Forum: Offtopic Betriebsmittelprüfung nach VDE0701/0702


von dübbert (Gast)


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Hi,
in hatte die Frage vorhin schon in einem anderen Thread, aber weil es 
dort etwas OT war und sowieso im falschen Unterforum, möchte ich hier 
nochmal nachfragen!

in meiner alten Firma (~3000 Mitarbeiter verteilt auf 3 Werke), gab es 
damals
extra 2 Mitarbeiter die ständig Betriebsmittelprüfung nach VDE701 / 702
gemacht haben. Hierbei wurde JEDES elekt. Gerät erfasst, auch privat
mitgebrachte Radios, Kaffemaschinen, und natürlich die normalen
firmeneigene Geräte wie Bohrmaschine, Schreibtischlampe, Staubsauger....
. Die Geräte wurden immer im jährlichen Rythmus geprüft.


Seit geraumer Zeit arbeite ich bei einer anderen Firma (~200
Mitarbeiter) und hier gibt es soetwas überhaupt nicht, nicht einmal die
stark beanspruchten Werkzeuge wie Bohrmachine, Flex oder sonstiges.


In wieweit ist die Betriebsmittelprüfung vorgeschrieben, weis das
jemand!?

von Matthias (Gast)


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Das ist in der BGV A3 der Berufsgenossenschaft gereglt, siehe hier:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_a3_a06-2005.pdf

von timi (Gast)


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ist nicht notwendig zu machen
reine geldverschwendung

von dübbert (Gast)


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hmm, wenn ich überlege was da für ein Aufwand getrieben wurde!

2 Leute dauerbetrieb für die Prüfungen, die haben damals alle 
Abteilungen abgegrasst, als sie nach einem jahr fertig waren gings 
wieder bei der ersten Abteilung von vorne los.
Es gab dann extra kleine Aufkleber die auf jedes Gerät mit bestandener 
Prüfung kammen - mit Datum (so ähnlich wie ein TÜV-Stempel)

von timi (Gast)


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belehre deine arbeiter
wenn sie an spannung hinlangen
sind die dann selber schuld
und bekommen die fristlose kündigung
pasta

von Ulrich (Gast)


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Zum einen muss ich dir Zustimmen:
Der Arbeiter der eine geschoben bekommt ist immer Schuld

aber trotzdem finde ich es nicht Ok dass man eine Abmahnung bekommt wenn 
man sich scheiße fühlt und zum Arzt geht!

Beispiel von mir:
Ich habe den Hauptschalter einer Anlage getrennt und dann den CEKON 
Stecker gezogen. Dann bin ich mit der Handfläche auf die Kontakte vom 
Steckergekommen und habe kräftig eine geschoben bekommen. Ich habe 
leider nicht bedacht ,dass zwischen Stecker und Hauptschalter noch ein 
Netzfilter mit Kondensatoren ist. Hätte ich für sowas wirklich eine 
abmahnung verdient? Also ich finde nicht!?

von gonso (Gast)


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bei einem abgezogenen stecker darf normalerweise keine spannung
anliegen

von Ulrich (Gast)


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richtig aber irgendein Kondensator war noch voll. Aber damit habe ich 
nicht gerechnet. Aber die Frage ist jetzt bin ich schuldig oder 
unschuldig? Eigentlich hätte ich ja noch die Spannungsfreiheit 
feststellen müssen und erden und kurzschließen ?

von die ??? (Gast)


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Eine vermeintliche Senke erden und kurzschließen? Auf die Idee kommen 
die wenigsten. Ich meine: fehlerhaft konstruiertes Gerät.

von Uhu U. (uhu)


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Die Abmahnung würde ich nicht hinnehmen. Frag mal einen Arbeitsrechtler.

von Warren S. (jcdenton)


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timi wrote:
> belehre deine arbeiter
> wenn sie an spannung hinlangen
> sind die dann selber schuld
> und bekommen die fristlose kündigung
> pasta

sonst noch alles frisch ja ? wohl selber zuoft hingelangt...

von nemon (Gast)


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muss nicht bei geräten eine restspannung nach ziehen des netzsteckers 
binnen ca. 1sekunde in einen bereich von wenigen volt gefallen sein?

von Nicht_neuer_Hase (Gast)


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Ich kenne die Vorschriften nicht im Detail, die sagen aber bestimmt aus, 
dass bei aus der Steckdose gezogenem Stecker keine ( zumindest keine 
gefährliche ) Spannung an den Stecker-Kontakten anliegen darf ? ---

Ich habe eine moderne Halogen-Stehlampe zu Hause, zieht man den 
betreffenden Schuko-Stecker und berührt unmittelbar danach dessen 
Stifte, weiss man in etwa, wie ein Weidezaungerät funktioniert ...

Noch etwas: Der Arbeitgeber ist ( wg. Fürsorgepflicht ) für die 
Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich, er hat dafür persönlich 
zu sorgen.
Er kann diese Verantwortung nicht abwälzen, selbst wenn z.B. in einem 
grösseren Betrieb Sicherheitsbeauftragte bestimmt sind, bleibt immer 
noch der Geschäftsführer verantwortlich.

Abmahnungen sind nur bei schuldhaften Verhalten der betreffenden 
Personen "rechtswirksam" ( ob das wohl Juristen-Deutsch ist, oder muss 
das im Einzelfall näher bestimmt werden, zwecks Arbeitsplatzerhaltung 
der betreffenden Rechts-Ausleger ? ).

