Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Haftungsbeschränkung bei Firmengründung


von Frank (Gast)


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Moin!
Ich habe als Informatikstudent in den letzten Jahren vielen Bekannten 
ihre Webauftritte aufgebaut oder deutlich verbessert und möchte mit dem 
Gelernten und den aufgebauten Kontakten eine Firma gründen, um das 
Studium zu finanzieren. Auf absehbare Zeit wird es ein Einmannbetrieb 
sein.

Welche Unternehmensform bietet sich dabei an? Wichtig ist, dass die 
Haftung mit Privatvermögen beschränkt ist, wie z.B. bei einer GmbH, da 
ich bei einem dummen Fehler nicht meine gesamten Ersparnisse über die 
Einlage von 10000,- Euro hinaus riskieren will. Aber kann ich alleine 
eine GmbH gründen, oder gehört dazu eine größere Zahl Gesellschafter? 
Welche Alternativen gibt es?

Gruß
Frank

von Dieter (Gast)


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Du unterliegst da einem Trugschluss.
Zum einen ist die beschränkte Haftung in der Rechtsprechung der letzten 
Jahre immer mehr ausgehöhlt worden, zudem bietet die Konstruktion einer 
GmbH mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer noch wesentlich weniger 
Schutz.
Im Fall einer Insolvenz übernimmt ein Insolvenverwalter das Ruder und 
dann ist der Schutz so gut wie dahin für den Einzelgesellschafter.
Ordentliche Beratung bekommst Du wohl nur von einem Rechtsanwalt, aber 
meiner Meinung nach geht bei Dir eine Beschränkung der Haftung nur über 
vernünftige Verträge, in denen Du alles Mögliche ausschließt.
Ob die Kunden das mitmachen, ist die andere Frage...

Aber wo siehst Du denn überhaupt das große Risiko?
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, das sind doch "nur" simple 
Webauftritte.

von Tom (Gast)


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Hi,

GmbH ist nicht immer sinnvoll.

vorallem sind die Pflichten für Dich evt. zu hoch  - 
Bilanzieren,Eintrag ins Handelsregister, Notar.

Einlage ist z.B. 25T Euro, die Du auch später bringen kannst.

Was sofort anfällt sind Notar etc. Gebühren ( Rechne mit 1000 Euro)

Die Abgaben der GmbH sind für Dich (Student) relativ sehr hoch  -  ca 
30% je nach Rechnung.

Auch bei einer GmbH gibts Durchgriffshaftung -  baust Du vorsätlich 
Mist, dann hängst Du wieder persönlich drin.

Da ich nicht genau weiß was Du machst, kann ich keine Empfehlung 
aussprechen -  nur GmbH kann u.U. für dich überflüssig sein.

Brauchst Du Kredit etc. wird eine Bank einer "Witz-GmbH" sowieso keinen 
Kredit geben -  Sie wollen dann Dich als Garant und somit haftest dann 
auch da persönlich .....



hoffe ein paar Suchbegriffe geliefert zu haben ;)

von Tom (Gast)


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"Insolvenverwalter das Ruder"  -  ja das ist so nicht richtig  -  hast 
Du Dich "wie ein ordentlicher Kaufmann" verhalten  - also 100% im Sinne 
der GOB gehandet, haftest Du nur mit den Einlagen  -  sonst nicht.

von Aike T. (biertrinker)


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Ähm, welches Unternehmerische Risiko steckt denn hinter deiner 
Aktivität? Ich meine, wenn du nur Webdesign machst, welcher schaden soll 
denn da entstehen? Ich meine du wirst ja wohl keine großen Schulden 
machen, oder?

von Frank (Gast)


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Es geht mir um solche Risiken:
Z.B verpflichte ich mich, innerhalb von einem Monat ein Produkt 
abzuliefern, kann wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten, Krankheit, 
... den Termin nicht einhalten. Der Kunde behauptet, dadurch 
Millionenverluste zu haben und verklagt mich...

Es geht nicht um reines Webdesign, sondern auch Datenbankapplikationen 
und Webanwendungen im weiteren Sinne. Dabei kommt Opensource 
Programmcode zum Einsatz, bei dem ich nicht ausschließen kann, dass 
Dritte Rechte an diesem Code besitzen, ohne dass es den Programmautoren 
bewusst ist oder ohne dass sie es bekannt geben. Auch hier möchte ich 
mich absichern, dass etwaige Forderungen gedeckelt sind.

Wenn eine GmbH nicht sinnvoll ist, was dann?
Meine Frage, die noch nicht beantwortet wurde, war, ob ich als 
Einzelperson überhaupt eine GmbH gründen KANN?

Danke
Frank

von aha (Gast)


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Vergiss die GmbH, vergiss die Haftung. Software... Solange du dich 
bemuehst verklagt dich keiner. Termine muss man kommunizieren. Da die 
Kunden eh nur ein Minimum bezahlen wollen, gibt es keine festen Termine. 
Also nicht : Sicher in einem Monat..., sondern : Ich schau noch diesen 
Monat... und das mit den Rechten Dritter... muss man auch 
kommunizieren... ergibt dann moegliche Nacharbeiten...

von Frank (Gast)


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>Solange du dich bemuehst verklagt dich keiner.
Ein guter Freund von mir weiß das besser. Seit ihn jemand als Konkurrenz 
angesehen hat, schlägt er sich mit einem Rechtsstreit herum. Es sieht 
zwar gut für ihn aus, aber wenn er Pech hat, muss er Privatinsolvenz 
anmelden.

