Hallo zusammen,
ich wollte mich informieren, welche rechtlichen Schritte ich tun muss um
Elektronik verkaufen zu können und welche Zertifizierungen ich für die
Elektronik brauche. (Also sowas wie ROHS; Gewerbeschein)
Grüße
Michael H
Moin,
kommt drauf an, was Du genau vertreiben willst.
Einzelne Bauteile (Controller, Platinen,...) sollten RoHS-konform sein -
allein damit es Abnehmer gibt.
Für Module und Geräte solltest Du Dir Gedanken über CE und das EAR
machen.
Dazu gibt es hier aber schon entsprechende (ewig lange und umfassende)
Threads.
Bei größeren Stückzahlen und kommerziellen Absichten, muss natürlich
auch ein Gewerbe angemeldet werden. Das ist aber schnell und
kostengünstig machbar.
Viel Glück,
Hendrik
Hallo Michael,
Als erstes benötigst du einen Gewerbeschein. Rechtliche Informationen
kannst du dann bei deiner IHK nachfragen. Für Elektronik sind das die
RoHS/WEEE-Richtlinien (EAR), seit neuestem die Verpackungsverordnung und
zuletzt noch die Informationspflichten für den (Online-)Verkauf, wie
Widerrufsrecht, Rückgaberecht usw.
Das wichtigste jedoch sind zahlungswillige Kunden, die den Wert eines
Produktes nicht nach dem Preis der darauf befindlichen Bauteile bemaßen.
Bedenke, viele Deutsche nicht rechnen können (immer wieder schön hier zu
sehen) und dir als Gewerbetreibenden den Preis ohne Mehrwertsteuer
vorrechnen.
Beispiel:
So rechnest du (Liste mag unvollständig sein):
1
+ Bauteilkosten
2
+ Fertigungskosten
3
+ Gebühren (Entsorgungen aller Art)
4
+ Lagerkosten, Einstellkosten bei Onlineauktionen
5
+ Verpackungsmaterial
6
+ Porto
7
+ Abschreibungen an Equipment
8
+ deine persönliche Margin (Diese wird mit dem Einkommen nochmal versteuert)
9
+ 19% USt
10
= Endpreis
So rechnet der Kunde:
1
+ Bauteilkosten
2
= Endpreis
Hinderlich ist leider, dass die Verordnungen aller Art das Produkt
teurer machen, ohne dass der Kunde etwas davon hat. Überlege dir also
gut, was du herstellst. Und suche dir sorgfältig deine Zielgruppe aus.
Schüler und Studenten zählen in der Regel nicht dazu.
Viel Glück dabei.
Gewerbeschein ist das Einfachste,
da gibt es wohl noch keine EU-Richtlinie für,
aber dies Lücke enddecken die auch noch.
Der Rest ist Arbeitsbehinderung. Man benötigt
heute meiner Meinung nach schon eine Rechtsabteilung.
Ich habe vor kurzem versucht, das durchzuspielen,
man wird irre.
Richtig lustig wird es wohl ab 2009, da muss man eine
Konformitätsbescheinigung ausstellen.
Michael H. wrote:
> Hallo zusammen,>> ich wollte mich informieren, welche rechtlichen Schritte ich tun muss um> Elektronik verkaufen zu können und welche Zertifizierungen ich für die> Elektronik brauche. (Also sowas wie ROHS; Gewerbeschein)>> Grüße>> Michael H
Um eine Elektronik verkaufen zu können, muß diese in Deutschland
CE-konform sein. Das bedeutet, das Du bescheinigen mußt, das du dich an
alle gültigen Normen gehalten hast.
Besonders gelten dabei die EMV-Normen (Störempfindlichkeit,
Störaussendung ect. )
Um dabei auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du zu einem EMV-Labor
fahren und Deine Elektronick überprüfen lassen.
Das gleiche gilt für die elektrische Sicherheit. Wenn Du dein Produckt
in die USA verkaufen willst, brauchst Du noch eine UL-Zulassung.
In Deutschland ggv. eine Prüfung durch den TÜV.
Hehe Bsp ist falsch !!!!!
