Blinkanlage e scooter

OP #8096909
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Wie verbinde ich meine am e scooter angebachten hinteren nachgerüsteten blinker mit den vorderen blinker die auf 12 v laufen und die hinteren auf 5 v.einen optokoppler doppelt habe ich bereits 12v auf 5v wie verbinde ich diese.

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#8096926
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Mario J. schrieb:

Wie verbinde ich meine am e scooter angebachten hinteren nachgerüsteten blinker mit den vorderen blinker die auf 12 v laufen und die hinteren auf 5 v.

Zuerst: Fragen enden normalerweise mit einem Fragezeichen, Hauptwörter (Substantive) schreibt man groß.
Zum zweiten: Warum willst du die Blinker verbinden? Was willst du damit bezwecken?

: Bearbeitet durch User
#8096927
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H. H. schrieb:

Dann ist es ja prima, dass die Scooter nicht zulassungspflichtig sind.

Nein, erlaubt sind nur Eingriffe in die Elektronik die vom Hersteller freigegeben sind, sonst ist die ABE weg!

Kabellose, mit Prüfzeichen und K-Nummer sind einfach alternativlos in dem Bereich weil dir kein Hersteller nicht vorbereitete Eingriffe absegnen wird.

Kurz gesagt, gibt es kein passendes Kabel, wird der Hersteller dir das Nachrüsten müssen. Oder du Kabelbaum und Steuergerät tauschen müssen.

Wenn du legal bleiben Willst.

: Bearbeitet durch User
#8096947
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Peter H. schrieb:

Zulassungsfrei Scooter darf er umbauen.

Er darf einen, der den aktuellen Gesetzen entspricht oder unter den Bestandsschutz fällt, eine ABE besitzt und versichert ist um am Straßenverkehr teilzunehmen NICHT umbauen.

Jedenfalls nicht mit einem Eingriff in den Original Kabelbaum.

Sonst erlischt die ABE, somit auch der Versicherungsschutz und er fährt illegal.

Er darf Blinker, Spiegel usw. Mit Prüfzeichen und K-Nummer zusätzlich anbringen so lange keine Löcher in tragende teile gebohrt werden müssen usw.

Jede größere Veränderung ohne absegnug des Hersteller, führt zum erlöschen der ABE.

Beitrag #8096950 wurde vom Autor gelöscht.
#8096955
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Kilo S. schrieb:

Er darf einen, der den aktuellen Gesetzen entspricht oder unter den Bestandsschutz fällt, eine ABE besitzt und versichert ist um am Straßenverkehr teilzunehmen NICHT umbauen.

wie hat man das nur früher beim PKW alles hinbekommen - Stereoanlage, zus. Bremslicht usw?

Darf ich überhaupt noch einen neuen Reifen drauf machen wenn der bisherige Platt ist?

#8096959
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Sag das mal den ganzen Simson-Fahrern. Lass ihn doch seinem E-Scooter ein zusätzliches Blinklicht spendieren. 8R2 mit 5Watt in Reihe zu den 12V in die Plusleitung und parallel zum 5V Blinklicht (zur Sicherheit?) noch eine „dicke“ 5V6 Z-Diode und 1000uF/16V gegen Minus. Den Elko kann man auch kleiner machen oder weglassen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8096963
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Rainer W. schrieb:

Dieter meint wohl die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Das liegt daran, dass H H schon zu lange in einem anderen Sprachraum lebt.

Dieter D. schrieb:

Strassenzulassung

Im Alltag wird meistens verkürzt von der "Straßenzulassung“ gesprochen. Der Ausdruck ist für Verbraucher verständlich und bezieht sich auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Rechtlich ist jedoch vor allem das Papier, die "Betriebserlaubnis", entscheidend.

Die Bescheinigung vom Kraftfahrbundesamt nennt sich Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Neben der Allgemeinen Betriebserlaubnis kennt die eKFV auch die Einzelbetriebserlaubnis (EBE).

#8096967
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Kilo S. schrieb:

Er darf einen, der den aktuellen Gesetzen entspricht oder unter den Bestandsschutz fällt, eine ABE besitzt und versichert ist um am Straßenverkehr teilzunehmen NICHT umbauen.

Jawoll, Herr Oberleerer.

Kilo S. schrieb:

Jede größere Veränderung ohne absegnug des Hersteller, führt zum erlöschen der ABE.

Ich bin mir sicher, dass Du den zulässigen Umfang von An-/Umbauten nicht beurteilen kannst.

Erspare uns Dein Dummgesabbel und zeige eine Lösung für die Zusatzblinker auf.

Axel R. schrieb:

Lass ihn doch seinem E-Scooter ein zusätzliches Blinklicht spendieren.

Im ordentlichen Deutschland sollten es natürlich Blinker mit e-Kennzeichnung sein, die man aber problemlos im Zubehör bekommt.

Wenn es die dann sogar benutzt, ist das ein Sicherheitsgewinn für Alle, scheiß auf Bedenken ärmlicher Hobbyjuristen.

