Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, erlaubt? https://youtu.be/GyGD0pMAhQo?t=445
Axel schrieb: > Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen > Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, > erlaubt? > > https://youtu.be/GyGD0pMAhQo?t=445 Frage: Was würde der PE für einen Nutzen haben?
Wenn Du nichts hast, an das Du den PE anschließen kannst, ist er noch flüssiger als Wasser.
Axel schrieb: > Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen > Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, > erlaubt? Wo sollte man denn diesen PE anschliessen?
Axel schrieb: > Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen > Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, > erlaubt? > > Youtube-Video "Balkonkraftwerk ohne Anmeldung & Umrüstung - Inselanlage > #1 -Die Vorstellung" Da es sich hier um einen mobilen Stromerzeuger handelt, ist ein sicher geerdeter PE nicht möglich und auch nötig. Allerdings gilt das nur dann, wenn ein einziges Gerät angeschlossen wird, bei mehreren müsste ein Potentialausgleich vorgenommen werden. Da das Gerät nur eine Steckdose hat, wäre das nur mit einem Kabel mit Mehrfachsteckdose möglich, die dann aber wiederum PE-Anschlüsse hat, so dass der Potentialausgleich sichergestellt wäre. Ein Problem könnte aber der fehlende Schutzkragen sein. Das ist m.e. nicht zulässig, da man beim Herausziehen des Steckers versehentlich beide Beinchen gleichzeitig berühren könnte.
Harald W. schrieb: > Wo sollte man denn diesen PE anschliessen? Da das eine Balkonanlage ist: Natürlich an den nächstehenden Blumentopf für die Erde.
Karl K. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Wo sollte man denn diesen PE anschliessen? > > Da das eine Balkonanlage ist: Natürlich an den nächstehenden Blumentopf > für die Erde. Als Elektrokomiker kann Harald das nicht wissen.
Axel schrieb: > Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen > Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, > erlaubt? > > https://youtu.be/GyGD0pMAhQo?t=445 Das ist unzulässig. Dosen für Eurostecker müssen mechanisch so geformt sein daß man keine Schukostecker einstecken kann. Umgekehrt müssen Dosen in die man einen Schukostecker stecken kann auch den Schutzleiter kontaktieren und mit PE verbinden. Generell: Ein Stecker für die größere Variante (mehr Kontakte, mehr Strom) darf nie in die Dose der kleineren Variante gesteckt werden können. Umgekehrt ist jedoch erlaubt. Ist eigentlich auch logisch.
Bernd K. schrieb: > Das ist unzulässig. Dosen für Eurostecker müssen mechanisch so geformt > sein daß man keine Schukostecker einstecken kann. Umgekehrt müssen Dosen > in die man einen Schukostecker stecken kann auch den Schutzleiter > kontaktieren und mit PE verbinden. Sag das mal meinem Trenntrafo...
Bernd K. schrieb: > Umgekehrt müssen Dosen > in die man einen Schukostecker stecken kann auch den Schutzleiter > kontaktieren und mit PE verbinden. Und was ist mit dem Konturenstecker? Der sieht genauso aus wie ein Schukostecker, hat die gleichen Abmessungen, hat aber keinen PE-Anschluß.
npn schrieb: > Und was ist mit dem Konturenstecker? Der sieht genauso aus wie ein > Schukostecker, hat die gleichen Abmessungen, hat aber keinen > PE-Anschluß. Was soll damit sein? Der bekommt alle Kontakte die er hat kontaktiert. Das ist der oben genannte Fall "kleinerer" Stecker (2 Kontakte) in größere Dose (3 Kontakte). Passt und ist OK. Ich such morgen mal die Norm raus wenn ichs nicht vergesse, hab zuhause leider keinen Zugriff drauf.
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Bernd K. schrieb: > Axel schrieb: >> Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen >> Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, >> erlaubt? >> >> https://youtu.be/GyGD0pMAhQo?t=445 > > Das ist unzulässig. Quelle? Welche Norm legt das fest?
Hible schrieb: > Bernd K. schrieb: >> Axel schrieb: >>> Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen >>> Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, >>> erlaubt? >>> >>> Youtube-Video "Balkonkraftwerk ohne Anmeldung & Umrüstung - Inselanlage #1 -Die > Vorstellung" >> >> Das ist unzulässig. > > Quelle? Welche Norm legt das fest? Es gibt ne Norm für Schuko-Stecker und Buchsen.
