Fußgänger an Kreuzungen: wer darf?

Gast #841718
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Hallo,

ich habe schon mit verschiedenen Leuten geredet, aber eine definitive 
Antwort  habe ich nicht gefunden.
Wenn man an einer rechts-vor-links-Kreuzung abbiegen will, und Fußgänger 
da sind, wer hat Vorrang? Muss ich die notfalls sogar vor lassen wenn 
ich gerade aus will und die von rechts kommen? Und ist es an Ausfahrten 
das gleiche?
Gast #841722
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Da Fußgänger auch Verkehrsteilnehmer sind müsste man sie eigentlich 
vorlassen da man ja auch erst den Gegenverkehr beim Abbiegen durchlässt, 
sicher bin ich mir aber nicht so ganz, wir haben hier bei uns auch so 
eine Typische Situation, die Autofahrer halten IMMER an wenn wenn ich da 
über die Straße will.
Persönliche Seite #841746
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Wenn die Fußgänger Deinen Weg nur dann kreuzen, wenn Du abbiegst, haben 
die Fußgänger Vorrang. Tun sie das auch, wenn Du geradeausfährst, dann 
hast Du ihnen gegenüber Vorrang:


      f
########################
      f
>-----------\ - - - - -
      f      \
#########    |   #######
      f #    |   #
    F F # F F| F # F F


F = Fußgänger mit Vorrang
f = Fußgänger ohne Vorrang


Anders sieht die Situation aus, wenn Du in eine verkehrsberuhigte Zone 
hinein oder aus derselben herausfährst, dann haben Fußgänger immer 
Vorrang, denn die  Ein/Ausfahrt einer verkehrsberuhigten Zone entspricht 
einer Grundstücksausfahrt.
(Firma: Q3) #841857
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Wenn es keine Fußgängerampel gibt und kein Zebratreifen da ist, hat der 
Fußgänger die Straße nur dann zu betreten, wenn kein Auto kommt. Der 
Fahrzeugverkehr hat Vorrang, selbst Radfahrer oder große Handwagen (die 
ja eigentlich auch auf der Straße fahren müssten). Der Fußgänger hat die 
Pflicht - auch an Kreuzungen - nachzusehen, ob sein Weg frei ist.

Selbstverständlich darf man keinen Fußgänger umfahren, wenn es 
vermeidbar ist. Höflichkeit und Rücksichtnahme gebieten einen 
entsprechenden Umgang miteinander - im Recht ist der Fußgänger trotzdem 
nicht. Kommt es in so einem Falle zum Unfall, trifft den Fußgänger 
zumindest eine erhebliche Mitschuld.

Viele Fußgänger latschen heute kreuz und quer über die Straße, ohne sich 
umzusehen und meinen das Recht auf Rücksichtnahme für sich alleine 
gepachtet zu haben.

Frank

P.S. und NEIN, ich bin kein Autofahrer.
Persönliche Seite #841889
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Zum Glück ist Frank kein Autofahrer, zum Glück für ihn (aus finanziellen 
Gründen) und vor allem zum Glück für die ob seines Fehlwissens schwer 
gefährdeten Fußgänger.

Nein, auch wenn Verkehrsplaner es oft so erscheinen lassen mögen: 
Fußgänger sind kein asozialer Aussatz, der Straßen so weit wie nur 
irgend möglich fernzubleiben hat, und nein, Fußgänger haben in 
Kreuzungssituationen gegenüber einbiegendem Verkehr sehr wohl Vorrang. 
Und an Einmündungen verkehrsberuhigter Straßen sowieso.
Gast #841970
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Also früher war es mal so, daß man Fußgänger in Abbiegerichtung 
"Vorfahrt" zu gewähren hatte...auch ohne Fußgängerüberweg.

Vor 2 Jahren wollte mir ein Fahrlehrer erzählen, daß man auch Fußgänger 
und Radfahrer "Vorfahrt" gewähren müsse, wenn diese an einer Kreuzung 
(ohne Ampel) quer über den Fußweg  Radweg gehen  fahren und kein 
Vorfahrt gewähren Schild steht (also gleichrangige Kreuzung).

Naja...kommt es zum Crash, ist der Autofahrer eh prozentual mit 
dabei...ob im Recht, oder nicht, da Fußgänger / Radfahrer nicht "gleich 
stark" mit KfZ`lern sind.
#841977
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Dieter D. wrote:

> Vor 2 Jahren wollte mir ein Fahrlehrer erzählen, daß man auch Fußgänger
> und Radfahrer "Vorfahrt" gewähren müsse, wenn diese an einer Kreuzung
> (ohne Ampel) quer über den Fußweg  Radweg gehen  fahren und kein
> Vorfahrt gewähren Schild steht (also gleichrangige Kreuzung).