Ich glaube, dass der OP Mario J. (mario_j305)
Angemeldet seit 19.09.2026 Beiträge: 2
mal wieder eine Eintagsfliege ist und nicht in der Lage, seine Anforderung hinreichend zu präzisieren.

#8096968
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Immer wieder der gleiche Mist.
Der Hinweis, dass das evtl. gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen könnte, ist noch in Ordnung, obwohl mir persönlich der auch schon zu viel ist.
Aber dieses Rumreiten auf Paragraphen, als wäre es ein Forum für Juristen. Dazwischen immer die Rechtschreibung und Grammatik. Meist selbst belastet von diversen Fehlern, schon während des Vorwurfs. Dabei weiß doch jeder, dass das oft durch die automatische Rechtschreibung und das Mobiltelefon entsteht.
Es wäre wirklich schön, wenn diese in meinen Augen überflüssigen Belehrungen aufhören würden.
Danke!

(Firma: Hobbytheoretiker) #8096969
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Zur Abrundung des Exkurses sei noch angemerkt - rechtlich sieht das sogar so aus:

Wenn der TO das Fahrzeug nur verändet um an einem Rallysport teilzunehmen, läßt das bloße Zurückbauen die Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder aufleben. Sobald die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 StVZO einmal offiziell erloschen ist, bleibt dieser Zustand rechtlich so lange bestehen, bis eine Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis neu erteilt. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Sachverständiger offiziell bestätigt, dass der originale, verkehrssichere Zustand fachgerecht und vollständig wiederhergestellt wurde.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8096973
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Frank O. schrieb:

Es wäre wirklich schön, wenn diese in meinen Augen überflüssigen Belehrungen aufhören würden.

Das verstehe ich durchaus, aber das Thema hier aufzubringen ist doch immer wieder angeraten. Der TO kann daher später nicht versuchen sich abzuschütteln, er wäre nicht gewarnt worden und habe hier nur naiv den Anleitungen gefolgt.

#8096982
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Sag mal, pruckelfred, geht das auch eine Nummer weniger arrogant? Außer Beleidigungen gegen andere User und den OP hast du hier funktional auch noch absolut gar nichts beigetragen. Statt dich über „Hobbyjuristen“ und „Eintagsfliegen“ auszukotzen, hättest du ja mal eine deiner vermeintlichen Profilösungen präsentieren können – kam aber nix. Wer im Glashaus sitzt und so laut poltert, sollte vielleicht erst mal den eigenen Umgangston überdenken, bevor er andere dumm von der Seite anmacht.

Und was die rechtliche Seite angeht, die du so gekonnt weglächelst: Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, das den Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) unterliegt. Eigenmächtige Eingriffe in den originalen Kabelbaum oder die Elektronik ohne Freigabe des Herstellers führen nun mal direkt zum Erlöschen der ABE nach § 19 Abs. 2 StVZO. Damit verfällt sofort auch der Versicherungsschutz. Wer das verharmlost, sorgt im Zweifel nur dafür, dass der OP am Ende mit einem illegalen Fahrzeug erwischt wird oder bei einem Unfall komplett auf dem Schaden sitzen bleibt.

Und noch was für die Fraktion „Merkt doch eh keiner“: Das dicke Ende kommt nicht zwingend durch eine Polizeikontrolle, sondern beim Unfall – und zwar selbst dann, wenn der OP absolut fehlerfrei fährt und komplett unverschuldet von einem Auto über den Haufen gefahren wird. Wenn der Roller wegen der erloschenen ABE rechtlich nicht auf die Straße gehört, zieht die gegnerische Versicherung sofort die Karte der „Mitschuld durch bloße Betriebsgefahr“. Bei schweren Verletzungen geht es da schnell um existenzbedrohliche Summen, weil Schmerzensgeld, Heilungskosten oder Rentenansprüche drastisch gekürzt werden, nur weil man mit einer illegalen Kiste unterwegs war. Gleichzeitig steht noch am Unfallort die Polizei parat und drückt dir ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) rein. Wer andere dazu verleitet, dieses Risiko für ein paar 5V-Blinker einzugehen, handelt schlicht unverantwortlich.

#8096996
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Mario J. schrieb:

einen Optokoppler doppelt habe ich bereits 12v auf 5v wie verbinde ich diese.

Du kannst mit dem Optokoppler-Transistor die Plusseite deines LED-Blinkers schalten. Kollektor an plus 12V und Emitter über einen Vorwiderstand an den Blinker.

Moritz L. schrieb:

Ob an der Stelle Optokoppler überhaupt hilfreich sind, ist noch nicht sicher.

Wahrscheinlich genügt es sogar einfach nur ein Stück Draht vom vorderen Blinker zum hinteren Blinker zu leiten.

Manfred P. schrieb:

eine Lösung für die Zusatzblinker

Genau, es geht hier nicht um Paragraphen sondern um Lösungen.