Beispiel:
So rechnest du (Liste mag unvollständig sein):+ Bauteilkosten
+ Fertigungskosten
+ Gebühren (Entsorgungen aller Art)
+ Lagerkosten, Einstellkosten bei Onlineauktionen
+ Verpackungsmaterial
+ Porto
+ Abschreibungen an Equipment
+ deine persönliche Margin (Diese wird mit dem Einkommen nochmal
versteuert)
= Endpreis Netto
+ 19% USt
= Endpreis Brutto
Zu zahlst letzlich aus dem "Mehrwert" der Ware Steuer
Bsp: Du kaufst bei Reichelt für Brutto 119 Euro - und verkaufst für
120 - dann zahlst Du ( (120/1,19)-(119/1,19) = 0,84 Euro Steuern)
Les Dir da mal ein paar Sachen an: Vorsteuer und Mehrwertsteuer
Willst Du selbstentwickelte bzw. selbstgebaute Elektroniken verkaufen
oder nur als Zwischenhändler von z.B. Asien-Produkten werden ? Ich denke
hier must Du zwischen Händler bzw. Hersteller unterscheiden und dich
entsprechend informieren.
>Hehe Bsp ist falsch !!!!!
Nein Jack, das Beispiel ist nicht falsch, Es möchte nur verstanden
werden, denn der Deutsche rechnet fast immer Brutto=Netto. Wer ein
Gewerbe hat, kennt diese Geschichten. So vergleicht man z.B. Die Ware
bei Digikey mit Reichelt oder fragt sich, warum etwas in Amerika
umgerechnet wesentlich günstiger als in Deutschland ist.
Schau dir diese Diskussion an:
Beitrag "Warum ist der Shop so teuer?"
Ich habe geplant selbst ein Produkt zu entwickeln und zu vertreiben. Ich
will mit der Idee keinen goldenen Blumentopf verdienen, sondern erst
einmal Erfahrungen sammeln.
Privatverkauf oder Gewerblich und welche Stückzahlen?
Nicht jeder Verkauf unterliegt der Besteuerung oder des
Gewerbezwangs. Entscheidend ist die Nachhaltigkeit so
von ca 30-100 Stck p.A. (Länderabhängig) gleicher oder
ähnlicher Artikel (gleiche Warengruppe, z.B. Messgeräte
aller Art). Bestes Beispiel ist ebay wo einige Verkäufer
schon zig Sachen verkauft haben ohne das der Verkäufer
anscheinend je Schwierigkeiten hatte. Die Bewertungen
sind dabei ein nachvollziehbarer Anhaltspunkt. Weitere
Indizien für gewerbliches Handeln ist z.B. wenn mit
dem Wort "Neu" geworben wird. Wenn man sich auf die
Artikelbeschreibung beschränkt und Rechtliches per
Email abklärt dürfte es kaum Probleme geben. Wer auf
Nummer sicher gehen will konsultiert einen Anwalt und
läßt sich beraten, oder man macht ein paar Privatgeschäfte
und läßt es auf sich zukommen. Dann sollte man aber über
ausreichend Mittel zur Begleichung der Forderungen
(z.B. Steuer)verfügen.
Bitte meinen Post nicht als verbindlich oder als
Rechtsrat ansehen.
@Michael H.
Wenn Du "Erfahrungen" sammeln willst zieh es als privates Projekt auf
und stell es der Öffentlichkeit vor bzw. lass die Öffentlichkeit dein
Projekt verfolgen. Selbst ein Produkt fertig stellen und dann auch noch
vermarkten ist eher die Holzhammer-Methode und kostet dich mindestens
1-2 Mann-Jahre ! Wenn du damit nichts verdienen willst und nur Erfahrung
sammeln willst sind es sehr teure Erfahrungen die du dir auch anlesen
kannst ...
@ AC/DC ....
Entscheidend ist die Nachhaltigkeit so
von ca 30-100 Stck p.A. (Länderabhängig) gleicher oder
ähnlicher Artikel (gleiche Warengruppe, z.B. Messgeräte
aller Art).
oh Gott red doch nicht so einen Blödsinn - wenn Du nur einen einzigen
Artikel mit Gewinnsabsicht verkaufst ist es gewerblich - les erst mal
EStG bevor sowas schreibst....
> oh Gott red doch nicht so einen Blödsinn - wenn Du nur einen einzigen> Artikel mit Gewinnsabsicht verkaufst ist es gewerblich - les erst mal> EStG bevor sowas schreibst....
Das entspricht vielleicht der Interpretation der Rechtslage durch einige
\"Spezialisten\", hat aber mit der gängigen Praxis rein gar nichts zu
tun. Niemand unterstellt dir ein Gewerbe für so einen Kleckerverkauf.
