Forum: PC-Programmierung Frage zum Urheberecht für Software


von Bernd (Gast)


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Ich habe mal eine generelle Frage zum Urheberrecht. Für eine hier 
ortsansässige Firma habe ich gegen Entgelt eine Software erstellt. Die 
Erstellung der Software wurde vom Auftraggeber bezahlt. Wie sieht es 
aber nun mit dem Urheberrecht aus? Liegt sie nun bei mir als Schöpfer 
des Programmes oder geht sie automatisch mit der Bezahlung an den 
Auftraggeber über? Es wurden keine Vertrage oder sonstigen 
Vereinbarungen gemacht, sondern sie haben mir den Auftrag gegeben und 
ich habe eine Rechnung geschrieben. Zu dem Thema habe ich ein bißchen 
gegoogelt aber ganz schlau werde ich daraus nicht. Darf die Firma die 
Software nun ohne mein Einverständnis weiter kopieren und weitergeben 
oder müssen sie weitere Lizenzen oder Nutzungsrechte erwerben?
Wer kennt sich mit dem Thema aus?

Vielen Dank
Bernd

von 3351 (Gast)


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Das waere vorher abzumachen gewesen. Wenn sie die Kosten bezahlt haben, 
gehoert sie der Firma. Anders wenn die Firma bezahlt um eine 
existierende Software an ihre Beduerftnisse anzupassen. Das naechste 
Mal. ...

von Michael J. (jogibaer)


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Hallo,

soweit ich weiß bist Du nach wie vor der Urheber.
Allerdings gehen alle anderen Rechte auf die Firma.

Da war doch erst ein Gerichtsbeschluß.
Da hat sich jemand beim Fotografen knipsen lassen und dann dieses Foto
auf seine Homepage gestellt.

Dagegen hatte der Fotograf geklagt und gewonnen, da er laut Gericht der 
Urheber war.Und daß, obwohl er für eine Arbeit bezahlt wurde.

Perverses Recht, in dem wir leben.

Jogibär

von Thomas (Gast)


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>Dagegen hatte der Fotograf geklagt und gewonnen, da er laut Gericht
>der Urheber war.Und daß, obwohl er für eine Arbeit bezahlt wurde.

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder? Wie soll man sich dann als 
Kunde verhalten? Vorher eine rechtssichere Vereinbahrung mit dem 
Knipsdödel treffen?

von mitgelesen (Gast)


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>Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder? Wie soll man sich dann als
>Kunde verhalten? Vorher eine rechtssichere Vereinbahrung mit dem
>Knipsdödel treffen?

Ich kann das was Michael Jogwich hier gesagt hat nur bestätigen. Unser 
Rechtsstaat hat dank seiner großen Überlast an Juristen im Bundestag 
Gesetze erlassen, die u.A. bei Passfotos den Kunden entmündigen. Der 
Kunde darf das oder die Bilder zwar mit nach Hause nehmen, aber nicht 
ohne weiteres z.B. online stellen, weil er nicht im Besitz des 
Urheberrechts AN SEINEN EIGENEN FOTOS ist!

Ich schätze mal mehr als 90 Prozent unserer Bevölkerung wissen das gar 
nicht und wenn man sie fragen würde, ob sie das denn richtig finden, 
würden sie fragen, ob man noch alle an der Latte hat.

Fazit: Juristen machen Gesetze für Juristen.

von Andreas K. (a-k)


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Es kann sich bei dieser Frage durchaus lohnen, mal über den Tellerrand 
hinaus zu sehen. Was im Fall der erwähnten Passbilder als absurd 
erscheint, gewinnt bei Literatur oder Musik deutlich an Sinn.

