Pendlerpauschale -- Frage?

OP #844366
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Hi,
ich fange ab Mai an als Entwicklungsingenieur zu arbeiten und wohne ca. 
27km von meinem Arbeitsplatz entfernt d.h. ich bekomme für jeden 
gefahrenen Km 0.30 Euro. Da ich mich mit der Steuer überhaupt nicht 
auskenne würde ich gerne wissen was es heist die gefahrenen Km von der 
Steuer abzusetzen? Ich verdiene 40000 Euro im Jahr. Bekomme ich nun für 
die gefahrenen Km am Jahresende das Geld welches ich als Steuer bezahlen 
musste wieder?

Rechnung:
0,30 Euro  27km  2 (Fahrten am Tag) = 16,20 Euro/Tag

16,20 Euro  5 Tage  4 Wochen = 324 Euro/Monat

324 Euro * 12 Monate = 3888 Euro/Jahr


Heist das das ich 3888 Euro nach meiner Steuererklärung wieder bekomme?

Gruß
Marco
Gast #844381
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Radio Eriwan antwortet: Jein.

Nach der neuen Regelung werden erst gefahrene Kilometer > 20 km 
angerechnet, in Deinem Falle müßtest Du die Rechnung demnach mit 7 km 
wiederholen. Außerdem zählt nur die einfache Entfernung, also nix mit 
Hin- und Rückfahrt, sondern nur eine Fahrt (viele geben 'aus 
Unwissenheit' die doppelte Strecke an, ist aber nicht richtig). Für die 
Anzahl der Arbeitstage nimmt das Finanzamt m.W. pauschal 220 Tage pro 
Jahr an (ist für Leute mit viel Urlaub oder Krankheitstagen ganz nett, 
die kommen nämlich sonst auf weniger Tage).
(Firma: Druckerei Beste) #844392
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Also, erstmal muss das Finanzamt das als Außeneinsatz anerkennen. Beim 
regelmäßigen Arbeitsort kannst du nur EUR 0,30 pro Entfernungskilometer 
auf der kürzesten Fahrstrecke absetzen - also höchstens EUR 8,10 pro 
Tag, wenn's nicht kürzer geht. Dabei ist egal, ob Kopfsteinpflaster oder 
Autobahn oder was auch immer.

Und mehr als 230 Tage (= 52 * 5 Arbeitstage - 30 (Feiertage + Urlaub) 
pro Jahr wird dir das Finanzamt auch nicht anerkennen. Damit kannst du 
dann EUR 1.863,-- absetzen.

Und die sind dann Gewinnminderung und werden dir von deinem 
Bruttoeinkommen abgezogen. Zurück kriegst du dann die Steuern für eben 
diese Differenz. Also momentan höchstens ca. 40% davon. (Sorry, habe den 
aktuellen Maximalsatz nicht im Kopf.) Und damit liegt die Erstattung 
höchstens in der Gegend von EUR 750,--.

Tut mir echt leid!

virtuPIC
Gast #845015
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@Marco Blum

Du bekommst nicht den errechneten Betrag aus der Kilometerleistung, 
sondern den Steueranteil darauf zurück. Das heißt, der Staat zahlt dir 
nur die Steuern zurück, die du über die Lohnsteuer auf den errechneten 
Betrag (Kilometerleistung) abgezogen bekommen hast, nicht aber den 
Betrag selbst. Um das zu berechnen müßte man deinen persönlichen 
Einkommenssteuersatz kennen.

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