Hallo, weiß jemand, welche rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man als Freiberufler (z.B. als Programmierer) einen Firmennamen bzw. eine Geschäftsbezeichnung tragen darf? Bei Gewerbetreibenden ist es ja relativ einfach, aber wie ist das bei Freiberuflern geregelt? Viele Grüße!
Genauso. Da Du als Freiberufler in keinem Handelsregister nachzuschlagen bist, kannst Du rechtlich nur unter Deinem (vollständigen) Namen agieren. Natürlich kannst Du noch was lustiges darüber schreiben, das hat aber keine echte Bedeutung. Du müsstest also mindestens "e.K." sein, um einen Firmennamen zu führen.
DC schrieb: > aber wie ist das bei Freiberuflern geregelt? Ganz einfach: Dein Name (auch Künstlername) mit eventuellen akademischen Graden "Bauingenieur" oder "Diplom-Informatiker". Du bist keine Firma, du hast keinen Firmennamen.
Als Freiberufler darf man keine Firma führen, sondern nur eine Geschäftsbezeichnung. In der Geschäftsbezeichnung muss der vollständige eigene Name enthalten sein. Im Gegensatz zur Firma muss die Geschäftsbezeichnung nicht eindeutig sein, d.h. es darf in derselben Gemeinde nicht mehrmals "Mickeymaus GmbH" geben, aber durchaus "Hans Müller".
Wie schon geschrieben kannst du dir problemlos was ausdenken wenn dein Name enthalten ist. zB Programmiergott Hans Müller Wenn du einen Teil weglässt, zB Programmiergott Müller wird das normalerweise auch geduldet. Wo kein Kläger ....
MaWin schrieb: > Du bist keine Firma, du hast keinen Firmennamen. Wow, Du kennst Dich aber aus... :-( Niemand ist eine Firma. Auch kein Unternehmen IST eine Firma. Die Firma ist der NAME, unter dem ein Kaufmann (auch eine juristische Person!) Geschäfte tätigt. Die Firma muss die Unternehmensform beinhalten und im Handelsregister eingetragen werden.
kein Name schrieb: > Wie schon geschrieben kannst du dir problemlos was ausdenken wenn dein > Name enthalten ist. Auch wenn die Anforderungen an eine Geschäftsbezeichnung nicht so streng sind wie an eine Firma, darf die Geschäftsbezeichnung nicht irreführend sein. Insbesondere darf sie keine Elemente beinhalten, die den Anschein erwecken, es handele sich um eine Firma. Auch darf die Bezeichnung "Gesellschaft" nur dann geführt werden, wenn es sich wirklich um eine GbR handelt, d.h. mindestens zwei natürliche Personen als Gesellschafter existieren. Im Gegensatz dazu kann eine GmbH nur einen Gesellschater besitzen, muss aber natürlich in der Firma die Bezeichnung "GmbH" oder "Blablagesellschaft mbH" tragen.
Hier sind die Regeln der Namensgebung zusammengefasst: http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/32_die_firma.pdf
Vielen Dank für die vielen Antworten und Informationen! Durch den Zusatz des eigenen Namens kann man dann z.B auch die Unternehmensbezeichnung BMW Hans Meier wählen, wenn ich es richtig verstanden habe, obwohl BMW eigentlich ein eingetragenes Markenzeichen ist???
DC schrieb: > Vielen Dank für die vielen Antworten und Informationen! > > Durch den Zusatz des eigenen Namens kann man dann z.B auch die > Unternehmensbezeichnung > > BMW Hans Meier > > wählen, wenn ich es richtig verstanden habe, obwohl BMW eigentlich ein > eingetragenes Markenzeichen ist??? Hast du dir das Dokument oben durchgelesen? Warum drei Fragezeichen?
Du liest nicht so gerne, oder? "Phantasie- bzw. Branchenbezeichnungen sind nicht Bestandteil des offiziellen Unternehmensnamens. Bevor Sie Zusätze wie Buchstabenkombinationen oder Phantasiebezeichnungen verwenden, sollten Sie prüfen, ob die entsprechenden Bezeichnungen nicht bereits als Firma oder Marke eingetragen sind, oder von anderen Unternehmen als Logo oder Etablissementbezeichnung geführt werden."
Dann muss man aber ganz schön aufpassen. Wenn man einen freien Phantasienamen wählt und jemand anderes diesen später als eingetragenen Firmennamen benutzt, kann man plötzlich ein Problem haben.
Deswegen sollte der schlaue Unternehmer sich diesen auch direkt als Marke schützen lassen.
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Bearbeitet durch Moderator
Da kommen wir der Sachen langsam näher :O) Das kostet einmalig 300 Euro für 10 Jahre, wenn ich richtig recherchiert habe.
richtig ... wobei die Eintragung bei mir fast ein Jahr gedauert hat, die Frist aber ab Antragsstellung gilt ;-) Und auch die Eintragung ist kein vollständiger Schutz, da dabei nicht überprüft wird, ob jemand anders bereits ältere Rechte hat. Wenn dem so ist, dann kann er diese auch trotz Eintragung geltend machen und Du musst Deinen Namen dann ändern wenn Du Pech hast. Ich hab mal so einen Fall miterlebt und das war ne echt heftige Nummer.
doedel schrieb: > richtig ... wobei die Eintragung bei mir fast ein Jahr gedauert hat, die > Frist aber ab Antragsstellung gilt ;-) Säcke!!! doedel schrieb: > Und auch die Eintragung ist kein vollständiger Schutz, da dabei nicht > überprüft wird, ob jemand anders bereits ältere Rechte hat. Was kann dazu führen, dass jemand ältere Rechte an einem Namen hat, wenn er sie nicht hat als Marke eintragen lassen?
