Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Hilfe bei ERA Gehaltsberechnung (insb. Leistungszulage)


von Ing-Dom (Firma: OpenKNX) (sirsydom)


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Hallo,

ich habe von einem großen Elektrokonzern ein Einstellungaangebot 
bekommen.
Tarif bayrische Metall- und Elektroindustrie.

ERA 9A 35h (3121 €)
dann wird von einer außertariflichen Sonderzulage gesprochen (200€)
dann aufgrund von 40h eine Pauschale von ca. 500€

und dann mit allem pipapo 49k/Jahr.

Da sehe ich:
Urlaubsgeld (ca. 70% eines Monatsgrundgehalts)
Sonderzahlung (im ersten Jahr 25% eines Monatsgrundgehalts)


Also: 3121 + 200 + 500 = 3821
x12 = 45852

+ 0,95 * 3121 (Urlaub + Jahreszahlung) = 2964


= 48.817
Stimmt also soweit.

Nun bin ich etwas verwirrt - ich habe nun schon viel von 
Leistungsbeurteilung und Leistungszulage gelesen, (19%, 28%, 0-100 
Punkte...). Irre ich mich da, fehlt die, wurde die vergessen, gibt die 
als Einstieger nicht...?

Im Gespräch wurde auch etwas von Altersvorsorge erwähnt - kommt das 
dazu, oder geht das von den 49k weg oder ist das evtl sogar identisch 
mit der Leistungszulage (wird in AV einbezahlt oder so..)??

Danke.

von VHF (Gast)


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Dieser Bericht ist zwar schon etwas älter, trifft aber so ziemlich auch 
auf mich zu. Hat jemand von euch Erfahrung damit?
(PS: hab schon gegoogelt und das Forum durchsucht - ohne Erfolg!)

von abc (Gast)


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Leistungszulage gibt es nachdem man etwas geleistet hat. Darüber wird 
wahrscheinlich bei der ersten Leistungbeurteilung nach 6 Monaten 
gesprochen. Es könnte sein, dass die außertariflichen Sonderzulage mit 
der Leistungszulage verrechnet wird (näheres sollte in deinem Vertag 
stehen)
AV und VWL gibt es normalerweise zusätzlich.

Details findest du auf den Seiten der IG Metall. Da kannst du dir alle 
Tarifverträge anschauen. Du kannst auch die Personalabteilung oder den 
Betriebsrat fragen. Die kennen sich damit normalerweise aus...

von Ing-Dom (Firma: OpenKNX) (sirsydom)


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Leistungszulage kommt auf das Unternehmen, uU auch auf den Bereich oder 
Chef an. Es gibt Fälle in denen wird 50% Leistungszulage (also 50% von 
den maximal möglichen 28%) als der Wert für einen "Normalperformer" 
gesehen. Anderswo wird ein Normalperformer mit 0% angesetzt.

Ich persönlich finde das 50% Normalperformer System besser, da man so 
auch Normalperformer gegenüber Underperformern gerecht bezahlt.

Nunja, idR findet aber eine erste Beurteilung erst nach 3 Monaten statt, 
bis dahin gibts erstmal nix.
Eine außertarifliche Sonderzulage kann ganz oder teilweise mit einer 
ersten Leistungsbeurteilung verrechnet werden. Kommt da aber wieder auf 
deinen Chef an. IdR ist eine Umwandlung nicht von Nachteil, da eine 
tarifliche Zulage nicht so einfach wegfallen kann.

AVWL von 26,x Euro kommt dazu.
Dann noch uU eine betriebliche, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge 
(deren Unverfallbarkeit oft erst nach x Jahren gegeben ist)
Dann uU noch Aktienpprogramme
Dann noch Erfolgsbeteiligung (oft erst nach x Jahren Zugehörigkeit).

