Hallo Leute, ich hab eine Frage zu Bluetooth-Patent. Muss man irgendwelche Lizenz-Gebühren zahlen, wenn man selber ein auf Bluetooth basiertes Funk-Gerät entwickelt? Wenn ja, wieviel und an wen? Danke im Voraus... Gruß Araz
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>Muss man irgendwelche Lizenz-Gebühren zahlen, wenn man selber ein >auf Bluetooth basiertes Funk-Gerät entwickelt? Schau mal z.B. bei National Semiconductor vorbei. Soweit ich das richtig verstanden habe, gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten: 1.) Man verwendet ein Komplett-Modul inkl. Antenne, welches bereits CE und FCC Abnahmen hat. Diese Abnahmen kannst Du einfach übernehmen (ist natürlich im Modulpreis irgendwie enthalten). Zusätzlich musst Du Dich bei der "Bluetooth-Behörde" kostenlos anmelden und u.U. eine BT-Nummer erhalten. Sollte aber aufrgrund des Komplett-Moduls alles kostenlos sein! 2.) Man verwendet einen Chipsatz und bastelt sich alle zusätzliche HW (also z.B. Clock und Antenne) selbst drumherum. Dann ist man allerdings für die CE und FCC Abnahmen (inkl. aller Kosten) selbst verantwortlich. Ich denke, für Kleinserien ist ein Komplett-Modul günstiger. Während für Großserien die Zertifizierungskosten auf große Stückzahlen umgerechnet insgesamt günstiger kommen!
Hallo Stefan, Danke für die schnelle Antwort. Also es geht um Großserien, deshalb überlege ich mir die Variante mit Chipsatz und restelktronik. ich hab von einem Modul-Hersteller erfahren, dass man irgendwie noch welche Lizenz-Gebührena n SiG zahlen muss außer die Gebühren für die Funkzulassung? Stimmt das, oder wollte er nur seine Wahre verkaufen? Gruß
Hallo, 2k für das erste Jahr. und bis zu 10k im zweiten Jahr? lohnt sich das dennnoch?
Also ich habe zufälligerweise heute eine Antwort von einem Distri bekommen, da ich mich ebenfalls mit der BT-Thematik befasse! Ich beziehe mich mal auf National Semiconductor: 1.) LMX9838: Komplett-Modul, bereits zertifiziert. Es fallen bei Einsatz dieses Moduls keine weiteren Kosten an! 2.) LMX9830: Chipsatz BT-Zertifizierung + Entwicklungskosten > 40.000 Euro
bei welcher Mengen hast du diese Kosten kalkuliert? oder dieser Preis ist unabhängig von der Menge?
Ich hab gar nix kalkuliert, der Preis stammt vom Distri. Nichts desto trotz sind das Einmalkosten und damit von der Stückzahl unabhängig.
Mir ist heute zu Ohren gekommen das die Bluetooth lizenz ab dem 1.2.2014 kostenpflichtig wird und das für komplett Module die in Geräten verbaut werden. Ist da was dran, den auf www.bluetooth.org wird nicht viel Wind darüber gemacht?
Olek schrieb: > Mir ist heute zu Ohren gekommen das die Bluetooth lizenz ab dem 1.2.2014 > kostenpflichtig wird und das für komplett Module die in Geräten verbaut > werden. > > Ist da was dran, den auf www.bluetooth.org wird nicht viel Wind darüber > gemacht? Richtig, gierig ohne Ende. http://www.lairdtech.com/WorkArea/DownloadAsset.aspx?id=2147489524 Wieder mal ein schöner Grund warum man um kostenpflichtige Standards wohl lieber einen großen Bogen machen sollte. So recht verstehen tu ich deren Motivation nicht. Fertige Module kosteten so viel weil sie doch schon alle Lizenzen etc. enthielten und jetzt soll man nochmal drauf zahlen? Wer kauft denn nun noch solche Module? Oder ich habe was falsch verstanden. Für Kleinserien lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Für Großserien sagt man sich, wenn man schon zahlt, kann man's auch selbst implementieren. Mein Interesse an BT ist nun stark gesunken.
------------------------------ If I am using a chip manufacturer’s solution as is and they already paid a listing fee, do I have to pay a fee as well? Yes, each member is required to declare their use of a unique design in order to satisfy the necessary conditions for obtaining the Bluetooth Trademark and patent and copyright licenses under the Limited Use Bluetooth Trademark License Agreement (“Trademark Agreement”) and under the Bluetooth Patent/Copyright License Agreement (“PCLA”). This process is the same for all members, and uses the same systems and resources. Therefore, each declaration requires a listing fee. If you are an Associate member, you do receive a 50 percent discount on each listing fee. ------------------------------ Das pisst mich nun echt an, mir kommt es so vor als komme diese Änderung von heute auf morgen -.- Jetzt muss ich ersteinmal schauen was ich alles ändern muss und wie sich das alles auf bereits gefertigite Geräte die auf Lager gehalten werden auswirkt... und und und damit hat man noch andere Problem als die die keiner braucht.
Olek schrieb: > Das pisst mich nun echt an, Bist Du denn Mitglied der Bluetooth SIG? Verwendest Du den Qualifzierungs- und Zertifizierungsprozess der Bluetooth SIG? Musst Du den Begriff "Bluetooth" im Sinne eines Trademark verwenden? Wenn nicht: Dann sollte Dir der ganze Krampf komplett egal sein können.