Dein Gewerbe wird noch nicht mal ernst genommen, wenn du 100 Euro im
Monat umsetzt. Lies dazu mal das Interview in der c\'t zum Thema Kosten
durch das ElektroG für Kleingewerbetreibende. Dich nimmt dort nämlich
keiner ernst, wenn du derartig kleine Umsätze erzielst. Eine
Rechtsmeinung ist letztlich auch nur eine Rechtsmeinung. Was gilt kann
immer nur ein Gericht feststellen und Gerichte urteilen teilweise auch
sehr unterschiedlich (sieht man sehr schön bei den Abmahnungen). Ihr
(die ihr anderen immer gerne mit dem erhobenen Zeigefinger und der
Rechtskeule kommt) müsst einfach mal bedenken, dass ein Recht selbst
wenn es besteht nicht unbedingt zur Anwendung kommt. Denn wo kein
Kläger, dort auch kein Richter. Wenn all die Verkäufe die mir immer
wieder auffallen vor den Kadi gezerrt würden, dann wären die eh schon
überlasteten Gerichte wahrscheinlich bald nicht mehr handlungsfähig.
Außerdem welcher kleine Krauter hat schon wirklich Rechtssicherheit? Da
kannst du dich noch so abstrampeln, wenn die Angst vor Konsequenzen dein
Handeln bestimmt, dann vergiss es lieber gleich und beantrage Hartz-IV.
Wer wenig Kohle hat muss abwägen und viele Risiken tragen oder sich
gleich zu Beginn hoch verschulden, um sich die geforderten Bestimmungen
leisten zu können. Das aber lohnt sich bei kleinen u erwartenden
Umsätzen definitiv nicht. Da legst du höchstens noch drauf.
@ der mutige
Danke für deine unterstützende gut geschriebene Meinung
@tom
>oh Gott red doch nicht so einen Blödsinn - wenn Du nur einen einzigen>Artikel mit Gewinnsabsicht verkaufst ist es gewerblich - les erst mal>EStG bevor sowas schreibst....
Wer etwas verkauft hat immer eine Gewinnerzielungsabsicht, ob das
aber auch passiert ist meist nicht nachweisbar. Wenn man sich beim
Verkauf nicht zu dämlich anstellt, kann ein Außenstehender kaum
beurteilen ob auch Gewinn erwirtschaftet wird. Für den Verkäufer
wird Selbständigkeit erst dann interessant wenn sich dadurch die
Geschäfte leichter abwickeln lassen. Das fängt schon bei der
Bauteilbeschaffung (und andere Vorteilen)an und einige Kunden
würden nur bei gewerblichen Lieferanten bestellen. Bei Verkauf
von selbstgebauten Projekten sehe ich da keine Probleme. Wenn
ein brauchbares Produkt zu einem attraktiven Preis angeboten
wird, wird es schon seine Abnehmer finden. Und wenn man Glück
hat vielleicht sogar einen Investor anlocken der das in Serie
produzieren und vertreiben will. Viel Glück.
@
Mutige
ja Du hast natürlich Recht - aber man muss es dann so wie Du auch
schreiben ! Du kannst ja auch im Laden ne Büroklammer klauen - geht
wahrscheinlich auch meistens gut - und wenn wirst vielleicht auch nicht
angeklagt
@AC/DC
"Wer etwas verkauft hat immer eine Gewinnerzielungsabsicht" - NEIN !
a) Ich kaufe bei Reichelt einen Widerstand, weil ich weiß, dass in Ebay
ich einen Cent mehr bekomme --> Gewerblich
b)weil ich vor nem Jahr mal aus Eifer einen Widerstand zuviel gekauft
habe, will ich ihn weghaben --> Privatverkauf
Gewinn ist klar definiert ! Auch wenn dein Privatverkauf ne Million
bringt bleibt er privat !
war das verständlich ?
Gruß
Ich verkaufe auch ab und an Produkte, die ich selbst entwickelt habe.
Mir wird die Mehrwerststeuer abgezogen, ich muss alles als Gewinn
verseuern und habe auch noch Abgaben an die IHK.
Von durchschnittlich knapp 2000,- im Jahr fallen über 300,- UST und
weitere 200,- an Abgabgen weg. Die restliceh 1500 muss ich versteeurn,
sodaß 1000,- bleiben.