Nenn deinen potentiellen AG und ich kann dich evtl. noch mit Details 
versorgen.

von VHF (Gast)


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Danke für die Antwort. Jetzt hab ich zumindest schon mal einen guten 
Überblick! Wenn ich es also richtig verstehe, bekommt der normale 
Angestellte, der seine Arbeit zügig und gewissenhaft machet, ohne sich 
großartige Ziele zu machen (in Sachen Karriere) ca. 14% mehr Gehalt als 
Leistungszulage !? (Leistungszulage bei mir noch nicht erfolgt!)

von Roland (Gast)


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Die Leistungszulage ist wie ein kleines Bon-Bon um den Arbeitsplatz für 
den Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Da die Leistungszulage aber eine 
freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist, kann sie jederzeit eingestellt 
werden. Also lieber ein höheres Grundgehalt als der gleiche Betrag mit 
Leistungszulage. Dazu kommt, das die Leistungszulage nicht in deinen 
Stundenlohn einfließt, somit sind deine Überstunden weniger Wert.

von SirSydom (Gast)


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NEIN! Hab ich so nie geschrieben - bei der mangelnden Lesekompetenz 
bezweifle ich .. fg

Nein im Ernst - es gibt Unternehmen in denen das so ist. Angeblich 
gehört BMW dazu - aber ob die das auch für neue Angestellte so handhaben 
oder ob das nur für die alten Hasen gilt (von so einem hab ich die Info) 
weiß ich nicht.

Ansonsten gilt - mach dir im ersten Jahr keine Hoffnungen auf 
Leistungszulage. IdR muss man als Neuer schon herausragende Leistungen 
bringen um auch nur 2-4% Zulage nach einem Jahr zu erhalten.

von Franz (Gast)


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Man sollte sich vllt. erstmal einarbeiten und sein Umfeld (Kollegen / 
MA) beobachten und mit denen kommunizieren.
Leistungszulagen sind nicht immer stimulierend gedacht, sondern als 
Lockmittel Schwachstellen im alten System aufzudecken.
Macht man nun den Fehler sich mächtig ins Zeug zu legen, könnten die 
älteren Kollegen sich etwas auf die Füße getreten fühlen, von dem 
Neuling, der da neue Methoden einführen möchte. Und ob sich Leistung / 
Einsatz letztendlich lohnt, sollte man ganz vorsichtig antesten. Bei 
einer Neueinstellung würde ich mir heute erst mal eine Zeit lang meinen 
neuen eigenen Arbeitsplatz und das darumliegende Umfeld anschauen. Es 
gibt geügend Fälle, in denen der nächste Vorgesetzte oder Kollege sich 
die Lohrbeeren in die Tasche steckt, und der Neuling außen vorgelassen 
wird. Nochproblematischer wird das Ganze bei Teamwork, also wenn mehrer 
Kollegen direkt an einem Prozess arbeiten und dann ein neuer MA sowieso 
schon mal für Veränderungen sorgt, aber nicht gleich mit außergewöhnlich 
positiven anfangen sollte.
Und wie man bei Gehalt dann noch auf Leistung schließen soll, leuchtet 
mir gerade nicht so ganz ein.

von abc (Gast)


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Roland schrieb:
> Die Leistungszulage ist wie ein kleines Bon-Bon um den Arbeitsplatz für
> den Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Da die Leistungszulage aber eine
> freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist, kann sie jederzeit eingestellt
> werden. Also lieber ein höheres Grundgehalt als der gleiche Betrag mit
> Leistungszulage. Dazu kommt, das die Leistungszulage nicht in deinen
> Stundenlohn einfließt, somit sind deine Überstunden weniger Wert.

Das stimmt nicht. Die Leistungszulage ist nichts freiwilliges (die 
außertarifliche Sonderzulage ist freiwillig).

Als Beispiel die Leistungszulage in BW:
http://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files//ARTID_696_TRIa3d?name=ME_Industrie_ERA_Tarifvertrag_Entgeltrahmen.pdf

Leistungsentgelt beträgt 0-30% des Grundentgelts (§20 Absatz 2)
Durchschnittliche Leistungszulage im gesamten Betrieb muss bei 
mindestens 15% liegen (§ 21 Absatz 1)

Auch für Überstunden wird die Leistungszulage gezahlt - dies gilt aber 
auch für alle anderen Zulagen, die zum Monatsentgelt zählen.

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