Hallo, ich habe schon mit verschiedenen Leuten geredet, aber eine definitive Antwort habe ich nicht gefunden. Wenn man an einer rechts-vor-links-Kreuzung abbiegen will, und Fußgänger da sind, wer hat Vorrang? Muss ich die notfalls sogar vor lassen wenn ich gerade aus will und die von rechts kommen? Und ist es an Ausfahrten das gleiche?
Da Fußgänger auch Verkehrsteilnehmer sind müsste man sie eigentlich vorlassen da man ja auch erst den Gegenverkehr beim Abbiegen durchlässt, sicher bin ich mir aber nicht so ganz, wir haben hier bei uns auch so eine Typische Situation, die Autofahrer halten IMMER an wenn wenn ich da über die Straße will.
1.) wo sind die Fußgänger ? 2.) Wenn du bei rot fährst dann würde ich es dir empfehlen ! 3.) NEIN (da bist du der Dumme) Wann machst du deinen Führerschein ?
@SintesiMoe: Ohh dann ist da wohl ein Fußgängerüberweg. Mich wundert hier nix mehr. Zum Glück fahre ich nur Rad !
Nein eben nicht, eine ganz normale Einbahnstraße im Wohngebiet.
Also beim Abbiegen musst du sie auf jeden Fall vorlassen, den Schulterblick gibts nicht umsonst...
Wenn die Fußgänger Deinen Weg nur dann kreuzen, wenn Du abbiegst, haben
die Fußgänger Vorrang. Tun sie das auch, wenn Du geradeausfährst, dann
hast Du ihnen gegenüber Vorrang:
f
########################
f
>-----------\ - - - - -
f \
######### | #######
f # | #
F F # F F| F # F F
F = Fußgänger mit Vorrang
f = Fußgänger ohne Vorrang
Anders sieht die Situation aus, wenn Du in eine verkehrsberuhigte Zone
hinein oder aus derselben herausfährst, dann haben Fußgänger immer
Vorrang, denn die Ein/Ausfahrt einer verkehrsberuhigten Zone entspricht
einer Grundstücksausfahrt.
Tja, mach mal deinen Führerschein ... Ansonsten kannst du alles in der StVO nachlesen !
Jaha, wenn das mal so einfach wäre. Ich kenne eine ganze Menge Leute mit Fleppen die wissen die Antwort nicht... Und Du ZDIDIOT zählst ja offenbar dazu.
Leider doch. Aber wenn ich mit dem Rad unterwegs bin dann sehe ich viele Leute wie dich ...
Egal ob der Fußgänger Vorrang hat oder nicht. Fährst du ihn als Autofahrer nieder, bist du zu 99% der Gelackmeierte!
Wenn es keine Fußgängerampel gibt und kein Zebratreifen da ist, hat der Fußgänger die Straße nur dann zu betreten, wenn kein Auto kommt. Der Fahrzeugverkehr hat Vorrang, selbst Radfahrer oder große Handwagen (die ja eigentlich auch auf der Straße fahren müssten). Der Fußgänger hat die Pflicht - auch an Kreuzungen - nachzusehen, ob sein Weg frei ist. Selbstverständlich darf man keinen Fußgänger umfahren, wenn es vermeidbar ist. Höflichkeit und Rücksichtnahme gebieten einen entsprechenden Umgang miteinander - im Recht ist der Fußgänger trotzdem nicht. Kommt es in so einem Falle zum Unfall, trifft den Fußgänger zumindest eine erhebliche Mitschuld. Viele Fußgänger latschen heute kreuz und quer über die Straße, ohne sich umzusehen und meinen das Recht auf Rücksichtnahme für sich alleine gepachtet zu haben. Frank P.S. und NEIN, ich bin kein Autofahrer.