DC schrieb: > Was kann dazu führen, dass jemand ältere Rechte an einem Namen hat, wenn > er sie nicht hat als Marke eintragen lassen? So natürlich nicht, aber es kann sein, das der ältere Name ähnlich genug klingt, aber man den bei der Recherche leider nicht gefunden hat.
DC schrieb: > weiß jemand, welche rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, > damit man als Freiberufler (z.B. als Programmierer) einen Firmennamen > bzw. eine Geschäftsbezeichnung tragen darf? Kannste vergessen, nur juristische "Personen" können einen eigenen Namen haben, bei allen sterblichen steht der eigne. Zusatzbezeichnungen laufen immer Gefahr jemandem in die Quere zu kommen. Ausgenommen ist davon wohl nur das was "andere Kaufleute für ihren eigenen Geschäftsbetrieb benötigen". Z.B. Berufsbezeichnungen wie Tischler, Maurer oder Kg Honig Maultrommel etc. pp. Nennt sich glaub ich im Patentamtsjargon nicht schutzfähig oder so. Dann greift aber evtl Irreführung oder auch nur die Nähe zu Kammerpflichtberufen. Summa Sumarum ist es unmöglich im Markenrecht Rechtssicherheit zu erlangen. Wechsle lieber deinen Namen wenn du Shell McDon. oder gar was mit Metro.... heißt :-).
so weit ich mich erinnere ist die Eintragung für die Frage der rechtmäßigen Verwendung nicht relevant. Es kann meines Wissens nach sein, dass Du zwar der erste bist, der einen Namen als Markennamen hat schützen lassen, jemand anders ihn aber bereits vor Dir nicht eingetragen verwendet hat. In diesem Fall hat er tatsächlich das ältere Recht und Dein eingetragener Name hilft Dir gar nichts! Aber das ist wie gesagt nur mein laienhaftes Wissen. Das ist aber eine Frage, die man einem Marken-Rechts-Experten stellen sollte. auf die Schnelle habe ich jetzt nur sowas hier gefunden: http://www.markenservice.net/marke-vs-domain.html dabei ging es um die Frage, ob eine Internet-Domäne gegen einen angemeldeten Markennamen verstößt. Kurzform: wenn die Domäne bereits vor der Eintragung des Markennamens aktiv genutzt wurde, hat der Inhaber die älteren Rechte und muss seine Domäne trotz konkirierenden Markennamen wohl nicht ändern.
also ... jetzt noch mal nachrecherchiert ein Blick ins Gesetz erleichtert die Urteilsfindung :-) Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) § 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen. also werfen wir noch einen Blick in den besagten § 4 Nr. 2: § 4 Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht [...] 2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat[...] Hätte also McDoof seinen Markennamen nicht eh schon schützen lassen, dann wäre er trotzdem geschützt, da er als Marke wahrgenommen wird (so wieder meine laienhafte Übersetzung :-) ) Ähnlich dem §12 ist übrigens auch der §13, der noch ein paar andere Fälle kennt. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/markeng/gesamt.pdf
achso ... § 5 noch vergessen ... auch sehr wichtig: § 5 Geschäftliche Bezeichnungen (1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. (2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten. (3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Gab es also eine andere Firma mit dem Markennamen schon VOR der Eintragung (auch wenn der Firmenname nicht eingetragen ist), dann hast Du Pech.
Mir als Freiberufler geht es erst mal darum, eine Homepage-Adresse und eine Email-Adresse zu haben, die eingängig sind und nicht gegen irgendwas markenrechtliches verstoßen (und die mir nach Möglichkeit auch keiner "klauen" kann). Dafür würde ich auch in Erwägung ziehen, etwas markenrechtlich schützen zu lassen, wenn es in dem Fall was bringt.
Der Markenname "Ballermann" hat so eine Geschichte durch, weils den in Mallorca gab, dann auch in Karlsruhe, danach geschützt wurde, danach Auseinnandersetzung Malle vs Kalle mit dem Ergebnis, daß der Name in Karlsruhe auch benutzt werden darf. http://ka.stadtwiki.net/Ballermann1 Die genauen einzelheiten der Geschichte kenne ich nicht, da kommt es aber oft darauf an.
Siehe Artikel "Wie darf man sein Unternehmen nennen?" des Institut für Freie Berufe Nürnberg: http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/32_die_firma.pdf
DC schrieb: > Mir als Freiberufler geht es erst mal darum, eine Homepage-Adresse und > eine Email-Adresse zu haben, die eingängig sind und nicht gegen > irgendwas markenrechtliches verstoßen (und die mir nach Möglichkeit auch > keiner "klauen" kann). > > Dafür würde ich auch in Erwägung ziehen, etwas markenrechtlich schützen > zu lassen, wenn es in dem Fall was bringt. Da nimmt man einfach seinen Klarnamen und einen Zusatz. Wenn man der einzige in der Stadt ist, reicht es als Geschäftsname, z.B.: "Softwareberatung Hans Mustermann-" und eine Abkürzung wie http://www.mustermann-swb.de für die HP. Wichtig ist, dass der Name voransteht, weil damit die Verwechslungsgefahr bei mails am Geringsten ist, wenn jemand in outlook sucht und die Vorschläge scrollt. .
Bin jetzt schon ca 10 Jahre als Einzelunternehmen unterwegs und verwende zum Teil nur meinen "Phantasienamen" bei der Anschrift (ohne den Namen). In der Realität ist das so etwas von egal, man muss halt schauen das man seine Arbeiten ordnungsgemäß rüberbringt dann kräht kein Hahn danach. Die einzige Regel die es gibt ... haltet das Finanzamt bei Laune. Denen ist es ja auch egal ob man sein Geld über Drogenhandel oder sonstiges verdient, dort zählt nur Geld.
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