>und das mit den Rechten Dritter... muss man auch kommunizieren...
Deine ganze Kommunikation mag unter Sozialpädagogen beliebt sein. 
Unternehmen kommunizieren nur vor Gericht, wenn du ihnen nicht mal 
schnell 100000 Euro kommunizierst, weil sie auf deiner Webseite ein 
Codefragment finden, das aus ihrer Feder stammt, auch wenn dir das 
keiner vorher kommuniziert hat.

Selten so einen Schmarrn wie den von aha gelesen...
Ich möchte mich absichern, nicht darauf hoffen, dass alles gut geht.

von Ups... (Gast)


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Mach doch ne Limited nach englischem Recht
oder eine deutsche 1Euro-GmbH.
Das geht schon mit einem Gesellschafter.
Es gibt ja noch die Kg,aber da brauchst du
einen Kommplementär(soweit noch erinnerlich).
Eine gute Infostelle ist die IHK und ein
Steuerberater,den du sowieso brauchst.
Für diese Tätigkeit kannste auch Freiberuflich
tätig sein.
Und einige Risiken(nicht alles) kann man auf 
Gewerbe-Haftpflichversicherungen
abwälzen, wenn man geeignete abschließt.

von Murst (Gast)


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Limited ist ja nun auch quatsch, besonders wenn offensichtlich wird,
dass die Limited nur gegründet wurde, um Haftungsfragen aus dem
Weg zu gehen. Da bist du schneller vom Richter zur Haftung
verpflichtet worden, als dir lieb ist. Wenn Du als gewerblicher
Webdesigner fremden Code einbaust, der urheberrechtlich geschützt
ist, dann musst Du das schon auf die eigene Kappe nehmen, oder
eben selber prorammieren. Da sehe ich ehrlich gesagt keine
Möglichkeit, die Haftung auszuschließen!
Anders sieht es meiner Meinung nach bei den Inhalten aus (Texte,
Bilder, Impressum, AGB, etc.). Hier kannst Du wahrscheinlich schon
mit dem Kunden schriftlich vereinbaren, dass er selbst für sämtliche
Inhalte verantwortlich ist und du quasi nur das in seinem Auftrag
Online stellst, was er abgesegnet hat. Beim Code kannst Du das nicht
vereinbaren, weil dein Kunde den Code praktisch nicht überprüfen
kann.
Ach ja, Tempus fugit und nobody is perfect...wenn die Seite mal
irgendwann gehackt wird, weil jemand eine Sicherheitslücke findet
oder der Code/die Server mit alter Software laufen, würde ich da
auf jeden Fall eine Klausel vereinbaren, nach der der Kunde die
Kosten für die dann notwendigen Software-Anpassungen zu tragen
hat.

Mein Tipp: Lass Klauseln, die Dir das Genick brechen könnten, aus
dem Vertrag weg! Falls du deutlich günstiger bis als kommerzielle
Webdesigner, muss dafür jeder Kunde verständniss haben. Bei einem
1-Mann-Betrieb schriftlich verbindliche Liefertermine zu vereinbaren,
ist ziemlich riskant.

von Frank (Gast)


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>Limited ist ja nun auch quatsch, besonders wenn offensichtlich wird,
>dass die Limited nur gegründet wurde, um Haftungsfragen aus dem
>Weg zu gehen.

Wozu gibt es denn eine Limited bzw. GmbH, wenn nicht um die Haftung zu 
beschränken??

Und kann ich in Deutschland eine Ltd nach englischem Recht gründen, oder 
müsste ich das in Englang machen und dann inoffiziell aus Deutschland 
agieren? Nicht gut.

Könnt ihr einen Buchtitel der Art "Existenzgründung für Dummies" 
empfehlen? Alles was ich in der Richtung gefunden habe, behandelt zu 90% 
die Wichtigkeit, einen Kundenstamm aufzubauen und zu pflegen, 
Weihnachtsgrüße zu schicken usw., und die möglichen Unternehmensformen 
werden auf gerade mal einer Seite angerissen. Ich suche ein 
anschauliches Buch, das die wirklich wichtigen Punkte anschaulich 
darstellt, ohne dabei knochentrocken zu sein.