Manfred P. schrieb:

Ich glaube, dass der OP Mario J. (mario_j305) Angemeldet seit 19.09.2026 Beiträge: 2 mal wieder eine Eintagsfliege ist

Bevor ich jetzt hier einen Optokopplerschaltplan aufmale, soll Mario erstmal seinen eigenen Lösungsvorschlag zeigen und erklären warum er einen Optokoppler dafür benötigt.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097004
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Kilo S. schrieb:

Wer andere dazu verleitet, dieses Risiko für ein paar 5V-Blinker einzugehen, handelt schlicht unverantwortlich.

Mit anderen Worten ausgedrückt gilt auch hier der Grundsatz von "Technik und Verantwortung" im übertragenen Sinne. Ein Thema das bekanntermaßen allen wso weh tut, dass viele sich durch albern und beleidigen versuchen davon sich selbst abzulenken.

#8097007
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Otto K. schrieb:

Du kannst mit dem Optokoppler-Transistor die Plusseite deines LED-Blinkers schalten. Kollektor an plus 12V und Emitter über einen Vorwiderstand an den Blinker.

Wenn es denn einen Optokoppler gibt, der den notwendigen Strom tragen kann. Aber im weitesten Sinne kann man auch ein Photo-MOS-Relais als Optokoppler bezeichnen.

Otto K. schrieb:

Bevor ich jetzt hier einen Optokopplerschaltplan aufmale, soll Mario erstmal seinen eigenen Lösungsvorschlag zeigen und erklären warum er einen Optokoppler dafür benötigt.

Es ist ein Fahrzeug mit einer gemeinsamen Masse, da gibt es keinen Grund für einen Optokoppler.

#8097027
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Kilo S. schrieb:

Eigenmächtige Eingriffe in den originalen Kabelbaum oder die Elektronik ohne Freigabe des Herstellers führen nun mal direkt zum Erlöschen der ABE nach § 19 Abs. 2 StVZO.

Unsinn. Schauen wir doch mal den genannten Paragraphen an:

" Sie (ABE) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Da steht nix von einem Kabelbaum. Eine Änderung am Kabelbaum, z.B. durch Anbau eines Handy-Laders interessiert niemanden. Und sowas wie eine "Herstellerfreigabe für Änderungen" gibt es auch nicht.

#8097029
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Manfred P. schrieb:

Es ist ein Fahrzeug mit einer gemeinsamen Masse,

Du klemmst garantiert auch im KFZ jeden GND mit selbstschneidenden Blechschrauben an die Karosserie?!

Das ist Murks! Am E-Scooter hat jedes noch so kleine Teil, wie am KFZ auch, seine eigenen Leitungen für GND.

Es gibt nix unzuverlassigeres als die Annahme das wäre ein sicherer Bezugspunkt!

Denn es gibt unterschiedliche Controller und einige davon ISOLIERT! Da liegt das Chassis nicht zuverlässig am Gehäuse des Controller mit auf GND sondern eventuell erst an irgendeiner zufälligen Stelle!

Wenn überhaupt!

Da liegt GND haufig nicht auf dem Chassis!

Aber ich hab keine Ahnung?!

Glückwunsch du hast dich gerade als Völlig ahnungslos geoutet!

Ich fahre seit 2008 elektrokleinstfahrzeuge, zuerst einen nicht zulassungsfähigen Forca EVO King mit 1300W Brushed Motor an 36V (3S) Blei Gel im Trittbrett.

Damals hat keiner danach gefragt, das war so neu das selbst die Polizei mich nicht angehalten hat!

Heute sieht die Nummer anders aus!

Angehängte Dateien:
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#8097031
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Thomas F. schrieb:

Unsinn.

Das ist zu kurz gedacht. Ein E-Scooter hat eine bauartbedingte ABE nach der eKFV. Bastelst du ohne Typgenehmigung/K-Nummer an der lichttechnischen Einrichtung rum oder riskierst durch Pfusch einen Kabelbrand, ist die Kiste nicht mehr im genehmigten Zustand. Damit ist die ABE nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO (Gefährdung) sehr wohl WEG!

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097060
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Otto K. schrieb:

Genau, es geht hier nicht um Paragraphen sondern um Lösungen.

In dem Falle wären das die ABE nicht gefährdende Zusatzlichter einzukaufen, die auch für dem TO sein Fahrzeugmodell zugelassen sind. Wenn dem TO die zu teuer sein sollten, könnte er ganz in der Früh die Zeitungen austragen, bis er die Kohle dafür zusammen hat.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097063
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Kilo S. schrieb:

Thomas F. schrieb:

Unsinn.

Das ist zu kurz gedacht.

Das sehen diese erst ein, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Übrigens für USB-Anschlüsse zur Stromversorgung gibt es eine Ausnahme, die in den (Ver-)Ordnungen steht. Wäre ja auch doof, wenn ein kaputter USB-Stromanschluss dazu führt, nicht mehr fahren zu dürfen bis das wieder repariert ist.

