Forum: Offtopic Ist das nicht unlauterer Wettbewerb?


von Uhu U. (uhu)


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Ich habe eine 1&1-City-Flat mit 2 MBit/s - das reicht mir völlig...

Nun flatterte mir mit der c't 19/08 ein Angebot von 1&1 ins Haus:

   1&1 Surf-Flat 2000

Braucht keinen Telefonanschluß mehr und soll ohne Festnetz-Flatrate 
19,99 EUR kosten.

Klingt interessant... Zudem ist dem Prospekt nicht zu entnehmen, daß das 
Angebot nicht für Altkunden gilt.

Ich habe also den 1&1 Kundenshop aufgerufen - und mich, wie üblich 
wieder darüber geärgert, daß man da fröhlich im Kreis rum geführt wird 
-, um die Sache perfekt zu machen.

Pustekuchen: Dort wird nur ein Upgrade auf 6000 MBit/s angeboten. Also 
über das Kontaktformular nachgefragt, wie ich umstellen kann.

Es dauerte nicht lange, dann kam die automatisch erstellte Antwort, 
ich sollte in den 1&1 Kundenshop gehen und... Verarschen kann ich mich 
selbst...

Also auf die automatische Mail geantwortet und nochmal nach 1&1 
Surf-Flat 2000 gefragt.

Diesmal dauerte es schon deutlich länger, aber dann kam die Antwort, 
meine Mail sei an "die zuständige Abteilung weitergeleitet" wurde.

Von der erhielt ich dann heute folgenden Bescheid:

> Ihre Anfrage wurde zur weiteren Bearbeitung an uns weitergeleitet.
>
> Da die meisten unserer Kunden die anderen Tarife und deren Leistungen
> deutlich attraktiver finden, haben wir in einem ersten Schritt den
> Wechsel für 1&1 Surf-FLAT 2.000 nicht realisiert.
> Wir behalten uns allerdings vor, diese Wechselmöglichkeit ggf. zu
> einem späteren Zeitpunkt zu etablieren.
>
> Über den 1&1 Kundenshop [https://kundenshop.1und1.de] haben wir Ihnen
> verschiedene Angebote zusammen gestellt, in die ein Tarifwechsel
> umsetzbar ist.
>
> Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
>
> Freundliche Grüße
>
> ***** *****
> Kundenservice

Die Antwort ist eine Frechheit: Mich interessiert absolut nicht, was die 
"meisten unserer Kunden" wollen und von "verschiedene Angebote" kann 
auch nicht die Rede sein - es ist nach wie vor das, eine...

Was ich mich frage:
Sind solche Wettberbsmethoden überhaupt legal? Dürfen die einem einfach 
das Angebot verweigern? (Mein Vertrag mit 1&1 ist ausder Bindungsfrist.)

von guterRat (Gast)


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Schreib einen BRIEF (ja, so ein Ding aus Papier :-) und frage, was Du 
tun kannst, außer kündigen und neu bestellen. Als Ansprechpartner nennst 
Du einfach alle Namen, mit denen Du gesprochen hast. Der Brief wird oft 
kopiert werden und die Runde machen, weil die Zuständigkeit nicht klar 
ist. Das sollte Deine Chancen erhöhen. :-)

von Uhu U. (uhu)


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Die Frage lautet:

         Ist das nicht unlauterer Wettbewerb ?

(Sorry, war ein Workaround mit dem ?);

von HansHans (Gast)


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Schreib den Fall doch mal denen: http://www.heise.de/ct/tv. Die haben 
sowas öfters in der Sendung und meist - oh Wunder - ist der Anbieter 
nach einer Nachfrage durch die c't handzahm :-)

von Koi (Gast)


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Du hast doch keinen Anspruch auf jegliches Angebot, welches 1&1 oder wer 
auch immer zum Neukundenanlocken anbietet?! Du hast ja schon einen 
Vertrag. Niemand ist gezwungen, dir etwas zu verkaufen, wenn er nicht 
will. Jawoll, der Fleischer kann dir einfach den Leberkäse verweigern, 
den er der dicken Frau vor dir noch verkauft hat, wenn er dich nicht 
mag.