Gruß
Frank

von Ups... (Gast)


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-Natürlich gibt es Limited und GmbH um die Haftung zu
beschränken. Allerdings erfordert das gewissse
Sorgfaltspflichten damit man juristisch nicht
angreifbar ist. Z.B. kann man Geschäftsführerkurse
besuchen. Wie hoch die Haftung temporär sein muß
kann ich  leide nicht sagen, aber Betriebsvermögen
kann doch verbraucht und auch wieder aufgestockt werden.
Vergleichbares kann man in der Tageszeitung unter
Veröffentlichungen aus dem Handelsregister nachlesen.
(z.B.Kapitalerhöhung).
-Du brauchst für die Gründung einer Limited nicht
nach England reisen. Darauf haben sich viele
Steuerberater spezialisiert und du kannst denen
alles überlassen. Die haben dann auch alle
Fachkenntnisse und Erfahrungen.
-Bücher kannst du nur dann zu Grunde legen wenn
diese aktuell und ausführlich sind. Nach einiger
Zeit kann sich durch Gesetzesänderung oder geltende
Rechtssprechung schnell Änderungen ergeben die sich
im Geschäftsleben unerwartet und nachteilig auswirken
können. Betriebe einer Region können von der IHK
eine Zeitschrift beziehen aus der man solche
Informationen herauslesen kann. Wenn du eine
Anzeige schaltest, ist vielleicht Bezug sogar
künftig regelmäßig möglich, so wie es bei mir ist
und das kostenlos.
Nennt sich bei mir Niedersächsische Wirtschaft
und ist recht informativ. Anderswo heißt die
natürlich dann anders. Man sollte damit
allerdings früh anfangen, weil nicht was
noch Gültigkeit hat, immer wieder wiedergekäut
wird. Da muß man dann schon abonnieren und sammeln.
-Für uns Techniker wird diese Welt der
Geschäftsleute wohl immer Knochentrocken bleiben
genauso wie Technik für Kaufleute.

von Arc N. (arc)


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Murst wrote:
> Limited ist ja nun auch quatsch, besonders wenn offensichtlich wird,
> dass die Limited nur gegründet wurde, um Haftungsfragen aus dem
> Weg zu gehen. Da bist du schneller vom Richter zur Haftung
> verpflichtet worden, als dir lieb ist.

Kurz gesagt, nein.
U.a.
BGH II ZR 5/03 vom 14.3.2005
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=3&Seite=82&nr=32443&pos=2474&anz=3103
Zusammenfassung: 
http://www.jurablogs.com/de/bgh-haftung-des-geschaeftsfuehrers-einer-limited

Was bleibt ist die Haftung für alle vorsätzlichen Taten, z.B. im Falle 
der Insolvenz gegen Gläubigerinteressen handeln (gilt, wie oben schon 
erwähnt, aber genauso für GmbH-Geschäftsführer).

> Und kann ich in Deutschland eine Ltd nach englischem Recht gründen, oder
> müsste ich das in Englang machen und dann inoffiziell aus Deutschland
> agieren? Nicht gut.

Die Limited wird in England gegründet und ist in Deutschland voll 
rechts- und geschäftsfähig.

Grundsatz-Urteile dazu: u.a. Überseering, Centros und Inspire 
Art-Urteile des EuGH bzw. BGH VII ZR 370/98

Anlaufstellen z.B. www.ltd-verband.de oder www.foerderland.de/410.0.html

Den Informationen etlicher IHKs sollte man nur sehr beschränkt 
vertrauen.

http://www.companieshouse.gov.uk/about/guidance.shtml

von Unternehmensverräter (Gast)


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Vergiß die Ltd., ist ein Modell von gestern.

Die neue uGmbH ist die bessere Alternative, wenn du dich denn unbedingt 
vor Risiken schützen willst. Du hast allerdings erhöhte Kosten(mehere 
tausend Euro) durch Steuerberater und Bilanzierungspflicht.

Bei einer Einzelfirma kannst du den Jahresabschluss(max.50Tsd Euro 
Umsatz) nach EAR(Einnahme-Ausgabe-Rechnung) machen. Das besorgt dir 
jedes Buchhaltungshelferprogram für 50,- Euro.

Mein Rat: Fang mit ner Einzelfirma an und wenn es sich gut entwickelt 
dann eine uGmbH bzw GmbH.

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Warum nicht einfach Freelancer?
Bzw. zu einer Gründung gehört ein Umfassendes Wissen, was du hier im 
Forum nicht bekommst. Kauf dir ein Buch, kaue es 3 Mal durch, bis du 
alles verstanden hast und anschließend lässt du dich beraten.

von Ups... (Gast)


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@ Unternehmensverräter
>Mein Rat: Fang mit ner Einzelfirma an und wenn es sich gut entwickelt
>dann eine uGmbH bzw GmbH.
Das würde heißen erst eine GBR und dann eine GmbH.
Und wenn du wärend der GBR-Zeit Murks machst haftest du mit deinen
ganzen Vermögen. So nützt das wohl nichts.
Es geht ja darum die Haftung zu vermeiden oder zu begrenzen.




@ ∀ℜτ∪ℜ ΦΥΗΚ

Interessante Idee, aber wie haftet oder besser haftet der Freelancer
nicht, ist wohl die Kernfrage. Mir erscheint das unbeantwortet.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Frank wrote:
>>Solange du dich bemuehst verklagt dich keiner.
> Ein guter Freund von mir weiß das besser. Seit ihn jemand als Konkurrenz
> angesehen hat, schlägt er sich mit einem Rechtsstreit herum. Es sieht
> zwar gut für ihn aus, aber wenn er Pech hat, muss er Privatinsolvenz
> anmelden.

Letztes Jahr ist ein Kumpel meiner Branche in die Pleite gegangen.
Deswegen muss das bei mir nicht auch so sein.
Es gibt immer solche Fälle. Davon darf man sich nicht einschüchtern 
lassen.