#8097064
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Kilo S. schrieb:

Das ist zu kurz gedacht. Ein E-Scooter hat eine bauartbedingte ABE nach der eKFV. Bastelst du ohne Typgenehmigung/K-Nummer an der lichttechnischen Einrichtung rum oder riskierst durch Pfusch einen Kabelbrand, ist die Kiste nicht mehr im genehmigten Zustand. Damit ist die ABE nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO (Gefährdung) sehr wohl WEG!

Unsinn!

Aber natürlich spielen Gerichtsurteile für dich keine Rolle, du siehst da einfach gleich eine unmittelbare Gefährdung, aber das ist schon fast paranoid.

z.B.: Oberlandesgericht Zweibrücken Aktenzeichen 1 OWi SsBs 101/21

#8097072
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Dieter D. schrieb:

H. H. schrieb:

z.B.: Oberlandesgericht Zweibrücken Aktenzeichen 1 OWi SsBs 101/21

Das ist ein Sonderfall, Einzelbewertung, und es ging um die Festbeleuchtung (die bloße Auffälligkeit des Fahrzeugs („wie ein Weihnachtsbaum“)) eines LKW, nicht um Blinker. Es gibt Länder in der EU, da sind solche häufiger üblich.

Du hast wieder mal gar nichts kapiert, sondern spinnst einfach weiter rum.

Nimm deine Medikamente.

#8097073
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Dann kommt halt die Versicherung mit Regress. So weit ich weiß sind die zwar auf 5000€ "limitiert", ist aber trotzdem viel Geld, um es zu riskieren.

Das ist einfach ne schlechte Idee die Blinker da parallel dran zu frickeln wenn man für ein paar Mäuse zulässige Blinker bekommen kann.

Billig zahlt sich hier im Falle das irgendwie eine ungünstige Situation Auftritt einfach nicht aus!

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097080
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H. H. schrieb:

Kilo S. schrieb:

Damit verfällt sofort auch der Versicherungsschutz.

Das ist auch so eine verbreitete Spinnerei.

Für den Anteil Verkehrsrechtschutz und über die gesetztliche Haftpflichtmindestleistungen hinausgehenden Anteil gilt das durchaus.

Die Versicherung geht in Vorleistung, nimmt aber den Verursacher in Regress. Wer einen Schaden vorsätzlich, als absichtlich herbeiführt, erhält keinerlei Leistungen von der Versicherung.

Darüber hinaus kann die Versicherung auch die Kündigung aussprechen (auch zusätzlich zum Regress) und keine andere Versicherung muss einen als Kunden annehmen.

#8097085
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Er hat nun Blinker angeschafft, die mit 5V betrieben werden.
Vielleicht haben die ja eine Typzulassung genau für seinen E-Roller?
Wir wissen es nicht, Mario sicher schon.

Ich bleibe bei meiner Aussage: wer sich einen anderen, neu nachgebauten, etwas größeren, Zylinderkopf auf seine Simson S51 draufbaut, bekommt Applaus.
Großartig.

Mein technischer Lösungsansatz ist ohne Optokoppler (weil ein Optokoppler hier unnütz ist) und kann hier nachgelesen werden. (Vielleicht - wurde ja etwas später auch darauf hingewiesen - Plus und Minus als dünne Zwillingsleitung ziehen und nicht das Chassis vom Roller verwenden.) Beitrag "Re: Blinkanlage e scooter"

#8097090
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H. H. schrieb:

Oberlandesgericht Zweibrücken Aktenzeichen 1 OWi SsBs 101/21

Wir reden von Blinkern und nicht Dekoration! Die Stromkreise sind NICHT getrennt, selbst mit OK dazwischen nicht. Der OK erhält seine Versorgung von den vorhandenen (nun Modifizierten!) Blinkern.

https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/eKFV.pdf

§2 Punkt 4!

Da die ABE Bauartbedingt ist, ist jeder Eingriff in die Bauart, vor allem bei Signalanlagen, grober Unfug!

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097091
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Also vor dem Edeka habe ich eine ähnliche Lösung für den Kinderanhänger gesehen. Der Anhänger umfaßt mit einer Gabelung den Hinteradteil, so dass der sicher verbunden ist, ohne irgendwelche Löcher bohren zu müssen. Die Signale der rückwärtigen Leuchtelemente werden mit einem Lichsensor an der Gabel aufgefangen. Es wird nur ausgewertet, ob das PWM-Signal vorhanden ist.

Vielleicht wäre das eine Lösungsansatz für den TO.

(Firma: Papier & Knalltüten Manufaktur) #8097094
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Mario J. schrieb:

Wie verbinde ich meine am e scooter angebachten hinteren nachgerüsteten blinker mit den vorderen blinker die auf 12 v laufen und die hinteren auf 5 v.einen optokoppler doppelt habe ich bereits 12v auf 5v wie verbinde ich diese.

Ganz einfach, fertige dir einen Bauchgurt an mit 3 LED's.

Eine rote, eine grüne und eine weiße

rot=Backbord grün=Steuerbord Weiß=Hecklicht

Vorteil: es gibt die oben genannten Probleme nicht.

