Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitnehmerbeteiligung


von linuxspezi (Gast)


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Hallo liebe Leute,

ich bin Techniker im Bereich Informationstechnik und fange am 1 Juni in 
einer neuen Firma an. Jetzt steht bei mir im Arbeitsvertrag eine Art 
Arbeitnehmerbeteiligung am Betrieb. Insgesamt sind gerade mal 4 Leute in 
der Firma beschäftigt. Jetzt wollte ich mal Nachfragen ob jemand sowas 
ähnliches im Arbeitsvertrag stehen hat und ob das dort etwas besser 
formuliert ist. Kann mir da jetzt nicht genau vorstellen wie das 
Ablaufen soll. Macht die Firma im Jahr 200000 Euro Gewinn und mann 
bekommt davon einen dynamisch prozentualen Anteil oder ist er bei euch 
festgeschrieben. Bitte schreibt mir eure Erfahrungen...

mfg linus

von Lötkünstler (Gast)


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Da wäre ich aber vorsichtig,denn eine Unternehmensbeteiligung
kann Gewinnbringend sein oder Verlustträchtig.Um eine
Gewinnbeteiligung zu erhalten müßte auch geklärt sein wie hoch
die sein soll.Um die Gewinnbeteiligung nachvollziehen zu können
müßte man Einblick in die Bücher bekommen oder andere seriöse
Informationsquellen(z.B.Jahresbilanz)nutzen können.
Im ungünstigsten Fall könnte das den Verlust von einigen,wenn nicht
sogar allen Arbeitnehmerrechten bedeuten.Und wenn der Betrieb
Pleite geht muß du dann mit deinem ganzen Vermögen für die
Schulden mit aufkommen.Da würde ich dann die die Vermögenshaftung
gänzlich und ausdrücklich AUSSCHLIESSEN.
Ich empfehle schnell mal einen Steuerberater oder Fachanwalt für
Wirtschaftsrecht um Rat fragen.Kommt mir echt verdächtig vor das
ein Arbeitgeber so was anbietet.Sowas setzt normalerweise umfangreiche
Verhandlungen voraus über Kapitaleinsatz,Wertschöpfung und Haftung.
Wenn du da mal nicht jemanden auf den Leim gegangen bist.

Mfg

Lötkünstler

<Mit der Lizenz zum löten>

von Frank Büttner (Gast)


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Das ist ein sehr interessantes Thema und man sollte vor allem sehr 
vorsichtig sein mit den Begriffen: Eine Arbeitnehmerbeteiligung und eine 
Gewinnbeteiligung sind zwei völlig verschiedene Dinge.

1. Arbeitnehmerbeteiligung:
Heißt das in deinem Fall, dass du quasi Anteile an der Firma erhältst? 
Also im Prinzip sowas wie Aktien? Wenn ja, dann bist du ja sozusagen ein 
Modellfall für die Politk, denn der sog. Aktivlohn ist ja immer wieder 
mal ein Lieblingsthema der Union. Ich hab damit nur ein ganz konkretes 
Problem: Sollte dir Firma pleite machen, dann trägst du als Arbeitnehmer 
gleich doppeltes Risiko. Erstens verlierst du deinen Job, zweitens 
verlierst du einen Teil deines Vermögens (die "Aktien" der Firma). Nur 
zur Erinnerung: Ein jeder Vermögensberater empfiehlt Diversifikation...

2. Gewinnbeteiligung:
Kommt zum üblichen, hoffentlich ordentlichen, Lohn eine Prämie als 
Gewinnbeteiligung hinzu, dann ist das eine sehr ordentliche und für 
beide Seiten faire Sache. Allerdings sollte man als Arbeitnehmer diese 
Prämie imemr als eine Sonderzahlung behandeln und nicht damit planen wie 
mit dem normalen Gehalt.
Kritisch wird diese Sache mit der Gewinnbeteiligung allerdings 
volkswirtschaftlich: Nehmen wir mal für einen Moment an, 30% der 
Lohnsumme in Deutschland wäre irgendwann in der Zukunft eine von den 
Unternehmens-Gewinnen abhängige Prämie. Plötzlich bricht die Konjunktur 
ein, und diese Prämien werden nicht mehr gezahlt, weil die 
Unternehmensgewinne anstatt um 15% nur noch um 7% gewachsen sind. Was 
wird wohl passieren? Natürlich sparen die Unternehmen erstmal viel Geld 
ein, sie können ihre Kosten dynamisch anpassen. Allerdings wird dieser 
Kaufkraftentzug die Binnennachfrage massiv Schwächen und so garantiert 
die Krise (welche ja der Auslöser war) erheblich verschlimmern und die 
Volkswirtschaft in eine scharfe Rezession führen.

Gruß
F.B.

von ex-mentor-user (Gast)


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ist leider gang und gebe. Man sollte darauf achten daß der variable 
Anteil nicht zu hoch ist, denn dieser ist freiwillig und kann ohne 
Gründe gekürzt und gestrichen werden.

von Axel (Gast)


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"kann ohne Gründe gekürzt und gestrichen werden."

Wohl kaum, wenn das im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde.

Aber die Frage stellt sich nach der Nachprüfbarkeit. Welcher kleine 
Unternehmer legt diese Daten seinen MA offen ?

Gruss
Axel

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