Schukostecker ohne PE! Ist so ein Gerät in Deutschland erlaubt?

Gast #5989009
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Axel schrieb:
> Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen
> Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird,
> erlaubt?
>
> Youtube-Video "Balkonkraftwerk ohne Anmeldung & Umrüstung - Inselanlage
> #1 -Die Vorstellung"

Da es sich hier um einen mobilen Stromerzeuger handelt, ist ein sicher 
geerdeter PE nicht möglich und auch nötig. Allerdings gilt das nur dann, 
wenn ein einziges Gerät angeschlossen wird, bei mehreren müsste ein 
Potentialausgleich vorgenommen werden. Da das Gerät nur eine Steckdose 
hat, wäre das nur mit einem Kabel mit Mehrfachsteckdose möglich, die 
dann aber wiederum PE-Anschlüsse hat, so dass der Potentialausgleich 
sichergestellt wäre.
Ein Problem könnte aber der fehlende Schutzkragen sein. Das ist m.e. 
nicht zulässig, da man beim Herausziehen des Steckers versehentlich 
beide Beinchen gleichzeitig berühren könnte.
#5989043
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Axel schrieb:
> Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen
> Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird,
> erlaubt?
>
> https://youtu.be/GyGD0pMAhQo?t=445

Das ist unzulässig. Dosen für Eurostecker müssen mechanisch so geformt 
sein daß man keine Schukostecker einstecken kann. Umgekehrt müssen Dosen 
in die man einen Schukostecker stecken kann auch den Schutzleiter 
kontaktieren und mit PE verbinden.

Generell: Ein Stecker für die größere Variante (mehr Kontakte, mehr 
Strom) darf nie in die Dose der kleineren Variante gesteckt werden 
können. Umgekehrt ist jedoch erlaubt. Ist eigentlich auch logisch.
Gast #5989048
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Bernd K. schrieb:
> Umgekehrt müssen Dosen
> in die man einen Schukostecker stecken kann auch den Schutzleiter
> kontaktieren und mit PE verbinden.

Und was ist mit dem Konturenstecker? Der sieht genauso aus wie ein 
Schukostecker, hat die gleichen Abmessungen, hat aber keinen 
PE-Anschluß.
#5989063
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npn schrieb:
> Und was ist mit dem Konturenstecker? Der sieht genauso aus wie ein
> Schukostecker, hat die gleichen Abmessungen, hat aber keinen
> PE-Anschluß.

Was soll damit sein? Der bekommt alle Kontakte die er hat kontaktiert. 
Das ist der oben genannte Fall "kleinerer" Stecker (2 Kontakte) in 
größere Dose (3 Kontakte). Passt und ist OK.

Ich such morgen mal die Norm raus wenn ichs nicht vergesse, hab zuhause 
leider keinen Zugriff drauf.
#5989076
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Hible schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> Axel schrieb:
>>> Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen
>>> Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird,
>>> erlaubt?
>>>
>>> Youtube-Video "Balkonkraftwerk ohne Anmeldung & Umrüstung - Inselanlage #1 
-Die
> Vorstellung"
>>
>> Das ist unzulässig.
>
> Quelle? Welche Norm legt das fest?

Es gibt ne Norm für Schuko-Stecker und Buchsen.
#5989084
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Wenn es kein Schukostecker ist, dann zählt auch keine Norm für 
Schukostecker.

Ein Konturenstecker ist für Geräte der SKII, deren Bemessungsstrom über 
2,5A liegt. Für Geräte drunter sind in vielen Fällen ja Flachstecker 
üblich.

Auch für irgendwelches Gartenzeug werden oft Konturenstecker verwendet, 
da die die Dose ganz ausfüllen und so weniger Angriffsfläche für 
Feutigkeit bieten, vermute ich.
Gast #5989101
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Axel schrieb:
> Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen
> Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird,
> erlaubt

Ja, siehe Trenntrafo

https://www.conrad.de/de/p/thalheimer-lts-604-k-labor-trenntrafo-einstellbar-1000-va-anzahl-ausgaenge-1-x-2-250-v-ac-1195478.html

und Stromerzeuger

http://profi-stromgenerator.de/blog-erdungsanschluss-mobiles-stromagregat/
(Firma: Funkenflug Industries) #5991695
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So nicht ganz richtig.