#8097096
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Dieter D. schrieb:

Mario J. schrieb:

e scooter

Bei einem Fahrzeug ohne Strassenzulassung waeren die Änderungen kein Problem.

Wenn die 5V-Blinker nicht der StVZO oder der UNECE Regelung Nr. 50 entsprechen, wäre es sehr wohl ein Problem, zumindest wenn die Polizei mal kontrolliert.

Kilo S. schrieb:

mit Prüfzeichen und K-Nummer

K-Nummer bei E-Scootern? K-Nummer ist aber m.E. entbehrlich, wenn die Blinker E-Zeichen nach UNECE Regelung Nr. 50 tragen.

Axel R. schrieb:

Vielleicht haben die ja eine Typzulassung genau für seinen E-Roller?

Das glaube ich nicht. Wenn, dann sind es eher 6V. 5V sind m.E. exotisch.

#8097099
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H. H. schrieb:

Kilo S. schrieb:

Wir reden von Blinkern und nicht Dekoration!

Du spinnst hier vom sofortigen Verlust der Betriebserlaubnis, und das ist schlicht Unsinn.

Und ich glaube auch nicht, dass nur Fachhänlder nachrüsten dürfen. Wenn es "fachgerecht" gemacht wird, wird kaum ein Polizist merken wer es gemacht hat.

: Bearbeitet durch User
(Firma: Papier & Knalltüten Manufaktur) #8097104
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H. H. schrieb:

René H. schrieb:

Wenn es "fachgerecht" gemacht wird, wird kaum ein Polizist merken wer es gemacht hat.

Ein normaler Polizist wird bestenfalls die Funktion der Blinker prüfen. Die haben wahrlich anderes zu tun.

Ja, in der Stube rumsitzen um Sprit und Spesen zu sparen. Danach zu zweit eine Spritztour machen zur Eisdiele...Du, du, du...

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097107
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René H. schrieb:

Dieter D. schrieb:

Mario J. schrieb:

e scooter

Bei einem Fahrzeug ohne Strassenzulassung waeren die Änderungen kein Problem.

Wenn die 5V-Blinker nicht der StVZO oder der UNECE Regelung Nr. 50 entsprechen, wäre es sehr wohl ein Problem, zumindest wenn die Polizei mal kontrolliert.

Es gibt noch die (Spielzeug) E-Schooter für Kinder ohne Straßenzulassung mit denen diese auf der Terasse, im Hof und in der Tiefgarage herumfahren. Die dürfen auch nicht raus auf die Straße. Die haben meistens 6 oder 12V.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097109
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H. H. schrieb:

Du spinnst hier vom sofortigen Verlust der Betriebserlaubnis, und das ist schlicht Unsinn.

Wenn Du den E-Scooter für ein Rennen zum Beispiel vor Ort veränderst, ist diese erloschen.

Das bloße Zurückbauen eines für den Rallyesport veränderten E-Scooter lässt die Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder aufleben. Sobald die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 StVZO einmal offiziell erloschen ist (z. B. durch sicherheitsrelevante Umbauten oder Änderungen der Fahrzeugart für den Motorsport), bleibt dieser Zustand rechtlich so lange bestehen, bis eine Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis neu erteilt.

Wenn sich ein Verein da auf die Prüforganisationen deren Sachverständige von Institutionen wie dem TÜV (TÜV Süd, TÜV Nord etc.), der DEKRA, GTÜ oder KÜS abstützen muss, geht das ganz schön in die Kohle.

Glück hat, wer im Verein eine zulässige Personen hat, der amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) oder ein Prüfingenieur dieser Organisationen hat. Nur der darf eine solche rechtssichere Abnahme oder Mängelprüfungsbestätigung für die Zulassungsstelle ausstellen. Ein einfacher Kfz-Mechaniker oder der Vereinsvorstand darf dies nicht.

#8097110
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Die "Expertise" mit der hier selbstsicher suggeriert wird man hätte Ahnung.

Ich belege das ja wenigstens mit Fotobeweis! Und der M365 Controller aus dem Bild ist keine 0815 China-Ware, das ist Ninebot HW.

Auch der ist vollständig elektrisch isoliert vom Gehäuse, wie viele andere Modelle auch. Also ohne Nachsehen ist die Aussage pauschal halt falsch.

Ninebot ist übrigens die "Messlatte" was Zuverlässigkeit und Hardware angeht.

Ist ja nicht so als würde ich das grundlos tun, 18 Jahre E-Scooter schrauben, seit dem Beginn der Ära, lässt einen viel sehen und ne Menge Erfahrung sammeln.

Gibt einen guten Grund auf ein Pedelec zu wechseln wenn man mehr "Schrauberfreiheit" haben will!

Rechtliche Einstufung als Fahrrad!

Aber auch da, sind zugelassene Anbauteile, die absolut erste und einzige richtige Wahl!

#8097142
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Kilo S. schrieb:

Peter H. schrieb:

Zulassungsfrei Scooter darf er umbauen.

Er darf einen, der den aktuellen Gesetzen entspricht oder unter den Bestandsschutz fällt, eine ABE besitzt und versichert ist um am Straßenverkehr teilzunehmen NICHT umbauen.

