Gast
#846039
Hallo! Bald wird unsere Wohnung saniert... Badezimmer neu, Küche kriegt "Warmwasser" - juhu. Der Vermieter will FI nur für das Badezimmer einbauen... Geht das? Mir wäre es lieber, wenn auch die anderen Steckdosen abgesichert sind... Stichwort VDE 0100-410 Wird es nach Ablauf der "Übergangsfrist" am 01.02.2009 noch möglich sein, Teilsanierungen wie sie bei Wohnungsumbauten häufig vorkommen wie z.B. Badsanierung (bisher:mit Fi-Nachrüstung), oder muß dann die ganze Elektroinstallation (gesamte Wohnung) erneuert werden - bzw. den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden? Gibt es nach diesem Datum noch einen Bestandsschutz für Teilbereiche? Bitte keine Vermutungen anstellen, möglichst Quellen nennen - denn ich habe einen sehr "pissigen" Vermieter.... Vielen Dank - und ein schönes Wochenende...