> Deine ganze Kommunikation mag unter Sozialpädagogen beliebt sein.
> Unternehmen kommunizieren nur vor Gericht, wenn du ihnen nicht mal
> schnell 100000 Euro kommunizierst, weil sie auf deiner Webseite ein
> Codefragment finden, das aus ihrer Feder stammt, auch wenn dir das
> keiner vorher kommuniziert hat.

Dann sorge dafür, dass es keine solchen Fragmente gibt.
Wenn Du jetzt schon Zweifel daran hast, dann würde ich mir das nochmal 
überlegen.

> Selten so einen Schmarrn wie den von aha gelesen...

Zumindest sieht er die Sache (mit Recht) wesentlich gelassener - das 
hilft deutlich beim Einstieg in die Selbstständigkeit.

> Ich möchte mich absichern

Dann lass Dich anstellen. In der Selbstständigkeit gibt es keine 
100%-Absicherung.

Wenn Du grob fahrlässig handelst, bist Du auf jeden Fall persönlich in 
der Haftung, da helfen Dir auch keine Versteckspielchen.

Wenn jemand meint, er hätte durch Dich einen Schaden erlitten, so muss 
er das nachweisen, also klagen. Mit einer einigermaßen gefüllten 
Kriegskasse sollte man das bewältigen können.

von Axel (Gast)


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Du kannst alleine eine GmbH gründen. Allerdings nur über einen Notar 
etc. Der erklärt Dir dann auch, wie das geht. Das kostet natürlich 
erstmal ein bischen was.

Aber wenn es dann schiefgeht, muss man Dir erstmal Vorsatz oder grobe 
Nachlässigkeit nachweisen, um auf Dich durchgreifen zu können. Das ist 
schon eine wesentlich entspantere Situation, als wenn Du voll drin 
hängst.

Letzlich muss man abwägen, was einem eine solche Versicherung wert ist.

Gruss
Axel

von Gast (Gast)


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> Bei einer Einzelfirma kannst du den Jahresabschluss(max.50Tsd Euro
> Umsatz) nach EAR(Einnahme-Ausgabe-Rechnung) machen.

Neue Grenze ist 500tsd Umsatz und 50tsd Gewinn.

von .... (Gast)


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>Aber wenn es dann schiefgeht, muss man Dir erstmal Vorsatz oder grobe
>Nachlässigkeit nachweisen, um auf Dich durchgreifen zu können. Das ist
>schon eine wesentlich entspantere Situation, als wenn Du voll drin
>hängst.

hier sind Experten unterwegs....
Es stimmt einfach nicht! "Durchgreifen" können die Sozialkassen und das 
Finanzamt. Diese auch sehr schnell. Bei allen anderen nicht. 
Vorraussetzung: Ich verhalte mich wie ein Kaufmann. (Also GmbH und 
Privat immer schon getrennt, usw.) Ich kann den größten technischen Mist 
bauen: passiert nichts! Anders sieht die Geschichte bei Personenschäden 
aus. Da wollen sie immer eine Person haben. Wobei Dir das in jedem 
Betrieb passiert!

Schreib mal ein Beispiel, wo ein GF bei technischen Problemen mit seinem 
Privatvermögen gehaftet hat!

Ach so, Software kopieren ist immer Strafbar, egal wo, wie und warum!

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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>Interessante Idee, aber wie haftet oder besser haftet der Freelancer
>nicht, ist wohl die Kernfrage. Mir erscheint das unbeantwortet.

Das wird in jeweiligen Verträgen festgehalten. Du kannst dich somit fast 
gegen alle Patzer deinerseits vertragsmäßig absichern (solange deine 
Verträge keine Wucher sind :)).

Lade doch jemanden auf ein Bierchen ein, der seit Jahren als Freelancer 
arbeitet und lasst dir die Eckpunkte vorkauen. Solange du nichts 
weiterverkaufst, sondern ausschließlich deine Dienstleistung anbietest, 
kannst du auch als Freelancer arbeiten.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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.... wrote:

> hier sind Experten unterwegs....

Experten sind hier wohl kaum unterwegs - eher interessierte Laien :-)

> Es stimmt einfach nicht! "Durchgreifen" können die Sozialkassen und das
> Finanzamt. Diese auch sehr schnell. Bei allen anderen nicht.
> Vorraussetzung: Ich verhalte mich wie ein Kaufmann.

Exakt - wenn er sich wie ein Kaufmann verhält.
Tut er das nicht, ist er dran.

Dazu reicht es beispielsweise, eingesetzte Software nicht daraufhin zu 
überprüfen, ob die Lizenz einen Einsatz für diesen Zweck überhaupt 
zulässt.
Das vom OP eingebrachte "ich kann mir nicht sicher sein" ist kaum mit 
den Sorgfaltpflichten eines Kaufmanns vereinbar.
Ich kann nicht einfach geltendes Recht brechen und mich dann hinter der 
GmbH verstecken (sog. Deliktsrecht).

Wenn aber sein Programm einen Fehler aufweist und dadurch Schaden 
entsteht, sollte er aus dem Schneider sein.