Die Kabel sind vom Gerät abtrennbar und könnten somit vom unwissenden 
Laien für andere Geräte verwendet werden, die eine Schutzerdung 
bräuchten und dann nicht haben. Daher könnte der Verkauf solcher Kabel 
(Kaltgerätestecker ohne Erdung) in westeuropäisch geprägten Ländern 
problematisch sein.

In China oder in Afrika interessiert das evtl. niemanden - aber da 
interessiert's auch niemanden (außer die Angehörigen) wenn jemand wegen 
solchen gefährlichen Sparmaßnahmen ins Grab kippt.
Beitrag #5991699 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5991715
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Diese Version hat eine "normale" Schukosteckdose mit PE Anschlusszungen. 
Ob die angeschlossen sind kann nur eine nähere Untesuchung ans Licht 
bringen. Es scheint also verschiedenste Version davon zu geben...
Angehängte Dateien:
Gast #5991733
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> Daher könnte der Verkauf solcher Kabel
> (Kaltgerätestecker ohne Erdung) in westeuropäisch geprägten Ländern
> problematisch sein.


Das gabs mal von Dell: Auf der einen Seite des Kabels ein Eurostecker, 
auf der anderen Seite ein Kaltgerätestecker. Der Kunde und 
elektrotechnische Laie hat sich gefreut die Computer mit flachem Stecker 
anschließen zu können.
Gast #5991773
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Karl schrieb:
> Eine Norm ist kein Gesetz, sondern die geistige Ausdünstung einiger
> interessierter (nicht zwingend Fachkundiger) Herren.

Die VDE-Norm ist im Energiewirtschaftsgesetz namentlich genannt. Deshalb 
werden die VDE-Normen von den Gerichten wie Gesetze behandelt. Auch wenn 
es formal keine Gesetze sind.
#5991788
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"Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder 
Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen." 
(DIN)

Ebenso definieren Normen oft den anerkannten Stand der Technik und 
werden von Gerichten als Massstab genutzt. Wer davon abweicht, trägt 
dann ggf die Beweislast.
(Firma: Funkenflug Industries) #5991790
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> Das gabs mal von Dell: Auf der einen Seite des Kabels ein Eurostecker,
> auf der anderen Seite ein Kaltgerätestecker. Der Kunde und
> elektrotechnische Laie hat sich gefreut die Computer mit flachem
> Stecker anschließen zu können.
Super Sache, vor allem wenn man dann während des Betriebs noch bswp. ein 
Audio-Kabel an die geerdete Hifi-Anlage anschließt. Was dann mit den 
Pappen passiert, kann man sich schön in "Zurück in die Zukunft" 
anschauen, wo Marty den Gitarrenverstärker von Doc Brown ausprobiert. 
Die Aus- und Eingänge für dieses Kabel dürften danach auch platt sein. 
Da ist das Gejammer dann wieder groß und der unbedarfte Anwender kann 
noch nicht mal was dafür... der sieht nur prima, Kabel passt, pfropf 
und die Freude ist groß. Nur eben nicht lange.
Beitrag #5991797 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5991809
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Wenn der Stecker einen Schutzkontakt hätte, müsste der auch im Kabel 
weitergefuehrt werden. Sorum kenn ich die Regel mit PE und Schuko aus 
einem Lehrgang.

Eine Erdung bringt nichts, wenn die Spannung keinerlei Verbindung zu 
Erde hat, siehe Trenntrafo. Weil da erst etwas passieren kann, wenn man 
beide Pole Berührt. Und da bringt PE auch nichts.
#5991831
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Schutzwolke schrieb:

> Wenn der Stecker einen Schutzkontakt hätte, müsste der auch im Kabel
> weitergefuehrt werden. Sorum kenn ich die Regel mit PE und Schuko aus
> einem Lehrgang.
>
> Eine Erdung bringt nichts, wenn die Spannung keinerlei Verbindung zu
> Erde hat, siehe Trenntrafo. Weil da erst etwas passieren kann, wenn man
> beide Pole Berührt. Und da bringt PE auch nichts.