Während in Deutschland nur die Verwertungsrechte übertragen werden 
können, nicht aber das Urheberrecht, ist das anderswo auch mal anders 
geregelt. Mit der Folge, dass starke Konzerne dort routinemässig nicht 
nur die Rechte, sondern gleich noch die Urheberschaft mit eingekauft 
haben und dem Autoren neben dem Geld nur noch der Stolz blieb, er also 
zum letztlich rechtlosen Auftragsarbeiter degradiert wurde.

von madler (Gast)


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Der Unterschied ist, für welchen Zweck ein Foto gemacht wird, heisst es 
da zB Passfoto, darf man es nur als Passfoto benutzen.
Und übrigens ist es recht egal, was der Fotograf fotografiert, das Foto 
hat er gemacht und hat so auch die Rechte (er darf aber damit nichts 
machen, was das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten berührt, also 
Werbung etc).

@Bernd: es gab da mal einen ganzen Artikel in der c't drüber. Such mal 
auf heise.de/ct nach dem Thema und dann kannst Du in eine 
(Uni-)Bibliothek Deines Vertrauens gehen und nachschauen.

von mitgelesen (Gast)


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Ich sprach hier über Passbilder und nicht über Literatur und sonstiges. 
Wenn der Gesetzgeber schon Urheberrecht regelt, dann hätte auch ein 
UNEINGESCHRÄNKTES Nutzungsrecht an den EIGENEN Bildern eingeräumt 
gehört. Dies entspricht dem Rechtsempfinden eines jeden Bügers. Die 
Passbilder vom Fotografen sind MEINE Passbilder. Ich brauche keinen 
Dritten dafür um Erlaubnis zu fragen, ob ich sie z.B. online stellen 
darf oder nicht, oder ob ich sie im Vereinsheim zur Schau stellen darf 
oder über die Wursttheke hänge will. Basta!

Im übrigen sind heutzutage die sog. Verwertungsrecht sowieso mit viel zu 
satten Pfründen versehen. Die Verwerter aus dem Content Business drängen 
doch gerade danach Schutzrechte auf 99 Jahre auszudehnen. Das muss man 
ja nicht gut finden, wenn man seinen Verstand noch einigermaßen 
beisammen hat.

von madler (Gast)


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Naja es ist halt dasselbe Recht, egal, worum es geht.

Schön finde ich das teilweise auch nicht, aber logisch schon.

Davon abgesehen ist es off-topic ;)

von Rolf Magnus (Gast)


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@Bernd:

> Ich habe mal eine generelle Frage zum Urheberrecht. Für eine hier
> ortsansässige Firma habe ich gegen Entgelt eine Software erstellt. Die
> Erstellung der Software wurde vom Auftraggeber bezahlt.

> Wie sieht es aber nun mit dem Urheberrecht aus? Liegt sie nun bei mir
> als Schöpfer des Programmes

Ja.

> Es wurden keine Vertrage oder sonstigen Vereinbarungen gemacht,

Sehr schlecht.

> sondern sie haben mir den Auftrag gegeben und ich habe eine Rechnung
> geschrieben. Zu dem Thema habe ich ein bißchen gegoogelt aber ganz
> schlau werde ich daraus nicht. Darf die Firma die Software nun ohne
> mein Einverständnis weiter kopieren und weitergeben oder müssen sie
> weitere Lizenzen oder Nutzungsrechte erwerben?

Für was haben sie denn konkret gezahlt? Du schreibst oben für "die 
Ersellung der Software". Also nicht für die Software selbst?

@3351:

> Wenn sie die Kosten bezahlt haben, gehoert sie der Firma.

Warum? Wenn es keinen Vertrag gibt, der das genau so regelt, dann sehe 
ich absolut keinen Grund dafür.

@mitgelesen:

> Wenn der Gesetzgeber schon Urheberrecht regelt, dann hätte auch ein
> UNEINGESCHRÄNKTES Nutzungsrecht an den EIGENEN Bildern eingeräumt
> gehört.