> Anders sieht die Geschichte bei Personenschäden
> aus. Da wollen sie immer eine Person haben. Wobei Dir das in jedem
> Betrieb passiert!

Dafür sollte man bei solchen Produkten unbedingt eine 
Betriebshaftpflicht haben.

> Schreib mal ein Beispiel, wo ein GF bei technischen Problemen mit seinem
> Privatvermögen gehaftet hat!

Da wird es wohl kein Beispiel geben.

> Ach so, Software kopieren ist immer Strafbar, egal wo, wie und warum!

So ist es!

Ich würde an der Stelle des OPs eine vernünftige Haftpflicht abschließen 
und erstmal als Einzelunternehmer auftreten. Für einen Einmann-Betrieb 
gibt es eigentlich nur Vorteile:

- geringerer IHK-Beitrag ;-)
- Ist-Versteuerung
- EÜR
- keine Bilanzierungspflicht
- keine Gründungskosten
- keine Veröffentlichungspflichten

So etwas ist durchaus ohne StB zu schaffen.

Chris

von superK (Gast)


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Nein das finde ich nicht.

Es wird immer schwarze Schafe geben aber diese agieren meist auch 
professionell und firmieren sich auch als GmbH (oder sind eine 
Investment-Bank ).

Ich sehe die UG für Absolventen die Startups gründen um ihre 
Innovationen an den Mann zu bringen gerade zu als Bestmittel! Wo sonst 
kann man anders als Technologieträger z.B. seine Software oder Hardware 
verkaufen? Etwa als Einzelperson??? - Vor allem können so steuerliche 
Vorteile genutzt werden, auch wenn man zu Anfangs nicht die großen 
Umsätze einfährt.

Sollte das Geschäft laufen, wird sowieso automatisch eine GmbH daraus 
nach dem mann seine 25T€ zusammengeschäffelt hat. (25% dess 
Jahresgewinns müssen als Stammkapital eingezahlt werden bis man die 25T€ 
erreicht hat).

Trick 17: bei 12500€ einfach die Firma liquidieren und eine GmbH mit 
12500€ Stammkapital gründen, da eine UG nicht wie sonst üblich bei 12500 
zur GmbH wird sondern wirklich erst ab 25T€.

Haften tut übrigens auch eine UG mit 25.000€ falls das Kapital keine 
25T€ schwer ist, haften die Gesellschafter ergänzend mit ihrem 
Privatvermögen.

Ein Vorteil ist die Steuerliche tolleranz seitens der Finanzämter. Eine 
Überweisung der USt.VA ist nicht sofort nach Rechnungserhalt nötig, 
sondern kann bei erhalt des Rechnungsbetrages überwiesen werden.

Ich kann die UG als Rechtsform für Startups nur empfehlen!!!

Hier übrigens eine kleine Schritt für Schritt Übersicht der Kosten und

Behördengänge:

1. Stammkapital (bspw. und auch sinnvoll mind. 1000€) auf ein Konto 
einzahlen (ggf. eigenes Konto mit Guthaben von mind. 1000€ vorweislich 
bereit halten).

2. Termin mit Notar zwecks Gesellschaftervertrag und Gründung einer UG 
Vereinbaren

3. Zum Termin mit dem Notar den Kontoauszug mitbringen wo das 
Stammkapital sich befindet.

3a. Gründungskosten im Gesellschaftervertrag auf max. 1/10 des 
Stammkapitals festsetzten (mehr ist nicht erlaubt... also im Falle von 
1000€ = 100€)

3b. Gegenstand der Gesellschaft bspw.: Vertrieb von Software und 
Softwareentwicklung als Dienstleistung

3c. ggf den Gesellschaftervertrag einer GmbH als Vorlage benutzen wenn 
es mehr als einen Gesellschafter gibt.

4. Notar erledigt Handelsregister Anmeldung und IHK Anfrage ob das in 
Ordnung geht oder ob Einwände bestehen.

5. Nach erhalt des Gesellschaftervertrags bzw. einer Kopie des Notars 
und der Handelsregisteranmeldung zur Bank gehen und ein 
Geschäftskundenkonto auf Namen der UG eröffnen.

6. Stammkapital auf das Konto einzahlen

7. UNBEDINGT EINEN STEUERBERATER/IN SUCHEN UND MIT IHM/IHR:
- Die Gewerbliche Steuer/Ust. Anmeldung der UG fürs Finanzamt ausfüllen
- Die Eröffnungsbilanz der UG machen und ans Finanzamt senden
- Basics für die Buchhaltung erklären lassen z.b. wenn ich ein PC kaufe 
für 1001€ im Namen der UG, da man dann direkt insolvent ist das der 
Einkauf das aktuelle Stammkapital überschritten hat! Man muss vorher 
angeben mit was man diesen Invest bezahlen will!! UNBEDINGT VOM 
Steuerberater erklären lassen!!!
- Ordnerstruktur und Konten für Einkäufe/Verkäufe

8. Nach erhalt der Ust/St ID kann die Geschäftstätigkeit beginnen.
(diese könnte auch vorher beginnen aber erst nach der Anmeldung der UG 
beim Handelsregister greifgt die beschränkte Haftung!!)