Zum Glück ist Frank kein Autofahrer, zum Glück für ihn (aus finanziellen Gründen) und vor allem zum Glück für die ob seines Fehlwissens schwer gefährdeten Fußgänger. Nein, auch wenn Verkehrsplaner es oft so erscheinen lassen mögen: Fußgänger sind kein asozialer Aussatz, der Straßen so weit wie nur irgend möglich fernzubleiben hat, und nein, Fußgänger haben in Kreuzungssituationen gegenüber einbiegendem Verkehr sehr wohl Vorrang. Und an Einmündungen verkehrsberuhigter Straßen sowieso.
Rufus t. Firefly wrote:
> Fußgänger haben in Kreuzungssituationen gegenüber einbiegendem Verkehr sehr >
wohl Vorrang.
Da muss ich Rufus Recht geben, hab gerade in der StVO nachgelesen!
>Der Fahrzeugverkehr hat Vorrang, selbst Radfahrer
tzzz, sogar die Radfahrer, aber die haben doch gar keinen Motor?!
Markus wrote: >>Der Fahrzeugverkehr hat Vorrang, selbst Radfahrer > > tzzz, sogar die Radfahrer, aber die haben doch gar keinen Motor?! Fahrzeug = Alles was fahren kann (hat also min. 2 Räder) Kraftfahrzeug = Fahrzeug mit Motor
Stefan B. wrote: > (hat also min. 2 Räder) http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bd/Einrad.jpg/180px-Einrad.jpg
Also früher war es mal so, daß man Fußgänger in Abbiegerichtung "Vorfahrt" zu gewähren hatte...auch ohne Fußgängerüberweg. Vor 2 Jahren wollte mir ein Fahrlehrer erzählen, daß man auch Fußgänger und Radfahrer "Vorfahrt" gewähren müsse, wenn diese an einer Kreuzung (ohne Ampel) quer über den Fußweg Radweg gehen fahren und kein Vorfahrt gewähren Schild steht (also gleichrangige Kreuzung). Naja...kommt es zum Crash, ist der Autofahrer eh prozentual mit dabei...ob im Recht, oder nicht, da Fußgänger / Radfahrer nicht "gleich stark" mit KfZ`lern sind.
Dieter D. wrote: > Vor 2 Jahren wollte mir ein Fahrlehrer erzählen, daß man auch Fußgänger > und Radfahrer "Vorfahrt" gewähren müsse, wenn diese an einer Kreuzung > (ohne Ampel) quer über den Fußweg Radweg gehen fahren und kein > Vorfahrt gewähren Schild steht (also gleichrangige Kreuzung). Für D weiß ich es nicht. Aber in Ö ist das definitiv so: Sobald ein Fußgänger an einem Zebrastreifen steht und offensichtlich rüber will, hast du ihm dies zu ermöglichen indem du stehen bleibst (Ob es da den Begriff des 'Vorrangs' gibt, kann ich nicht sagen) Und zwar völlig egal, ob das jetzt eine Kreuzung ist oder nicht. Besonders an Bushaltestellen auf weiter Flur gibt es oft Zebrastreifen und ansonsten weit und breit nichts. Das gilt natürlich nicht, wenn es eine eigene Fußgeherampel gibt, aber das sollte sowieso klar sein.
Karl heinz Buchegger wrote: > Für D weiß ich es nicht. Aber in Ö ist das definitiv so: > Sobald ein Fußgänger an einem Zebrastreifen steht und offensichtlich > rüber will, hast du ihm dies zu ermöglichen indem du stehen bleibst > (Ob es da den Begriff des 'Vorrangs' gibt, kann ich nicht sagen) Du musst nichtmal auf dem Zebrasteifen stehen. Es reicht eigentlich schon, wenn du einen Fuß vom Gehsteig Richtung Straße bewegst, du somit signalisierst, dass du rübergehen willst!
Ja, bei Zebrastreifen auf jeden Fall halten..egal wo und wann und wie. Aber wenn kein Zebrastreifen da ist, dann schien mir das zu suspekt, daß der Fußgänger überall Vorrang hat. Da wird man ja paranoid ;-)
Und was ist wenn zwei Frauen stundenlang am Zebrastreifen stehen und sich unterhalten und dann plötzlich losrennen ? Besonders lustig sind auch Zebrastreifen die etwa 1m von dem Ausgang einer Bäckerei entfernt ist. Bei sowas fragt man sich echt, was sich die Verkehrsplaner dabei denken...