Da ist es dann sicher klar, warum die Leute, die "privat" Platinen bei
EBAY verticken die Hälfte nehmen können.
So wird jedes Gewerbe unterdrückt und Kaputtgemacht.
@AC/DC
kannst ja jeweils ne Anzeige schreiben - dann merkst Du auch schnell,
das man nicht allem nachgehen kann....
hat aber alles schon "der mutige" geschrieben
Hier kam mal die IHK zur Sprache. Da habe ich mal ein paar Fragen:
Was will die IHK ?
Was tut die IHK ?
Was tut die IHK für einen ?
Warum sollte man die IHK kennen ?
> Da ist es dann sicher klar, warum die Leute, die \"privat\" Platinen bei> EBAY verticken die Hälfte nehmen können.> So wird jedes Gewerbe unterdrückt und Kaputtgemacht.
Wie bitte? Mach doch mal nicht den sog. kleinen Krauter für den Wust an
deutschen Bestimmungen und Handelshemmnissen verantwortlich!! Wenn die
die uns regieren uns ständig neue Steine in den Weg legen und uns damit
zwingen in die Halbillegalität abzutauchen, dann ist es nicht unsere
Schuld, wenn wir uns dem Bestimmungswahn verweigern oder aber gar nicht
an diesem Irrsinn mitmachen können (weil uns dazu einfach die liquiden
Barmittel fehlen und wir einen Teufel tun werden, uns deswegen auch noch
zu verschulden). Alleine die Auflagen der EAR bedeuten ein faktisches
Verkaufsverbot für Gelegenheitsverkäufer mit niedrigen Umsätzen.
Dein Fazit müsste genau umgekehrt sein. Du müsstest fordern, dass sich
ALLE Kleingewerbetreibende kollektiv weigern sollten, diesen
Bürokratischen Irrsinn mitzumachen. Nur ziviler Ungehorsam hilft
anscheinend gegen die ausufernde Bürokratie. Im Fernsehen werden
andauernd Reden geschwungen vom Wunsch nach \"Bürokratieabbau\", während
gleichzeitig ständig neue Handelshemmnisse aufgebaut werden. Die treffen
aber natürlich nicht die Großen, denn die stecken Kosten für die
diversen Registrierungen locker weg und haben eigene Rechtsabteilungen,
während der Kleine Krauter auf immer höhere Markteintrittsbarrieren
trifft. Anscheinend ist man in diesem Land nur noch an \"Supertalenten\"
mit Nobelpreis verdächtigen, marktreifen Ideen im Hochtechnologiesektor
interessiert, also Leuten, die als Uni-Student aus einer Idee spontan
erfolgreiche Firmen gründen, die binnen kurzer Zeit 6 bis 7-stellige
Umsätze generieren. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn man
gelegentlich auch mal diejenigen unterstützen würde, die mit fast immer
sehr viel Engagement einen Teil ihres Lebensunterhalts durch einfachen
Handel zu erwirtschaften gezwungen sind. \"Unterstützung\" hieße in
diesen Fällen meist schon sie einfach in Ruhe wirtschaften zu lassen.
Dann spart der Staat u.U. auch Geld für Hartz-IV ein (das vielleicht
ansonsten beantragt werden müsste) und hat zudem die Chance, dass sich
aus dem kleinen halb-legalen Handel mal ein richtiges Geschäft
entwickelt, dass dann auch Steuereinnahmen generiert.
Es geht um fairen Wettbewerb. Gleiches Rechte und Pflichten für alle.
>Alleine die Auflagen der EAR bedeuten ein faktisches>Verkaufsverbot für Gelegenheitsverkäufer mit niedrigen Umsätzen.
Gelegenheitsverkäufer leben aber nicht davon. Es sind Zutrittsbarrieren
und die werden immer höher, leider. Aber sie werden für alle höher
gleich höher. Wen sowas das Geschäft vermiest, der hätte sowieso keine
Überlebenschance.
Das die EAR-Auflagen falsch angefasst wurden, ist bekannt aber daran
wird gearbeitet. Man kann sich auch freistellen lassen.
@Gast
>>Es geht um fairen Wettbewerb...
Fairness im Geschäftsverkehr ist eine Illusion.
Jeder Unternehmer missgönnt den Umsatz und Gewinn
des Konkurrenten. Jeder Selbständige will den Markt
beherrschen, auch wenn das nur ein frommer Wunsch ist.