Für D weiß ich es nicht. Aber in Ö ist das definitiv so:
Sobald ein Fußgänger an einem Zebrastreifen steht und offensichtlich
rüber will, hast du ihm dies zu ermöglichen indem du stehen bleibst
(Ob es da den Begriff des 'Vorrangs' gibt, kann ich nicht sagen)

Und zwar völlig egal, ob das jetzt eine Kreuzung ist oder nicht.
Besonders an Bushaltestellen auf weiter Flur gibt es oft Zebrastreifen
und ansonsten weit und breit nichts.

Das gilt natürlich nicht, wenn es eine eigene Fußgeherampel gibt,
aber das sollte sowieso klar sein.
#841999
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Karl heinz Buchegger wrote:
> Für D weiß ich es nicht. Aber in Ö ist das definitiv so:
> Sobald ein Fußgänger an einem Zebrastreifen steht und offensichtlich
> rüber will, hast du ihm dies zu ermöglichen indem du stehen bleibst
> (Ob es da den Begriff des 'Vorrangs' gibt, kann ich nicht sagen)

Du musst nichtmal auf dem Zebrasteifen stehen. Es reicht eigentlich 
schon, wenn du einen Fuß vom Gehsteig Richtung Straße bewegst, du somit 
signalisierst, dass du rübergehen willst!
Gast #842002
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Ja, bei Zebrastreifen auf jeden Fall halten..egal wo und wann und wie. 
Aber wenn kein Zebrastreifen da ist, dann schien mir das zu suspekt, daß 
der Fußgänger überall Vorrang hat. Da wird man ja paranoid ;-)
#842274
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Und was ist wenn zwei Frauen stundenlang am Zebrastreifen stehen und 
sich unterhalten und dann plötzlich losrennen ?

Besonders lustig sind auch Zebrastreifen die etwa 1m von dem Ausgang 
einer Bäckerei entfernt ist. Bei sowas fragt man sich echt, was sich die 
Verkehrsplaner dabei denken...
Gast #842422
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Als Autofahrer ist es immer ratsam, Fußgänger und Radfahrer 
durchzulassen. Der Autofahrer ist derjenige mit der Versicherung und 
wird daher immer zur Verantwortung gezogen. Ist zwar oft ungerecht, aber 
gängige Praxis. Sogar wenn dir ein Radfahrer hinten 'reinsemmelt, 
während du an der roten Ampel stehst bist du zum Teil schuld. Pervers.
#842932
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Thilo M. wrote:
> Sogar wenn dir ein Radfahrer hinten 'reinsemmelt,
> während du an der roten Ampel stehst bist du zum Teil schuld. Pervers.

Das wird zwar immer wieder behauptet, aber ich habe noch von keinem 
konkreten Fall auch nur gehört, in dem so verfahren wurde.
Gast #842981
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Also ich weiß es jetzt. In §9 Stvo Absatz 3 steht:
"Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, 
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, 
wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 
Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die 
gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er 
besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten."

Demnach haben Fußgänger keinen Vorrang, passiert aber etwas hat man voll 
Schuld.
Gast #843023
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Auch als Radfahrer hat man sich an das Rechtsfahrgebot zu halten. 
Gehwege sind für Radfahrer Tabu. Radwege müssen, wenn beidseitig 
vorhanden, in Fahrtrichtung genutzt werden. Radfahrer haben auch auf 
Zebrastreifen / Fußgängerfurten etc. nichts zu suchen, so fern diese 
nicht durch
ein extra Symbol an der Ampel mit genutzt werden dürfen. Dies sind 
ebenfalls Richtungsabhängig.

Das ganze wissen leider die wenigsten, sind es nun Radfahrer die auf dem 
Gehweg in die falsche Richtung fahren oder Autofahrer, die der Meinung 
sind, sie müssten Radfahrer durch schneiden und hupen auf den Gehweg 
nötigen.
#843045
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Obmit wrote:
> Also ich weiß es jetzt. In §9 Stvo Absatz 3 steht:
> "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,
> Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann,
> wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
> Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die
> gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er
> besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten."

Ein Fußgänger hat keine Vorfahrt, weil er eben nicht fährt... So weiß 
ich das noch aus der Fahrstunde...

Aus der Verpflichtung das Fahrzeugführers, auf Fußgänger besondere 
Rücksicht zu nehmen, kann der Fußgänger jedenfalls kein Vorrecht 
ableiten.

> Demnach haben Fußgänger keinen Vorrang, passiert aber etwas hat man
> voll Schuld.

Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der 
Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem 
Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei 
führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer 
anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr.
Gast #843065
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Uhu wrote:

>Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der
>Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem
>Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei
>führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer
>anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr.

Die hier aufgekommene Diskussion handelte aber nicht von Hofeingahrten 
sondern um Straßenkreuzungen und/oder -einmündungen. Auch das wird in 
der STVO gesondert behandelt (siehe Waldweg).

MW
#843116
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Uhu Uhuhu wrote:
> The Devil wrote:
>> Uhu Uhuhu wrote:
>>> Wo ist denn das festgelegt?
>>
>> In der StVO! Natürlich nicht mit einer solchen Grafik, aber es stimmt!
>
> Dann sag doch mal wo - ich habe gerade darin rumgeschmökert, aber nichts
> konkretes gefunden.

StVO (Österreich), §13:
(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das 
kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits 
betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser 
Fahrbahn zu ermöglichen.
#843120
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Michael Wilhelm wrote:
> Uhu wrote:
>
>>Letzteres ist nicht richtig, denn auch der Fußgänger muß sich der
>>Verkehrssituation angepaßt verhalten. Kommt z.B. einer mit vollem
>>Karacho aus einer Hofeinfahrt gerannt, an der direkt die Straße vorbei
>>führt, und rennt in ein Auto, dann wird man das kaum dem Autofahrer
>>anlasten können, wenn der nicht unangemessen schnell fuhr.
>
> Die hier aufgekommene Diskussion handelte aber nicht von Hofeingahrten
> sondern um Straßenkreuzungen und/oder -einmündungen. Auch das wird in
> der STVO gesondert behandelt (siehe Waldweg).
>
> MW

Da Fußgänger keine Vorfahrt haben, gilt die Feld-/Waldwegregel nicht für 
Fußgänger.

Außerdem wundere ich mich, daß du mich zwar zitierst, aber das Zitat auf 
eine ganz andere Aussage beziehst. Sowas ist zumindest unredlich.
Gast #843122
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>Außerdem wundere ich mich, daß du mich zwar zitierst, aber das Zitat auf
>eine ganz andere Aussage beziehst. Sowas ist zumindest unredlich.

Du hast recht, unglücklich zitiert. Passiert nicht mehr.

MW
#843124
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The Devil wrote:
> StVO (Österreich), §13:
> (4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das
> kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits
> betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser
> Fahrbahn zu ermöglichen.

Na das ist eine klare Regel - nur ein Vorrecht kann der Füßgänger daraus 
auch nicht ableiten; ihm bleibt nur, auf eine Lücke im Verkehr, oder 
einen Kavalier zu warten.

Die deutsche ist deutlich schwammiger:

§ 9 StVO
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren 
lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch 
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung 
fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen 
Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf 
Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
#843129
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Uhu Uhuhu wrote:
> Na das ist eine klare Regel - nur ein Vorrecht kann der Füßgänger daraus
> auch nicht ableiten; ihm bleibt nur, auf eine Lücke im Verkehr, oder
> einen Kavalier zu warten.

Aber sobald er auf der Straße steht, muss der Autofahrer halten. Im 
Gegenzug dazu steht natürlich, dass der Fußgeher vor dem Überqueren 
einer Straße besonders auf den Verkehr achten muss.

> Die deutsche ist deutlich schwammiger

Gut, da kann ich nix dafür ;-)
#843162
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The Devil wrote:
> Gut, da kann ich nix dafür ;-)

Ist aber immerhin sehr nett, daß du so tolle Vorschriften wenigstens für 
Österreich erläßt. Ich wußte doch schon immer, daß der Teufel wesentlich 
menschenfreundlicher ist, als der bärtige Grießgram auf seiner Wolke...
#843204
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überleger wrote:
> immer wieder schön, daß der Fahrer in Österreich "Lenker" heißt. Heißt
> dann der Fahrradfahrer auch "Fahrradlenker"? Und wie heißt dann der
> Fahrradlenker auf österreichisch? ;-)

Da braucht man dann halt ein wenig Hirn, um in einem Kontext den 
Unterschied zwischen 'Fahrradlenker' und 'Fahrradlenker' zu erkennen....
Gast #843384
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soll das heißen, der deutsche Fahrradlenker heißt auf Österreichisch 
genauso, und Fahrradlenker ist in Österreich ein Wort für 2 Dinge?

Also wenn ich sage: "Ich habe Dich mit dem Fahrradlenker verhauen" - was 
sagt da das "wenig Hirn" - war ich zu zweit unterwegs oder nur mit einem 
Stück Metall?

;-) alles nicht so ernst gemeint. Ich find die österreichische Sprache 
ganz niedlich, die schweizer noch mehr!

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