Forum: Markt freiberuflich oder gewerbe


von anja (Gast)


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Hallo,


Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage. Ich bin freischaffende 
Künstlerin und kann auch grad so davon leben. Nun möchte ich gern meine 
selbstgemalten Postkarten vertreiben, aber das bedeutet Gewerbeanmeldung 
- was ich nicht will.
Ich denke also darüber nach, eventuell mit einem bereits 
Gewerbetreibenden partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Der müsste dann 
sicherlich Druck und Vertrieb abwickeln.

 Wie muss in dem Falle mein Einkommen deklariert werden? Gibt es so 
etwas wie Tantiemen pro verkaufter gedruckter Postkarte? So dass ich 
meinen Freiberuflichen Status behalten kann. Wer kann helfen?

von Geier (Gast)


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Sachdienliche Hinweise wie du an der Steuer vorbei kommst, bekommst du 
auf jedem Finanzamt. Ansonsten probiere es mal in Liechten...

von crazy horse (Gast)


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was spricht dagegen, ein Gewerbe anzumelden? Wenn du gerade so davon 
leben kannst (ja, da gehen die Definitionen auseinder, es gibt Leute, 
die können mit 200.000€ nicht existieren) sehe ich da ein Einkommen um 
die 20.000€.
Und da tut dir auch als Gewerbetreibender keiner weh. Weder Finanzamt, 
noch Gewerbesteuer. Bleibt die IHK, dieser Wurmfortsatz der Geschichte 
will glaube ich auch Geld von dir, wenn du gar nichts verdienst, GEZ 
glaube ich auch.
Ansonsten ist, falls möglich, Freiberuflichkeit besser, geht aber nur 
für einige Berufe - da bin ich überfragt.
Ansonsten - lass die Finger von "partnerschaftlichem" Zusammenarbeiten. 
Das geht fast immer schief, kann ich dir ein Lied aus meinem weiteren 
Bekanntenkreis singen..

von Bensch (Gast)


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Seh ich kein Problem. IHK hat m.W. eine Freigrenze, unter der du nichts 
bezahlst. GEZ nur für's Autoradio oder Firmen PC - sofern man denn hat.
Gewerbesteuer dürfte auch nicht anfallen, bleibt das Finanzamt, die 
nehmen so oder so.
Sobald du etwas Materielles verkaufst, ist das Gewerbe.

von edson (Gast)


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>Sobald du etwas Materielles verkaufst, ist das Gewerbe.

Nicht in jedem Falle. Für den Künstler ist sein Werk ein zwangsläufiges 
Produkt seiner Kreativität, zum Verkaufsgut werden Kunstwerke entweder 
nie oder in den Räumlichkeiten eines Galeristen. Von diesem kann der 
Künstler ein entsprechendes Honorar erhalten, was den freiberuflichen 
Status erhält.

Gruss,
edson

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