...und das gleiche gilt natürlich auch für Powerbänke, um wieder
auf die Ursprungsfrage zurückzukommen.
Gast #5991863
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Harald W. schrieb:
> ...und das gleiche gilt natürlich auch für Powerbänke, um wieder
> auf die Ursprungsfrage zurückzukommen

Bei der Bw und beim THW werden Notstromaggregate mit einem Erdspieß 
geerdet. Sollte man bei Powerkänken auch machen. Oder alternativ an die 
Wasserleitung oder noch besser an eine normale Schukosteckdose. Der Typ 
im Video benutzt die Powerbank ja sowieso in der Wohnung um seinen 
gespeicherten Solarstrom zu verbrauchen.
Gast #5991877
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A. K. schrieb:
> Dann sollte man wohl mit der Powerbank auch einen Blumentopf mit in den
> Flieger nehmen. ;-)

Oder man nutzt dort den Akku Rasenmäher, dann braucht man keine 
Powerbank für den kabelgebundenen Elekromäher ;-)

Oder gehts um Laptops? Die brauchen irgendwas <20V DC, da brauchts keine 
Netzspannungspowerbank. Wofür braucht man so etwas überhaupt?
Gast #5993356
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Sebastian S. schrieb:
> Wenn Du nichts hast, an das Du den PE anschließen kannst, ist er noch
> flüssiger als Wasser.

Harald W. schrieb:
> Wo sollte man denn diesen PE anschliessen?

Mike schrieb:
> Da es sich hier um einen mobilen Stromerzeuger handelt, ist ein sicher
> geerdeter PE nicht möglich

Ach kommt schon, ihr kennt das Bild doch, oder?

Karl K. schrieb:
> Da das eine Balkonanlage ist: Natürlich an den nächstehenden Blumentopf
> für die Erde.

Karl kannte es wohl.
Angehängte Dateien:
#5993601
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Freak schrieb:
> Bei der Bw und beim THW werden Notstromaggregate mit einem Erdspieß
> geerdet.

Ich weiß nicht ob man das pauschal so sagen kann...

Mobile Stromerzeuger z.B. bei der Feuerwehr, haben keinen geerdeten 
Sternpunkt, der PE ist eher ein Potentialausgleich.

Was es wohl gibt sind Stromerzeuger die man umschalten kann zwischen IT 
und TN.

Im Prinzip sind die Schutzmaßnahmen auf die Systemform abzustimmen.

So wäre bei geerdeten Stomerzeugern ein RCD notwedig, bei IT 
Stromerzeugern muss die Isolation überwacht (Erdschlussüberwachung) 
werden, 1. Fehler Meldung, 2. Fehler Abschltung (doppelter Erdschluss)
Gast #5997570
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Simon schrieb im Beitrag #5991797:
> Hible schrieb:
>> Simon schrieb:
>>
>>> Die VDE-Norm ist im Energiewirtschaftsgesetz namentlich genannt. Deshalb
>>> werden die VDE-Normen von den Gerichten wie Gesetze behandelt.
>>
>> Du kannst für dieses Behauptung, wie der andere Schwätzer, bestimmt auch
>> keinen Beleg heranschaffen.
>
> Nein für Dummschwätzer wie dich suche ich das EnWG nicht raus. Da musst
> du schon deinen Anwalt fragen, wenn du zu dumm bist das selbst zu tun.

"Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird 
vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik 
Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind"

eine Vermutung ist kein Gesetz, sondern eine Erleichterung für die 
Richter.
Gast #5999177
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nixvde schrieb:
> Simon schrieb:
>> Hible schrieb:
>>> Simon schrieb:
>>>
>>>> Die VDE-Norm ist im Energiewirtschaftsgesetz namentlich genannt. Deshalb
>>>> werden die VDE-Normen von den Gerichten wie Gesetze behandelt.
>>>
>>> Du kannst für dieses Behauptung, wie der andere Schwätzer, bestimmt auch
>>> keinen Beleg heranschaffen.
>>
>> Nein für Dummschwätzer wie dich suche ich das EnWG nicht raus. Da musst
>> du schon deinen Anwalt fragen, wenn du zu dumm bist das selbst zu tun.
>
> "Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird
> vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
> Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik
> Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind"
>
> eine Vermutung ist kein Gesetz, sondern eine Erleichterung für die
> Richter.

Wenn du schon §49 EnWG zitierst, dann zitiere doch bitte so das 
ersichtlich ist das du lediglich Absatz 2 zitierst.

Vielleicht sollte man aber mal bei Absatz 1 anfangen?
1
EnWG § 49 Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung
2

3
(1) 1Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. 2Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Holt man sich jetzt noch Absatz 2 Satz 1 dazu
1
(2) 1Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
2

3
1.  Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.,
4
2.  Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
5
eingehalten worden sind.

wird durchaus der Charakter der rechtsverbindlichkeit der DIN VDE 
deutlich.
Da kann man sich biegen und wenden wie man will.
#5999185
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Manuel X. schrieb:
> wird durchaus der Charakter der rechtsverbindlichkeit der DIN VDE
> deutlich.

Und somit auch die Gemeinfreiheit dieser Schriften.

> Da kann man sich biegen und wenden wie man will.

Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der 
Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß 
zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen.

Das kann man nur aufrecht erhalten indem man feststellt daß diese eben 
doch KEINEN Gesetzescharakter besitzen.
#5999193
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Bernd K. schrieb:
> Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der
> Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß
> zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen.


Das ist mir unklar: Ich will ja nicht den quasi-Gesetzescharakter der 
Normen anzweifeln, aber müssten die dann nicht auch frei zugänglich 
sein? So ziemlich alles vom BGB bis zur Kleingartenverordnung ist im 
Internet von den staatlichen Stellen frei zugänglich gemacht. Nur um die 
Normen macht man so ein Bohei.
Gast #5999206
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Bernd K. schrieb:
> Manuel X. schrieb:
>> wird durchaus der Charakter der rechtsverbindlichkeit der DIN VDE
>> deutlich.
>
> Und somit auch die Gemeinfreiheit dieser Schriften.
>
>> Da kann man sich biegen und wenden wie man will.
>
> Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der
> Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß
> zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen.
>
> Das kann man nur aufrecht erhalten indem man feststellt daß diese eben
> doch KEINEN Gesetzescharakter besitzen.

Karl K. schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der
>> Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß
>> zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen.
>
> Das ist mir unklar: Ich will ja nicht den quasi-Gesetzescharakter der
> Normen anzweifeln, aber müssten die dann nicht auch frei zugänglich
> sein? So ziemlich alles vom BGB bis zur Kleingartenverordnung ist im
> Internet von den staatlichen Stellen frei zugänglich gemacht. Nur um die
> Normen macht man so ein Bohei.


In DEM Punkt bin ich voll bei euch.
Ich hab gerade (dienstlich motiviert) nach den Preisen geschaut die der 
VDE Verlag da so aufruft.. Krank kann man nur sagen.

Aber leider ist das kein Grund die rechtsverbindlichkeit anzuzweifeln.
Im Straßenbau / Tunnelbau gibts auch Verordnungen etc. die man für teuer 
Geld beim Verlag kaufen muss.

Vermutlich stützt man sich dabei darauf das die Verordungen und Normen 
"Fachliteratur" sind und eben nicht für die Allgemeinheit bestimmt.

Und Fachleute kann man doch abzocken ...
#5999210
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Karl K. schrieb:
> Das ist mir unklar: Ich will ja nicht den quasi-Gesetzescharakter der
> Normen anzweifeln, aber müssten die dann nicht auch frei zugänglich
> sein?