Als Autofahrer ist es immer ratsam, Fußgänger und Radfahrer durchzulassen. Der Autofahrer ist derjenige mit der Versicherung und wird daher immer zur Verantwortung gezogen. Ist zwar oft ungerecht, aber gängige Praxis. Sogar wenn dir ein Radfahrer hinten 'reinsemmelt, während du an der roten Ampel stehst bist du zum Teil schuld. Pervers.
Thilo M. wrote: > Sogar wenn dir ein Radfahrer hinten 'reinsemmelt, > während du an der roten Ampel stehst bist du zum Teil schuld. Pervers. Das wird zwar immer wieder behauptet, aber ich habe noch von keinem konkreten Fall auch nur gehört, in dem so verfahren wurde.
Rufus t. Firefly wrote: > f > ######################## > f >>-----------\ - - - - - > f \ > ######### | ####### > f # | # > F F # F F| F # F F > > > F = Fußgänger mit Vorrang > f = Fußgänger ohne Vorrang > Wo ist denn das festgelegt?
Uhu Uhuhu wrote:
> Wo ist denn das festgelegt?
In der StVO! Natürlich nicht mit einer solchen Grafik, aber es stimmt!
The Devil wrote: > Uhu Uhuhu wrote: >> Wo ist denn das festgelegt? > > In der StVO! Natürlich nicht mit einer solchen Grafik, aber es stimmt! Dann sag doch mal wo - ich habe gerade darin rumgeschmökert, aber nichts konkretes gefunden.
Also ich weiß es jetzt. In §9 Stvo Absatz 3 steht: "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten." Demnach haben Fußgänger keinen Vorrang, passiert aber etwas hat man voll Schuld.
Obmit wrote: > und Radfahrer auch dann, > wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. D.h. entgegenkommene Fahhradfahrer haben Pech ?
>D.h. entgegenkommene Fahhradfahrer haben Pech ?
Ich denke mal die unterscheiden zwischen Richtung und Orientierung .
Also Richtung ist mit Straßenseite gleichzusetzen ? Wobei, dann wären die auf der anderen Straßenseite beim Linksabbiegen nicht abgedeckt. Scheiß Beamtendeutsch, das versteht doch niemand.
Auch als Radfahrer hat man sich an das Rechtsfahrgebot zu halten. Gehwege sind für Radfahrer Tabu. Radwege müssen, wenn beidseitig vorhanden, in Fahrtrichtung genutzt werden. Radfahrer haben auch auf Zebrastreifen / Fußgängerfurten etc. nichts zu suchen, so fern diese nicht durch ein extra Symbol an der Ampel mit genutzt werden dürfen. Dies sind ebenfalls Richtungsabhängig. Das ganze wissen leider die wenigsten, sind es nun Radfahrer die auf dem Gehweg in die falsche Richtung fahren oder Autofahrer, die der Meinung sind, sie müssten Radfahrer durch schneiden und hupen auf den Gehweg nötigen.
Obmit wrote: > Also ich weiß es jetzt. In §9 Stvo Absatz 3 steht: > "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, > Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, > wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. > Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die > gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er > besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten." Ein Fußgänger hat keine Vorfahrt, weil er eben nicht fährt... So weiß ich das noch aus der Fahrstunde... Aus der Verpflichtung das Fahrzeugführers, auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, kann der Fußgänger jedenfalls kein Vorrecht ableiten. > Demnach haben Fußgänger keinen Vorrang, passiert aber etwas hat man > voll Schuld. Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr.
Uhu wrote: >Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der >Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem >Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei >führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer >anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr. Die hier aufgekommene Diskussion handelte aber nicht von Hofeingahrten sondern um Straßenkreuzungen und/oder -einmündungen. Auch das wird in der STVO gesondert behandelt (siehe Waldweg). MW
Uhu Uhuhu wrote: > The Devil wrote: >> Uhu Uhuhu wrote: >>> Wo ist denn das festgelegt? >> >> In der StVO! Natürlich nicht mit einer solchen Grafik, aber es stimmt! > > Dann sag doch mal wo - ich habe gerade darin rumgeschmökert, aber nichts > konkretes gefunden. StVO (Österreich), §13: (4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.