Ausdrücklich muss ich hier betonen, dass ich für meine vorstehenden 
Aussagen keine, wie auch immer ausgestaltete Gewähr übernehme !
Insbesondere schliesse ich hiermit den Rechtsweg zur Untermauerung oder 
Widerlegung meiner Ausführungen endgültig und un-uminterpretierbar 
eindeutig unzweideutig auch für den Fall aus, dass das Grundgesetz zur 
expliziten Ungültigkeitserklärung aller vorstehenden Aussagen geändert 
werden sollte !

=>
Leider bestimmen auch im technischen Bereich fast ausschliesslich 
Juristen, was Recht ist ( richtiger: was als "Recht" zu definieren ist 
)!

MfG.

von Uhu U. (uhu)


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Nicht_neuer_Hase wrote:

> Ausdrücklich muss ich hier betonen, dass ich für meine vorstehenden
> Aussagen keine, wie auch immer ausgestaltete Gewähr übernehme !
> Insbesondere schliesse ich hiermit den Rechtsweg zur Untermauerung oder
> Widerlegung meiner Ausführungen endgültig und un-uminterpretierbar
> eindeutig unzweideutig auch für den Fall aus, dass das Grundgesetz zur
> expliziten Ungültigkeitserklärung aller vorstehenden Aussagen geändert
> werden sollte !

Du 'kennst die Vorschriften nicht im Detail' und glaubst im Ernst, daß 
irgendjemand auf die Idee kommt, aus deiner anonym geäußerten Meinung 
Rechtsansprüche abzuleiten?

von Nicht_neuer_Hase (Gast)


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=> Sicher ist sicher !

Viele Grüsse

von Uhu U. (uhu)


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Nicht_neuer_Hase wrote:
> => Sicher ist sicher !
>
> Viele Grüsse

Wenn jemand Rechtsansprüche geltend machen will, muß er erst mal wissen, 
gegen wen. Und wenn der Anonymus zu Beginn seiner Aussage offen sagt, 
über keine Fachkompetenz in der Sache zu verfügen, und man versucht es 
trotzdem, dann wird man beim ersten derartigen Versuch den Ruf des 
Querulanten weg haben und wenn es sich wiederholt, wird womöglich der 
Richter die Zurechnungsfähigkeit des Klägers in Frage stellen.

Also was solls?

von bereits fort (Gast)


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>> => Sicher ist sicher !


Wenn etwas sicher ist, dann das NICHTS sicher ist !!!

Darum: Vor dem Prüfen prüfen UND nach dem Prüfen prüfen.

btt

Die  seit 2002 gültige EN 2000 regelt dies und ist mit der 
Betriebssicherheitsverordnung in nationales Recht übertragen worden.

Sinngemäss dort zu finden ist Folgendes:

Der Betreiber haftet unabwälzbar für Alles.
Kommt es zum Schadensfall und ihm wird auch nur das geringste 
Versäumnis(auch durch Unterlassen)glaubhaft nachgewiesen, so ist er 
strafrechtlich zu belangen.

Zum Beispiel erfüllt ein Unfall infolge einer unterlassenen bzw. nicht 
fristgerecht durchgeführten Sicherheitsüberprüfung ebenso wie infolge 
einer unterlassene bzw. nicht fristgerecht durchgeführten Belehrung den 
Tatbestand der "vorsätzlichen" und nicht wie früher der "fahrlässigen" 
Körperverletzung. Hier greifen dann Mindiststrafen von derzeit 2 Jahren 
Haft ohne Bewährung.

Dies war der Grund für die umfassendsten Modernisierungen im 
Aufzugsgewerbe seit knapp 150 Jahren. Die Betreiber welche zuvor Ihre 
eigene Versäumnisse (Reparaturen und Nachrüstungen) mit Vorliebe auf die 
Wartungsfirmen abschoben konnten sich ihrer Verantwortung, auch mit 
Geld, nicht mehr entziehen.

In Sachen E-technik sollte die "Betriebssicherheitsverordnung" auf die 
"VDE" verweisen, wodurch diese Rechtskräftigen Charakter erhält.
Was zu überprüfen wäre.




ata
Und was die Abmahnugmahnung angeht dieser sollte man fristgerecht 
wiedersprechen. Hier Scheint sich um seine Verantwortung für die 
betriebssicherheit des fraglichen Gerätes drücken zu wollen und dem 
geschädigten in schuld zu setzen um diesen, bzw die Berufsgenossenschaft 
von allfäligen Schadensersatzforderungen abzuhalten. das ist ein klarer 
Fall fürs Arbeitsgericht, mindestens aber den Betrriebsrat. (Ha ha)

Da ein Arbeitsrechtsstreit aber heutzutage dem AN mehr schadet als dem 
AG
würde ich es bei dem dokumentierten fristgerechtem Widerspruch belassen.

von bereits fort (Gast)


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edit

Hier Scheint sich jemand um seine Verantwortung für die
Betriebssicherheit des fraglichen Gerätes drücken zu wollen und dem
Geschädigten in Schuld setzen zu wollen um diesen, bzw die 
Berufsgenossenschaft von allfälliger Schadensersatzforderungen 
abzuhalten.

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