Wenn es kein Schukostecker ist, dann zählt auch keine Norm für Schukostecker. Ein Konturenstecker ist für Geräte der SKII, deren Bemessungsstrom über 2,5A liegt. Für Geräte drunter sind in vielen Fällen ja Flachstecker üblich. Auch für irgendwelches Gartenzeug werden oft Konturenstecker verwendet, da die die Dose ganz ausfüllen und so weniger Angriffsfläche für Feutigkeit bieten, vermute ich.
Axel schrieb: > Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen > Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, > erlaubt Ja, siehe Trenntrafo https://www.conrad.de/de/p/thalheimer-lts-604-k-labor-trenntrafo-einstellbar-1000-va-anzahl-ausgaenge-1-x-2-250-v-ac-1195478.html und Stromerzeuger http://profi-stromgenerator.de/blog-erdungsanschluss-mobiles-stromagregat/
Völlig blödsinnige Frage: Wenn kein Gefährdungs-Potential vorliegt, braucht man auch keinen "Schutzkontakt". :D
So nicht ganz richtig. Die Kabel sind vom Gerät abtrennbar und könnten somit vom unwissenden Laien für andere Geräte verwendet werden, die eine Schutzerdung bräuchten und dann nicht haben. Daher könnte der Verkauf solcher Kabel (Kaltgerätestecker ohne Erdung) in westeuropäisch geprägten Ländern problematisch sein. In China oder in Afrika interessiert das evtl. niemanden - aber da interessiert's auch niemanden (außer die Angehörigen) wenn jemand wegen solchen gefährlichen Sparmaßnahmen ins Grab kippt.
Beitrag #5991699 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bernd K. schrieb: > Es gibt ne Norm für Schuko-Stecker und Buchsen. Nicht Behauptungen, sondern Quellen, Links & Belege sollst du posten.
Diese Version hat eine "normale" Schukosteckdose mit PE Anschlusszungen. Ob die angeschlossen sind kann nur eine nähere Untesuchung ans Licht bringen. Es scheint also verschiedenste Version davon zu geben...
> Daher könnte der Verkauf solcher Kabel > (Kaltgerätestecker ohne Erdung) in westeuropäisch geprägten Ländern > problematisch sein. Das gabs mal von Dell: Auf der einen Seite des Kabels ein Eurostecker, auf der anderen Seite ein Kaltgerätestecker. Der Kunde und elektrotechnische Laie hat sich gefreut die Computer mit flachem Stecker anschließen zu können.
Bernd K. schrieb: > Es gibt ne Norm für Schuko-Stecker und Buchsen. Eine Norm ist kein Gesetz, sondern die geistige Ausdünstung einiger interessierter (nicht zwingend Fachkundiger) Herren.
Karl schrieb: > Eine Norm ist kein Gesetz, sondern die geistige Ausdünstung einiger > interessierter (nicht zwingend Fachkundiger) Herren. Die VDE-Norm ist im Energiewirtschaftsgesetz namentlich genannt. Deshalb werden die VDE-Normen von den Gerichten wie Gesetze behandelt. Auch wenn es formal keine Gesetze sind.
Simon schrieb: > Die VDE-Norm ist im Energiewirtschaftsgesetz namentlich genannt. Deshalb > werden die VDE-Normen von den Gerichten wie Gesetze behandelt. Du kannst für dieses Behauptung, wie der andere Schwätzer, bestimmt auch keinen Beleg heranschaffen.
"Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen." (DIN) Ebenso definieren Normen oft den anerkannten Stand der Technik und werden von Gerichten als Massstab genutzt. Wer davon abweicht, trägt dann ggf die Beweislast.
> Das gabs mal von Dell: Auf der einen Seite des Kabels ein Eurostecker, > auf der anderen Seite ein Kaltgerätestecker. Der Kunde und > elektrotechnische Laie hat sich gefreut die Computer mit flachem > Stecker anschließen zu können. Super Sache, vor allem wenn man dann während des Betriebs noch bswp. ein Audio-Kabel an die geerdete Hifi-Anlage anschließt. Was dann mit den Pappen passiert, kann man sich schön in "Zurück in die Zukunft" anschauen, wo Marty den Gitarrenverstärker von Doc Brown ausprobiert. Die Aus- und Eingänge für dieses Kabel dürften danach auch platt sein. Da ist das Gejammer dann wieder groß und der unbedarfte Anwender kann noch nicht mal was dafür... der sieht nur prima, Kabel passt, pfropf und die Freude ist groß. Nur eben nicht lange.
