Gast
#899984
Ich hab nun stundenlang einzelne Beiträge im Forum und im Netz durchgelesen, allerdings widersprechen sich einige Aussagen, bzw. sind schon Jahre alt, so daß ich hier konkret nochmals nachfragen möchte, vielleicht weiß hier ja inzwischen jemand wie es WIRKLICH aussieht: Ich habe vor einem Jahr eine Firma gegründet (vor allem um vor dem Finanzamt sauber da zu stehen) und möchte mikroprozessorgesteuerte Messsysteme für feste Installation im PKW anbieten. * Muß ich mich unter diesen Voraussetzungen (Bausatz, feste Installation im KFZ) überhaupt bei der EAR bzw. take-e-way registrieren? * Was muß zwingend an Kennzeichnungen auf das Gerät? Das Firmenlogo, die Mülltonne und das CE-Zeichen? Reicht das? Ich habe gelesen, daß man das wenn das Gerät zu klein ist die Logos auch im "Beipackzettel" aufführen kann, kann das jemand bestätigen? * Wieviel "Bausatz" muß es sein, damit es als "Bausatz" durchgeht? Sind Lötarbeiten dabei zwingend erforderlich? Oder reicht es, wenn mechanische Arbeiten (Ausschnitte im Armaturenbrett) sowie die komplette Verkabelung im Auto gemacht werden müssen? Ein Autoradio fällt ja bekanntlich auch nicht unter die ElektroG- Regelungen... Oder muß ich das Produkt z.B. ohne Messsensor verkaufen um es als "Bausatz" deklarieren zu können? Was ist wenn ich den Sensor als "Zubehör" verkaufe? * Was ist mit EMV im KFZ, gibt es da auch Ausnahmeregelungen durch die man mit geringem Budget schlüpfen kann? Da dies das erste Produkt ist welches ich verkaufe und die Entwicklung bereits einige tausend Euro verschlungen hat, möchte ich am Anfang natürlich nur so viel wie unbedingt nötig investieren, daher die vielen Fragen. Natürlich kann dieses Forum den Rechtsanwalt (den man in Deutschland eigentlich immer braucht) nicht ersetzen, der ist aber in Ermangelung eines ausreichend großen "Restbudgets" momentan nicht drin. Ich muß also erst ein paar EUR verdienen um mir den leisten zu können. Ich hoffe also auf eure Unterstützung.