Selbstände werden doppelt abkassiert, wenn sie einen Laptop haben, da
ein Selbständiger ein formelles Büro hat und damit in seiner
Privatwohnung einer geschäflichen Tätigkeit nachgeht. Da ein Laptop aber
sowohl geschäfltich , als auch privat genutz werden kann und heute per
Internet auch TV gesehen werden kann, muss er zweimal TV-GEZ zahlen.
So, die Auffassung der GEZ. Nun gibt es Hoffnung:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2572
Nachtrag: Von mir will die GEZ gleich viermal Geld haben:
1) Privat (weil TV, Stereoanlage, Laptop) -> 1x TV-Satz
2) Hauptberuflich wegen Arbeitszimmer (da obiger Laptop und
möglicherweise sogar Radio) -> 1x TV-Satz
3) Nebenberuflich, da Tonstudio als Gewerbe angemeldet (auch dort steht
ein Rechner und angeblich ein Radio) -> TV-Satz
4) Auto, da angeblich geschäfltich genutzt. -> Radio-Satz.
Die Realität sieht aber so aus:
1) Wohnzimmer mit LCD-TV, Stereoanlage ohne Tuner, Notebook
2) Es gibt nur ein theoretisches Arbeitszimmer im Wohnzimmer mit o.g.
Notebook und keine weiteren Radios. Wenn ich am Notebook arbeite, höre
ich kein Radio.
3) Der PC im Tonstudio (im Keller) hat keinen Empfangsteil und keinen
Internetanschluss. Er dient nur der Tonaufnahme.
4) Auto wird praktisch nie geschäftlich genutzt
Ich soll aber fast 60 Euro im Monat zahlen!
Bei dem Scheiss, der ständig im Radio kommr, höre ich auch nur noch CDs.
Leider kann man bei meinem Auto das Radio nicht ausbauen, weil der
dortige Mikrocontroller Steuerfunktionen bezüglich Uhr und CAN
übernimmt. Sonst täte ich das dirkt ausbauen und abmelden!
Ist man als Unternehmer der GEZ gegenüber auskunftspflichtig?
Hab da kein Plan von - aber in PRIVAT Wohnungen dürfen die nicht
rein --> also einfach behaupten 1x Notebook, 1x Radio im Auto.
Dem Verein würde ich nichts schenken - warum auch, wenn man es NICHT
nutzt?
Können die doch sonst bei PRIVATEN Wohnungen eh nicht kontrollieren was
da nun rumsteht.
Mal ganz klar:
Man muss den "Beauftragten" der Raffzahn AG nicht ins Haus lassen. Der
hat keine Befugnisse, auch wenn er das noch so bestimmt behauptet. Er
ist nur freier Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Kann sich ja einen
richterlichen Beschluss holen.....
Ich hab den neulich NICHT ins Büro gelassen- Autoradio im Firmenwagen
ist angemeldet, damit ist's gut. PC im Büro ist damit auch schon
abgegolten. Bei uns wird gearbeitet, Radio und TV stört da nur.
Er hat aber einen Auskunftsanspruch und wenn der GEZ deine Auskünfte als
nicht ausreichend erscheinen, wird du eine eidesstattliche Versicherung
abgeben müssen. Was da besser ist, musst du entscheiden.
Ja, da machen sich viele ins Hemd.
Auskunft muss man nur dann geben, wenn man auch anmeldepflichtige
Geräte hat.
Hat man keine, braucht man gar nicht zu reagieren.
Ich habe ein Autoradio im Firmenwagen - damit sind auch meine PCs im
Büro abgedeckt :-)
Einen Fernseher habe ich schon seit Jahren nicht mehr.
Chris
der gerne für den DLF-Stream 5 Euro zahlt
Jupp (Gast)
Datum: 23.09.2008 06:09
>eidesstattliche Versicherung
Das sollte man in keinen Falle machen.
Alle welche im Internet herumhüpfen sollten die Fernsehempfangsgeräte
abmelden und "neuartige Rundfunkgeräte" anmelden.
Bezahlung unter Vorbehalt ,damit eine Ruckforderung möglich ist, wenn
dies die Gerichte bei den anhängigen Verfahren gegen die GEZ
entscheiden.
Wird für die GEZ entschieden, werden alle welche kein
Fernsehempfangsgerät
angemeldet haben, aber auch nicht neuartige "Rundfunkgeräte"
Nachzahlungforderungen erhalten.
P.S.
Zahlung unter Vorbehalt wurde abgelehnt.
Abmeldung Fernsehempfangsgerät nicht anerkannt
Anmeldung "neuartige Rundfunkgeräte" durchgeführt
Nach einigen Monaten ...jetzt ordnungsgemäß "neuartige Rundfunkgeräte"
5,52 Eus
Gruß
Ich zahle geschäftlich 1 x die volle Fernsehgebühr, weil ein (einziger)
terrestrischer DVB-Tuner vorhanden ist. Für den zweiten Fernseher, den
ich als FS-Hilfsmonitor benutze, zahle ich nicht, weil der einen
Analogtuner hat, mit dem ich hier nichts mehr empfangen kann.
Den GEZ-Knilch habe ich nicht in meine Firmenräume reingelassen, als er
für meinen Privat-PKW das zweitemal das Autoradio kassieren wollte.
Ich habe die Tür vor seiner Nase zugemacht.
