Hallo,
ich habe schon mit verschiedenen Leuten geredet, aber eine definitive
Antwort habe ich nicht gefunden.
Wenn man an einer rechts-vor-links-Kreuzung abbiegen will, und Fußgänger
da sind, wer hat Vorrang? Muss ich die notfalls sogar vor lassen wenn
ich gerade aus will und die von rechts kommen? Und ist es an Ausfahrten
das gleiche?
Da Fußgänger auch Verkehrsteilnehmer sind müsste man sie eigentlich
vorlassen da man ja auch erst den Gegenverkehr beim Abbiegen durchlässt,
sicher bin ich mir aber nicht so ganz, wir haben hier bei uns auch so
eine Typische Situation, die Autofahrer halten IMMER an wenn wenn ich da
über die Straße will.
1.) wo sind die Fußgänger ?
2.) Wenn du bei rot fährst dann würde ich es dir empfehlen !
3.) NEIN (da bist du der Dumme)
Wann machst du deinen Führerschein ?
Wenn die Fußgänger Deinen Weg nur dann kreuzen, wenn Du abbiegst, haben
die Fußgänger Vorrang. Tun sie das auch, wenn Du geradeausfährst, dann
hast Du ihnen gegenüber Vorrang:
f
########################
f
>-----------\ - - - - -
f \
######### | #######
f # | #
F F # F F| F # F F
F = Fußgänger mit Vorrang
f = Fußgänger ohne Vorrang
Anders sieht die Situation aus, wenn Du in eine verkehrsberuhigte Zone
hinein oder aus derselben herausfährst, dann haben Fußgänger immer
Vorrang, denn die Ein/Ausfahrt einer verkehrsberuhigten Zone entspricht
einer Grundstücksausfahrt.
Jaha, wenn das mal so einfach wäre. Ich kenne eine ganze Menge Leute mit
Fleppen die wissen die Antwort nicht... Und Du ZDIDIOT zählst ja
offenbar dazu.
Wenn es keine Fußgängerampel gibt und kein Zebratreifen da ist, hat der
Fußgänger die Straße nur dann zu betreten, wenn kein Auto kommt. Der
Fahrzeugverkehr hat Vorrang, selbst Radfahrer oder große Handwagen (die
ja eigentlich auch auf der Straße fahren müssten). Der Fußgänger hat die
Pflicht - auch an Kreuzungen - nachzusehen, ob sein Weg frei ist.
Selbstverständlich darf man keinen Fußgänger umfahren, wenn es
vermeidbar ist. Höflichkeit und Rücksichtnahme gebieten einen
entsprechenden Umgang miteinander - im Recht ist der Fußgänger trotzdem
nicht. Kommt es in so einem Falle zum Unfall, trifft den Fußgänger
zumindest eine erhebliche Mitschuld.
Viele Fußgänger latschen heute kreuz und quer über die Straße, ohne sich
umzusehen und meinen das Recht auf Rücksichtnahme für sich alleine
gepachtet zu haben.
Frank
P.S. und NEIN, ich bin kein Autofahrer.
Zum Glück ist Frank kein Autofahrer, zum Glück für ihn (aus finanziellen
Gründen) und vor allem zum Glück für die ob seines Fehlwissens schwer
gefährdeten Fußgänger.
Nein, auch wenn Verkehrsplaner es oft so erscheinen lassen mögen:
Fußgänger sind kein asozialer Aussatz, der Straßen so weit wie nur
irgend möglich fernzubleiben hat, und nein, Fußgänger haben in
Kreuzungssituationen gegenüber einbiegendem Verkehr sehr wohl Vorrang.
Und an Einmündungen verkehrsberuhigter Straßen sowieso.
Rufus t. Firefly wrote:
> Fußgänger haben in Kreuzungssituationen gegenüber einbiegendem Verkehr sehr >
wohl Vorrang.
Da muss ich Rufus Recht geben, hab gerade in der StVO nachgelesen!
Markus wrote:
>>Der Fahrzeugverkehr hat Vorrang, selbst Radfahrer>> tzzz, sogar die Radfahrer, aber die haben doch gar keinen Motor?!
Fahrzeug = Alles was fahren kann (hat also min. 2 Räder)
Kraftfahrzeug = Fahrzeug mit Motor
Also früher war es mal so, daß man Fußgänger in Abbiegerichtung
"Vorfahrt" zu gewähren hatte...auch ohne Fußgängerüberweg.
Vor 2 Jahren wollte mir ein Fahrlehrer erzählen, daß man auch Fußgänger
und Radfahrer "Vorfahrt" gewähren müsse, wenn diese an einer Kreuzung
(ohne Ampel) quer über den Fußweg Radweg gehen fahren und kein
Vorfahrt gewähren Schild steht (also gleichrangige Kreuzung).
Naja...kommt es zum Crash, ist der Autofahrer eh prozentual mit
dabei...ob im Recht, oder nicht, da Fußgänger / Radfahrer nicht "gleich
stark" mit KfZ`lern sind.