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Beitrag #5991797 wurde von einem Moderator gelöscht.
Wenn der Stecker einen Schutzkontakt hätte, müsste der auch im Kabel weitergefuehrt werden. Sorum kenn ich die Regel mit PE und Schuko aus einem Lehrgang. Eine Erdung bringt nichts, wenn die Spannung keinerlei Verbindung zu Erde hat, siehe Trenntrafo. Weil da erst etwas passieren kann, wenn man beide Pole Berührt. Und da bringt PE auch nichts.
Schutzwolke schrieb: > Wenn der Stecker einen Schutzkontakt hätte, müsste der auch im Kabel > weitergefuehrt werden. Sorum kenn ich die Regel mit PE und Schuko aus > einem Lehrgang. > > Eine Erdung bringt nichts, wenn die Spannung keinerlei Verbindung zu > Erde hat, siehe Trenntrafo. Weil da erst etwas passieren kann, wenn man > beide Pole Berührt. Und da bringt PE auch nichts. ...und das gleiche gilt natürlich auch für Powerbänke, um wieder auf die Ursprungsfrage zurückzukommen.
Harald W. schrieb: > ...und das gleiche gilt natürlich auch für Powerbänke, um wieder > auf die Ursprungsfrage zurückzukommen Bei der Bw und beim THW werden Notstromaggregate mit einem Erdspieß geerdet. Sollte man bei Powerkänken auch machen. Oder alternativ an die Wasserleitung oder noch besser an eine normale Schukosteckdose. Der Typ im Video benutzt die Powerbank ja sowieso in der Wohnung um seinen gespeicherten Solarstrom zu verbrauchen.
Freak schrieb: > Bei der Bw und beim THW werden Notstromaggregate mit einem Erdspieß > geerdet. Sollte man bei Powerkänken auch machen. Dann sollte man wohl mit der Powerbank auch einen Blumentopf mit in den Flieger nehmen. ;-)
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A. K. schrieb: > Dann sollte man wohl mit der Powerbank auch einen Blumentopf mit in den > Flieger nehmen. ;-) Oder man nutzt dort den Akku Rasenmäher, dann braucht man keine Powerbank für den kabelgebundenen Elekromäher ;-) Oder gehts um Laptops? Die brauchen irgendwas <20V DC, da brauchts keine Netzspannungspowerbank. Wofür braucht man so etwas überhaupt?
Freak schrieb: > Bei der Bw und beim THW werden Notstromaggregate mit einem Erdspieß > geerdet. https://www.mikrocontroller.net/attachment/142722/57033384.jpg
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Freak schrieb: > alternativ an die Wasserleitung Die Wasserleitung als Erdung ist nicht zulässig. Die Wasserleitung muss nicht durchgehend metallisch sein. Dann besteht Lebensgefahr !
Sebastian S. schrieb: > Wenn Du nichts hast, an das Du den PE anschließen kannst, ist er noch > flüssiger als Wasser. Harald W. schrieb: > Wo sollte man denn diesen PE anschliessen? Mike schrieb: > Da es sich hier um einen mobilen Stromerzeuger handelt, ist ein sicher > geerdeter PE nicht möglich Ach kommt schon, ihr kennt das Bild doch, oder? Karl K. schrieb: > Da das eine Balkonanlage ist: Natürlich an den nächstehenden Blumentopf > für die Erde. Karl kannte es wohl.
Stefanus F. schrieb: > Ach kommt schon, ihr kennt das Bild doch, oder? > 158157_mobileErdung_1.jpg Diese Idee samt Bild hatte gestern Mittag auch schon wer anders...
Harald W. schrieb: > Diese Idee samt Bild hatte gestern Mittag auch schon wer anders... Oh. Erwischt!
GEKU schrieb: > Die Wasserleitung als Erdung ist nicht zulässig. Die Wasserleitung muss > nicht durchgehend metallisch sein. Plus: Die Wasserleitung oder Heizungsrohre gehen auch in andere Räume, damit besteht die Gefahr der Spannungsverschleppung in diese Räume.
