Abfertigungsanspruch in D

Gast #829342
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Hallo zusammen!

Ich (Österreicher) arbeite seit kurzem in Deutschland.
Nun die Frage gibt es in Deutschland einen Abfertigungsanspruch wie in 
Österreich?
( Kurzversion von Ö : Abfertigung steht grundsätzlich allen 
Arbeitnehmern zu, auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer. Arbeitgeber 
zahlt einen monatlichen Betrag an eine "Abfertigungskasse", wird dann im 
Kündigungsfall ausbezahlt oder durch den nächsten Arbeitgeber 
weitergeführt )

Es geht mir nur darum mich abzusichern, eventuell dies im Arbeitsvertrag 
festzuhalten. Nicht das ich dann in zehn Jahren durch die Finger sehe...

Danke schon mal.

Michl
Persönliche Seite #829368
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Moin.

Das wäre mir zumindest neu ;-)

Zudem sagt Tante Wiki ( 
http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrecht ):

Es besteht grundsätzlich, von den folgenden Ausnahmen abgesehen, kein 
Anspruch auf Abfindung im deutschen Arbeitsrecht.

In Deutschland werden Abfindungen gezahlt aufgrund

        * außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) 
Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung
        * der gesetzlichen Neuregelung des § 1a KSchG
        * Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der 
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KschG
        * Tarifvertrags oder eines Sozialplans (regelmäßig bei 
Massenentlassungen)
        * gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf 
Nachteilsausgleich.

Nur die Abfindungsansprüche nach Nr. 3 bis 5 können unter Umständen 
gegen den Willen des Arbeitgebers erzwungen werden.



hth & Grüße,
Markus
Gast #832033
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Praktisch kann man etwa ein halbes Gehalt je Dienstjahr fordern. Ich 
würde in Deinem Fall einen Dreijahresvetrag fordern und behaupten, du 
hättest einen solchen von der Konkurrenz angeboten bekommen. Wenn die 
Dir dann früher kündigen, kannst Du mehr Abfindung bekommen.
#843297
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So ist es richtig, immer fordern, fordern, fordern. Diese Zeiten sind 
lange vorbei, heute gibt es mit Glück einen 2-Jahresvertrag und danach 
auf Wiedersehen, schönen Tag noch. Es gibt hier nur eine Abfertigung und 
die kommt vom Chef. Statt einer Abfertigungskasse haben wir hier in D 
nur die Arbeitslosenversicherung und der Beitrag wird Dir vom Lohn 
abgezogen.

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