Alternativ, wechsle halt zu einem Anbieter ohne bzw. mit geringer 
Vertragslaufzeit, da kannst du immer dem nächsten gesparten Cent 
nachhüpfen (Alice, Congstar).

von Uhu U. (uhu)


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Koi wrote:
> Du hast doch keinen Anspruch auf jegliches Angebot, welches 1&1 oder wer
> auch immer zum Neukundenanlocken anbietet?!

Da steht aber weit und breit nichts von nur für Neukunden.

> Niemand ist gezwungen, dir etwas zu verkaufen, wenn er nicht
> will.

Das sehen Wettbewerbsrechtler deutlich differenzierter: Wenn Aldi mit 
einem Superangebot wirbt, das nur in sehr kleiner Anzahl vorgehalten 
wird, also letztlich nur ein Lockangebot ist, dann kriegen die ganz 
ordentlich Ärger.

> Jawoll, der Fleischer kann dir einfach den Leberkäse verweigern,
> den er der dicken Frau vor dir noch verkauft hat, wenn er dich nicht
> mag.

Na ja, ein Metzger, der eine Politik der verbrannten Erde betreibt, wird 
wohl eher über kurz, als über lang den Löffel beim Konkursrichter 
abgeben...

> Alternativ, wechsle halt zu einem Anbieter ohne bzw. mit geringer
> Vertragslaufzeit, da kannst du immer dem nächsten gesparten Cent
> nachhüpfen (Alice, Congstar).

Darum geht es nicht. Der Punkt ist die Frage des unlauteren Wettbewerbs.

von Koi (Gast)


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>Da steht aber weit und breit nichts von nur für Neukunden.

Und daran hängst du jetzt deine gesamte Argumentation? Bisschen dünn, 
meinst du nicht? Wie schon gesagt, du stehst schon unter Vertrag. 
Theoretisch könnte es auch so sein, dass gar nix mit Tarifwechseln geht, 
dass sie das teilweise machen, ist sicher auch in ihrem Interesse, aber 
ein Vertrag über 2 Jahre ist ein Vertrag über 2 Jahre.

>Na ja, ein Metzger, der eine Politik der verbrannten Erde betreibt, wird
>wohl eher über kurz, als über lang den Löffel beim Konkursrichter
>abgeben...

Schade dass du mein Beispiel so wörtlich nimmst, aber wenn du dich wie 
verbrannte Erde fühlst, dann kündige einfach und nimm dir einen anderen 
Anbieter. :)

von Uhu U. (uhu)


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Danke für den hilfreichen Beitrag.

von Koi (Gast)


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Hehe, diesen Satz ausgerechnet von dir zu lesen ist ja schon fast 
rührend, aber auch sehr lustig! ;)

Aber im Ernst, ich sehe nicht, dass da irgendetwas ungesetzliches 
passiert, du steckst in deinem Vertrag und kannst weder einfach so 
kündigen, noch erwarten, dass du in jeden anderen beliebigen Vertrag der 
Firma hüpfen kannst.

Abgesehen davon ist das Begrenzen der Leitung sowieso eine alte Mode, 
die sicher bald schon verschwinden wird, dann gibt es nur noch "bis 
zu"-Verträge.

von Uhu U. (uhu)


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Für Ironie hast du keinen Sinn...

von Koi (Gast)


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Ja genau, ich bin so blöd und denke, dass du das ernst meinst. Mann Mann 
Mann, mach halt alleine weiter.

von Uhu U. (uhu)


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Nimms leicht...

von Koi (Gast)


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Ist das jetzt deine Antwort auf deine Ausgangsfrage?

PS: Sorry, Providergebashe und das übliche Rumjammern, was du hier 
offenbar suchst, kann ich dir nicht bieten, aber ich denke, es stört 
niemanden, wenn du dir einfach selbst antwortest.

von Uhu U. (uhu)


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Koi wrote:
> PS: Sorry, Providergebashe und das übliche Rumjammern, was du hier
> offenbar suchst, kann ich dir nicht bieten, aber ich denke, es stört
> niemanden, wenn du dir einfach selbst antwortest.