Umbauten sind nur dann unzulässig, wenn

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändern,
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

§ 19 StVZO ist diesbezüglich ebenso einschlägig wie lesenswert.

Die vorgenannten Punkte dürften durch einen einfachen Fahrtrichtungsanzeiger nicht erfüllt werden. Im Gegenteil würde ich sogar vermuten, daß die Verkehrssicherheit durch solch eine Installation sogar gefördert wird.

Obendrein besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Umbauten gemäß § 22 StVZO genehmigen zu lassen, auch wenn das mitunter nicht ganz billig ist. Das Konstrukt muß dabei natürlich den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Ein freundlicher Prüfer darf in solchen Fällen möglicherweise hilfreiche Ratschläge geben.

#8097162
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Matthias S. schrieb:

Ein T. schrieb:

Meine gewagte Vermutung wäre ja: er will blinken.

Das allerdings ist dem weitestgehed satzzeichenfreiem Gefasel im OP nicht ohne weiteres zu entnehmen.

Wenn der Intelligenzquotient der oder des Entnehmenden höher ist als der einer Scheibe Knäckebrot, halte ich das nicht nur für möglich, sondern sogar für trivial. Ich meine, unser TO will einen Blinker installieren. Was wird er da wohl vorhaben? Daß er mit dem Strahlungsdruck des emittierten Lichts die Schallmauer durchbrechen möchte, kann unter durchschnittlich begabten Menschen sicherlich ausgeschlossen werden.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097173
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Ein T. schrieb:

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändern,

Es steht halt nun mal in den Bedingungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis solcher E-Fahrzeuge.

Ein T. schrieb:

Obendrein besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Umbauten gemäß § 22 StVZO genehmigen zu lassen,

Und das wäre die EBA. Ungünstig ist nur, dass auf Grund der Regelungen die Zulässigkeit der Eigentümer des Fahrzeuges vorher klären muss.

#8097180
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Jetzt mal ein ganz einfacher Tipp für den TO.
Verlängere die Kabel von beiden Blinkern vorne nach hinten und nimm Blinker mit gleicher Spannung. Wenn die Masse vorne auf den Rahmen geht, brauchst du die nicht mit nach hinten verlegen. Falls nicht, dann musst du auch die Masse mit nach hinten ziehen. Im anderen Fall holst du dir hinten vom Rahmen die Masse.
Besserer und richtiger, da die Spannung vom Akkus der den Roller antreibt höher ist, ist es besser auch die Masse mit nach hinten zu ziehen.

Man kann natürlich mit Spannungsreduzierung und allem möglichen Arbeiten. Aber das kannst du offensichtlich noch nicht und würde womöglich dann im Betrieb nur zu Problemen führen. Hast du schon die falschen Blinker, Pech gehabt, dann kaufe dir passende.

: Bearbeitet durch User
#8097204
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Frank O. schrieb:

Jetzt mal ein ganz einfacher Tipp für den TO. Verlängere die Kabel von beiden Blinkern vorne nach hinten und nimm Blinker mit gleicher Spannung. Wenn die Masse vorne auf den Rahmen geht, brauchst du die nicht mit nach hinten verlegen. Falls nicht, dann musst du auch die Masse mit nach hinten ziehen. Im anderen Fall holst du dir hinten vom Rahmen die Masse. Besserer und richtiger, da die Spannung vom Akkus der den Roller antreibt höher ist, ist es besser auch die Masse mit nach hinten zu ziehen. Man kann natürlich mit Spannungsreduzierung und allem möglichen Arbeiten. Aber das kannst du offensichtlich noch nicht und würde womöglich dann im Betrieb nur zu Problemen führen. Hast du schon die falschen Blinker, Pech gehabt, dann kaufe dir passende.

  • Du weisst, wo Vorwiderstand oder KSQ der Originalblinker liegen?
  • Du weisst, welche Last das originale Blinkermodul verkraftet?

Ich halte den Ansatz, lediglich das Signal der originalen Blinker an geeigneter Stelle aufzunehmen und damit eine Schaltung für die (zugelassenen) Nachrüstleuchten anzusteuern, für bedeutend zielführender.

#8097213
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Jörg R. schrieb:

.und der TO hat schon kein Interesse mehr an seinem dahingerotztem Thread.

Genau das ist der Punkt. Ich habe schon etliche StVZO Umbauten in meinem Berufsleben gemacht, dür die Straßenzulassung von Flurföderzeugen.
Natürlich hätte ich auch noch für mehr Verwirrungen sorgen können, aber wozu? Dass da auch bestimmte Höhen eingehalten werden müssen und noch einiges mehr, das wird wahrscheinlich nie eine Rolle spielen und im schlimmsten Zweifel kriegt der TO ein Knöllchen und muss das innerhalb von zwei Wochen bei der Polizei nochmal vorstellen. Hier ging es einzig drum zwei weitere Blinker anzubauen.

#8097220
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H. H. schrieb:

Mängelbericht, kostenfrei.

