Forum: Ausbildung, Studium & Beruf als Freiberufler Firmenname/Geschäftsbezeichnung zulegen


von DC (Gast)


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Hallo,

weiß jemand, welche rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, 
damit man als Freiberufler (z.B. als Programmierer) einen Firmennamen 
bzw. eine Geschäftsbezeichnung tragen darf?

Bei Gewerbetreibenden ist es ja relativ einfach, aber wie ist das bei 
Freiberuflern geregelt?

Viele Grüße!

von Statler (Gast)


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Genauso.

Da Du als Freiberufler in keinem Handelsregister nachzuschlagen bist, 
kannst Du rechtlich nur unter Deinem (vollständigen) Namen agieren. 
Natürlich kannst Du noch was lustiges darüber schreiben, das hat aber 
keine echte Bedeutung. Du müsstest also mindestens "e.K." sein, um einen 
Firmennamen zu führen.

von MaWin (Gast)


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DC schrieb:
> aber wie ist das bei Freiberuflern geregelt?

Ganz einfach: Dein Name (auch Künstlername) mit eventuellen akademischen 
Graden "Bauingenieur" oder "Diplom-Informatiker".

Du bist keine Firma, du hast keinen Firmennamen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Als Freiberufler darf man keine Firma führen, sondern nur eine 
Geschäftsbezeichnung. In der Geschäftsbezeichnung muss der vollständige 
eigene Name enthalten sein.

Im Gegensatz zur Firma muss die Geschäftsbezeichnung nicht eindeutig 
sein, d.h. es darf in derselben Gemeinde nicht mehrmals "Mickeymaus 
GmbH" geben, aber durchaus "Hans Müller".

von kein Name (Gast)


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Wie schon geschrieben kannst du dir problemlos was ausdenken wenn dein 
Name enthalten ist.
zB Programmiergott Hans Müller

Wenn du einen Teil weglässt, zB Programmiergott Müller wird das 
normalerweise auch geduldet. Wo kein Kläger ....

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Du bist keine Firma, du hast keinen Firmennamen.

Wow, Du kennst Dich aber aus... :-(

Niemand ist eine Firma. Auch kein Unternehmen IST eine Firma. Die Firma 
ist der NAME, unter dem ein Kaufmann (auch eine juristische Person!) 
Geschäfte tätigt. Die Firma muss die Unternehmensform beinhalten und im 
Handelsregister eingetragen werden.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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kein Name schrieb:
> Wie schon geschrieben kannst du dir problemlos was ausdenken wenn dein
> Name enthalten ist.

Auch wenn die Anforderungen an eine Geschäftsbezeichnung nicht so streng 
sind wie an eine Firma, darf die Geschäftsbezeichnung nicht irreführend 
sein. Insbesondere darf sie keine Elemente beinhalten, die den Anschein 
erwecken, es handele sich um eine Firma. Auch darf die Bezeichnung 
"Gesellschaft" nur dann geführt werden, wenn es sich wirklich um eine 
GbR handelt, d.h. mindestens zwei natürliche Personen als Gesellschafter 
existieren. Im Gegensatz dazu kann eine GmbH nur einen Gesellschater 
besitzen, muss aber natürlich in der Firma die Bezeichnung "GmbH" oder 
"Blablagesellschaft mbH" tragen.

von EitelSonnerschein (Gast)


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von DC (Gast)


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Vielen Dank für die vielen Antworten und Informationen!

Durch den Zusatz des eigenen Namens kann man dann z.B auch die 
Unternehmensbezeichnung

BMW Hans Meier

wählen, wenn ich es richtig verstanden habe, obwohl BMW eigentlich ein 
eingetragenes Markenzeichen ist???

von Klaus W. (mfgkw)


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solange BMW nichts dagegen hat, ja ...

von EitelSonnerschein (Gast)


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DC schrieb:
> Vielen Dank für die vielen Antworten und Informationen!
>
> Durch den Zusatz des eigenen Namens kann man dann z.B auch die
> Unternehmensbezeichnung
>
> BMW Hans Meier
>
> wählen, wenn ich es richtig verstanden habe, obwohl BMW eigentlich ein
> eingetragenes Markenzeichen ist???

Hast du dir das Dokument oben durchgelesen? Warum drei Fragezeichen?

von Statler (Gast)


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Du liest nicht so gerne, oder?