Begreif doch endlich: Es geht nicht darum, daß sie mich zum Narren 
halten wollen. Dagegen weiß ich mich schon selbst zu wehren.

Der Punkt ist, daß sie Methoden anwenden, die hart am Rande der 
Legalität sind. Die Frage ist, ob diesseits, oder jenseits des Randes.

Was ich allerdings auch ziemlich befremdlich finde, ist das 
ausgesprochen geringe Rechtsbewußtsein der Leute. Statt der Sache auf 
den Grund zu gehen, sondert man Rechtfertigungen für die Ganoven ab.

Das kann es doch wohl nicht sein.

von Pedda (Gast)


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Die Frage ist, wer hier ein geringes Rechtsbewusstsein hat...

Warum sollte für Kunden, die einen laufenden Vertrag haben mit einer 
bestimmten Laufzeit, angeboten werden, den Vertrag zu wechseln? Woraus 
schließt du dieses Recht? Ein Provider muss in der Werbung doch nicht 
mitteilen, dass die Werbung nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht 
für bestehende Verträge beinhaltet.

von Uhu U. (uhu)


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Sorry, Pedda, lies doch richtig. Ich hatte geschrieben:

   Mein Vertrag mit 1&1 ist aus der Bindungsfrist.

OP, letzte Zeile...

von Norgan (Gast)


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Uhu, ist es dir den Ärger, die Zeit und deinen Blutdruck wert?

Wenn ja, dann schreib einen bösen Brief (wie schon jemand sagte, so ein 
Ding auf Papier) an 1&1. Schreib weitere Briefe an die 
Verbraucherzentrale, deinen Anwalt, die Bildzeitung und die c't - 
mindestens. Vielleicht noch die UN-Menschenrechtskommission.

Alternativ, denk dir still und heimlich so etwas wie "Das sind alles 
dumme *rschl*scher" (was keine Wertung über 1&1 sein soll), ordne es 
unter " Das Leben ist nicht immer fair " ein und spiel nicht das 
verwöhnte verzogene Einzelkind, das glaubt die Welt dreht sich nur um 
einen selbst.

Wenn du ein Mann sein willst, dann kündige den Vertrag ohne großes 
Geplärr, ignoriere alle "Bitte, bitte haben Sie uns wieder lieb" 
Bettelbriefe und -Mails die dann kommen werden und trage dein Geld zu 
einem anderen ISP. Fertig. Wenn du eine Memme sein willst, dann jammere 
weiter und bleib bei 1&1.

von Uhu U. (uhu)


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Norgan wrote:
> Uhu, ist es dir den Ärger, die Zeit und deinen Blutdruck wert?
>
> Wenn ja, dann schreib einen bösen Brief (wie schon jemand sagte, so ein
> Ding auf Papier) an 1&1. Schreib weitere Briefe an die
> Verbraucherzentrale, deinen Anwalt, die Bildzeitung und die c't -
> mindestens. Vielleicht noch die UN-Menschenrechtskommission.

Und ich dachte, es würde reichen, wenn DU meine Reklamation liest...

> Alternativ, denk dir still und heimlich so etwas wie "Das sind alles
> dumme *rschl*scher" (was keine Wertung über 1&1 sein soll), ordne es
> unter " Das Leben ist nicht immer fair " ein und spiel nicht das
> verwöhnte verzogene Einzelkind, das glaubt die Welt dreht sich nur um
> einen selbst.
>
> Wenn du ein Mann sein willst, dann kündige den Vertrag ohne großes
> Geplärr, ignoriere alle "Bitte, bitte haben Sie uns wieder lieb"
> Bettelbriefe und -Mails die dann kommen werden und trage dein Geld zu
> einem anderen ISP. Fertig. Wenn du eine Memme sein willst, dann jammere
> weiter und bleib bei 1&1.