Freak schrieb: > Bei der Bw und beim THW werden Notstromaggregate mit einem Erdspieß > geerdet. Ich weiß nicht ob man das pauschal so sagen kann... Mobile Stromerzeuger z.B. bei der Feuerwehr, haben keinen geerdeten Sternpunkt, der PE ist eher ein Potentialausgleich. Was es wohl gibt sind Stromerzeuger die man umschalten kann zwischen IT und TN. Im Prinzip sind die Schutzmaßnahmen auf die Systemform abzustimmen. So wäre bei geerdeten Stomerzeugern ein RCD notwedig, bei IT Stromerzeugern muss die Isolation überwacht (Erdschlussüberwachung) werden, 1. Fehler Meldung, 2. Fehler Abschltung (doppelter Erdschluss)
Simon schrieb im Beitrag #5991797: > Hible schrieb: >> Simon schrieb: >> >>> Die VDE-Norm ist im Energiewirtschaftsgesetz namentlich genannt. Deshalb >>> werden die VDE-Normen von den Gerichten wie Gesetze behandelt. >> >> Du kannst für dieses Behauptung, wie der andere Schwätzer, bestimmt auch >> keinen Beleg heranschaffen. > > Nein für Dummschwätzer wie dich suche ich das EnWG nicht raus. Da musst > du schon deinen Anwalt fragen, wenn du zu dumm bist das selbst zu tun. "Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind" eine Vermutung ist kein Gesetz, sondern eine Erleichterung für die Richter.
nixvde schrieb: > Simon schrieb: >> Hible schrieb: >>> Simon schrieb: >>> >>>> Die VDE-Norm ist im Energiewirtschaftsgesetz namentlich genannt. Deshalb >>>> werden die VDE-Normen von den Gerichten wie Gesetze behandelt. >>> >>> Du kannst für dieses Behauptung, wie der andere Schwätzer, bestimmt auch >>> keinen Beleg heranschaffen. >> >> Nein für Dummschwätzer wie dich suche ich das EnWG nicht raus. Da musst >> du schon deinen Anwalt fragen, wenn du zu dumm bist das selbst zu tun. > > "Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird > vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von > Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik > Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind" > > eine Vermutung ist kein Gesetz, sondern eine Erleichterung für die > Richter. Wenn du schon §49 EnWG zitierst, dann zitiere doch bitte so das ersichtlich ist das du lediglich Absatz 2 zitierst. Vielleicht sollte man aber mal bei Absatz 1 anfangen?
1 | EnWG § 49 Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung |
2 | |
3 | (1) 1Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. 2Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. |
Holt man sich jetzt noch Absatz 2 Satz 1 dazu
1 | (2) 1Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von |
2 | |
3 | 1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., |
4 | 2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. |
5 | eingehalten worden sind. |
wird durchaus der Charakter der rechtsverbindlichkeit der DIN VDE deutlich. Da kann man sich biegen und wenden wie man will.
Manuel X. schrieb: > wird durchaus der Charakter der rechtsverbindlichkeit der DIN VDE > deutlich. Und somit auch die Gemeinfreiheit dieser Schriften. > Da kann man sich biegen und wenden wie man will. Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen. Das kann man nur aufrecht erhalten indem man feststellt daß diese eben doch KEINEN Gesetzescharakter besitzen.
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Bernd K. schrieb: > Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der > Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß > zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen. Das ist mir unklar: Ich will ja nicht den quasi-Gesetzescharakter der Normen anzweifeln, aber müssten die dann nicht auch frei zugänglich sein? So ziemlich alles vom BGB bis zur Kleingartenverordnung ist im Internet von den staatlichen Stellen frei zugänglich gemacht. Nur um die Normen macht man so ein Bohei.