Das Schreiben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg habe ich so
beantwortet,
dass ich gar kein Geschäftsfahrzeug habe und meinen privaten PKW in
keinem Fall für die Firma benutze. Seitdem ist Ruhe.
Sch**** Abzocker!
Auskunftspflichtig ist jeder, egal ob geschäftlich oder privat. Auck
"kein Gerät" ist eine Auskunft und wo wäre da der Sinn bei "Wer keine
Geräte hat muss nix sagen" ?? So ein Quark. Auch "ich habe keine Geräte"
ist eine Aussage, die tunlichst stimmen sollte, selbst wenn die GEZ den
Gegenbeweis erbringen müsste.
Ich weiß nicht, was Ihr habt, ich habe damals meinen PC extra angemeldet
und die üblichen 5,irgendwas Euro extra bezahlt, mehr nicht. Keine
Ahnung, wie Ihr da drauf kommt, man müsse bis zu 4x extra zahlen ....
Ok, Firmenfahrzeug oder gewerblich genutztes Fahrzeug könnten nochmal
5,ungerade dazukommen aber keinesfalls nochmal irgenwo der komplette TV
Satz, denn der kommt nur bei richtigen TVs in Frage und dann auch nur 1x
pro Firmengrundstück.
Und wenn Du die Röhre aus Deinem Fernseher (oder das Backlight Deines
TFTs) ausbaust, das interessiert die GEZ nicht, denn es zählt das plumpe
Vorhandensein, selbst wenn er schrottreif im Keller steht ....
Outi Outlaw wrote:
> Auskunftspflichtig ist jeder, egal ob geschäftlich oder privat.
Nicht ganz: wenn du privat noch kein ,,Kunde'' bei denen bist, bist
du nicht auskunftspflichtig. Natürlich bist du dennoch verpflichtet,
dort vorzusprechen, sowie du ein Gerät ,,zum Empfang bereit hälst''.
....
Reden ist silber, schweigen ist Gold. Gerade beim Umgang mit der GEZ...
...
Dies ist ein gescheiter Satz!
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Wenn die GEZ der Ansicht ist, ein Recht auf Auskunft zu haben, dann kann
sie dieser Recht (falls vorhanden) vor einem ordentlichen Gericht
durchsetzen.
Noch einmal: Wir leben in einem Rechtsstaat.
> Auskunftspflichtig ist jeder
Falsches wird durch ständiges wiederholen nicht richtig:
§3 Anzeigepflicht
(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes
zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt
anzuzeigen, [...]
Wenn Du nie begonnen hast, ein Rundfunkempfangsgerät bereitzuhalten,
musst Du der GEZ gar nichts anzeigen.
Und weiter:
§4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise,
Auskunftsrecht
[...]
(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer
oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach
§3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen
Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer
Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von
Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten
Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.
[...]
Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren
durchgesetzt werden.
Auch hier wieder, hast Du keine Rundfunkempfangsgeräte, kann von Dir
auch keine Auskunft verlangt werden. Und weiter, nur ein ominöser
Verdacht vom GEZ-Scherge führt auch nicht zu einer "Auskunftspflicht",
sondern nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind, d.h. die
GEZ-Mafia benötigt einen Beweis.
Immerhin leben wir noch immer in einem (Rest-) Rechtsstaat.
Das Problem der Geschäftsleute ist eben, daß sie erwiesenermassen einen
PC oder Laptop haben. Der wird immer mehr als TV gewertet, weil man TV
empfangen kann.
Da man aber im Netzt präsent ist und mailen kann, HAT die GEZ den Beweis
für den "internettauglichen PC" und man ist zahlungs- und
auskunftspflichtig.
Entscheidend ist, ob man der GEZ klarmachen kann, daß man keine privaten
TVs oder sowas hat. Da gehr die GEZ her und unterstellt private Nutzung
des PCs. So einfach ist es. Da kriegt man dann die Bescheide und muss
klagen oder warten, bis man auf Zahlung beklagt wird.
Geschäfltiches Autoradio geht im Übrigen immer extra! Der Geier weis,
warum.
Noch mal für mich zum Mitschreiben:
Wenn ich einen PC mit Internetanschluss habe, muss ich nur Radio-GEZ
zahlen oder auch TV-GEZ?
Ich schaue kein TV und will auch nicht TV-GEZ zahlen!!
Hmm, wieso? Bekommt ihr die grünen Briefe von der GEZ? Bei mir kommen
die immer nicht an. Sehr tragisch das Ganze. Da muss die Post echt mal
ein Bisschen mehr Anstrengung zeigen.
hallo Timbo (Gast)
Sollte die GEZ die anhängigen Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit
der Gebühren von "Neuartigen Empfangsgeräten" gewinnen, dann wirst du
wohl offiziell Post bekommen.
Nachzahlungforderungen...ich nehme an du hast einen Internetfähigen
PC???
Gruß
>Münster - Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag> bekannt gegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung>(Az.: 7 K 1473/07) den Gebührenbescheid des Westdeutschen> Rundfunks (WDR) an einen Studenten aus Münster auf.>Laut Gericht wurde damit erstmals in Nordrhein-Westfalen ein >Gebührenbescheid
für einen internetfähigen PC aufgehoben
Ein Anfang!
Einzelfallentscheidung noch nicht rechtskräftig.