Wofür gibts eigentlich Gesetze, wenn sich eh keiner dran hält und DU 
das auch noch normal findest?

Ich glaub, ich werde doch lieber Betrüger... So viele Deppen... Und so 
viel Gutmenschen, die die Propaganda für die Betrüger bei den Deppen 
breit machen.

Diejenigen, die in der Datenschutzdebatte mit

        ich habe doch nichts zu verbergen

argumentieren, sind übrigen ähnlich schlicht gestrickt...

von ??? (Gast)


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@uhu:

Was hast du für Antworten bei deiner Frage erwartet? Es gibt nur zwei, 
entweder JA oder NEIN.

Welche der Antworten richtig ist, kann die allerwahrscheinlichkeit nach 
nur ein Jurist beantworten.

>Wofür gibts eigentlich Gesetze, wenn sich eh keiner dran hält und DU
>das auch noch normal findest?

Zeig mir das Gestz, wo steht das diese Angebot für JEDEN (ohne Ausnahme) 
besteht. Es gibt sicherlich einige die man derart interpretieren kann, 
aber es gibt auch immer Ausnahmeregelungen.

>> Niemand ist gezwungen, dir etwas zu verkaufen, wenn er nicht
>> will.

>Das sehen Wettbewerbsrechtler deutlich differenzierter: Wenn Aldi mit
>einem Superangebot wirbt, das nur in sehr kleiner Anzahl vorgehalten
>wird, also letztlich nur ein Lockangebot ist, dann kriegen die ganz
>ordentlich Ärger.

Das ist z.B. so ein Punkt: Bei solchen Angeboten steht (fast) immer der 
Zusatz "solange der Vorrat reicht". Dies reicht um größeren Schaden 
abzuwenden.

Bei deinen entsprechenden Angebot wird aber sicherlich irgendwo der 
Zusatz stehen: " Bei Abschluss eines Vertrages von X Monaten", d.h. 
soviel wie "nur" für Neukunden.

Wenn du also das Angebot in Anspruch nehmen möchtest, müsstest du deinen 
Vertrag kündigen und einen neuen abschliessen.

von Uhu U. (uhu)


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??? wrote:
> Das ist z.B. so ein Punkt: Bei solchen Angeboten steht (fast) immer der
> Zusatz "solange der Vorrat reicht". Dies reicht um größeren Schaden
> abzuwenden.

Nein, das funktioniert nicht. Wenn die beworbenen Super-Sonderangebote 
schon nach kurzer Zeit vergriffen sind, dann funktioniert auch der 
Zusatz "solange der Vorrat reicht" nicht. Wenn das ruchbar wird kann 
z.B. jeder Mitbewerber abmahnen - dazu war nämlich das Abmahnrecht 
ursprünglich gedacht.

> Bei deinen entsprechenden Angebot wird aber sicherlich irgendwo der
> Zusatz stehen: " Bei Abschluss eines Vertrages von X Monaten", d.h.
> soviel wie "nur" für Neukunden.

Auch wenn ich mich zum 2. mal wiederhole:

      Dort steht definitiv nichts von Neukunden.

> Wenn du also das Angebot in Anspruch nehmen möchtest, müsstest du deinen
> Vertrag kündigen und einen neuen abschliessen.

Ja richtig. Aber das ändert nichts an dem wettbewerbswirdrigen Verhalten 
der Brüder...

von ??? (Gast)


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Ich kenne das Angebot zwar nicht. Aber ich hab noch nie ein Angebot 
gesehen wo nicht in etwa steht: " Das Angebot gilt bei Abschluss eines 
Vertrages von X-Monaten".

Ansonsten könnte ja jeder hingehen und das Angebot in Anspruch nehmen 
ohne einen Vertrag abzuschliessen ( und somit nicht bezahlen brauchen).

von Axel (Gast)


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Es ist ja nicht so, dass Du diesen Neuvertrag nicht annehmen könntest. 
Du kannst den jederzeit annehmen, nur, läuft Dein alter Vertrag eben 
weiter. Nur ein upgrade ist eben nicht möglich.