Ja.

Wir können ein Experiment machen: Lade eine der referenzierten 
DIN-Normen hier hoch und sofort wird einer deren Anwälte auf den Plan 
treten und glaubhaft versichern daß es sich hierbei MITNICHTEN um 
rechtsverbindliche Texte handelt sondern um urheberrechtlich geschützte 
Dokumente.
#5999221
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Bernd K. schrieb:
> daß es sich hierbei MITNICHTEN um
> rechtsverbindliche Texte handelt sondern um urheberrechtlich geschützte
> Dokumente.

"Die elektronische Version des Bundesgesetzblattes genießt generell 
Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Dies be­zieht sich auch auf die 
ein­zel­ne Aus­gabe des Bun­des­ge­setz­blat­tes, die des­halb nicht 
ohne Zustim­mung des Ver­la­ges au­ßer­halb der ge­setz­lich­en 
Vor­schrif­ten ge­nutzt wer­den darf. Ei­ne un­ver­än­der­te 
Wei­ter­ver­wen­dung ent­nom­men­er pdf-Da­tei­en im Ori­gi­nal, die 
über den pri­va­ten Ge­brauch hi­naus­geht, ist da­her nicht 
statt­haft." (Webseite Bundesgesetzblatt)
#5999253
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Karl K. schrieb:
> Der Urheberschutz bleibt doch unbenommen von der freien Zugänglichkeit.
> Natürlich kann man Texte verfügbar machen und dennoch deren Nachdruck
> nur gegen Lizenz erlauben.

Offensichtlich. Bernd zufolge sei das aber unvereinbar.

Man könnte natürlich die Veröffentlichung obligatorischer Normen mit 
Werbung finanzieren. Die Tarife kontextbezogener Werbung darin wären 
sicherlich recht ordentlich. ;-)

Bis 2018 war auch das Bundesgesetzblatt nicht frei lesbar im Netz 
verfügbar, obwohl ein Gesetz erst durch eine Veröffentlichung darin 
gültig wird. Die bislang massgebliche gedruckte Version kostet immer 
noch Geld. Änderung in Sicht: 
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesetze-Offenes-Buergerportal-soll-Bundesgesetzblatt-abloesen-4259011.html
#7598050
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Hallo Micha,

da ist es aber dem Anwender eigentlich klar, das es keinen PE gibt. Im Video waren ja Schuko-Stecker (mit PE) und 3polige C13-Kupplung zu sehen. Dieser Fehler ist nur durch eine Messung festzustellen. Wer mißt neue Kabel? Bei unserer 2jährigen Prüfung werden auch immer alle Kabel, die erst ein halbes Jahr in der Firma sind ausgelassen.

Hardy

#7598273
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Hardy F. schrieb:

Auf YouTube behauptet ein Holzelektriker, es gäbe Kaltgerätekabel, mit 3 Löchern, wo der PE-Leiter fehlt. Ist so ein Kabel schon mal jemanden begegnet?

Dazu musst Du einen über 4 Jahre alten Thread ausbuddeln?

Micha R. schrieb:

Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem Verkehr gezogen.

Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind.

Da ist aber offensichtlich, weil der Schuko ein Konturenstecker ohne PE ist.

Angehängte Dateien:
#7598760
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Manfred P. schrieb:

Micha R. schrieb:

Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem Verkehr gezogen.

Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind.

Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös. Wenn die Erdung anderweitig vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht.

Ich hatte auch mal bei uns in der Firma eine beheizbare Fußmatte. Da war eine Anschlussleitung mit Schukostecker dran und Geräteseitig eine mir zuvor unbekannte 3-polige Steckverbindung. Der PE war aber nicht durchgeführt. In der Anleitung war auch einmal von Schutzklasse I, dann von Schutzklasse II die Rede. Die wussten selber nicht was richtig ist. Typenschild an der Matte gab es nicht. Auch deutscher Hersteller oder Anbieter.