Das kommt darauf an, was du unter "eigene Bilder" verstehst. Es gibt 
eben auch denjenigen, der die Bilder macht, und der hat erst einmal die 
Rechte an den Bildern, was natürlich nicht heißt, daß die auf den 
Bildern abgelichteten Personen gar keine Rechte hätten.

> Dies entspricht dem Rechtsempfinden eines jeden Bügers. Die
> Passbilder vom Fotografen sind MEINE Passbilder. Ich brauche keinen
> Dritten dafür um Erlaubnis zu fragen,

Einen Dritten nicht, aber eben den Fotografen, der die Bilder gemacht 
hat.

von mitgelesen (Gast)


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>Das kommt darauf an, was du unter "eigene Bilder" verstehst.

Das ist ganz einfach, da müssen wir nur mal kurz unseren immer mehr vom 
Jusristendeutsch assimilierten Verstand mal wieder auf das ursprüngliche 
Normalmaß zurückschrauben und uns den Akt eines Passbildfotos 
vergegenwärtigen.

Kunde geht zum Fotografen. Kunde lässt Passbilder machen. Kunde bezahlt 
und bekommt nach einer Wartezeit seine Bilder. Kunde darf mit diesen 
Bildern machen was er möchte. Punkt. Fotograf darf höchstens die 
Negative aufbewahren oder muss sogar diese sogar (auf Wunsch) 
herausgeben. So sollte es sein.

Bei allen anderen Bildern mit künstlericher Schaffenskraft mag man das 
anders regeln.

Zurück zu den Passbildern.

Frage: Wenn ich am Bahnhof am Automaten mir Passbilder erstellen lasse. 
Muss ich dann eigentlich den Automaten fragen, ob ich die Bilder auch 
online stellen darf?

Wäre mal was für die Satiere. Kunde spricht zum Automaten.

"Lieber Automat! Bitte drucke mit die Berechtigung aus, dass ich meine 
Bilder auch auf meiner Homepage zeihen darf!" Hallo Automaahaat! Kunde 
klopft auf die Blechwand. "Haaaaaaaloooooo ...."

"Blöde Blechkisten!" Kunde ist sauer und geht ..

von 3351 (Gast)


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Das mit den Passbildern ist bescheuert. Wer Passbilder nicht am 
Bahnhofsautomat macht ist auch bescheuert. Auch Hochzeitsfotos. Das 
macht doch ein Freund.

@3351:

> Wenn sie die Kosten bezahlt haben, gehoert sie der Firma.

Warum? Wenn es keinen Vertrag gibt, der das genau so regelt, dann sehe
ich absolut keinen Grund dafür.

Es wird auf wenig Verstaendnis stossen, erst fuer einen Auftrag bezahlt 
zu haben, und dann soll die Arbeit im Nachhinein ploetzlich in eine 
limitierte Lizenz gewandelt werden. Wenn der Poster sowas durchzieht hat 
er sich die Zukunft versaut. Sowas redet sich rum. Also in der Zukunft :

Es existiert immer eine Vorarbeit, zB in aehnlichen Ptrojekten, 
Libraries, usw. Daher ist ein Auftrag eine Erweiterung von bereits 
bestehender Software. Das kann man bringen, schliesslich ist man ja 
genau auf das spezialisiert was der Kunde wuenscht.

von Arc N. (arc)


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Rolf Magnus wrote:
> @Bernd:
>
>> Ich habe mal eine generelle Frage zum Urheberrecht. Für eine hier
>> ortsansässige Firma habe ich gegen Entgelt eine Software erstellt. Die
>> Erstellung der Software wurde vom Auftraggeber bezahlt.
>
>> Wie sieht es aber nun mit dem Urheberrecht aus? Liegt sie nun bei mir
>> als Schöpfer des Programmes
>
> Ja.
>
>> Es wurden keine Vertrage oder sonstigen Vereinbarungen gemacht,
>
> Sehr schlecht.

Warum? In dem Fall gilt das Urhebergesetz.