Bernd K. schrieb: > Manuel X. schrieb: >> wird durchaus der Charakter der rechtsverbindlichkeit der DIN VDE >> deutlich. > > Und somit auch die Gemeinfreiheit dieser Schriften. > >> Da kann man sich biegen und wenden wie man will. > > Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der > Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß > zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen. > > Das kann man nur aufrecht erhalten indem man feststellt daß diese eben > doch KEINEN Gesetzescharakter besitzen. Karl K. schrieb: > Bernd K. schrieb: >> Die biegen sich bis kurz vor dem Brechen um diese nun de-facto der >> Allgemeinheit gehörenden Gesetzestexte dennoch illegal unter Verschluß >> zu halten und exklusives Verwertungsrecht darauf zu beanspruchen. > > Das ist mir unklar: Ich will ja nicht den quasi-Gesetzescharakter der > Normen anzweifeln, aber müssten die dann nicht auch frei zugänglich > sein? So ziemlich alles vom BGB bis zur Kleingartenverordnung ist im > Internet von den staatlichen Stellen frei zugänglich gemacht. Nur um die > Normen macht man so ein Bohei. In DEM Punkt bin ich voll bei euch. Ich hab gerade (dienstlich motiviert) nach den Preisen geschaut die der VDE Verlag da so aufruft.. Krank kann man nur sagen. Aber leider ist das kein Grund die rechtsverbindlichkeit anzuzweifeln. Im Straßenbau / Tunnelbau gibts auch Verordnungen etc. die man für teuer Geld beim Verlag kaufen muss. Vermutlich stützt man sich dabei darauf das die Verordungen und Normen "Fachliteratur" sind und eben nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Und Fachleute kann man doch abzocken ...
Karl K. schrieb: > Das ist mir unklar: Ich will ja nicht den quasi-Gesetzescharakter der > Normen anzweifeln, aber müssten die dann nicht auch frei zugänglich > sein? Ja. Wir können ein Experiment machen: Lade eine der referenzierten DIN-Normen hier hoch und sofort wird einer deren Anwälte auf den Plan treten und glaubhaft versichern daß es sich hierbei MITNICHTEN um rechtsverbindliche Texte handelt sondern um urheberrechtlich geschützte Dokumente.
Bernd K. schrieb: > daß es sich hierbei MITNICHTEN um > rechtsverbindliche Texte handelt sondern um urheberrechtlich geschützte > Dokumente. "Die elektronische Version des Bundesgesetzblattes genießt generell Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Dies bezieht sich auch auf die einzelne Ausgabe des Bundesgesetzblattes, die deshalb nicht ohne Zustimmung des Verlages außerhalb der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden darf. Eine unveränderte Weiterverwendung entnommener pdf-Dateien im Original, die über den privaten Gebrauch hinausgeht, ist daher nicht statthaft." (Webseite Bundesgesetzblatt)
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A. K. schrieb: > Die elektronische Version des Bundesgesetzblattes genießt generell > Datenbankschutz... Der Urheberschutz bleibt doch unbenommen von der freien Zugänglichkeit. Natürlich kann man Texte verfügbar machen und dennoch deren Nachdruck nur gegen Lizenz erlauben.
Karl K. schrieb: > Der Urheberschutz bleibt doch unbenommen von der freien Zugänglichkeit. > Natürlich kann man Texte verfügbar machen und dennoch deren Nachdruck > nur gegen Lizenz erlauben. Offensichtlich. Bernd zufolge sei das aber unvereinbar. Man könnte natürlich die Veröffentlichung obligatorischer Normen mit Werbung finanzieren. Die Tarife kontextbezogener Werbung darin wären sicherlich recht ordentlich. ;-) Bis 2018 war auch das Bundesgesetzblatt nicht frei lesbar im Netz verfügbar, obwohl ein Gesetz erst durch eine Veröffentlichung darin gültig wird. Die bislang massgebliche gedruckte Version kostet immer noch Geld. Änderung in Sicht: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesetze-Offenes-Buergerportal-soll-Bundesgesetzblatt-abloesen-4259011.html
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Auf YouTube behauptet ein Holzelektriker, es gäbe Kaltgerätekabel, mit 3 Löchern, wo der PE-Leiter fehlt. Ist so ein Kabel schon mal jemanden begegnet? Hardy
Ja, hab ich hier in der Schublade. (Durchgeschnitten) Eurostecker auf C13, lag einem Computernetzteil bei. Zulässig sind die nicht.
Hallo Oliver, danke für die Bestätigung, ich hätte es eigentlich nicht geglaubt, das es in Deutschland so verkauft wird. Hardy
Hardy F. schrieb: > Hallo Oliver, > > danke für die Bestätigung, ich hätte es eigentlich nicht geglaubt, das > es in Deutschland so verkauft wird. > > Hardy Der Zoll kann nicht jedes einzelne Kabel prüfen.....