Angehängte Dateien:
(Firma: Wilhelm.Consulting) #7598798
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Cyblord -. schrieb:

Noch nie Geräte mit Konturenstecker gesehen? z.B. Föhns haben das. Das ist quasi ein Schuko-Stecker ohne Schuko.

Der Unterschied ist aber, dass du beim Föhn das so gebaut hast, dass dein Gerät sicher ist.

Wenn du jetzt einen Föhn mit geerdeten Metallgehäuse hättest, bei dem du dann auch im Design davon ausgehst, dass es geerdet ist, und jemand verwendet es ohne PE, dann ist das durchaus "schwierig".

Den Konturstecker gibt's übrigens aus einem ähnlichen Grund: der Eurostecker kann weniger Strom!

https://de.wikipedia.org/wiki/Konturenstecker

Die Idee dahinter ist ja eigentlich ganz einfach: Wenn der Stecker in die Dose passt, dann gibt's weder mit PE noch mit Strom ein Problem.

Schuko Dosen ohne PE oder Kabel, die PE "Vorgaukeln" sind sicher nicht i.O. für den allgemeinen Verkauf. Sowas müsste zumindest eindeutig gekennzeichnet sein.

"Schau doch einfach beide Seiten an" gilt dabei definitiv nicht! Das macht man im Allgemeinen nicht mit jedem einzelnen Kabel! Aller bestenfalls schaut man, ob der Mantel unverletzt ist...

73

#7598908
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Alex schrieb:

Manfred P. schrieb:

Micha R. schrieb:

Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem Verkehr gezogen.

Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind.

Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös.

Ein geistreicher Kommentar. Wenn ich "seriöser Anbieter" schreibe, meine ich das auch.

Wenn die Erdung anderweitig vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht.

Ja, Nein, Vielleicht. Es gibt auch Konstellationen, wo man ein echtes dreiadriges Kabel verwendet.

Aber keine Sorge, diese Anlagen gibt es nicht im Mediamarkt und ohne Systemlehragng bekommt man die nicht in Betrieb.

Hans W. schrieb:

Schuko Dosen ohne PE oder Kabel, die PE "Vorgaukeln" sind sicher nicht i.O. für den allgemeinen Verkauf.

Das von mir gezeigte Kabel gaukelt nichts vor, ich sehe am Netzstecker, dass kein PE vorhanden ist.

Sowas müsste zumindest eindeutig gekennzeichnet sein.

Ist bei meiner Leitung sogar der Fall, da klebt ein Fähnchen am Kabel, was auf dessen spezielle Anwendung hinweist.

(Firma: Wilhelm.Consulting) #7598945
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Hans W. schrieb:

Der Unterschied ist aber, dass du beim Föhn das so gebaut hast, dass dein Gerät sicher ist.

Die Eingangsfrage war nach dem Stecker. Und so ein Stecker ist in Ordnung. Dass das Gerät dazu passen muss (Schutzklasse II) ist klar.

Hängt davon ab, ob du den allerersten Post meinst, oder den bei der Auferstehung des Threads...

Das Kabel von Manfred ist jedenfalls so wie abgebildet nicht ok. Da hast du netzseitig kein PE und geräteseitig kannst du es aber für Geräte, die PE haben wollen verwenden. Markierung sieht man nicht - hat es anscheinend aber...

Dafür gibt's eigentlich die Kabel, die Alex gezeigt hat. Dort gibt's das Problem nicht. Nur Geräte, die kein PE brauchen kannst du damit verwenden.

73

#7599399
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Manfred P. schrieb:

Alex schrieb:

Manfred P. schrieb:

Micha R. schrieb:

Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind.

Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös.

Ein geistreicher Kommentar. Wenn ich "seriöser Anbieter" schreibe, meine ich das auch.

Zumindest geistreicher als dein überhebliches und unqualifiziertes Gestammel. Pfusch bleibt Pfusch und seriös ist das halt nicht. Solltest halt mal eine richtige Elektrofachkraft in deine Firma lassen.