>> sondern sie haben mir den Auftrag gegeben und ich habe eine Rechnung
>> geschrieben. Zu dem Thema habe ich ein bißchen gegoogelt aber ganz
>> schlau werde ich daraus nicht. Darf die Firma die Software nun ohne
>> mein Einverständnis weiter kopieren und weitergeben oder müssen sie
>> weitere Lizenzen oder Nutzungsrechte erwerben?
>
> Für was haben sie denn konkret gezahlt? Du schreibst oben für "die
> Ersellung der Software". Also nicht für die Software selbst?

Sollte hier auch egal sein, da, so wie es geschildert wurde, kein 
Arbeits- oder Dienstverhältnis bestand, also letztlich ein Werkvertrag 
(§69b UrhG).
D.h. die Firma darf ohne vorherige Zustimmung z.B. weder Kopien 
herstellen, noch das ganze weiterverkaufen. Allerdings darf der Kunde, 
wenn nichts anderes bestimmt wurde, z.B. Fehlerberichtigungen und 
Verbesserungen bei/von anderen durchführen lassen (siehe 69c und 69d) 
(mit den entsprechenden Rechten des/der Dritten).
Noch komplizierter wird's wenn der Kunde mehr als nur Ideen zur Software 
geliefert hätte.

> @3351:
>
>> Wenn sie die Kosten bezahlt haben, gehoert sie der Firma.
>
> Warum? Wenn es keinen Vertrag gibt, der das genau so regelt, dann sehe
> ich absolut keinen Grund dafür.

Selbst wenn man der Firma die exklusiven Rechte einräumt, gehört sie 
nicht der Firma (§29).

> @mitgelesen:
>
>> Wenn der Gesetzgeber schon Urheberrecht regelt, dann hätte auch ein
>> UNEINGESCHRÄNKTES Nutzungsrecht an den EIGENEN Bildern eingeräumt
>> gehört.
>
> Das kommt darauf an, was du unter "eigene Bilder" verstehst. Es gibt
> eben auch denjenigen, der die Bilder macht, und der hat erst einmal die
> Rechte an den Bildern, was natürlich nicht heißt, daß die auf den
> Bildern abgelichteten Personen gar keine Rechte hätten.
>
>> Dies entspricht dem Rechtsempfinden eines jeden Bügers. Die
>> Passbilder vom Fotografen sind MEINE Passbilder. Ich brauche keinen
>> Dritten dafür um Erlaubnis zu fragen,
>
> Einen Dritten nicht, aber eben den Fotografen, der die Bilder gemacht
> hat.

Das Urteil, wenn dieses gemeint war
http://cydome.com/de/klauseck/archives/000373.shtml
bzw. http://www.netlaw.de/urteile/olgk_13.htm
schränkt nicht die Rechte des Photographierten ein, sondern gilt nur für 
diesen speziellen Fall (Bilder wurden nicht nur vom Auftraggeber 
verwendet, sondern von jemand anderem).

Edit:
Wenn das gemeint war,
http://www.telemedicus.info/urteile/Gewerblicher-Rechtschutz/Urheberrecht/10-LG-Koeln-Az-28-O-46806-Berwerbungsfotos-im-Internet-urheberrechtswidrig.html
zeigt das, mal freundlich gesagt, wiedereinmal die realitätsferne 
einiger Gerichte

von Thomas (Gast)


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Fazit: man nehme seine Digicam, gehe zu seiner Freundin und lässt sich 
die Fotos selbst machen. Mit etwas Sinn und Verstand schafft man das 
ganz gut, bei Passbildern ist es eh egal, solange sie bestimmten 
Kriterien gerecht werden. Naja und Bewerbungsfotos sollten auch gehen.

Wo gibt's denn sowas...ich lasse von MIR Fotos machen, bezahle dafür 
Geld und werde dann vom Fotografen abgemahnt, weil er ein Prob mit dem 
Urheberrecht hat. ARSCHLECKEN

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