Bin ja mal gespannt was für ein Gelaber jetzt von dir
als Antwort kommt.
Moin,
Wenn man unter nem gewissen Umsatz bleibt, muss man zwar Gewerbe
anmelden und hat dem Kunden gegenüber auch die Pflichten eines
gewerblichen Verkäufers, allerdings muss man keine 19% abführen und
keine komplizierte Steuererklärung machen.
Achja, IHK Beitrag muss man auch nicht zahlen wenn man kaum Umsätze
einfährt.
Bernd hat nur teilweise recht.
Wenn man in der Gründungspfase die ersten Jahre noch keine Gewinne
macht kann man sich von der Zahlungspflicht befreien lassen.
Aber ewig schaut sich die IHK das nicht an und hakt nach.
Wenn man dann erst mal Beiträge zahlt und später wieder u.U. keine
Gewinne macht muß man trotzdem blechen weil man dann ja nicht
mehr in der Gründungsphase ist.
Michael H. wrote:
> Ich> will mit der Idee keinen goldenen Blumentopf verdienen, sondern erst> einmal Erfahrungen sammeln.
Wenn Du aus Nächstenliebe arbeiten möchtest, so bist Du als
Selbstständiger bzw Gewerbetreibender fehl am Platz! Arbeite lieber für
mich auf Basis des 1-Euro-Jobs, dann haben wir beide etwas davon ;-)
.... wrote:
>>Achja, IHK Beitrag muss man auch nicht zahlen wenn man kaum Umsätze>>einfährt.>> Wenn man keine Ahnung hat: Klappe Halten!
Das könnte man durchaus zurückgeben.
Ich kenne bisher keine IHK, die keine Freigrenze hätte, unter der man
exakt 0,00 Euro zahlt - und zwar dauerhaft.
Die Freigrenze liegt hier mWn bei 5600 Euro, die ersten drei Jahre sind
sowieso frei.
Bis 10000 Euro zahlt man hier 54 Euro Jahresbeitrag - das ist nicht
wirklich viel.
Dafür habe ich direkt einen Ansprechpartner, wenn es um WEEE, REACH,
Verpackungsverordnung etc. geht.
Wer natürlich die Angebote (kostenlose Steuerberater/Patentanwalttage,
viele gute Vorträge, Lotsendienst, Unternehmenbesichtigungen,
Arbeitskreise) nicht nutzt, ist selbst Schuld.
Insbesondere kann man so gut Kontakte pflegen :-)
Chris
>>Das könnte man durchaus zurückgeben.>Ich kenne bisher keine IHK, die keine Freigrenze hätte, unter der man>exakt 0,00 Euro zahlt - und zwar dauerhaft.>Die Freigrenze liegt hier mWn bei 5600 Euro, die ersten drei Jahre sind>sowieso frei.>Bis 10000 Euro zahlt man hier 54 Euro Jahresbeitrag - das ist nicht>wirklich viel.>Dafür habe ich direkt einen Ansprechpartner, wenn es um WEEE, REACH,>Verpackungsverordnung etc. geht.>Wer natürlich die Angebote (kostenlose Steuerberater/Patentanwalttage,>viele gute Vorträge, Lotsendienst, Unternehmenbesichtigungen,>Arbeitskreise) nicht nutzt, ist selbst Schuld.>Insbesondere kann man so gut Kontakte pflegen :-)>Chris
Auch hier wieder: Einfach....
Wobei die Aussagen teilweise zutreffen.
ABER:Zu den Zahlen: Können bei deiner IHK ganz anders sein. Das regelt
jede selber. Ruf deine IHK an und du weißt es. Oder lad dir die Satzung
runter.
Also ist meine ne Niete oder Du hast ne tolle: Die kostenlose Angebote
(die bei uns wieder nicht kostenlos sind) sind vergeudete Zeit.
Und rechtsverbindliche Aussagen bekommst Du auch nicht. Bringt also
NICHTS
> Auch hier wieder: Einfach....
Aha.
> Wobei die Aussagen teilweise zutreffen.
Ja wie jetzt?
> ABER:Zu den Zahlen: Können bei deiner IHK ganz anders sein. Das regelt> jede selber. Ruf deine IHK an und du weißt es. Oder lad dir die Satzung> runter.> Also ist meine ne Niete oder Du hast ne tolle: Die kostenlose Angebote> (die bei uns wieder nicht kostenlos sind) sind vergeudete Zeit.