Dieter D. wrote:
> Vor 2 Jahren wollte mir ein Fahrlehrer erzählen, daß man auch Fußgänger> und Radfahrer "Vorfahrt" gewähren müsse, wenn diese an einer Kreuzung> (ohne Ampel) quer über den Fußweg Radweg gehen fahren und kein> Vorfahrt gewähren Schild steht (also gleichrangige Kreuzung).
Für D weiß ich es nicht. Aber in Ö ist das definitiv so:
Sobald ein Fußgänger an einem Zebrastreifen steht und offensichtlich
rüber will, hast du ihm dies zu ermöglichen indem du stehen bleibst
(Ob es da den Begriff des 'Vorrangs' gibt, kann ich nicht sagen)
Und zwar völlig egal, ob das jetzt eine Kreuzung ist oder nicht.
Besonders an Bushaltestellen auf weiter Flur gibt es oft Zebrastreifen
und ansonsten weit und breit nichts.
Das gilt natürlich nicht, wenn es eine eigene Fußgeherampel gibt,
aber das sollte sowieso klar sein.
Karl heinz Buchegger wrote:
> Für D weiß ich es nicht. Aber in Ö ist das definitiv so:> Sobald ein Fußgänger an einem Zebrastreifen steht und offensichtlich> rüber will, hast du ihm dies zu ermöglichen indem du stehen bleibst> (Ob es da den Begriff des 'Vorrangs' gibt, kann ich nicht sagen)
Du musst nichtmal auf dem Zebrasteifen stehen. Es reicht eigentlich
schon, wenn du einen Fuß vom Gehsteig Richtung Straße bewegst, du somit
signalisierst, dass du rübergehen willst!
Ja, bei Zebrastreifen auf jeden Fall halten..egal wo und wann und wie.
Aber wenn kein Zebrastreifen da ist, dann schien mir das zu suspekt, daß
der Fußgänger überall Vorrang hat. Da wird man ja paranoid ;-)
Und was ist wenn zwei Frauen stundenlang am Zebrastreifen stehen und
sich unterhalten und dann plötzlich losrennen ?
Besonders lustig sind auch Zebrastreifen die etwa 1m von dem Ausgang
einer Bäckerei entfernt ist. Bei sowas fragt man sich echt, was sich die
Verkehrsplaner dabei denken...
Als Autofahrer ist es immer ratsam, Fußgänger und Radfahrer
durchzulassen. Der Autofahrer ist derjenige mit der Versicherung und
wird daher immer zur Verantwortung gezogen. Ist zwar oft ungerecht, aber
gängige Praxis. Sogar wenn dir ein Radfahrer hinten 'reinsemmelt,
während du an der roten Ampel stehst bist du zum Teil schuld. Pervers.
Thilo M. wrote:
> Sogar wenn dir ein Radfahrer hinten 'reinsemmelt,> während du an der roten Ampel stehst bist du zum Teil schuld. Pervers.
Das wird zwar immer wieder behauptet, aber ich habe noch von keinem
konkreten Fall auch nur gehört, in dem so verfahren wurde.
Rufus t. Firefly wrote:
> f> ########################> f>>-----------\ - - - - -> f \> ######### | #######> f # | #> F F # F F| F # F F>>> F = Fußgänger mit Vorrang> f = Fußgänger ohne Vorrang>
Wo ist denn das festgelegt?
The Devil wrote:
> Uhu Uhuhu wrote:>> Wo ist denn das festgelegt?>> In der StVO! Natürlich nicht mit einer solchen Grafik, aber es stimmt!
Dann sag doch mal wo - ich habe gerade darin rumgeschmökert, aber nichts
konkretes gefunden.
Also ich weiß es jetzt. In §9 Stvo Absatz 3 steht:
"Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann,
wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die
gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er
besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten."
Demnach haben Fußgänger keinen Vorrang, passiert aber etwas hat man voll
Schuld.
Obmit wrote:
> und Radfahrer auch dann,> wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
D.h. entgegenkommene Fahhradfahrer haben Pech ?
Also Richtung ist mit Straßenseite gleichzusetzen ? Wobei, dann wären
die auf der anderen Straßenseite beim Linksabbiegen nicht abgedeckt.
Scheiß Beamtendeutsch, das versteht doch niemand.
Auch als Radfahrer hat man sich an das Rechtsfahrgebot zu halten.
Gehwege sind für Radfahrer Tabu. Radwege müssen, wenn beidseitig
vorhanden, in Fahrtrichtung genutzt werden. Radfahrer haben auch auf
Zebrastreifen / Fußgängerfurten etc. nichts zu suchen, so fern diese
nicht durch
ein extra Symbol an der Ampel mit genutzt werden dürfen. Dies sind
ebenfalls Richtungsabhängig.
Das ganze wissen leider die wenigsten, sind es nun Radfahrer die auf dem
Gehweg in die falsche Richtung fahren oder Autofahrer, die der Meinung
sind, sie müssten Radfahrer durch schneiden und hupen auf den Gehweg
nötigen.
Obmit wrote:
> Also ich weiß es jetzt. In §9 Stvo Absatz 3 steht:> "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,> Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann,> wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.> Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die> gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er> besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten."
