Hallo Zasammen. meine folgende Frage hat zwar nicht viel mit elektronik zu tun, aber ihr habt sonst auch immer so gute antworten....;-) ich möchte ein Fahrzeug-Chassis(alt) meines oldtimers von der Schweiz nach Deutschland bringen, dort mit einem restauriertem austauschen, Preisdifferenz dem Verkäufer bezahlen und anschliessend das restaurierte wieder mit in die Schweiz nehmen. weiss jemand von euch wie das am Zoll abläuft? besonders das einfüheren des alten teils nach Deutschland... danke für eure Mithilfe gruss Theo
Das ist eigendlich ganz einfach. Bei der Einfuhr wird vom Zoll die dt. Einfuhrumstatzsteuer erhoben (19 % vom Wert ev 0 bei dir). Die bekommst du wieder wenn das Teil zurück geht. Die Firma muss dir eine Rechnung inc dt. Mehrwertsteuer schreiben. Bei der Ausfuhr kannst du dir eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen lassen dann kann dies Mehrwehrtssteuer später von der Fa zurückerstattet werden. In der Schweiz fallen dann die 7.5% an. Zusätzlich gibts wohl jedes mal noch ein paar Gebühren zu zahlen Thomas
ist aber ein privathandel keine Firma. Normalerweise darf die deutsche firma die 19%Mwst schon gar nicht geltendmachen wenn das produkt ins Ausland geht, weil die firma selbst diese 19% auch nicht abgeben muss. so war es zumindest immer wenn ich von deutschland etwas in die schweiz bestellt habe. der spediteur hat dann die verzollung übernommen und vo mir die 7.6% mwst. der schweiz und gebühren eingefordert. aber jetzt bin ich eben selber spediteur, so zusagen zudem ist es so das mein altteil eigentlich noch einen bestimmten wert hat, aber der ist ja nur relativ. blick noch nicht so ganz durch...
Frag doch einfach die Leute vom Zoll, die sollten das ja eigentlich am besten wissen.
da hast du recht. nur erfährt man von diesen meistens nur die teuerste lösung.....
www.zoll.de dort wirst du fündig das ganze heißt aktive veredelung aber wie genau besteuert??? wenn ich mich recht entsinne waren es 19% UESt auf die differenz. aber frag dort lieber mal nach. und dort bekommst du die legale lösung und nicht die teuerste glaub mir die haben auch nix davon und sind zudem noch verpflichtet dir die günstigste lösung anzubieden. schweiz ist ja leider keine eu sonst würdest du als privatmann nix zahlen. sven
DANKE!!! genau das such ich!! man ist das kompliziert.....
In diesem Fall ist es aber keine "aktive Veredelung", weil ein Neuteil gekauft und ein Altteil zurückgegeben wird. Dieser Begriff ist für Fälle in denen das Teil aufbereitet zurückgeht. Die Firma, die Dein Altteil annimmt, wird dieses von der MwSt absetzen wollen. Dafür muss aber auch erstmal MwSt drauf sein. Diese MwSt musst Du bei der Einfuhr am Zoll bezahlen. Bei der Ausfuhr des Neuteils musst Du dann selbstverständlich keine MwSt bezahlen, wegen Export. Ich empfehle Dir, mindestens 3 Tage vorher beim zuständigen Zollamt, dem zuständigen Zollbeamten zu erklären was Du vor hast, und ihn zu fragen was Du alles mitbringen musst und wie Du ihm seine Arbeit ein bischen erleichtern kanns. Zweiteres geht indem man die TARIC Nummern für die zu verzollenden Gegenstände raussucht und den Besuch beim Zollamt anmeldet. Unterschätz diese Anmeldung nicht, wenn Du das richtig machst, musst Du nur zum Bezahlen aufs Amt gehen. Andernfalls solltest Du bis zu 3 Tage Wartezeit einplanen. Mit den TARIC Nummern musst Du aufpassen. Diese rauszusuchen ist der Job des Zollbeamten. Wenn Du ihm Nummern vorlegst sind das selbstverständlich nur Vorschläge! Er muss diese Nummern dann nur noch kontrollieren, hat aber das letzte Wort dabei.
ich denke das ganze theater lohnt sich nicht! wegen den paar euros. wenn ich mein altes verrostetes chassis in deutschland einführe müsste ich mwst bezahlen. aber für welchen wert? das chassis hat so kein wert mehr 0€ also muss ich auch keine mwst. bezahlen. nicht? umgekert hat das tauschteil zwar einen wert (quittung PRIVAT verkäufer) aber mit den 7.6% mwst. der Schweiz kann ich mich abfinden, das wird nicht so viel....
>ist aber ein privathandel keine Firma. Normalerweise darf die deutsche >firma die 19%Mwst schon gar nicht geltendmachen wenn das produkt ins >Ausland geht, weil die firma selbst diese 19% auch nicht abgeben muss falsch! Eine deutsche Firma muss die Mehrwertssteuer immer berechnen. Es gibt innerhalb der EU nur die Ausnahme wenn eine gültige USTID vorliegt. Ohen MWSt geht es nur gegen Ausfurnachweis. Denn bekommst du bei der Ausfuhr vom deutschen Zoll!. Danach kannst du das einreichen und die Firma wird das zurückerstatten. Eine Netto Rechnung in die Schweiz geht nur wenn das Teil von einem Speditionsunternehmen in die Schweiz gesendet wird. Thomas PS: wir haben das Problem hier täglich mit den Schweizern die keine Mehrwertsteuer zahlen wollen. Kein Händler wird eine Netto Rechnung ausstellen in der Hoffnung dass er irgendwann mal einen Ausfuhrnachweis zugeschickt bekommt.
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