Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bitte um Meinungen zur Beurteilung


von E. R. (enibas)


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Hallo,

ich habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten. Soweit liest sich alles 
ganz gut, aber das Ende ist nicht richtig.

"Frau XXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch mit Ablauf ihres 
befristeten Vertrages. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, bedanken uns 
für ihr großes Engagement und die geleistete sehr gute Arbeit und 
wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft weiterhin viel 
Erfolg und alles Gute."

Ich habe das Unternehmen nicht auf eigenen Wunsch verlassen, sondern 
habe ganz einfach keine Verlängerung erhalten. Das ist in der Firma 
üblich, wenn man mal krank geworden ist, was leider auch mich getroffen 
hatte.

Nun weiß ich nicht, soll ich den letzten Block reklamieren oder so 
hinnehmen? Bin jetzt seit 01.04. arbeitslos, beim AA wurde von der Firma 
das Ende des Vertrages als Grund angegeben, so stimmt es ja auch.

Neue Firmen werden mich bestimmt fragen, warum ich aufgehört hätte. Habe 
eigentlich keine Antwort darauf, weil ich schon gerne dort geblieben 
wäre. Fällt mir auch schwer mir was auszudenken, denn wieso sollte 
jemand auf eigenen Wunsch gehen, wenn er dann arbeitslos ist.

Bitte um Hilfe!!!

Danke schon mal vorab

von Lötkünstler (Gast)


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Du scheinst dir die richtigen Gedanken gemacht zu haben.
Ein Arbeitszeugniss muß wahr sein und darf das berufliche Fortkommen 
nicht behindern.(so die übliche Formulierung des Bundesarbeitsgerichts).

Die missverständliche Auslegung scheint mir auch etwas komisch.
Hier würde ich eine ehrliche Begründung verlangen.

z.B. wegen der turbulenten Wirtschaftslage unserer Branche war es
uns leider nicht möglich Frau XXX einen Anschlußbeschäftigung 
anzubieten...
oder z.B. allgemeiner Beschäftigungsabbau oder andere plausible Gründe.
Dann paßt auch "...wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche
Zukunft ..."
Leider erfüllen Arbeitszeugnisse den eigentlichen Zweck heutzutage nicht 
mehr,aber der interresierte Arbeitgeber hat ja die Möglichkeit bei der
alten Firma anzurufen und sich etwas aus dem Nähkästchen erzählen zu 
lassen.

Ich würde auf Nachbesserung bestehen oder klagen.
Bitte auf Klagefristen achten,weil sonst Verjährung droht und man ein
schlechtes Zeugnis Lebenslang an der Backe hat.
Meist sind die Firmen bereit zur Nachbesserung.
Man sollte sich aber nicht einschüchtern lassen da eine Klage für
die Firma teuer und unangenehm werden kann.

ich hoffe,ich konnte etwas Informatives beitragen.

Lötkünstler

<Mit der Lizenz zum Löten>

von Helmut (Gast)


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Das Zeugnis ist so falsch.
Es darf nur rein, daß das Arbeitsverhältnis Aufgrund seiner Befristung 
endet.
Wenn Du ALG 1 beziehen könntest, würdest Du Schwierigkeiten bekommen(ggf 
Sperrfrist).
Bei einem neuen Arbeitnehmer kommst Du beim Einstellungsgespräch mit 
diesem Zeugnis in Erklärungsnot, wie Du es schon selbst formuliert hast.
Du müßtest lügen und sagen, daß Du eine bessere Stelle in Aussicht 
gehabt hättest, die aber sich dann doch zerschlagen hat.

Du kannst übrigens auch dein Zeugnis vorformulieren und dem Arbeitgeber 
als Vorlage anbieten.

Ich habe die meisten meiner Zeugnisse vorformuliert, besonders die 
Tätigkeiten und Zeiten. Die Arbeitgeber haben das immer dankbar 
angenommen.

Also sachlich reklamieren, ggf eine Beratung beim Anwalt einholen.

MFG
helmut

von E. R. (enibas)


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Vielen Dank,

ich werde dort mal am Montag anrufen und reklamieren. Wenn die sich 
zickig anstellen sollten, geht der nächste Anruf zur Rechtschutz.

Dankeschön

von helmut (Gast)


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Du kannst auch nur ein einfaches Zeugnis verlangen; ohne Bewertung.
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
Manchmal wird auch ein vom letzten Arbeitgeber versteckt formulierte 
negative Bewertung beim neuen Arbeitgeber als positiv bewertet.

In einem meiner Zeugnisse stand sinngemäß z. B.: Er hat durch kritsche 
konstruktive Beiträge zum Erfolg der Projekte wesenlich beigetragen.

Auf gut deutsch; hat dem Vorgesetzten öfter wiedersprochen.

Positiver Kommentar meines nachfolgenden Chefs darauf: Notorische 
Jasager kann ich nicht gebrauchen.

Ob man einen neue Stelle bekommt entscheidet sich zu 90% in den ersten 
10 Sekunden des Vorstellungsgespräches. Ist genau wie in allen anderen 
zwischenmenschlichen Beziehungen.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Fragt der Chef den Bewerber: Haben Sie Organisationstalent? Klar doch, 
ich habe in meiner letzten Firma sämtliche Streiks organisiert!

von Axel (Gast)


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Es mag falsch sein, ist aber wohl nett gemeint.

Denn jeder andere Grund, aus dem hervorgeht, dass die Firma den Vertrag 
nicht verlängert hat, dürfte bei einem anderen Arbeitgeber kritisch 
gesehen werden.  Einen wirklich guten Mitarbeiter schmeisst man nun mal 
nicht raus, egal wie die Wirtschaftslage ist.

So hast Du immerhin eine Chance, Dir eine Argumentation zurechtzulegen.

Andernfalls dürftest Du bei vielen Personalchefs schonmal ein Minus 
haben.

Ich würde das  auf gar keinen Fall ändern lassen und schon gar nicht 
dagegen klagen.

Gruss
Axel

von Wasser (Gast)


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>..Wunsch mit Ablauf ihres befristeten Vertrages

Das würde ich rausnehmen lassen. Bedeutet ja NUR DAS du eh keine Wahl 
gehabt hättest.

von Rolf Magnus (Gast)


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> Ob man einen neue Stelle bekommt entscheidet sich zu 90% in den ersten
> 10 Sekunden des Vorstellungsgespräches.

Wenn man erst einmal im Vorstellungsgespräch ist, ja. Aber da muß man 
zuerst hinkommen.

von juppi (Gast)


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hallo
>"Frau XXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch mit Ablauf ihres
>befristeten Vertrages. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, bedanken uns
>für ihr großes Engagement und die geleistete sehr gute Arbeit und
>wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft weiterhin viel
>Erfolg und alles Gute."

Ich glaube das sollte positiv sein.
MfG

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