Hardy F. schrieb: > Hallo Oliver, > > danke für die Bestätigung, ich hätte es eigentlich nicht geglaubt, das > es in Deutschland so verkauft wird. Dürfte auch die absolute Ausnahme sein. Viel häufiger sind aber die Fälle, wo Deutsche sowas über Ali, Temu & Co in China kaufen.
Oliver R. schrieb: > Ich wußte doch, das hatten wir schon mal: > Beitrag "Eurostecker auf Kaltgerätebuchse - Erlaubt? :-)" Dieser Thread ist aber älter. :-)
Hardy F. schrieb: > Auf YouTube behauptet ein Holzelektriker, es gäbe Kaltgerätekabel, mit 3 > Löchern, wo der PE-Leiter fehlt. Ist so ein Kabel schon mal jemanden > begegnet? > > Hardy Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem Verkehr gezogen. Eurostecker auf C13 Kupplung hab ich auch.
Hallo Micha, da ist es aber dem Anwender eigentlich klar, das es keinen PE gibt. Im Video waren ja Schuko-Stecker (mit PE) und 3polige C13-Kupplung zu sehen. Dieser Fehler ist nur durch eine Messung festzustellen. Wer mißt neue Kabel? Bei unserer 2jährigen Prüfung werden auch immer alle Kabel, die erst ein halbes Jahr in der Firma sind ausgelassen. Hardy
Hardy F. schrieb: > Bei unserer 2jährigen Prüfung werden auch immer alle Kabel, > die erst ein halbes Jahr in der Firma sind ausgelassen. Der Arbeitgeber ist aber auch verpfilchtet neue Geräte zu prüfen.
Hardy F. schrieb: > Auf YouTube behauptet ein Holzelektriker, es gäbe Kaltgerätekabel, mit 3 > Löchern, wo der PE-Leiter fehlt. Ist so ein Kabel schon mal jemanden > begegnet? Dazu musst Du einen über 4 Jahre alten Thread ausbuddeln? Micha R. schrieb: > Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem > Verkehr gezogen. Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind. Da ist aber offensichtlich, weil der Schuko ein Konturenstecker ohne PE ist.
> > Da ist aber offensichtlich, weil der Schuko ein Konturenstecker ohne PE > ist. Dann hat das Wort Schuko auch nichts dort zu suchen.
Manfred P. schrieb: > Micha R. schrieb: >> Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem >> Verkehr gezogen. > > Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von > Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind. Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös. Wenn die Erdung anderweitig vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht. Ich hatte auch mal bei uns in der Firma eine beheizbare Fußmatte. Da war eine Anschlussleitung mit Schukostecker dran und Geräteseitig eine mir zuvor unbekannte 3-polige Steckverbindung. Der PE war aber nicht durchgeführt. In der Anleitung war auch einmal von Schutzklasse I, dann von Schutzklasse II die Rede. Die wussten selber nicht was richtig ist. Typenschild an der Matte gab es nicht. Auch deutscher Hersteller oder Anbieter.
Axel schrieb: > Ist in Deutschland eine Powerbank mit Steckdose wo man einen > Schukostecker reinstecken kann, aber der PE-Kontakt nicht benutzt wird, > erlaubt? Noch nie Geräte mit Konturenstecker gesehen? z.B. Föhns haben das. Das ist quasi ein Schuko-Stecker ohne Schuko.