Michael Wilhelm wrote: > Uhu wrote: > >>Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der >>Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem >>Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei >>führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer >>anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr. > > Die hier aufgekommene Diskussion handelte aber nicht von Hofeingahrten > sondern um Straßenkreuzungen und/oder -einmündungen. Auch das wird in > der STVO gesondert behandelt (siehe Waldweg). > > MW Da Fußgänger keine Vorfahrt haben, gilt die Feld-/Waldwegregel nicht für Fußgänger. Außerdem wundere ich mich, daß du mich zwar zitierst, aber das Zitat auf eine ganz andere Aussage beziehst. Sowas ist zumindest unredlich.
>Außerdem wundere ich mich, daß du mich zwar zitierst, aber das Zitat auf >eine ganz andere Aussage beziehst. Sowas ist zumindest unredlich. Du hast recht, unglücklich zitiert. Passiert nicht mehr. MW
The Devil wrote: > StVO (Österreich), §13: > (4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das > kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits > betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser > Fahrbahn zu ermöglichen. Na das ist eine klare Regel - nur ein Vorrecht kann der Füßgänger daraus auch nicht ableiten; ihm bleibt nur, auf eine Lücke im Verkehr, oder einen Kavalier zu warten. Die deutsche ist deutlich schwammiger: § 9 StVO (3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
Uhu Uhuhu wrote: > Na das ist eine klare Regel - nur ein Vorrecht kann der Füßgänger daraus > auch nicht ableiten; ihm bleibt nur, auf eine Lücke im Verkehr, oder > einen Kavalier zu warten. Aber sobald er auf der Straße steht, muss der Autofahrer halten. Im Gegenzug dazu steht natürlich, dass der Fußgeher vor dem Überqueren einer Straße besonders auf den Verkehr achten muss. > Die deutsche ist deutlich schwammiger Gut, da kann ich nix dafür ;-)
The Devil wrote:
> Gut, da kann ich nix dafür ;-)
Ist aber immerhin sehr nett, daß du so tolle Vorschriften wenigstens für
Österreich erläßt. Ich wußte doch schon immer, daß der Teufel wesentlich
menschenfreundlicher ist, als der bärtige Grießgram auf seiner Wolke...
Uhu Uhuhu wrote: > Ist aber immerhin sehr nett, daß du so tolle Vorschriften wenigstens für > Österreich erläßt. Ich wußte doch schon immer, daß der Teufel wesentlich > menschenfreundlicher ist, als der bärtige Grießgram auf seiner Wolke... Tja ^^
immer wieder schön, daß der Fahrer in Österreich "Lenker" heißt. Heißt dann der Fahrradfahrer auch "Fahrradlenker"? Und wie heißt dann der Fahrradlenker auf österreichisch? ;-)
überleger wrote: > immer wieder schön, daß der Fahrer in Österreich "Lenker" heißt. Heißt > dann der Fahrradfahrer auch "Fahrradlenker"? Und wie heißt dann der > Fahrradlenker auf österreichisch? ;-) Da braucht man dann halt ein wenig Hirn, um in einem Kontext den Unterschied zwischen 'Fahrradlenker' und 'Fahrradlenker' zu erkennen....
soll das heißen, der deutsche Fahrradlenker heißt auf Österreichisch genauso, und Fahrradlenker ist in Österreich ein Wort für 2 Dinge? Also wenn ich sage: "Ich habe Dich mit dem Fahrradlenker verhauen" - was sagt da das "wenig Hirn" - war ich zu zweit unterwegs oder nur mit einem Stück Metall? ;-) alles nicht so ernst gemeint. Ich find die österreichische Sprache ganz niedlich, die schweizer noch mehr!
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