Gründungskosten:

Notar mit Gesellschaftervertrag (bspw. 2 Personen und erweiterter 
Vertrag) = 480€
Anmeldung beim Handelsregister + Bundesanzeiger = 150€ + 1€
Eröffnungsbilanz = 100€ (ggf. aushandeln)


Laufende Kosten:

monatlich: Steuerberater zwecks Belege und Ust voranmeldungen. 50€
jährlich: Jahresabschluss + Bilanz + etc.: 600 - 1000€


Ich hoffe das ich helfen konnte!!
SuperK

von Purzel H. (hacky)


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>Z.B verpflichte ich mich, innerhalb von einem Monat ein Produkt
abzuliefern ...


Man sollte sich immer einen Parameter offen halten. Entweder ist das die 
Zeit, oder die Funktionalitaet, Haftung oder sonstwas.

Magerer Lohn, weite Funktionalitaet, enger Zeitrahmen und Haftung 
zusammen macht keinen Spass.

Wenn schon einen Zeitrahmen, und die Haftung, dann auch einen happigen 
Lohn. Und trotzdem die Funktionalitaet offen.

Ich empfehl die Einzelunternehmung. Die Haftung wird natuerlich 
abgelehnt. Allenfalls wird nachgebessert.

von Marx W. (Gast)


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Ihr reanimiert hier ne Mumie!

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Marx W. schrieb:
> Ihr reanimiert hier ne Mumie!

Ja, vor allem, wenn dabei noch Sachen aufgeführt werden, die einfach 
falsch sind:

superK schrieb:
> Haften tut übrigens auch eine UG mit 25.000€ falls das Kapital keine
> 25T€ schwer ist, haften die Gesellschafter ergänzend mit ihrem
> Privatvermögen.

Komplett falsch. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt (mit 
sehr wenigen Ausnahmen bei Vorsatz, etc.).

> 3a. Gründungskosten im Gesellschaftervertrag auf max. 1/10 des
> Stammkapitals festsetzten (mehr ist nicht erlaubt... also im Falle von
> 1000€ = 100€)

Man kann die Gründungskosten, die der Gesellschaft angelastet werden, 
deckeln, aber natürlich ist mehr als 1/10 erlaubt.

superK schrieb:
> 5. Nach erhalt des Gesellschaftervertrags bzw. einer Kopie des Notars
> und der Handelsregisteranmeldung zur Bank gehen und ein
> Geschäftskundenkonto auf Namen der UG eröffnen.

Die Handelsregister-Anmeldung ist erst möglich, nachdem das Stammkapital 
eingezahlt wurde. Die Bank stellt hierfür auch schon vorher ein Konto 
mit dem Firmennamen-Zusatz "in Gründung" aus.

Danach habe ich nicht mehr weiter gelesen...

von Marx W. (Gast)


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Nur zur Info:
UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh)

Info-Link: http://www.ug-ltd.de/unternehmergesellschaft.html

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Marx W. schrieb:
> Nur zur Info:
> UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh)

Wobei das mit dem 1€ wirtschaftlicher Schwachsinn ist und die 
Bezeichnung daher meiner Meinung nach auch irreführend ist. Rechtlich 
gesehen entspricht die UG fast vollständig (mit Ausnahme eines Absatzes, 
der das geringere Stammkapital regelt), der GmbH - mit allen Rechten und 
Pflichten (wovon für Existenzgründer insbesondere die 
Bilanzierungspflicht von Bedeutung sein dürfte, da dies am meisten 
Arbeit bzw. Kosten bedeutet).

von High Performer (Gast)


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>Die Abgaben der GmbH sind für Dich (Student) relativ sehr hoch  -  ca
>30% je nach Rechnung.

Von welchen ominösen "Abgaben" von 30%, und dann anscheinend auch noch 
abhängig von der Rechnung und von seinem Studentendasein, redest Du? 
Meinst Du die Körperschaftssteuer?
Die bezahlt er nur für den Gewinn der GmbH(!), also den Gewinn, der nach 
Abzug seines Geschäftsführergehalts übrig bleibt.

Wo bitte ist da das Problem?

Von seinem Gehalt bezahlt er dann halt die üblichen Steuern und 
Sozialabgaben. Aber die bezahlt er auch, wenn er ein Einzelunternehmen 
gründet.

von El Duderino (Gast)


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Hi,

die Mumie interessiert mich ebenfalls... ;)

Ich frage mich z.B., inwieweit man die Haftung per Vertrag beschränken 
kann?

Beispiel: Ich programmiere einen Internet-Auftritt, dieser funktioniert 
nach einiger Zeit nicht richtig und der Kunde hat somit eine Zeit lang 
keine Einnahmen.
Kann man hier die Haftung auf z.B. die Summe beschränken, die man dem 
Kunden für die Arbeit abgeknöpft hat? Also wenn der Internet-Auftritt 
500 Euro gekostet hat, die Haftung auch nur auf die 500 Euro 
beschränken?
Ich lese nämlich häufig so was wie "Haftung nur auf die vorhersehbaren 
Schäden, bla bla". Das sind ja nun wieder Gummiband-Formulierungen und 
die lassen mich erahnen, dass es nicht so einfach möglich ist, sich 
abzusichern...