Cyblord -. schrieb: > Noch nie Geräte mit Konturenstecker gesehen? z.B. Föhns haben das. Das > ist quasi ein Schuko-Stecker ohne Schuko. Der Unterschied ist aber, dass du beim Föhn das so gebaut hast, dass dein Gerät sicher ist. Wenn du jetzt einen Föhn mit geerdeten Metallgehäuse hättest, bei dem du dann auch im Design davon ausgehst, dass es geerdet ist, und jemand verwendet es ohne PE, dann ist das durchaus "schwierig". Den Konturstecker gibt's übrigens aus einem ähnlichen Grund: der Eurostecker kann weniger Strom! https://de.wikipedia.org/wiki/Konturenstecker Die Idee dahinter ist ja eigentlich ganz einfach: Wenn der Stecker in die Dose passt, dann gibt's weder mit PE noch mit Strom ein Problem. Schuko Dosen ohne PE oder Kabel, die PE "Vorgaukeln" sind sicher nicht i.O. für den allgemeinen Verkauf. Sowas müsste zumindest eindeutig gekennzeichnet sein. "Schau doch einfach beide Seiten an" gilt dabei definitiv nicht! Das macht man im Allgemeinen nicht mit jedem einzelnen Kabel! Aller bestenfalls schaut man, ob der Mantel unverletzt ist... 73
Alex schrieb: > Manfred P. schrieb: >> Micha R. schrieb: >>> Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem >>> Verkehr gezogen. >> Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von >> Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind. > Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös. Ein geistreicher Kommentar. Wenn ich "seriöser Anbieter" schreibe, meine ich das auch. > Wenn die Erdung anderweitig > vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann > wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht. Ja, Nein, Vielleicht. Es gibt auch Konstellationen, wo man ein echtes dreiadriges Kabel verwendet. Aber keine Sorge, diese Anlagen gibt es nicht im Mediamarkt und ohne Systemlehragng bekommt man die nicht in Betrieb. Hans W. schrieb: > Schuko Dosen ohne PE oder Kabel, die PE "Vorgaukeln" sind sicher nicht > i.O. für den allgemeinen Verkauf. Das von mir gezeigte Kabel gaukelt nichts vor, ich sehe am Netzstecker, dass kein PE vorhanden ist. > Sowas müsste zumindest eindeutig gekennzeichnet sein. Ist bei meiner Leitung sogar der Fall, da klebt ein Fähnchen am Kabel, was auf dessen spezielle Anwendung hinweist.
Hans W. schrieb: > Der Unterschied ist aber, dass du beim Föhn das so gebaut hast, dass > dein Gerät sicher ist. Die Eingangsfrage war nach dem Stecker. Und so ein Stecker ist in Ordnung. Dass das Gerät dazu passen muss (Schutzklasse II) ist klar.
Cyblord -. schrieb: > Hans W. schrieb: >> Der Unterschied ist aber, dass du beim Föhn das so gebaut hast, dass >> dein Gerät sicher ist. > > Die Eingangsfrage war nach dem Stecker. Und so ein Stecker ist in > Ordnung. Dass das Gerät dazu passen muss (Schutzklasse II) ist klar. Hängt davon ab, ob du den allerersten Post meinst, oder den bei der Auferstehung des Threads... Das Kabel von Manfred ist jedenfalls so wie abgebildet nicht ok. Da hast du netzseitig kein PE und geräteseitig kannst du es aber für Geräte, die PE haben wollen verwenden. Markierung sieht man nicht - hat es anscheinend aber... Dafür gibt's eigentlich die Kabel, die Alex gezeigt hat. Dort gibt's das Problem nicht. Nur Geräte, die kein PE brauchen kannst du damit verwenden. 73
Manfred P. schrieb: > Alex schrieb: >> Manfred P. schrieb: >>> Micha R. schrieb: >>> Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von >>> Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind. >> Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös. > > Ein geistreicher Kommentar. Wenn ich "seriöser Anbieter" schreibe, meine > ich das auch. Zumindest geistreicher als dein überhebliches und unqualifiziertes Gestammel. Pfusch bleibt Pfusch und seriös ist das halt nicht. Solltest halt mal eine richtige Elektrofachkraft in deine Firma lassen. >> Wenn die Erdung anderweitig >> vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann >> wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht. > > Ja, Nein, Vielleicht. Es gibt auch Konstellationen, wo man ein echtes > dreiadriges Kabel verwendet. > > Aber keine Sorge, diese Anlagen gibt es nicht im Mediamarkt und ohne > Systemlehragng bekommt man die nicht in Betrieb. Dabei ist es irrelevant ob der Pfusch im Mediamarkt verkauft wird oder nur für Firmenkunden ist. Wäre nicht das erste Mal dass Maschinen für die Industrie durch die DGUV Prüfung fallen.
(prx) A. K. schrieb: > Dann sollte man wohl mit der Powerbank auch einen Blumentopf mit in den > Flieger nehmen. ;-) Ja! Da wird bei der Gepäckkontolle die Gepäckdurchleuchtung aber wie wild Blinken wg. der Erdung!