Stimmt.

Müsste aber schon ein besonders griffelspitziger Polizist sein.

Selbst die Prüfer kannten oftmals nicht die Vorschriften. War jedesmal ein Lottospiel. Erst in den letzten Jahren einfacher geworden. Aber das ist ein anderes Thema und würde zu weit führen. Ich war damals (leider) daran beteiligt, dass das am Ende besser wurde.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097221
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H. H. schrieb:

Wahn-Bahn

Das entspringt wieder, um mal Peters Post anzupassen, er flutet das Forum mit seinem Viertelwissen und Halbwissen und spamt damit viele Threads voll. Lass doch einfach die Bahn-Experten sprechen:

Die Wahner Straßenbahn (oft scherzhaft oder historisch als „Wahn-Bahn“ bezeichnet) war ein historischer kleiner Straßenbahnbetrieb im heutigen Kölner Stadtteil Wahn.

#8097227
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René H. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Du weisst, welche Last das originale Blinkermodul verkraftet?

Ein modernes Blinkrelais ist Lastunabhängig. Hersteller, die heute noch Lastabhängige Blinkrelais verbauen, würde ich meiden. M.E. dürften an allen E-Scootern Lastunabhängige Relais verbaut sein.

Du glaubst noch an echte Blinkerrelais in relativ aktuellen e-Scootern, bevorzugt aus chinesischer Billigsfertigung?
Oder "echte" Blinkschalter? :-)
IdR. sitzt da doch überall, egal ob e-Scooter oder e-Bike/Pedelec, nur ein einziges Zentralmodul, und das ohne ein einziges Relais.

#8097237
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Kilo S. schrieb:

Ralf X. schrieb:

IdR. sitzt da doch überall, egal ob e-Scooter oder e-Bike/Pedelec, nur ein einziges Zentralmodul, und das ohne ein einziges Relais.

Die meisten haben nicht mal einen Blinkerausgang!

Natürlich nicht, solange eine Blinkerpflicht nicht in Sichtweite war.

Geschweige Eingänge für den entsprechenden Schalter.

Wäre ja auch albern, ohne die passenden Ausgänge. :-)

Das kommt gerade erst, weshalb es ja auch die Zusatzlösungen gibt!

Richtig, aber gibt eben auch Hersteller, die das für teuerere Varianten schon eingeplant hatten und in den unterschiedlichen Fahrzeugproduktlinien die gleichen Module verbauten.
Ich habe momentan hier zwei Pedelecs und ein E-Bike stehen, deren Zentralsteuerungen alle Eingänge für die Brems"schalter" haben, und ebenfalls den Ausgang für ein Bremslicht, den letzteren der Fahrzeughersteller aber nicht nutzt.
Auch nicht für die Motorsteuerung..

#8097240
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Kilo S. schrieb:

Ralf X. schrieb:

IdR. sitzt da doch überall, egal ob e-Scooter oder e-Bike/Pedelec, nur ein einziges Zentralmodul, und das ohne ein einziges Relais.

Die meisten haben nicht mal einen Blinkerausgang! Geschweige Eingänge für den entsprechenden Schalter.

M.E. werden E-Bikes auch nie ein "Zentralmodul" besitzen. Die großen Hersteller werden bei Bumm zukaufen.

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#8097250
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Ralf X. schrieb:

den letzteren der Fahrzeughersteller aber nicht nutzt. Auch nicht für die Motorsteuerung..

Was vorhanden ist, darfst du auch gefahrlos nutzen!

Solange dein Anbauteil zugelassen ist, in dem Falle also ein Bremslicht, ist das eine gute Verbesserung der Sicherheit.

Mit allem was mir zur Verfügung steht, für so einen Umbau, an einem vorhandenen Anschluss, würde man jede Hilfe von mir bekommen!

Aber einen selbstgebauten Spannungsteiler oder OK an die vorhandene Elektronik, OHNE das der Hersteller ein entsprechenden umrüstsatz anbietet, der von der ABE abgedeckt ist, ist doch das potentielle Risiko nicht wert.

Diese Fahrzeuge rücken aufgrund der steigenden Verbreitung immer weiter in den Blick der Rennleitung und Behörden!

Die Verschärfungen der technischen Bedingungen (Blinker in dem Fall ab 2027) und Angleichungen machen die ja nicht aus Jux und Dollerei.

Langsam aber sicher sind einige Modelle sogar "bekannt" und manche fallen sogar absichtlich auf wenn sie eine entsprechende Modifikation an der FW haben.

Das blinkende Rücklicht ist das klassische Phänomen, wenn man ein „German Maneuver“ (GM) oder eine Custom Firmware auf einem Xiaomi- oder Ninebot-Controller aktiviert.

Nur um ein Beispiel zu Nennen, worauf so geachtet wird.

Kukurin ziehen die hier zb. auch sehr gerne mal zur Seite, weil so viele davon fahren und die meisten Importierte ohne ABE sind!

Internationaler Controller drin und du bist die Kiste los!