Scheint so zu sein :-)
Welche Angebote hast Du denn genutzt?
Aber ich kenne das von anderen IHKs ähnlich, zumindest die Freigrenze
war bisher immer vorhanden.
> Und rechtsverbindliche Aussagen bekommst Du auch nicht. Bringt also> NICHTS
Nun, die sind so rechtsverbindlich, wie ein Steuerberater oder ein
Patentanwalt eben sein kann.
Als Beratung für Einsteiger ist das schon eine ganze Menge - zumal die
dort die Fallstricke gut kennen.
Außerdem sind wir selbstständig - da sollten die Tipps und Hinweise dort
ausreichen, den Rest selbst in die Hand zu nehmen. Wer es gerne
vorgekaut haben will, muss eben mehr zahlen.
Meine ist die IHK Koblenz, welche ist denn Deine?
Chris
Limburg, also nicht weit.....
Rechtsverbindlich: Nur der Steuerberater, Anwalt, usw. haftet mit seinen
Aussagen für seine Mandanten. Die IHK nicht. Kleiner, aber feiner
Unterschied.
Bei GMBH macht die IHK Limburg ein Angebot von der ersten Minute an:
Zwangsmitgliedschaft! Macht z. Zt. 2xx€ plus x% von der Gewerbesteuer.
Bei Gewerbe gab es früher auch kein entkommen. Aber wie ich oben
ausgeführt hatte: Kann sich von IHK zu IHK unterscheiden!
.... wrote:
> Limburg, also nicht weit.....>> Rechtsverbindlich: Nur der Steuerberater, Anwalt, usw. haftet mit seinen> Aussagen für seine Mandanten. Die IHK nicht. Kleiner, aber feiner> Unterschied.
Das ist klar. Aber die beiden haften eben. Die IHK bietet dabei
sozusagen nur die Räumlichkeiten und die Logistik.
> Bei GMBH macht die IHK Limburg ein Angebot von der ersten Minute an:> Zwangsmitgliedschaft! Macht z. Zt. 2xx€ plus x% von der Gewerbesteuer.
Jo, bei Kapitalgesellschaften ist das wohl überall so.
Der OP hörte sich aber nicht so an, als wolle er direkt eine GmbH
gründen.
> Bei Gewerbe gab es früher auch kein entkommen. Aber wie ich oben> ausgeführt hatte: Kann sich von IHK zu IHK unterscheiden!
In Eurer Beitragssatzung steht zumindest die 5200€-Gewinngrenze drin,
bis zu der nichts gezahlt werden muss. Wie gesagt: ich kenne bisher auch
keine IHK, die das nicht hat.
Ansonsten: wenn Eure Leute dort nicht aus dem Quark kommen, dann solltet
Ihr Leistungen in Anspruch nehmen und auch neue einfordern. Man kann
sich dort durchaus einbringen. Von alleine passiert nie etwas.
Chris
>Rechtsverbindlich: Nur der Steuerberater, Anwalt, usw. haftet mit seinen>Aussagen für seine Mandanten. Die IHK nicht. Kleiner, aber feiner>Unterschied.
Träum weiter, ist ja nicht das erste mal das Anwälte Ihre Mandanten
vor Gericht treiben auf Grund falscher Behauptungen.
Anderes ausgedrückt, wenn zwei Parteien vor Gericht ziehen
kann nur einer obsiegen. Also war mindestens eine Rechtsmeinung
falsch und dafür braucht ein Anwalt nicht haften. Der kriegt
trotzdem seine Gebühren, egal ob erfolgreich oder nicht.
Hallo, habe auch noch eine Frage dazu, wie sieht es mit der Haftung aus?
Kann mán sich davon einfach Freisprechen? Ich meine wenn nach langer
Zeit irgendein Schaden durch die Elektronik entsteht?
MFG
>Ich habe geplant selbst ein Produkt zu entwickeln und zu vertreiben. Ich>will mit der Idee keinen goldenen Blumentopf verdienen, sondern erst>einmal Erfahrungen sammeln.
Die Erfahrungen kannst Du Dir auch schenken, aber mach ruhig ...
In diesem Land wird Kleinselbstständigkeit im Keim zerstört.