Ich habe das bei 1&1 auch schon mal gemacht, als ich einen alten 
500MByte Volumenvertrag lieber einfach noch das Jahr zuende laufen liess 
und zusätzlich den neuen mit der neuen Fritzbox genommen habe.

Ansonsten soll es bei 1&1 angeblich helfen, schlicht zu kündigen. Dann 
sollen sie plötzlich ganz rührig werden und Dir die Angebote nur so 
hinterherschicken.

Gruss
Axel

von Uhu U. (uhu)


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Axel wrote:
> Es ist ja nicht so, dass Du diesen Neuvertrag nicht annehmen könntest.
> Du kannst den jederzeit annehmen, nur, läuft Dein alter Vertrag eben
> weiter. Nur ein upgrade ist eben nicht möglich.

Nochmal: 
Beitrag "Ist das nicht unlauterer Wettbewerb?"
  letzte Zeile und 
Beitrag "Re: Ist das nicht unlauterer Wettbewerb?"

> Ansonsten soll es bei 1&1 angeblich helfen, schlicht zu kündigen. Dann
> sollen sie plötzlich ganz rührig werden und Dir die Angebote nur so
> hinterherschicken.

Darauf wirds wohl rauslaufen. Allerdings sind mir solche Typen 
hochgradig zu wider und zudem ist das eine andere Baustelle, als das 
Wettbewerbsrecht.

von Norgan (Gast)


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> Wofür gibts eigentlich Gesetze, wenn sich eh keiner dran hält und DU
> das auch noch normal findest?

Du selber kannst doch nicht mal das Gesetz oder die Gesetze zitieren, 
die hier angeblich gebrochen wurden. Wenn du allerdings ernsthaft 
glaubst einen Gesetzesbruch gesehen zu haben, dann haben dir hier schon 
diverse Leute gesagt was du tun könntest (Verbraucherzentrale etc.). Du 
aber willst dich einfach nur in dem angeblich an dir begangenen Unrecht 
suhlen.

Statt hier auf Antworten zu lauern könntest du deine Zeit lieber in die 
Formulierung deiner Beschwerdebriefe oder gar einer Anzeige stecken. 
Also wirklich was tun, statt zu heulen. Hier hast du nichts zu erwarten. 
Niemand hier wird einen Lynchmob zusammenstellen, bei 1&1 vorbeifahren 
und aus denen für dich diese Flat rausprügeln.

> Ich glaub, ich werde doch lieber Betrüger... So viele Deppen... Und so
> viel Gutmenschen, die die Propaganda für die Betrüger bei den Deppen
> breit machen.

Ich wäre vorsichtig damit Firmen als Betrüger zu bezeichnen. Die haben 
manchmal Anwälte, die sich langweilen könnten.

Und nochmal, werde erwachsen. Man kann natürlich bei allem, was einem 
nicht passt "Betrug" rufen. Man kann auch erwachsen werden und sich das 
für ernsthafte Dinge aufheben, statt der Weigerung einer Firma einem 
eine Flatrate zu verkaufen.

von Uhu U. (uhu)


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Norgan wrote:
>> Ich glaub, ich werde doch lieber Betrüger... So viele Deppen... Und so
>> viel Gutmenschen, die die Propaganda für die Betrüger bei den Deppen
>> breit machen.
>
> Ich wäre vorsichtig damit Firmen als Betrüger zu bezeichnen. Die haben
> manchmal Anwälte, die sich langweilen könnten.

Hä? Wo habe ich eine Firma als Betrüger bezeichnet? Wo habe ich hier 
überhaupt jemanden als Betrüger bezeichnet?