Woher ich das weiß? Ich bekomme die alten abgerockten von meiner Familie, Bau die neu auf und fahre die entweder selbst oder verkaufe die gebraucht und aufbereitet!

Die anfragen gehen hoch seit die verstärkten Kontrollen den ein oder anderen sein neues Spielzeug gekostet haben!

#8097252
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Kilo S. schrieb:

Mit allem was mir zur Verfügung steht, für so einen Umbau, an einem vorhandenen Anschluss, würde man jede Hilfe von mir bekommen!

Den Zubehöranschluß am Boschsystem muss ein Fahrradhändler freischalten. Es sei denn, Du hast eine nicht legale Möglichkeit gefunden. ;) Man kann es natürlich auch parallel zur Beleuchtung schalten.

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#8097256
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René H. schrieb:

M.E. werden E-Bikes auch nie ein "Zentralmodul" besitzen. Die großen Hersteller werden bei Bumm zukaufen.

Wieso nicht?
Ich finde es äusserst praktisch, wenn ich z.B. das Licht über Taster am Display-/Bedienteil am Lenker steuern kann, und werde damit nicht alleine sein.
Was sind grosse Hersteller und auf welche Teile und Region bezogen?
Gerade bei "besseren" Mittelmotoren müssen viele Teile von Sensoren, Zentraleinheit, Display bis BMS speziell zusammenpassen, da verdongelt.
Dabei ist natürlich denkbar, dass da auch Schnittstellen zu Teilen von B&M von einer der beiden Seiten bestehen.

#8097266
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René H. schrieb:

Ich möchte kein "Zentralblinkmodul". Zumindest möchte ich weiterhin Fahrtrichtungsanzeiger meiner Wahl verbauen können. Die von Bumm z.B. gefallen mir nicht.

Von der Bedienung her sollte Blinkerschalter und Display mit allgemeiner Bedienung natürlich eh getrennt sein, da an unterschielichen Orten am Lenker besser aufgehoben.
Allerdings würde es mich stören, mich bei einem E-Fahrzeug um mehr als eine Stromversorgung kümmern zu müssen.
Und sowohl aktuelle Funktion und Versorgung hätte ich auch gerne im Blickfeld.

#8097285
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Kilo S. schrieb:

Aber einen selbstgebauten Spannungsteiler oder OK an die vorhandene Elektronik, OHNE das der Hersteller ein entsprechenden umrüstsatz anbietet, der von der ABE abgedeckt ist, ist doch das potentielle Risiko nicht wert.

Der OK kann seine Versorgung völlig unabhängig von der vorhandenen Elektronik beziehen, lediglich eine gemeinsame Masse sollte vorhanden sein.
Der OK bietet die höchste Sicherheit gegen eine Beeinflussung der Originalelektronik.

Dabei geht es mir nur ferner um die Zulässigkeit/Betriebserlaubnis, da wenig tangiert, sondern darum, dass dadurch ein Fehler der neuen Zusatzelektronik eine Rückwirkung in der übrigen Elektronik quasi ausschliesst.
Hältst Du es auch für illegal, die Spannung des Fernlichts eines Kfz zur Steuerung von (zugelassenen) Zusatzscheinwerfern zu nutzen?
Oder geeignete Impuls-Abnahme von Zubehör-Drehzahlmessern an vorhandener Elektrik/Elektronik?

#8097286
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René H. schrieb:

Man kann es natürlich auch parallel zur Beleuchtung schalten.

Beim Pedelec ja, das hat keine ABE.

Mit einer der Gründe weshalb ich mich lieber an sowas austobe. Da geht einfach "Mehr".

S-Pedelec wiederum nicht.

Von Bosch war erst mal keine Rede. ;-)

Sowas Kauf ich erst gar nicht.

Aber auch das Problem haben die meisten E-Scooter nicht.

Es ist schon Standard das alles im BLDC Controller zusammen läuft, sämtliche "Leistungselektronik", ja ich weiß ein bisschen LED fällt da eigentlich nicht drunter, kann halt dort am sichersten und thermisch best möglich angebunden werden.

Das Dashboard im Lenker hat, logisch wegen des besseren Empfang, wenn vorhanden, das RF Modul mit drauf und ansonsten eben nur Display und Bedienung.

Ändert nix daran, das man da eben nicht einfach irgendwas ohne Zulassung Dranbasteln darf.

Murphys Law!

Lernen durch schmerzen können wir uns heute allerdings nicht mehr Erlauben! Zu wenige Krankenhäuser und die sind auch noch unterbesetzt!

;-)

#8097330
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Zufällig gerade noch im Netz gefunden, mit erstaunlich wenig online-Resonanz:

Aldi Nord Angebot ab 07.09.2026:
Richtungsblinker im Fahrradrücklicht, Foto im Anhang schnell aus dem Altpapier generiert.
Google bringt drei Ergebnisseiten mit 80% unzutreffenden Ergebnissen.
Es scheint keinerlei Hinweise auf eine Zulassung zu geben?

Angehängte Dateien:

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