"Phantasie- bzw. Branchenbezeichnungen sind nicht Bestandteil des 
offiziellen
Unternehmensnamens. Bevor Sie Zusätze wie Buchstabenkombinationen oder
Phantasiebezeichnungen verwenden, sollten Sie prüfen, ob die 
entsprechenden
Bezeichnungen nicht bereits als Firma oder Marke eingetragen sind, oder 
von
anderen Unternehmen als Logo oder Etablissementbezeichnung geführt 
werden."

von DC (Gast)


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Dann muss man aber ganz schön aufpassen.
Wenn man einen freien Phantasienamen wählt und jemand anderes diesen 
später als eingetragenen Firmennamen benutzt, kann man plötzlich ein 
Problem haben.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Deswegen sollte der schlaue Unternehmer sich diesen auch direkt als 
Marke schützen lassen.

: Bearbeitet durch Moderator
von DC (Gast)


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Da kommen wir der Sachen langsam näher :O)

Das kostet einmalig 300 Euro für 10 Jahre, wenn ich richtig recherchiert 
habe.

von doedel (Gast)


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richtig ... wobei die Eintragung bei mir fast ein Jahr gedauert hat, die 
Frist aber ab Antragsstellung gilt ;-)

Und auch die Eintragung ist kein vollständiger Schutz, da dabei nicht 
überprüft wird, ob jemand anders bereits ältere Rechte hat. Wenn dem so 
ist, dann kann er diese auch trotz Eintragung geltend machen und Du 
musst Deinen Namen dann ändern wenn Du Pech hast. Ich hab mal so einen 
Fall miterlebt und das war ne echt heftige Nummer.

von DC (Gast)


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doedel schrieb:
> richtig ... wobei die Eintragung bei mir fast ein Jahr gedauert hat, die
> Frist aber ab Antragsstellung gilt ;-)

Säcke!!!


doedel schrieb:
> Und auch die Eintragung ist kein vollständiger Schutz, da dabei nicht
> überprüft wird, ob jemand anders bereits ältere Rechte hat.

Was kann dazu führen, dass jemand ältere Rechte an einem Namen hat, wenn 
er sie nicht hat als Marke eintragen lassen?

von Dumdi D. (dumdidum)


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DC schrieb:
> Was kann dazu führen, dass jemand ältere Rechte an einem Namen hat, wenn
> er sie nicht hat als Marke eintragen lassen?
So natürlich nicht, aber es kann sein,
das der ältere Name ähnlich genug klingt, aber man den bei der Recherche 
leider nicht gefunden hat.

von Jens (Gast)


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DC schrieb:
> weiß jemand, welche rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sein müssen,
> damit man als Freiberufler (z.B. als Programmierer) einen Firmennamen
> bzw. eine Geschäftsbezeichnung tragen darf?

Kannste vergessen, nur juristische "Personen" können einen eigenen Namen 
haben, bei allen sterblichen steht der eigne.

Zusatzbezeichnungen laufen immer Gefahr jemandem in die Quere zu kommen. 
Ausgenommen ist davon wohl nur das was "andere Kaufleute für ihren 
eigenen Geschäftsbetrieb benötigen". Z.B. Berufsbezeichnungen wie 
Tischler, Maurer oder Kg Honig Maultrommel etc. pp. Nennt sich glaub ich 
im Patentamtsjargon nicht schutzfähig oder so.

Dann greift aber evtl Irreführung oder auch nur die Nähe zu 
Kammerpflichtberufen.

Summa Sumarum ist es unmöglich im Markenrecht Rechtssicherheit zu 
erlangen. Wechsle lieber deinen Namen wenn du Shell McDon. oder gar was 
mit Metro.... heißt :-).

von doedel (Gast)


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so weit ich mich erinnere ist die Eintragung für die Frage der 
rechtmäßigen Verwendung nicht relevant. Es kann meines Wissens nach 
sein, dass Du zwar der erste bist, der einen Namen als Markennamen hat 
schützen lassen, jemand anders ihn aber bereits vor Dir nicht 
eingetragen verwendet hat. In diesem Fall hat er tatsächlich das ältere 
Recht und Dein eingetragener Name hilft Dir gar nichts! Aber das ist wie 
gesagt nur mein laienhaftes Wissen. Das ist aber eine Frage, die man 
einem Marken-Rechts-Experten stellen sollte.

auf die Schnelle habe ich jetzt nur sowas hier gefunden: 
http://www.markenservice.net/marke-vs-domain.html dabei ging es um die 
Frage, ob eine Internet-Domäne gegen einen angemeldeten Markennamen 
verstößt. Kurzform: wenn die Domäne bereits vor der Eintragung des 
Markennamens aktiv genutzt wurde, hat der Inhaber die älteren Rechte und 
muss seine Domäne trotz konkirierenden Markennamen wohl nicht ändern.