Das ganze betrifft ja nicht nur WebDesign, hier wird vermutlich schon 
der eine oder Andere Erfahrungen mit Auftragsarbeiten für Kunden und 
spätere "Schadenersatzforderungen" gemacht haben?!?

El Duderino

von Mark B. (markbrandis)


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El Duderino schrieb:
> Hi,
>
> die Mumie interessiert mich ebenfalls... ;)
>
> Ich frage mich z.B., inwieweit man die Haftung per Vertrag beschränken
> kann?
>
> Beispiel: Ich programmiere einen Internet-Auftritt, dieser funktioniert
> nach einiger Zeit nicht richtig

Warum sollte er auf einmal nicht mehr funktionieren? Das Betreiben des 
Servers, auf dem die Homepage läuft, ist ja nicht Bestandteil Deines 
Vertrags. Oder meinst Du den Fall, dass in Deinem Code Fehler sind, die 
z.B. zu leeren Seiten oder kryptischen Fehlermeldungen bei 
Datenbankabfragen führen? Dann würde ich schon annehmen, dass Du 
nachbessern musst. Aber das willst Du ja sicher auch von Dir aus schon, 
da Du Deinen Job professionell betreibst, nicht wahr :)

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Marx W. schrieb:
> Nur zur Info:
> UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh)

Das ist die einfachste Möglichkeit. Allerdings wirst du als Scheinfirma 
angesehen und ich mache z.B. keine Geschäfte mit 1€GmbHs.
Die schwarzen Schaafe tummeln sich da nur so.

Habe gerade ein 2 Mio € Projekt abgesagt wegen so einer Scheinfirma.

Abkassieren aber nicht haften wollen - naklar.

von El Duderino (Gast)


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>Warum sollte er auf einmal nicht mehr funktionieren?

Weil der Hoster z.B. ein PHP-Update eingespielt hat. Wer ist dann 
Schuld? Ich, weil ich den Kunden nicht über jede Eventualität in diesem 
Universum informiert habe, oder der Kunde, weil er die Mail von Hoster 
ignoriert hat, weil er sie erst gar nicht verstanden hat?

Man kann aber auch nach kurzer Zeit bemerken, dass etwas nicht richtig 
funktioniert. Z.B. in Bestellprozessen, wo gewisse Zeiträumen zwischen 
den Einzelnen Bestellschritten liegen. Es lässt sich nicht immer alles 
im Vorfeld testen bzw. simulieren, Fehler werden oft erst im laufenden 
Betrieb bemerkt.

>Dann würde ich schon annehmen, dass Du
>nachbessern musst. Aber das willst Du ja sicher auch von Dir aus schon,
>da Du Deinen Job professionell betreibst, nicht wahr :)

Keine Frage, ich würde nachbessern! Aber darum geht es hier nicht. Es 
geht darum, dass der Kunde einem womöglich seine Anwälte auf den Hals 
hetzt, weil er angeblich jeden Tag tausende Euro Einnahmen verliert. Und 
an dem Punkt frage ich mich eben, ob die Haftung nicht vertraglich 
beschränkt werden kann und wenn ja, auf welches Maß?

Gruß,
El Duderino

von iron(y) finder (Gast)


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Michael Lieter schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Nur zur Info:
>> UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh)
>
> Das ist die einfachste Möglichkeit. Allerdings wirst du als Scheinfirma
> angesehen und ich mache z.B. keine Geschäfte mit 1€GmbHs.
> Die schwarzen Schaafe tummeln sich da nur so.
>
> Habe gerade ein 2 Mio € Projekt abgesagt wegen so einer Scheinfirma.

Sagt jemand der angeblich in einer "Firma: Desert Irrigation Systems" 
arbeitet die es im Bundesanzeiger gar nicht gibt? Wer Ironie findet darf 
sie behalten.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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iron(y) finder schrieb:

> Sagt jemand der angeblich in einer "Firma: Desert Irrigation Systems"
> arbeitet die es im Bundesanzeiger gar nicht gibt? Wer Ironie findet darf
> sie behalten.

Kleiner Tipp:
Du heisst sicher auch nicht "Irony" mit Vornamen

Und noch ein Tipp:
Der Bundesanzeiger listet nur inländische Firmen

War wohl doch schon etwas zu spät heute morgen ;-)

Ansonsten hat Michael Recht. Einer UG bietet man noch weniger Zahlung 
auf Rechnung an als einer GmbH.

Wer noch nicht einmal die 25000 aufbringen kann, bei dem ist man 
natürlich erstmal sehr vorsichtig.

superK schrieb:
> Ein Vorteil ist die Steuerliche tolleranz seitens der Finanzämter. Eine
> Überweisung der USt.VA ist nicht sofort nach Rechnungserhalt nötig,
> sondern kann bei erhalt des Rechnungsbetrages überwiesen werden.

Nennt sich Istversteuerung und das ist kein Vorteil einer Firmierung in 
irgendeiner Form, da das nicht von der Art der Firma abhängt, sondern 
vom FA je nach Lage und bis zu gewissen Umsatzgrenzen gewährt wird.
Das geht genauso bei einer GmbH.