Ware auf ebay aus China oder Japan haben selten CE oder gar WEEE. Was
ist eigentlich, wenn ich den Spieß umdrehe und Ware von DE auf ebay nur
nach China verkaufe? Muss ich dann auch CE und WEEE Richtlinien
einhalten? In China leben viele Menschen ... ein großer Markt? Klar-die
Preise müssen stimmen, damit die sich das auch leisten können ... aber
nur so eine Idee
Die meisten Menschen in China haben kein Internet.
Viele wissen nichtmal was das ist!
(nein das ist kein Witz - ist Ernst gemeint)
Aber klar, die die Internetzugang haben sind immer noch mehr als wo in
Deutschland wohnen tun ;)
jack wrote:
> Sorry - ich meinte natürlich Du hast nur 84 Cent verdient - 16 Cent> sind Steuern ....
Nein.
Wenn ich 100 Euro im Geschäft ausgebe, sind da 15,97 EUR Mehrwertsteuer
drinne. Nicht 19 Euro.
Die Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Preis aufgerechnet.
Der Endpreis entspricht also 119%
Wenn du also 119,- EUR ausgegeben hast, hast du 19 EUR an den Staat
gezahlt.
@china:
ja... da gibts viele Menschen. Da gibts auch einen großen Markt. Da gibt
es sogar einen Markt für hochpreisige Produkte aus Deutschland...
Aber Eines gibt es in China ganz bestimmt nicht: einen Markt für
deutsche Elektronik-Produkte (nicht mal günstige). Wenn, dann mußt Du in
China fertigen lassen und einen deutschen Namen draufschreiben...
Falls China nicht funktioniert, dann halt Russland?
Wie siehts denn mit der Schweiz aus? ElektroG scheint dort besser
umgesetzt zu sein. Welche anderen Richtlinien gibts denn noch so in der
Schweiz? An welchen Kriterien wird dort z.B. die EMV von Geräten
geprüft? Selbst in Russland oder China wird es doch Gesetze für solche
Sachen geben, oder läuft das dort alles unbürokratischer ab?
Die Frage ist immer wie die Umsetzung von Richtlinien verfolgt wird.
In Deutschland ist jeder ein kleiner Polizist, in China interessiert man
sich fuer das gemeinsame Vorankommen.
Wobei ich mal behaupte dass viele Produkte die in D verkauft werden nie
eine Erprobung in irgendeiner Weise gesehen haben. Da wird halt eben CE,
FCC, etc. draufgeklebt und gut ists. Hauptsache alle Aufkleber sind auf
dem neuesten Stand. Fragt sich jetzt nur warum das Hersteller in D mit
ihren Produkten nicht auch so machen...
Der Trick wird wahrscheinlich sein dass die Hersteller im Ausland nicht
greifbar sind. Da wird fuer jeden Import eben kurz eine Firma gegruendet
und nach Abschluss des Geschaefts wieder aufgeloest. Kann der Importer
in D genau so machen und schwups gibts 10 Container mit Rasierern die
jeden Herzschrittmacher huepfen lassen ;-)
Zurueck zu den zu verkloppenden Produkten... Lass die Finger von Netz-*.
Also wenn was mit 5, 12, 24V laeuft, so soll der Kunde ein
Steckernetzteil nehmen. Das erspart die Normen, die bei
Netzspannungsgeraeten hinzukommt.
> Der Trick wird wahrscheinlich sein dass die Hersteller im Ausland nicht> greifbar sind.
Die Firmen im Ausland sind auch nicht greifbar ;-) In China machen sie
aber grundsätzlich ein CE Zeichen drauf, auch wenn die EMV-Richtlinien
nicht eingehalten werden.
Deswegen ist auch der Importeur haftbar und muss das CE Zeichen
überprüfen.
Die Firma im Ausland ist nicht haftbar, die können draufmachen, was sie
wollen. Deswegen bist du als Importeur auch gut beraten, die
EMV-Prüfungen selbst durchzuführen.
Das CE Zeichen kannst du auch selber draufmachen. Die Vermutung der
Einhaltung der Richtlinien gilt bis zum Gegenbeweis. Deswegen solltest
du halt eine Dokumentation der Überprüfung bereithalten. Ist auch nicht
soo schwer, musst halt schauen unter welche Fachgrundnormen bzw.
Produkt- oder Produktfamiliennormen das jeweilige Gerät fällt. Die
geforderten Test- und Messmethoden sind in der jeweiligen Norm
festgelegt.
Das Problem ist, dass die das EMV-Labor einige Tausend Euro kosten wird,
je nachdem, wie lange du für die Tests brauchst.