von doedel (Gast)


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also ... jetzt noch mal nachrecherchiert

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Urteilsfindung :-)

Gesetz über den Schutz von Marken und
sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)

§ 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen 
mit
älterem Zeitrang
Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor 
dem für den Zeitrang der eingetragenen
Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder 
an einer geschäftlichen Bezeichnung
im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung 
der eingetragenen Marke im gesamten
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.

also werfen wir noch einen Blick in den besagten § 4 Nr. 2:

§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
[...]
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit 
das Zeichen innerhalb beteiligter
Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat[...]

Hätte also McDoof seinen Markennamen nicht eh schon schützen lassen, 
dann wäre er trotzdem geschützt, da er als Marke wahrgenommen wird (so 
wieder meine laienhafte Übersetzung :-) )

Ähnlich dem §12 ist übrigens auch der §13, der noch ein paar andere 
Fälle kennt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/markeng/gesamt.pdf

von doedel (Gast)


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achso ... § 5 noch vergessen ... auch sehr wichtig:

§ 5 Geschäftliche Bezeichnungen
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und 
Werktitel geschützt.
(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr 
als Name, als Firma oder als
besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens 
benutzt werden. Der besonderen
Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und 
sonstige zur Unterscheidung
des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen 
gleich, die innerhalb beteiligter
Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von 
Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken,
Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

Gab es also eine andere Firma mit dem Markennamen schon VOR der 
Eintragung (auch wenn der Firmenname nicht eingetragen ist), dann hast 
Du Pech.

von DC (Gast)


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Mir als Freiberufler geht es erst mal darum, eine Homepage-Adresse und 
eine Email-Adresse zu haben, die eingängig sind und nicht gegen 
irgendwas markenrechtliches verstoßen (und die mir nach Möglichkeit auch 
keiner "klauen" kann).

Dafür würde ich auch in Erwägung ziehen, etwas markenrechtlich schützen 
zu lassen, wenn es in dem Fall was bringt.

von nicht nur Malle (Gast)


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Der Markenname "Ballermann" hat so eine Geschichte durch, weils den in 
Mallorca gab, dann auch in Karlsruhe, danach geschützt wurde, danach 
Auseinnandersetzung Malle vs Kalle mit dem Ergebnis, daß der Name in 
Karlsruhe auch benutzt werden darf.

http://ka.stadtwiki.net/Ballermann1

Die genauen einzelheiten der Geschichte kenne ich nicht, da kommt es 
aber oft darauf an.

von Ich (Gast)


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Siehe Artikel "Wie darf man sein Unternehmen nennen?" des Institut für 
Freie Berufe Nürnberg:

http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/32_die_firma.pdf

von Freiberufler (Gast)


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DC schrieb:
> Mir als Freiberufler geht es erst mal darum, eine Homepage-Adresse und
> eine Email-Adresse zu haben, die eingängig sind und nicht gegen
> irgendwas markenrechtliches verstoßen (und die mir nach Möglichkeit auch
> keiner "klauen" kann).
>
> Dafür würde ich auch in Erwägung ziehen, etwas markenrechtlich schützen
> zu lassen, wenn es in dem Fall was bringt.

Da nimmt man einfach seinen Klarnamen und einen Zusatz. Wenn man der 
einzige in der Stadt ist, reicht es als Geschäftsname, z.B.:

"Softwareberatung Hans Mustermann-" und eine Abkürzung wie

http://www.mustermann-swb.de für die HP.

Wichtig ist, dass der Name voransteht, weil damit die 
Verwechslungsgefahr bei mails am Geringsten ist, wenn jemand in outlook 
sucht und die Vorschläge scrollt.

.

von Stefan (Gast)


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Bin jetzt schon ca 10 Jahre als Einzelunternehmen unterwegs und verwende 
zum Teil nur meinen "Phantasienamen" bei der Anschrift (ohne den Namen).

In der Realität ist das so etwas von egal, man muss halt schauen das man 
seine Arbeiten ordnungsgemäß rüberbringt dann kräht kein Hahn danach.

Die einzige Regel die es gibt ... haltet das Finanzamt bei Laune. Denen 
ist es ja auch egal ob man sein Geld über Drogenhandel oder sonstiges 
verdient, dort zählt nur Geld.

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