Ich glaub, du spinnst...

von Mr.Phallus (Gast)


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Ich finde es gut, wenn sich jemand mal gegen diese kundenfeindlichen
Machenschaften der Telekommunikations-Konzerne stellt. Es ist doch
wirklich an der Tagesordnung, die Angebote schon fast bis zur Lüge
aufzumotzen und den Preis, den man tatsächlich als Kunde zahlt, so
gut es geht zu verstecken. Auf jeden Fall gibt es immer irgendwelche
Bedingungen, Falltüren, etc...es wäre wirklich mal an der Zeit,
dass die Firmen gesetzlich dafür geradestehen müssen (und das auch
knallhart durchgesetzt wird), wenn sie im Aufmacher riesengroß mit
einem Preis werben, diesen dann aber nur unter ganz bestimmten
Bedingungen garantieren.

Soweit ich weiß, sieht das Wettbewerbsrecht Individualrabatte vor,
wodurch Unterschiede beim Preis erstmal grundsätzlich möglich sein
sollten. In diesem Fall dürfte meiner Meinung nach aber kein
Individualrabatt vorliegen, da lediglich zwischen Neukunden/
Bestandskunden unterschieden wird (das ist alles andere als
individuell) und damit sind eventuell auch unterschiedliche
Angebote für Neukunden und Bestandskunden unzulässig. Im Gegensatz
zum privaten Bereich darf ein Geschäftsmann mir eben nicht in
jedem Fall einfach so die öffentlich(!) beworbene Leistung
verweigern. Oder glaubt ihr, Aldi darf Werbung für ein 100-Euro-
Notebook mit dem Zusatz "Nur solange Vorat reicht" machen und
dann reicht 1 Notebook pro Filiale, um das ganze rechtlich
abzudecken? Vielleicht sollte man im Fall von 1&1 auch mal
genau prüfen, ob es ein allgemein zugängliches, vollständiges
und gültiges Preisverzeichnis gibt. Die Betonung liegt hier auf
Vollständig, denn es scheint ja undokumentierte Ausnahmeregeln
zu geben. Aber das müsste man erst mal einem seriösen Anwalt
zum Fraß vorwerfen, ich bin leider nur juristischer Laie.

Wer hier erwachsen werden sollte ist jedenfalls nicht Uhu, sondern
1&1, denn diese Art der Kundenbindung ist ja wohl alles andere als
seriös. Und dieser Umweg über die Kündigung, der heutzutage bei
vielen Providern notwendig zu sein scheint, zeigt einmal mehr,
dass diesen Unternehmen nicht viel von ihren Bestandskunden halten.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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von Uhu U. (uhu)


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Hannes Jaeger wrote:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

Wikipedia
Die generelle Vertragsfreiheit wird in deutschsprachigen Ländern durch 
eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt.
/Wikipedia

Dazu zählt auch das Wettbewerbsrecht, obwohl es dort nicht aufgeführt 
ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsrecht

von Uhu U. (uhu)


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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum 
Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen 
Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind 
unzulässig.

§ 5 Irreführende Werbung
...
(2) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind 
alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr 
enthaltene Angaben über
...
   2. den Anlass des Verkaufs und den Preis oder die Art und Weise, in
      der er berechnet wird, und die Bedingungen, unter denen die Waren
      geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden;

http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/


Wenn auf dem Prospekt nicht steht, daß das Angebot nur für Neukunden 
gilt, Bestandskunden aber trozdem davon ausgeschlossen werden, dann 
greift § 5 Abs. 2

von Uhu U. (uhu)


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Jetzt kam eine Mail von 1&1: Man habe mir das Angebot "1&1 Surf-FLAT 
2.000" freigeschaltet.

Es soll so viel kosten, wie das Upgrade auf 6 MBit/s - 24,99 €

Das Angebot "1&1 Surf-FLAT 2.000" aus der c't kostet 19,99 €

Für wie doof halten die mich?

von SuperUser (Gast)


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Genau darum habe ich 1&1 gekündigt...

Ich habe nicht verstanden wieso die ihre Altkunden so verarschen, 
insbesondere wenn der Kunde in der Kündigungsfrist ist.

Wenn du 1&1 kündigst, suche mit google wie man das richtig macht, sonst 
wirst du weiter verarscht...

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