Selbstände werden doppelt abkassiert, wenn sie einen Laptop haben, da ein Selbständiger ein formelles Büro hat und damit in seiner Privatwohnung einer geschäflichen Tätigkeit nachgeht. Da ein Laptop aber sowohl geschäfltich , als auch privat genutz werden kann und heute per Internet auch TV gesehen werden kann, muss er zweimal TV-GEZ zahlen. So, die Auffassung der GEZ. Nun gibt es Hoffnung: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2572
Nachtrag: Von mir will die GEZ gleich viermal Geld haben: 1) Privat (weil TV, Stereoanlage, Laptop) -> 1x TV-Satz 2) Hauptberuflich wegen Arbeitszimmer (da obiger Laptop und möglicherweise sogar Radio) -> 1x TV-Satz 3) Nebenberuflich, da Tonstudio als Gewerbe angemeldet (auch dort steht ein Rechner und angeblich ein Radio) -> TV-Satz 4) Auto, da angeblich geschäfltich genutzt. -> Radio-Satz. Die Realität sieht aber so aus: 1) Wohnzimmer mit LCD-TV, Stereoanlage ohne Tuner, Notebook 2) Es gibt nur ein theoretisches Arbeitszimmer im Wohnzimmer mit o.g. Notebook und keine weiteren Radios. Wenn ich am Notebook arbeite, höre ich kein Radio. 3) Der PC im Tonstudio (im Keller) hat keinen Empfangsteil und keinen Internetanschluss. Er dient nur der Tonaufnahme. 4) Auto wird praktisch nie geschäftlich genutzt Ich soll aber fast 60 Euro im Monat zahlen! Bei dem Scheiss, der ständig im Radio kommr, höre ich auch nur noch CDs. Leider kann man bei meinem Auto das Radio nicht ausbauen, weil der dortige Mikrocontroller Steuerfunktionen bezüglich Uhr und CAN übernimmt. Sonst täte ich das dirkt ausbauen und abmelden!
Ist man als Unternehmer der GEZ gegenüber auskunftspflichtig? Hab da kein Plan von - aber in PRIVAT Wohnungen dürfen die nicht rein --> also einfach behaupten 1x Notebook, 1x Radio im Auto. Dem Verein würde ich nichts schenken - warum auch, wenn man es NICHT nutzt? Können die doch sonst bei PRIVATEN Wohnungen eh nicht kontrollieren was da nun rumsteht.
Ich spende der GEZ immer die erste und letzte Scheibe meines selbst gebackenen Brotes: http://www.brotspende.de/dasbrot.html
Mal ganz klar: Man muss den "Beauftragten" der Raffzahn AG nicht ins Haus lassen. Der hat keine Befugnisse, auch wenn er das noch so bestimmt behauptet. Er ist nur freier Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Kann sich ja einen richterlichen Beschluss holen..... Ich hab den neulich NICHT ins Büro gelassen- Autoradio im Firmenwagen ist angemeldet, damit ist's gut. PC im Büro ist damit auch schon abgegolten. Bei uns wird gearbeitet, Radio und TV stört da nur.
Er hat aber einen Auskunftsanspruch und wenn der GEZ deine Auskünfte als nicht ausreichend erscheinen, wird du eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Was da besser ist, musst du entscheiden.
... eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. .. @Jupp: Poste bitte nicht immer so viel Müll. Dies ist ein Rechts- und kein Juppstaat.
Ja, da machen sich viele ins Hemd. Auskunft muss man nur dann geben, wenn man auch anmeldepflichtige Geräte hat. Hat man keine, braucht man gar nicht zu reagieren. Ich habe ein Autoradio im Firmenwagen - damit sind auch meine PCs im Büro abgedeckt :-) Einen Fernseher habe ich schon seit Jahren nicht mehr. Chris der gerne für den DLF-Stream 5 Euro zahlt
Jupp (Gast)
Datum: 23.09.2008 06:09
>eidesstattliche Versicherung
Das sollte man in keinen Falle machen.
Alle welche im Internet herumhüpfen sollten die Fernsehempfangsgeräte
abmelden und "neuartige Rundfunkgeräte" anmelden.
Bezahlung unter Vorbehalt ,damit eine Ruckforderung möglich ist, wenn
dies die Gerichte bei den anhängigen Verfahren gegen die GEZ
entscheiden.
Wird für die GEZ entschieden, werden alle welche kein
Fernsehempfangsgerät
angemeldet haben, aber auch nicht neuartige "Rundfunkgeräte"
Nachzahlungforderungen erhalten.
P.S.
Zahlung unter Vorbehalt wurde abgelehnt.
Abmeldung Fernsehempfangsgerät nicht anerkannt
Anmeldung "neuartige Rundfunkgeräte" durchgeführt
Nach einigen Monaten ...jetzt ordnungsgemäß "neuartige Rundfunkgeräte"
5,52 Eus
Gruß
Ich zahle geschäftlich 1 x die volle Fernsehgebühr, weil ein (einziger) terrestrischer DVB-Tuner vorhanden ist. Für den zweiten Fernseher, den ich als FS-Hilfsmonitor benutze, zahle ich nicht, weil der einen Analogtuner hat, mit dem ich hier nichts mehr empfangen kann. Den GEZ-Knilch habe ich nicht in meine Firmenräume reingelassen, als er für meinen Privat-PKW das zweitemal das Autoradio kassieren wollte. Ich habe die Tür vor seiner Nase zugemacht. Das Schreiben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg habe ich so beantwortet, dass ich gar kein Geschäftsfahrzeug habe und meinen privaten PKW in keinem Fall für die Firma benutze. Seitdem ist Ruhe. Sch**** Abzocker!