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Hallo, bin jetzt auch ziemlich verwirrt... Geht es dabei nur um die Verwendung der "Marke" Bluetooth und der Logos, oder geht es dabei (auch) um die Verwendung der Technik als solche? Also wenn ich im Produktblatt nur angebe "Funk mit 2,4GHz" order so, anstatt zu schreiben "verwendet Bluetooth"... Oder beziehen die sich darauf das ich ja schon bei Verwendung der Technik als solches durchaus irgendwelche Vorteile ziehe (z.B. patente oder so...)
Das die sowas nicht eindeutiger formulieren können.... im sinne von leichter zu verstehen. Habe ein Funkgerät entwickelt, da ist ein Bluetooth komplett modul drauf, war nie bei irgendeiner SIG angemeldet und verkaufe das, muss ich mich nun bei der SIG anmelden und Zahlen?
@GEMA: Wirst du dein Produkt jetzt noch kostenlos listen? Ich bin in der gleichen Situation. Auch ich habe ein Produkt mit einem Bluetooth-Modul. Das verkaufe ich an eine Firma, die es zu dem Endprodukt weiterverarbeitet. Natürlich kann ich jetzt mein Produkt noch kostenlos listen. Aber was ist, wenn ich in Zukunft andere Geräte verkaufen möchte? Dann bin ich dort bekannt und ich bin mir sicher, dass es da draußen einige Anwälte gibt, die nichts besseres zu tun haben, ungelistete Produkte ausfindig zu machen und deren Hersteller zu verklagen. Das hat sich bisher nicht gelohnt - ist aber ab Februar bestimmt ne sehr lukrative Einnahmequelle. Somit bin ich gezwungen für jedes weitere Produkt 8000USD bzw. 2500USD(Umsatz unter 1Million) zu bezahlen. Und was macht man jetzt? Ich habe nicht die Stückzahlen, so dass es mir egal sein könnte. Und Bluettoth ist - besonders mit dem neuen Standard - halt eine tolle Lösung. Kommen die damit überhaupt durch? Es wird diesbezüglich mit Sicherheit sehr viele Klagen geben.
Ich streiche überall die Bezeichnung Bluetooth und ersetze diese mit der bezeichnung "2,4Ghz Funkmodul". Dann interessierts mich einfach nicht das Geräte die Bluetooth fähig sind auch mit meinem 2,4Ghz Funkmodul kommunizieren und somit auch Daten austauschen können. Ich bewerbe es dann einfach nicht mehr als Bluetooth und basta!
Schaut Euch mal im Inneren von BT-Geräten um. In sehr vielen sind kleine Platinen aufgelötet und diese kleinen Platinen sind dann mit den Chips estückt. Was schliesse ich daraus? Auch die Industrie verwendet Fertig-Module.
kluger Kopf schrieb: > Auch die Industrie verwendet Fertig-Module. Darum geht es ja nicht. Es geht draum, dass die Geräte, die so ein fertiges BT-Modul drin habe, nun auch zur Kasse gebeten werden, sofern diese es nach außenhin kentlich machen. Soweit ich das nun verstanden habe, dann kann man weiterhin BT-Module in Geräte bauen und muss nicht Zahlen, solange nicht noch zusätzlich damit geworben wird.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Bist Du denn Mitglied der Bluetooth SIG? Nein, und wenn dann würde ich mich da abmelden. > Verwendest Du den Qualifzierungs- und Zertifizierungsprozess der Bluetooth SIG? Nein, die Module sind fertig und werden nur als solche in Geräte verbaut. > Musst Du den Begriff "Bluetooth" im Sinne eines Trademark verwenden? Nein, bei mir werden diese nun als Funkmodule bezeichnet. ... somit wäre man ja wieder kostenfrei.... zumindest bis es ein Rechtsverdreher wieder in die andere Richtung dreht :(
Was sagen den die Bluetooth-Modul-Hersteller zu diesem Thema?! Denen wird mit der neuen Richtlinie ja der Boden unter den Füssen weggezogen. Für mich ist somit Bluetooth als Schnittstelle gestorben. Michael
Hallo, erstmal sorry, das ich diesen alten Thread hervorhole. Wie handhaben jetzt nun diejenigen, die eine Bluetooth Funktion im Gerät haben, die Abzogerei der SIG? Ist die Aussage "Die hohe Gebühr kann man umgehen, wenn man auf das Bluetooth Logo und auch auf den Begriff "Bluetooth verzichtet" noch belastbar? Gibt es schon Gerichtsurteile im Kontext zu der SIG Gebühr? VG, Bülent
Hi, stehe vor der selben Frage und hab leider auch noch keine Lösung gefunden. Für mich hört es sich allerdings schon so an, als würde sich diese Gebühr nur auf die Nutzung des Namens oder Symboles beziehen. Solltest du mittlerweile weitere Informationen haben würde ich mich sehr über ein Feedback freuen. Danke schonmal ;)
Stefan schrieb: > Hi, > stehe vor der selben Frage und hab leider auch noch keine Lösung > gefunden. Für mich hört es sich allerdings schon so an, als würde sich > diese Gebühr nur auf die Nutzung des Namens oder Symboles beziehen. > Solltest du mittlerweile weitere Informationen haben würde ich mich sehr > über ein Feedback freuen. > > Danke schonmal ;) Ja mache ich gerne, aber habe noch keine neuen Infos. Bis jetzt habe ich noch nichts neues.
Hallo, ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema Bluetooth. Ich wollte vielleicht das Modul RN42 von Microchip in unseren Geräten nutzen. http://www.microchip.com/wwwproducts/en/RN42 Wie verhält sich das nun mit den Kosten für Lizenz und so weiter? Muss ich da wirklich 8000 € abdrücken? Gruß Andreas
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