Hans W. schrieb: > Aller bestenfalls schaut man, ob der Mantel unverletzt ist... Nenn mir einen "normalen Menschen", der das jemals gemacht hat ohne vorher eine geschossen bekommen zu haben...
Alex schrieb: >> Es gibt sie sogar von einem seriösen deutschen Anbieter, Zuleitung von >> Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind. > > Deutscher Anbieter heißt keinesfalls seriös. Wenn die Erdung anderweitig > vorgesehen ist, so ist das eindeutig ein falscher Netzanschluss. Dann > wäre so etwas wie im angehängten Bild angebracht. Und was kann passieren? Wenn die Erdung richtig gut ist, kann nix passieren. --> Abschaltung der Netzspannung. Wenn die Erdung schlecht ist, kann folgendes passieren: - es passiert nix, oder - es passiert etwas! Entscheiden ist doch, wen trifft die Verantwortung im Fall der Fälle. Also wer ist im Unglücksfall strafrechtlich Verantwortlich. Da ist im einzelnen immer der Eigentümer zu nennen. Der kann zwar vom Errichter der Anlage Ersatzansprüche im Schadensfall geltend machen. Aber als Betreiber hat er die "ordnungsmässigkeit" seiner "Anlagen" und Geräte sicher zu stellen. Und nun zu der Thematik "Telefonanlagen, die anderweitig zu erden sind". Das die Zuleitung zur TK-Anlage keinen "Schutzleiter" hat, liegt wohl daran das die Schutzart "Schutzisolierung" für das Netzteil vorgesehen ist und der Rest der TK mit Schutzkleinspannung arbeitet. Soweit ist also alles i.O. Die Erdung die fehlt ist zulässig wenn die Schutzklasse eingehalten wird. " Was ist Schutzklasse 1 2 und 3? Schutzarten und Schutzklassen Es gibt in Deutschland drei zulässige Schutzklassen: I, II und III. (o wurde vor Jahren unzulässig) Geräte der Klasse I weisen eine Schutzerdung auf, Produkte der Klasse II verfügen über eine Schutzisolierung und Geräte der dritten Klasse arbeiten mit Schutzkleinspannung. " Soweit so gut. Wenn die TK-Anlage ein Netzgerät hat das Schutzisoliert ist, und die Betriebsspannung auch Schutzkleinspannung entspricht. Kann auf eine "Erdung" verzichtet werden. Da aber für TK-Anlagen Leitungen mit "Schirm" verwendet werden und diese wg. den Potentialausgleich auf "Erde" gelegt werden müssen braucht eine TK-Anlage halt eine "ERDE". Die muß dann halt min 2,5mm² haben, u.U. kann auch eine 4mm² Ader notwendig sein. Deshalb wird dann eine Erdung erforderlich, die von Laien als der Schutzleiter identifiziert wird weil halt die Gelb-Grüne Adernfarbe für den Potentialausgleich verwendet wird. Hinreichend wäre eine Blanke Ader aus CU mit dem passenden Adernquerschnitt! https://www.zaehlerschrank24.de/installationsmaterial/erdungs-und-blitzschutz.html " Beim Potentialausgleich werden leitende Teile des Gebäudes und der elektrischen Anlage über die Potentialsausgleichsschiene miteinander verbunden und die Potentialdifferenzen damit auf ein gemeinsames Potential gebracht. Bei der Erdung, wird die elektrische Anlage mit der Erde verbunden. "
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Micha R. schrieb: > Hardy F. schrieb: >> Auf YouTube behauptet ein Holzelektriker, es gäbe Kaltgerätekabel, mit 3 >> Löchern, wo der PE-Leiter fehlt. Ist so ein Kabel schon mal jemanden >> begegnet? >> >> Hardy > > Schuko auf C13 ohne PE, müsste ich suchen, hab ich schon mal aus dem > Verkehr gezogen. > > Eurostecker auf C13 Kupplung hab ich auch. Ist aber genauso falsch. Wenn dann Euro auf C17.
Hallo Roland, ich meinte wirklich die C13-Kupplung. In dem Video https://youtu.be/WFnSGCg8ZHo ist es sofort am Anfang (leider mit ihm ...) zu sehen. Ich konnte es nicht glauben, weil er in anderen Video oft Blödsinn erzählt. Hardy
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