Wenn die Erdung anderweitig vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht.

Ja, Nein, Vielleicht. Es gibt auch Konstellationen, wo man ein echtes dreiadriges Kabel verwendet.

Aber keine Sorge, diese Anlagen gibt es nicht im Mediamarkt und ohne Systemlehragng bekommt man die nicht in Betrieb.

Dabei ist es irrelevant ob der Pfusch im Mediamarkt verkauft wird oder nur für Firmenkunden ist. Wäre nicht das erste Mal dass Maschinen für die Industrie durch die DGUV Prüfung fallen.

(Firma: --------------) #7599868
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Alex schrieb:

Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind.

Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös. Wenn die Erdung anderweitig vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht.

Und was kann passieren? Wenn die Erdung richtig gut ist, kann nix passieren. --> Abschaltung der Netzspannung. Wenn die Erdung schlecht ist, kann folgendes passieren:

  • es passiert nix, oder
  • es passiert etwas! Entscheiden ist doch, wen trifft die Verantwortung im Fall der Fälle. Also wer ist im Unglücksfall strafrechtlich Verantwortlich. Da ist im einzelnen immer der Eigentümer zu nennen. Der kann zwar vom Errichter der Anlage Ersatzansprüche im Schadensfall geltend machen. Aber als Betreiber hat er die "ordnungsmässigkeit" seiner "Anlagen" und Geräte sicher zu stellen.

Und nun zu der Thematik "Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind". Das die Zuleitung zur TK-Anlage keinen "Schutzleiter" hat, liegt wohl daran das die Schutzart "Schutzisolierung" für das Netzteil vorgesehen ist und der Rest der TK mit Schutzkleinspannung arbeitet. Soweit ist also alles i.O. Die Erdung die fehlt ist zulässig wenn die Schutzklasse eingehalten wird.

" Was ist Schutzklasse 1 2 und 3? Schutzarten und Schutzklassen Es gibt in Deutschland drei zulässige Schutzklassen: I, II und III. (o wurde vor Jahren unzulässig) Geräte der Klasse I weisen eine Schutzerdung auf, Produkte der Klasse II verfügen über eine Schutzisolierung und Geräte der dritten Klasse arbeiten mit Schutzkleinspannung. " Soweit so gut. Wenn die TK-Anlage ein Netzgerät hat das Schutzisoliert ist, und die Betriebsspannung auch Schutzkleinspannung entspricht. Kann auf eine "Erdung" verzichtet werden. Da aber für TK-Anlagen Leitungen mit "Schirm" verwendet werden und diese wg. den Potentialausgleich auf "Erde" gelegt werden müssen braucht eine TK-Anlage halt eine "ERDE". Die muß dann halt min 2,5mm² haben, u.U. kann auch eine 4mm² Ader notwendig sein. Deshalb wird dann eine Erdung erforderlich, die von Laien als der Schutzleiter identifiziert wird weil halt die Gelb-Grüne Adernfarbe für den Potentialausgleich verwendet wird. Hinreichend wäre eine Blanke Ader aus CU mit dem passenden Adernquerschnitt!

https://www.zaehlerschrank24.de/installationsmaterial/erdungs-und-blitzschutz.html " Beim Potentialausgleich werden leitende Teile des Gebäudes und der elektrischen Anlage über die Potentialsausgleichsschiene miteinander verbunden und die Potentialdifferenzen damit auf ein gemeinsames Potential gebracht.

Bei der Erdung, wird die elektrische Anlage mit der Erde verbunden. "

#7600045
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Micha R. schrieb:

Hardy F. schrieb:

Auf YouTube behauptet ein Holzelektriker, es gäbe Kaltgerätekabel, mit 3 Löchern, wo der PE-Leiter fehlt. Ist so ein Kabel schon mal jemanden begegnet?

Hardy

Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem Verkehr gezogen.

Eurostecker auf C13 Kupplung hab ich auch.

Ist aber genauso falsch. Wenn dann Euro auf C17.

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