Klarer Nachteil einer GmbH oder UG: Bilanzierungs- und insbesondere 
Inventur- sowie Veröffentlichungspflichten. Damit kann man sich nicht 
mehr "arm kaufen" :-) Eine EÜR kann man dagegen problemlos alleine 
machen.

Chris D.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Ansonsten hat Michael Recht. Einer UG bietet man noch weniger Zahlung
> auf Rechnung an als einer GmbH.

Bei einem Euro Stammkapital vielleicht (die Sinnlosigkeit habe ich aber 
oben schon genannt), aber wenn ein wenig mehr Substanz hinter der UG 
steckt, kann zumindest ich weder mit Problemen mit Lieferanten noch von 
fehlendem Vertrauen beim Kunden berichten.

> superK schrieb:
> Klarer Nachteil einer GmbH oder UG: Bilanzierungs- und insbesondere
> Inventur- sowie Veröffentlichungspflichten. Damit kann man sich nicht
> mehr "arm kaufen" :-) Eine EÜR kann man dagegen problemlos alleine
> machen.

Das "arm kaufen" ist eine Sache, aber den Bilanzierungsaufwand sollte 
man wirklich nicht vernachlässigen.

von iron(y) finder (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Der Bundesanzeiger listet nur inländische Firmen

Ich kann mich natürlich auch irren, aber ich meine er hatte früher mal 
ein "GmbH" hinter der Firmenbezeichnug stehen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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iron(y) finder schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Der Bundesanzeiger listet nur inländische Firmen
>
> Ich kann mich natürlich auch irren, aber ich meine er hatte früher mal
> ein "GmbH" hinter der Firmenbezeichnug stehen.

Und?

Also Tipp 3: Deutsch wird nicht nur in Deutschland gesprochen

Chris D.

von iron(y) finder (Gast)


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Suche über Bundesanzeiger (Deutschland): 0 Treffer
Suche über Wirtschaftskammer Österreich: 0 Treffer
Suche über Handelsregisteramt Schweiz:   0 Treffer
Suche nach Firmennamen über Google: bringt och nüscht

Vielleicht ist es ja geheim, was SIE machen, und deshalb darf man SIE 
nicht finden. :-D

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Dann greift wohl ganz einfach mein Tipp 1.

Chris D. (der sein Unternehmen hier - frech wie er ist - gar nicht 
angibt ;-)

von Arc N. (arc)


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El Duderino schrieb:
> Beispiel: Ich programmiere einen Internet-Auftritt, dieser funktioniert
> nach einiger Zeit nicht richtig und der Kunde hat somit eine Zeit lang
> keine Einnahmen.
> Kann man hier die Haftung auf z.B. die Summe beschränken, die man dem
> Kunden für die Arbeit abgeknöpft hat? Also wenn der Internet-Auftritt
> 500 Euro gekostet hat, die Haftung auch nur auf die 500 Euro
> beschränken?

Ja und nein...
Die Grenzen setzt das BGB und die Gerichte, die das ganze dann auslegen.
Haftung für
Personenschäden: Nicht vertraglich beschränkbar
Sachschäden: Höhe ist beschränkbar (Vertrag und/oder AGB)
Vermögensschäden: Kann ausgeschlossen werden (Vertrag und/oder AGB).
Zeitliche Begrenzung ist möglich (z.B. auf den Gewährleistungszeitraum)
Ebenso kann die Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, 
entgangenen Gewinn ausgeschlossen werden.
Haftung bei grobem Verschulden / Vorsatz kann nicht ausgeschlossen 
werden.

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/lehre/lehrematerialien.htm 
(Skriptum IT-Recht inkl. Musterklauseln etc, sehr umfangreich, sollte 
man, wenn man in dem Bereich arbeitet, kennen)
http://www.fr-lawfirm.de/fileadmin/user_upload/PDF/kapitel14.pdf

ohne Gewähr, genaueres sollte ein guter Anwalt sagen können.

von Georg W. (gaestle)


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Noch mein Senf zu dieser Leiche:
Eine limited (by shares) muss nach britischem Recht bilanzieren. Wird 
dies versäumt kann die britische Registerbehörde die Ltd. löschen. Wenn 
der Inhaber seinen Briefkasten auf der Insel nicht leert bekommt er 
davon nichts mit. Ab diesen Zeitpunkt haftet er aber wieder voll mit 
seinem Privatvermögen!

Wenn die Softwarebude schon eine Kapitalgesellschaft sein soll dann 
gleich UG oder GmbH (wenn es überhaupt sinnvoll ist diese sofort mit so 
viel Kapital auszustatten). Ich habe meine Firma (deren Name hier auch 
frech verschwiegen wird) auch als UG gegründet, da kaum Startkapital 
notwendig war. Hinter einer GmbH muss aber nicht mehr Substanz stecken, 
das Stammkapital ist auch schnell für Dinge wie einen Chefschreibtisch 
Marke "Imperator" verpulvert.

Und: Wer seine Bilanz immer zeitnah führt hat stets einen guten 
Überblick über seine finanziellen Verhältnisse. Wenn einmal im Jahr die 
EÜR gemacht wird ist es u.U. schon zu spät...

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