Ein Fußgänger hat keine Vorfahrt, weil er eben nicht fährt... So weiß
ich das noch aus der Fahrstunde...
Aus der Verpflichtung das Fahrzeugführers, auf Fußgänger besondere
Rücksicht zu nehmen, kann der Fußgänger jedenfalls kein Vorrecht
ableiten.
> Demnach haben Fußgänger keinen Vorrang, passiert aber etwas hat man> voll Schuld.
Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der
Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem
Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei
führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer
anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr.
Uhu wrote:
>Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der>Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem>Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei>führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer>anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr.
Die hier aufgekommene Diskussion handelte aber nicht von Hofeingahrten
sondern um Straßenkreuzungen und/oder -einmündungen. Auch das wird in
der STVO gesondert behandelt (siehe Waldweg).
MW
Uhu Uhuhu wrote:
> The Devil wrote:>> Uhu Uhuhu wrote:>>> Wo ist denn das festgelegt?>>>> In der StVO! Natürlich nicht mit einer solchen Grafik, aber es stimmt!>> Dann sag doch mal wo - ich habe gerade darin rumgeschmökert, aber nichts> konkretes gefunden.
StVO (Österreich), §13:
(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das
kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits
betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser
Fahrbahn zu ermöglichen.
Michael Wilhelm wrote:
> Uhu wrote:>>>Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der>>Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem>>Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei>>führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer>>anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr.>> Die hier aufgekommene Diskussion handelte aber nicht von Hofeingahrten> sondern um Straßenkreuzungen und/oder -einmündungen. Auch das wird in> der STVO gesondert behandelt (siehe Waldweg).>> MW
Da Fußgänger keine Vorfahrt haben, gilt die Feld-/Waldwegregel nicht für
Fußgänger.
Außerdem wundere ich mich, daß du mich zwar zitierst, aber das Zitat auf
eine ganz andere Aussage beziehst. Sowas ist zumindest unredlich.
>Außerdem wundere ich mich, daß du mich zwar zitierst, aber das Zitat auf>eine ganz andere Aussage beziehst. Sowas ist zumindest unredlich.
Du hast recht, unglücklich zitiert. Passiert nicht mehr.
MW
The Devil wrote:
> StVO (Österreich), §13:> (4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das> kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits> betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser> Fahrbahn zu ermöglichen.
Na das ist eine klare Regel - nur ein Vorrecht kann der Füßgänger daraus
auch nicht ableiten; ihm bleibt nur, auf eine Lücke im Verkehr, oder
einen Kavalier zu warten.
Die deutsche ist deutlich schwammiger:
§ 9 StVO
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen
Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf
Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
Uhu Uhuhu wrote:
> Na das ist eine klare Regel - nur ein Vorrecht kann der Füßgänger daraus> auch nicht ableiten; ihm bleibt nur, auf eine Lücke im Verkehr, oder> einen Kavalier zu warten.
Aber sobald er auf der Straße steht, muss der Autofahrer halten. Im
Gegenzug dazu steht natürlich, dass der Fußgeher vor dem Überqueren
einer Straße besonders auf den Verkehr achten muss.
> Die deutsche ist deutlich schwammiger
Gut, da kann ich nix dafür ;-)
The Devil wrote:
> Gut, da kann ich nix dafür ;-)
Ist aber immerhin sehr nett, daß du so tolle Vorschriften wenigstens für
Österreich erläßt. Ich wußte doch schon immer, daß der Teufel wesentlich
menschenfreundlicher ist, als der bärtige Grießgram auf seiner Wolke...
Uhu Uhuhu wrote:
> Ist aber immerhin sehr nett, daß du so tolle Vorschriften wenigstens für> Österreich erläßt. Ich wußte doch schon immer, daß der Teufel wesentlich> menschenfreundlicher ist, als der bärtige Grießgram auf seiner Wolke...
Tja ^^
immer wieder schön, daß der Fahrer in Österreich "Lenker" heißt. Heißt
dann der Fahrradfahrer auch "Fahrradlenker"? Und wie heißt dann der
Fahrradlenker auf österreichisch? ;-)
überleger wrote:
> immer wieder schön, daß der Fahrer in Österreich "Lenker" heißt. Heißt> dann der Fahrradfahrer auch "Fahrradlenker"? Und wie heißt dann der> Fahrradlenker auf österreichisch? ;-)
Da braucht man dann halt ein wenig Hirn, um in einem Kontext den
Unterschied zwischen 'Fahrradlenker' und 'Fahrradlenker' zu erkennen....
soll das heißen, der deutsche Fahrradlenker heißt auf Österreichisch
genauso, und Fahrradlenker ist in Österreich ein Wort für 2 Dinge?
Also wenn ich sage: "Ich habe Dich mit dem Fahrradlenker verhauen" - was
sagt da das "wenig Hirn" - war ich zu zweit unterwegs oder nur mit einem
Stück Metall?
;-) alles nicht so ernst gemeint. Ich find die österreichische Sprache
ganz niedlich, die schweizer noch mehr!