Reden ist silber, schweigen ist Gold. Gerade beim Umgang mit der GEZ...
Auskunftspflichtig ist jeder, egal ob geschäftlich oder privat. Auck "kein Gerät" ist eine Auskunft und wo wäre da der Sinn bei "Wer keine Geräte hat muss nix sagen" ?? So ein Quark. Auch "ich habe keine Geräte" ist eine Aussage, die tunlichst stimmen sollte, selbst wenn die GEZ den Gegenbeweis erbringen müsste. Ich weiß nicht, was Ihr habt, ich habe damals meinen PC extra angemeldet und die üblichen 5,irgendwas Euro extra bezahlt, mehr nicht. Keine Ahnung, wie Ihr da drauf kommt, man müsse bis zu 4x extra zahlen .... Ok, Firmenfahrzeug oder gewerblich genutztes Fahrzeug könnten nochmal 5,ungerade dazukommen aber keinesfalls nochmal irgenwo der komplette TV Satz, denn der kommt nur bei richtigen TVs in Frage und dann auch nur 1x pro Firmengrundstück.
Weiß jemand zufällig wie das bei IPTV läuft--auch nur 5 Euro? Könnte ja den Tuner aus dem Fernseher ausgebaut haben, brauch ich ja nicht..
Und wenn Du die Röhre aus Deinem Fernseher (oder das Backlight Deines TFTs) ausbaust, das interessiert die GEZ nicht, denn es zählt das plumpe Vorhandensein, selbst wenn er schrottreif im Keller steht ....
Outi Outlaw wrote:
> Auskunftspflichtig ist jeder, egal ob geschäftlich oder privat.
Nicht ganz: wenn du privat noch kein ,,Kunde'' bei denen bist, bist
du nicht auskunftspflichtig. Natürlich bist du dennoch verpflichtet,
dort vorzusprechen, sowie du ein Gerät ,,zum Empfang bereit hälst''.
.... Reden ist silber, schweigen ist Gold. Gerade beim Umgang mit der GEZ... ... Dies ist ein gescheiter Satz! ---------------------------------------------------------------------- Wenn die GEZ der Ansicht ist, ein Recht auf Auskunft zu haben, dann kann sie dieser Recht (falls vorhanden) vor einem ordentlichen Gericht durchsetzen. Noch einmal: Wir leben in einem Rechtsstaat.
> Auskunftspflichtig ist jeder
Falsches wird durch ständiges wiederholen nicht richtig:
§3 Anzeigepflicht
(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes
zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt
anzuzeigen, [...]
Wenn Du nie begonnen hast, ein Rundfunkempfangsgerät bereitzuhalten,
musst Du der GEZ gar nichts anzeigen.
Und weiter:
§4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise,
Auskunftsrecht
[...]
(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer
oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach
§3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen
Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer
Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von
Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten
Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.
[...]
Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren
durchgesetzt werden.
Auch hier wieder, hast Du keine Rundfunkempfangsgeräte, kann von Dir
auch keine Auskunft verlangt werden. Und weiter, nur ein ominöser
Verdacht vom GEZ-Scherge führt auch nicht zu einer "Auskunftspflicht",
sondern nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind, d.h. die
GEZ-Mafia benötigt einen Beweis.
Immerhin leben wir noch immer in einem (Rest-) Rechtsstaat.
Das Problem der Geschäftsleute ist eben, daß sie erwiesenermassen einen PC oder Laptop haben. Der wird immer mehr als TV gewertet, weil man TV empfangen kann. Da man aber im Netzt präsent ist und mailen kann, HAT die GEZ den Beweis für den "internettauglichen PC" und man ist zahlungs- und auskunftspflichtig. Entscheidend ist, ob man der GEZ klarmachen kann, daß man keine privaten TVs oder sowas hat. Da gehr die GEZ her und unterstellt private Nutzung des PCs. So einfach ist es. Da kriegt man dann die Bescheide und muss klagen oder warten, bis man auf Zahlung beklagt wird. Geschäfltiches Autoradio geht im Übrigen immer extra! Der Geier weis, warum.
Noch mal für mich zum Mitschreiben: Wenn ich einen PC mit Internetanschluss habe, muss ich nur Radio-GEZ zahlen oder auch TV-GEZ? Ich schaue kein TV und will auch nicht TV-GEZ zahlen!!
Ok - das ist für mich okay, da ich gelegentlich auch Radio höre. Und DLF oder DW gönne ich die 5 Euro
Bei der Bank/Sparkasse gibt es Anmeldeformulare. Holt Euch eins, lest es durch, und alle Klarheiten sind beseitigt. Gruß
Hmm, wieso? Bekommt ihr die grünen Briefe von der GEZ? Bei mir kommen die immer nicht an. Sehr tragisch das Ganze. Da muss die Post echt mal ein Bisschen mehr Anstrengung zeigen.
hallo Timbo (Gast) Sollte die GEZ die anhängigen Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit der Gebühren von "Neuartigen Empfangsgeräten" gewinnen, dann wirst du wohl offiziell Post bekommen. Nachzahlungforderungen...ich nehme an du hast einen Internetfähigen PC??? Gruß
@juppi (Gast) Sollte einmal der Müllposter des Jahres zur Wahl stehen: bewirb Dich!
>Münster - Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag > bekannt gegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung >(Az.: 7 K 1473/07) den Gebührenbescheid des Westdeutschen > Rundfunks (WDR) an einen Studenten aus Münster auf. >Laut Gericht wurde damit erstmals in Nordrhein-Westfalen ein >Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC aufgehoben Ein Anfang! Einzelfallentscheidung noch nicht rechtskräftig.
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