kommen, dass Dein Produkt die Geräte des Kunden schädigen ? Wie soll Deine Beweiskette aussehen ??? U.U. bist Du dann sehr schnell schadensersatzpflichtig, i.d.R. wird doch immer ein Dummer gesucht, auf dem man alles abwälzen kann !!! Ich denke, man darf nicht nach dem Sinn einer Lizenz fragen !!!
Aus den juristischen Dingen halte ich mich hier mal raus, aber ich glaube kaum, daß die Lizenz mit Produkthaftung zu tun hat. Das ist ähnlich wie bei den patentierten MPEG-Verfahren lediglich eine Nutzunsgebühr, keine Versicherung gegen irgendetwas außer den Ansprüchen der Rechteinhaber. Wenn's nicht für ein Massenprodukt der Konsumgüterelektronik sein soll: Warum den SD-Card-Fuzzis Geld in den Rachen stopfen? Man kann ja schließlich MMCplus (8-bit!) implementieren und (da abwärtskompatibel) SD-Karten im lizenzfreien SPI-Modus als Ausweichlösung vorsehen. Die Spezifikation der MMCA kann auch von Nichtmitgliedern gekauft werden oder ist in der Version 4.3 kostenlos bestellbar (aber nur für Firmen!).
Unbekannter wrote: >> Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine >> persönliche Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche >> Auskunft ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren. > > Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein > Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in > einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles. Ich fasse es nicht! Überlege mal, warum ein vermutlich rechtlich Wissender aus Eigenschutz genau diesen Disclaimer unter seine kostenfreie, vereinfachte und jederzeit aus dem Zusammenhang und in ungültigen Einzelheiten zitierbare Mitteilung schreiben muss! Oder noch einmal, damit auch der einfach gestrickte es versteht: Ich nehme einfach seinen Satz: > Wenn, wie Dirk anmerkte, es ein lizenzfreies Protokoll gibt, > dann dieses nutzen und gut is'. und baue meine Geräte. Wenn dann die SD-Card.org kommt, verklage ich ihn auf Schadensersatz, sagen wir mal auf die Lizenzgebühren der nächsten vier Jahre, weil er hat ja gesagt, dass es erlaubt ist. Es hat schon seinen Grund, warum ein Anwalt Verträge auf Papier macht und deren Zusammenhang und Gültigkeit deutlich kennzeichnet. Und zusätzlich kann man anhand dieser mit Disclaimer versehen Aussagen auch schon ein ordendliches Geld sparen, denn man kann vorab einschätzen, ob es Sinn macht, rechtlich Schritte zu unternehmen, etwas, dass normalerweise auch schon Geld kostet. Wenn also nicht jemand hier ist, der die nötigen Gesetze wirklich kennt und zitieren kann, der sich weiter aus dem fenster lehnt und eine gültigere und uneingeschränktere Rechtsberatung zu diesem Thema liefern kann, dann möge er sich diskret zurück halten. Sonst wird es vermutlich nie wieder kostenfreie aber versierte Tips und Anregungen in Sachen (Patent-)Recht geben und alle müssen dafür zahlen. Gruß, Ulrich
Ulrich P. wrote: > Unbekannter wrote: >>> Der obige Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine >>> persönliche Rechtsmeinung dar. Für eine rechtsverbindliche >>> Auskunft ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren. >> >> Wer so einen Mist unter seine Foren-Beiträge schreibt, ist ein >> Theoretiker mit gestrichen vollen Hosen der ein paar Happen "Jura" in >> einem anderen Forum aufgeschnapt hat und nun meint, er wisse alles. > > Ich fasse es nicht! Ich auch nicht. > Überlege mal, warum ein vermutlich rechtlich Wissender aus Eigenschutz Er erweist sich nur leider mit diesem aufgeblähten Quark als das Gegenteil. > genau diesen Disclaimer unter seine kostenfreie, vereinfachte und > jederzeit aus dem Zusammenhang und in ungültigen Einzelheiten zitierbare > Mitteilung schreiben muss! Derjenige, der solche Meinungsäußerungen für eine Rechtsberatung hält, ist mit dem Klammersack gepudert - und das weiß auch jeder. Oder glaubt hier wirklich ernsthaft jemand, er könnte aus den Ergüssen eines Anonymus irgend welche rechtlich garantierten Ansprüche ableiten? Was bleibt, ist ein krachender Verbalfurz, genannt 'Disclaimer' - den Ausdruck kennt das deutsche Recht nicht, wie Unbekannter schon bemerkte -, der zwar keine rechtlich irgendwie relevante Nachricht überbringt, aber den Eindruck erweckt, der Urheber - wo hat er dieses Machwerkchen wohl kopiert - sei eine große Koryphäe auf dem Gebiet. Also: W........ Jadeclaw Dinosaur: > Zu den persönlichen Angriffen von 'Unbekannter' und Uhu vermeide > ich mal jeden weiteren Kommentar. Sowas muß ich mir nicht antun. Das sind keine persönlichen Angriffe. Du warst nur der Unglückliche, an dem das Exempel mal statuiert werden mußte, um diesem unwürdigen Blödsinn ein Ende zu machen...
Tja, wie man es auch dreht und wendet, die Kernaussage stimmt jedenfalls: Wenn ich mit einem Produkt Gewinn machen will, muss ich auch bereit sein zu investieren. In diesem Fall sehe ich daher 1500-2000€ Invenstition in eine gesicherte Rechtsberatung beim versierten Fachanwalt für Patentrecht als eine lohnende Investition. Keiner, der in diesem Thread gepostet hat kann, oder ist willens unter sein Posting irgendwas wie "Rechtsanwalt für Patentrecht in der Kanzlei XY" zu schreiben, daher weiß man nichts genaues. Wenn man noch etwas mehr herausfinden will, ob sich der Aufwand lohnt oder zwingend erforderlich ist, dann kann man ja auch mal einer Redaktion wie der, der Elektor schreiben. Die hatten ja vor kurzem erst ein semi-kommerzielles Projekt in Form eines Datenloggers mit SD-Karten. Die sollten das vermutlich wissen. Auch die c't ist immer wieder mit solchen Sachen beschäftigt. Aber wenn auch da keine verlässliche Antwort mit einem Verweis auf eine Lizenzpassage der SD-Card.org kommt, dann ist der kostenfreie Weg ausgeschöpft und man sollte den RA befragen. Nachdem hier von allem ( ich nehme mich da nicht aus) viel 'Strunz' geschrieben wurde, ist es leider unwahrscheinlich, dass der OP die Ergebnisse seiner Patentfragen hier auch wieder veröffentlicht. So hätten sicherlich alle etwas davon und es würde ein für alle mal Klarheit auch für andere geschaffen. Aber vielleicht macht er es ja doch noch. Wäre mal ein interessantes Topic für das Wiki, welche der hier diskutierten Schaltungen von Patenten betroffen sind und wie eventuelle Patentgebühren/Lizenzen abgedeckt sind. Aber auch auf dieser Seite müsste dann ein Disclaimer stehen... moment... eine Rechtsbelehrung über die Gültigkeit und Aktualität der Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung und ein Haftzungsausschluss für den Fall einer Überholung der geschilderten Fakten durch neuere Patentanmeldungen und Rechtsprechungen. Ich vermute, man muss allein für den Discaimer einen Anwalt konsultieren... Gruß, Ulrich
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